Warum weigerte man sich inzwischen 1 ganzes Jahr, mir die Meldebestätigung zu geben? Ja ihr seht ja selbst was hier abgeht, die Frau vor erst ein halbes Jahr mal hier und mal da, wohnte mit einem Kerl zusammen in Hellersdorf usw. nur beginnt das Trennungsjahr erst wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist (§ 1567 BGB).
Betrügt hier etwa schon wieder jemand das Gericht? ☝🧐 Weil das wäre es in dem Fall tatsächlich! Denn laut Aussage von Gabi Kießler ist sie am 19.12.2024 ausgezogen und hat am 07.01.2025 nachdem sie sich wegen der Therapie plötzlich untergebuttert fühlte, die Trennung auch ausgesprochen und nein dies war nicht ihr letzter Kontakt zu mir, wie sie behauptet und beweisen meine anderen Stellungnahmen. Nur wäre dann nötig, dass die Ummeldung auch zu diesem Tag gemacht wurde, sonst ist das Trennungsjahr noch gar nicht Rum und ich habe noch ganz entspannt Zeit, die Annullierung durch zu ziehen…
Ich denke ich habe die Nummer hier durchschaut und Gabi Kießler macht auch im Scheidungsverfahren Betrug. Darum wurde Sie auch von Neuhauß nicht aufgefordert diese rauszugeben. Aber das ist gar nicht so schlimm, denn wie man sieht, nutze ich jeden Tag um diesen Scheidungstermin mehr wie nur zu zerlegen! Weil die Neuhauß hätte mich bei meiner Rüge und Gewalt für Körper und Geist und auch bei Gabi ihrer mehr wie nachgewiesenen Sucht im Leben nicht aufgehört… sie sieht mich als Feind und da ist alles egal. Aber ich habe noch ein paar Tage und Zack direkt ein weiteres Schreiben fertig gemacht, welches ich nochmals mit dem ersten zusammen hinsenden werde und dann wird das langsam schwierig… aber läuft gerade Recht gut und deswegen wird es nicht das letzte sein…
Trotz allem könnt ihr es hier schon mal lesen und Neuhaus dann wohl Anfang des Jahres… bis dahin aber bestimmt noch 3noder 4 weitere… Aber ich habe vorab auch über Elster meine Steuerklasse rückwirkend zum 01.01.2025 beim Finanzamt geändert. Damit ist Frau Kießler nun seit Anfang des Jahres in der Steuerklasse eins gerutscht und wird mächtig zurückzahlen dürfen. Ich bin wiederrum in die 2 gegangen und habe einen Recht hohen Anspruch dadurch.
Und hier das nächste Schreiben an Frau Neuhauß.
An:
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Abteilung für Familiensachen
z.H. Richterin am Amtsgericht Neuhauß
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Vorab per Fax!
Aktenzeichen: 164 F 10595/25
Betreff: DRINGENDER ANTRAG AUF TERMINAUFHEBUNG für den 07.01.2026
Hier: Neue Beweismittel, Rüge der Prozessfähigkeit und unzulässiger Scheidungsantrag
Sehr geehrte Frau Neuhauß,
in der oben genannten Sache beantrage ich, den anberaumten Termin am 07.01.2026 ersatzlos aufzuheben.
Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu diesem Zeitpunkt wäre ein schwerer Verfahrensfehler, da wesentliche Vorfragen (Präjudizien) ungeklärt sind und neue Beweismittel die Zulässigkeit des Scheidungsantrages widerlegen.
Begründung:
1. Rüge der Prozess- und Geschäftsunfähigkeit (Vorgreiflichkeit)
Ich habe dem Verfahrensbevollmächtigten der Gegenseite mit Schreiben vom 26.12.2025 neue, erdrückende Beweise vorgelegt (u.a. einen polizeilichen Durchsuchungsbeschluss, BTM Anzeige spezifisch wegen Amphetamine und weitere Unterlagen von 2012/2013 wegen Amphetaminen und Audio-Geständnisse), die eine jahrzehntelange, schwere Suchterkrankung der Antragstellerin belegen.
Es besteht der dringende Verdacht, dass die Antragstellerin geschäftsunfähig (§ 104 BGB) ist und die Ehe von Anfang an nichtig war (§ 1314 BGB).
Ich habe der Gegenseite eine Frist bis zum 09.01.2026 gesetzt, um die Prozessfähigkeit mittels fachärztlichem Attest nachzuweisen.
Konsequenz: Solange nicht geklärt ist, ob die Gegenseite überhaupt wirksam einen Anwalt mandatieren konnte oder ob die Ehe überhaupt existent ist, darf am 07.01.2026 nicht verhandelt werden.
2. Unzulässigkeit wegen Nichteinhaltung des Trennungsjahres
Die Antragstellerin verweigert mir seit über einem Jahr böswillig die Herausgabe der Ummeldebescheinigung, obwohl ich sie und das Gericht mehrfach darauf hingewiesen habe.
Es besteht der begründete Verdacht, dass die Ummeldung erst Monate später (Mitte 2025) erfolgte. Damit wäre das Trennungsjahr am 07.01.2026 noch nicht abgelaufen. Der Scheidungsantrag wäre somit unzulässig und abzuweisen.
Ich beantrage hiermit, dass das Gericht die Meldedaten amtshilfeweise beim Bürgeramt anfordert, da die Gegenseite Beweisvereitelung betreibt.
3. Tatsächliche Verhältnisse (Steuerklasse II)
Zur Akte wird gereicht, dass ich steuerlich bereits als alleinerziehend (Steuerklasse II) geführt werde und beantrage. Dies belegt meinen Vortrag, dass ich seit geraumer Zeit alleinige Verantwortung trage und die Gegenseite keinen Anteil an der elterlichen Sorge oder dem gemeinsamen Leben hat.
Fazit:
Es ist rechtlich unmöglich, am 07.01. eine Scheidung zu verhandeln, wenn:
a) Die Frist zur Klärung der Prozessfähigkeit (09.01.) noch läuft.
b) Das Trennungsjahr durch die fehlende Meldebescheinigung strittig ist.
c) Ein Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit/Annullierung vorrangig zu behandeln ist.
d) Sie wegen Befangenheit abgelehnt sind.
e) Die übergeordnete Instanz nicht entschieden hat, ob Sie überhaupt noch zuständig sind.
f) Gefahr für Leib und Leben besteht.
Ich werde mich an keiner Farce beteiligen, in der diese fundamentalen Hindernisse ignoriert werden. Ich erwarte Ihre Bestätigung der Terminaufhebung.
Christian Reimer
Das ging doch runter wie Öl und witzig oder, wenn nun rauskommt, dass die Ummeldung erst viel später gemacht wurde, wurde hier ein Prozessbetrug begangen. Ich überlasse bei sowas natürlich nichts dem Zufall und habe der Meldestelle ebenfalls geschrieben… wenn dann will ich ja auch wissen was hier los ist und hey noch wurde nicht annulliert und damit könnte ich das so verfassen:
Hiermit bitte ich um Auskunft über das Melderegister meiner (Noch-)Ehefrau Gabi Kießler. Wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt. Um Nachteile beim Finanzamt zu vermeiden, muss ich dringend wissen, zu welchem Datum sie sich aus der ehelichen Wohnung Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin, abgemeldet hat. Sie verweigert mir diese Auskunft.
Ja da reicht so ein netter 2 Zeiler vollkommen aus und ich denke das Datum liegt weit hinter dem und dann bekommt die Frau auch Mal wieder ne Anzeige reingebügelt und ist ja dann erst die dritte wegen Prozessbetrug… aber hey wie liegt weit vorne mit ihren im Warn erstellten anzeigen…
Gut dann Mal allen einen Angenehmen Abend und bis bald...
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