Einordnung
Die reine Nutzung der Frontdoor begruendet in der Regel keinen separaten AV-Vertrag. Bei konkreten Services gelten die jeweiligen Vertragsunterlagen des Zielsystems.
Eine Auftragsverarbeitung wird relevant, sobald ueber verbundene Dienste personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.
Die reine Nutzung der Frontdoor begruendet in der Regel keinen separaten AV-Vertrag. Bei konkreten Services gelten die jeweiligen Vertragsunterlagen des Zielsystems.