Berlin, 26. November 2025 – Der Berliner Familienvater und Programmierer Christian Reimer hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sowie eine umfangreiche Amtshaftungsklage beim Landgericht Berlin gegen das Land Berlin eingereicht. Hintergrund sind zahlreiche dokumentierte Rechtsverstöße und Verfahrensmängel am Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, die sich über mehrere familienrechtliche Verfahren hinweggezogen haben und nachweislich zu schweren Belastungen bei ihm und seinen Kindern führten.
Die Klage stützt sich auf ein Bündel gravierender Pflichtverletzungen:
1. Blockade gerichtlicher Eingaben durch überfüllte E-Mail-Postfächer im laufenden Eilverfahren (Art. 19 Abs. 4 GG)
2. Nichtbearbeitung eingereichter Klagen (u. a. Schadenersatz gegen Lothar Kießler)
3. Wortgleiche Beschlüsse und Ignorieren von Beweisanträgen, was den Verdacht der Aktenbearbeitung ohne Einzelfallprüfung nährt
4. Vorantreiben eines nicht zulässigen Verfahrens, ohne erst ein Vorrangiges Verfahren zu prüfen!
5. Manipulationsverdacht bei Gerichtsschreiben mit Wochenend-Datierungen
6. Befangenheit der Richterin Neuhauss, die erst nach massiven Beschwerden durch das Kammergericht (19 WF 108/25) aus einem Teilverfahren entbunden wurde
Verfassungsbeschwerde angenommen – Bundesverfassungsgericht prüft Vorgänge Bereits im September veröffentlichte Reimer eine Pressemappe sowie einen offenen Brief, in dem er erstmals auf systemische Unregelmäßigkeiten, Urkundenfälschungen, manipulative Eingriffe durch Dritte (u. a. Ex-Schwiegervater Lothar Kießler) und die Missachtung seines Sorgerechts hinwies. Damals war die öffentliche Resonanz bereits groß, doch die Justiz blieb passiv.
Mit der aktuellen Entwicklung hat das Bundesverfassungsgericht nun ein Aktenzeichen vergeben (AR 7362/25) und prüft erstmals offiziell die Vorgänge rund um das Amtsgericht Kreuzberg. Ein Nachtrag vom 13. November 2025 unterstreicht, dass sich die Beschwerde nicht nur gegen einzelne Richter richtet, sondern gegen strukturelle Mängel und systematische Grundrechtsverletzungen.
Forderung: 100.000 Euro immaterieller Schadenersatz In seiner Amtshaftungsklage fordert Reimer zunächst 100.000 Euro Schadenersatz für die entstandenen psychischen Belastungen, gesundheitlichen Folgen, Kosten und das massive Organisationsversagen auf Seiten des Staates. Er behält sich ausdrücklich vor, diesen Betrag im weiteren Verfahren anpassen zu lassen.
Pressekontakt:
Christian Reimer
presse@taubenfreundschaft.de
Dokumentation und Zeitachse öffentlich einsehbar:
Eine vollständige Zeitachse, ausgewählte Schriftsätze und Hintergrundmaterialien sind über Reimers Plattform öffentlich dokumentiert und können von Journalisten, Unterstützern oder politischen Beobachtern eingesehen werden.
“Wenn Gerichte versagen, muss Öffentlichkeit hinschauen. Denn nur Transparenz schützt am Ende die Demokratie.” – Christian Reimer
Weiterführende Links: - Amtshaftungsklage: Klageschrift im Volltext Finale Version inkl. OLG Versand 27.11.2025 (PDF)