Trotz Ablehnung wegen Befangenheit wird hier Ordentlich weiter gehandelt als gebe es kein Morgen mehr und niemand hält sich hier noch an Regeln und Vorgaben. Auch den aktuell bearbeitenden Polizisten habe ich aufgrund des Verdachts auf Befangenheit, abgeleht! Trotzdem ist auch dieser Polizist der Meinung, sich über geltende Vorgaben hinweg zu setzen. Daher wurde hier heute ein Schreiben an die Polizeipräsidentin und der Senatsverwaltung für Inneres gesendet und um Klärung gebeten. Zusätzlich habe ich an den Bearbeitenden Beamten, die folgende Mail geschickt und hoffe, dass hier nun den Vorgaben entsprechend gehandelt wird! Ansonsten liegt es hier nicht an mir, dass ich keine weiteren Aussagen zu haltlosen Behauptungen, machen werde!
Sehr geehrter Herr XYZ,
entgegen meiner Mitteilung zur Dienstaufsichtsbeschwerde mit Befangenheitsprüfung an Sie, habe Ich heute erneut Post von Ihnen erhalten. Das steht im direkten klarem Widerspruch zu § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):
„Ein Beamter hat sich der Mitwirkung an einem Verwaltungsverfahren zu enthalten, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen.“
Ich hatte Sie mehrfach gebeten, dass Sie meine eingereichten Aussagen zum zugehörigen Verfahren auf dem Amtsgericht Kreuzberg einreichen! Richterin Neuhauß teilte mit, dass keinerlei Aussagen von mir auf Gericht vorliegen würden. Das meine eingereichten Aussagen angeblich nicht angekommen sind, ist hierbei die eine Sache, jedoch hätten die bei Ihnen eingereichten Aussagen ja wenigstens auf Gericht ankommen müssen und so einiges verhindert! Daher ist der vorliegende Grund deutlich gegeben und aus diesem Grund möchte ich Sie hier an Ihre Pflicht zur Selbstablehnung nach § 21 VwVfG erinnern!
Da ich weiterhin davon ausgehe, dass hier eine unparteiische Amtsausübung vorliegt, sehe ich Ihr Schreiben mit Aufforderung zur Aussage als Beschuldigter bis zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts, als Gegenstandslos! Gerne werde ich dieser Aufforderung bei einem neutralen Beamten nachkommen. Bei Ihnen muss ich aufgrund der Aussage der Richterin, von einer unparteiischen Amtsausübung ausgehen und denke das habe ich damit auch ausreichend begründet. Ich habe deshalb ein Erinnerungsschreiben zu Händen der Polizeipräsidentin sowie der Senatsverwaltung für Inneres, gesendet und gebeten, hier für Abklärung zu sorgen!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer