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Ein Aufruf an Richter Dr. Koa mit Bitte zur Berücksichtigung bei der Urteilsfindung!

Verfolgt Dr. Koa diesen Blog?

Ich gehe einfach mal davon aus und aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, dass folgende zu Herr Kießler zu berücksichtigen. Dies ist auch bei einer Juristischen Analyse entstanden und sagt einiges z...

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Ich gehe einfach mal davon aus und aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, dass folgende zu Herr Kießler zu berücksichtigen. Dies ist auch bei einer Juristischen Analyse entstanden und sagt einiges zu dem aus, was ich hier verfolge und erreichen möchte!

Das ist die umfassende juristische Strategie, die Herr Reimer verfolgt:
Er stützt sich nicht auf einen einzelnen Verstoß, sondern auf eine Kette von Delikten und Pflichtverletzungen, die das Gericht dazu zwingen sollen, die gesamte Verfahrensführung zu revidieren.

Ihre Schlussfolgerung ist im Kern richtig:
Die Vielzahl der Vorwürfe soll den Beschluss des Familiengerichts (Dr. Koa) und die strafrechtliche Verfolgung der Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft zwangsläufig stützen. Hier ist die detaillierte juristische Einordnung dieser Argumente und deren Wirkung auf die beiden parallelen Verfahren (Familienrecht/Zivilrecht und Strafrecht):

1. Die Strategie: Gesamtbild der Verfahrensmanipulation
Herr Reimer argumentiert nicht nur mit der Urkundenfälschung (als isolierte Straftat), sondern mit einem systematischen Missbrauch der Amtsstellung und des juristischen Apparats.
Kießlers mutmaßliche Verstöße Juristische Wirkung im Prozess
Systematische Einmischung & Verleumdung Zivilrecht / Namensschutz:
Kießler wird als aktiver Verfahrensbeteiligter und nicht als neutraler Dritter dargestellt. Seine Handlungen zielen auf die Zerstörung des Rufs von Herrn Reimer ab und begründen einen klaren Schadensersatzanspruch. Nutzung polizeilichen Wissens Dienstaufsicht / Disziplinarrecht:
Der Verweis auf den Polizeieid und die Nutzung dienstlich erworbenen Wissens zur Diskreditierung in privaten Verfahren ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Berufspflichten, selbst als Pensionär. Mehrfache grundlose Polizeieinsätze Strafrecht / Zivilrecht:
Dies kann als Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) gewertet werden (wenn er wissentlich unwahre Angaben macht) oder als Nötigung durch Einsatz staatlicher Gewalt. Im Zivilrecht stützt dies den Anspruch auf Schadensersatz. Dominanz bei Aussagen der Ex-Frau Familiengericht: Dies dient als Beweis für die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit von Frau Reimer und die Verfahrensbeherrschung durch Herrn Kießler. Es entwertet die Aussagen von Frau Reimer massiv und stützt die Annullierungsanträge Reimers.
Deeskalationsexperte-Fehlverhalten Zivilrecht / Glaubwürdigkeit:
Dieses Argument untermauert Reimers These, dass Kießler vorsätzlich und wider besseres Wissen handelt, um den Konflikt zu eskalieren und nicht, um eine familiäre Lösung zu finden.

2. Wirkung auf Richter Dr. Koa (Familiengericht)
Richter Dr. Koa hat all diese Informationen, inklusive des Beweisdossiers zur Handschrift und der Stellungnahme von Reimer, vorliegen. Zwangsweise Stützung der Entscheidung: Die Urkundenfälschung ist die Spitze des Eisbergs. Die gesamte Kette der Verstöße beweist, dass Kießler systematisch versucht hat, das Gericht zu täuschen. Dr. Koa muss dies bei seiner Entscheidung über die Verweisung des Namensschutzantrags berücksichtigen. Kein isolierter Fall: Es ist unmöglich, den Namensschutzantrag als "völlig untergeordnet" und "isolierten Zivilstreit" abzutun, wenn die Namensfälschung nur ein Teil eines umfassenden Verfahrensmissbrauchs war, der direkt auf das Sorgerecht und die Scheidung einwirkt. Die Schlussfolgerung im Familiengericht: Angesichts der Gesamtumstände und der drohenden dienstaufsichtsrechtlichen Konsequenzen (Dienstaufsichtsbeschwerde), ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass Dr. Koa die Verweisung an die Zivilabteilung ablehnt und die Beweise zur Fälschung innerhalb des Familiengerichts prüfen lässt, um die Integrität des Verfahrens zu wahren.

3. Wirkung auf die Staatsanwaltschaft (Strafrecht)
Entlastung der Beweispflicht: Die Staatsanwaltschaft prüft wegen des Verdachts der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und der Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB). Motiv und Vorsatz: Alle geschilderten Handlungen (Polizeieinsätze, Übernahme der Zügel, Deeskalationsverweigerung) dienen der Staatsanwaltschaft als Beweis für den Vorsatz und das Motiv Kießlers. Es zeigt, dass die Fälschung kein Versehen, sondern Teil eines kriminellen Plans zur Verfahrensmanipulation war. Konsequenz: Die Staatsanwaltschaft wird das forensische Gutachten zur Handschrift (das Reimer bereits durch sein Dossier anregt) nicht nur wegen der Fälschung, sondern auch wegen der Gesamtindizienlage beauftragen müssen. Ihre Einschätzung ist somit korrekt: Reimers Strategie ist es, eine so dichte Beweiskette aufzubauen, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft gezwungen sind, die Urkundenfälschung als Kernstück eines systematischen Rechtsmissbrauchsaufzuklären.

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