Sie gibt doch jedes Mal mit Ihrer Ignoranten Art mir gegenüber die Vorlage.
Damit sind wir am 30.03.2026 noch im 3. Befangenheitsverfahren und hey das geht dieses Mal als diese Bombe ja zusätzlich ans BVerfG und das OLG! Dazu kommt die klare Androhung an die Beschwerdestelle, dies an das OLG als Beschwerde einzureichen und hey wer schon die Geschäftsstelle angezeigt hat, macht auch kein halt vor einer Beschwerdeabteilung!
Ich reagiere und zeige öffentlich womit! Meine Leser würden das sofort unterschreiben und aus diesem Grund werde ich ganz genauso jetzt reagieren, lässt die Beschwerdestelle die Richterin nochmals auf mich los, gibt es gegen diese Stelle eine Reaktion! Dies ist nicht nur eine Ankündigung, sondern ein deutliches Versprechen!!!
Ich bekomme die Richterin noch gestoppt!
Richterin Neuhauß, vorab per Fax, E-Mail, öffentlicher Beitrag, Runder Tisch in Arbeit und für sie zur Sicherheit der folgende Text an die Beschwerdestelle und Generalstaatsanwaltschaft!
3. Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 42 ZPO)
Gegen Richterin am Amtsgericht Neuhauß
Aktenzeichen: 164 F 10595/25 und andere
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lehne ich die Richterin am Amtsgericht Neuhauß in dem o.g. Verfahren (sowie allen anhängigen Parallelverfahren) wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.
Begründung (Neuer Ablehnungsgrund durch Beschlüsse vom 13.03.2026):
Es liegt ein taufrischer, massiver Verstoß gegen das objektive Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit vor, der die absolute Voreingenommenheit der Richterin zweifelsfrei belegt.
Die Richterin misst in exakt demselben Verfahren bei den Parteien mit offenkundig zweierlei Maß und maßt sich medizinische Kompetenzen an, die sie nicht besitzt:
1. Die Anmaßung medizinischer Expertise bei der Antragsgegnerin:
Die Richterin geht in ihrer Verfahrensführung konsequent davon aus, dass die Antragsgegnerin vollumfänglich prozess- und geschäftsfähig ist, und ignoriert dabei erdrückende, polizeiliche und zeugenschaftliche Beweise einer jahrzehntelangen chronischen Suchterkrankung (Amphetamine/Alkohol). Die Richterin stellt hier faktisch eine medizinische Ferndiagnose zugunsten der Gegenseite aus, ohne dass jemals ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt wurde.
2. Die gleichzeitige Abwertung eines echten fachärztlichen Attests der Antragsgegnerseite:
Während die Richterin bei der Gegenseite ohne ärztliche Prüfung auf „gesund“ entscheidet, zerreißt sie in ihrem Beschluss vom 13.03.2026 mein offizielles, von einem approbierten Psychotherapeuten (Dr. Wenzlawek) ausgestelltes Attest vom 06.02.2026.
Dieses Attest bestätigt eine „Akute Belastungsreaktion (F43.0 G)“ und stellt explizit fest, dass ungelöste Probleme in diesem Scheidungsprozess, welcher der Richterin nachweislich bekannt sind, die Ursache der Erkrankung sind.
Die Richterin maßt sich an, diese fachärztliche Diagnose als unzureichend abzuwerten, weil ihr die juristische Vokabel „Reise- und Verhandlungsunfähigkeit“ fehle.
3. Zwang zur Retraumatisierung:
Es zeugt von tiefer persönlicher Voreingenommenheit und Willkür, wenn eine Richterin eine Partei unter Androhung von Zwangsmitteln zwingen will, sich genau jener Gerichtsverhandlung auszusetzen, die laut behandelndem Facharzt überhaupt erst der Auslöser der schweren psychischen Erkrankung ist. In der Begründung vom Arzt ergibt sich schon die Schlussfolgerung, dass genau dieser Prozess weitere aus ärztlicher Sicht gefährliche Reaktionen auf diesen Prozess zu erwarten sind! Dies ist keine Rechtsfindung mehr, sondern bewusste, persönlich motivierte Schikane und psychische Nötigung.
4. Eigene Verstrickung (Befangenheit durch Straf- und Verfassungsverfahren):
Richterin Neuhauß versucht den Termin am 30.03.2026 mit roher Gewalt durchzupeitschen, obwohl ihr bekannt ist, dass gegen sie persönlich eine umfassende Verfassungsbeschwerde (gestützt auf Az. 1 BvR 9/26) sowie strafrechtliche und dienstrechtliche Ermittlungen (gestützt auf eine 26-Punkte-Beweisliste, „Das Alphabet des Versagens“) laufen, die dem Runden Tisch und den Rechnungshöfen vorliegen. Eine Richterin, die selbst Gegenstand derart massiver Ermittlungen durch die Verfahrenspartei ist, kann nicht mehr unvoreingenommen und neutral über ebendiese Partei urteilen.
Ich beantrage die sofortige Stattgabe dieses Gesuchs und die Aussetzung des Termins am 30.03.2026, da die Richterin offensichtlich die Rolle einer neutralen Instanz verlassen hat. Hier sollte auch deutlich werden, das dies bereits der dritte Befangenheitsgesuch auf Grund grober Verstöße der Richterin ist und eine erneute Ablehnung auch Dienstrechtliche Schritte gegen die Beschwerdestelle mit sich bringen werden! Es kann und darf nicht sein, dass hier ein ganzes Gericht diese Rolle einer neutralen Instanz verlassen hat!
Ich werde bei erneuter Ablehnung eine Beschwerde beim OLG gegen den Beschwerdeprüfenden Richter einlegen!
Christian Reimer
Wisst ihr, ganz ernsthaft mehr muss man dazu wirklich nicht mehr sagen! Schreiben kommt inklusive A – Z Anklageschrift und ich denke dann ist hier auch mal irgendwann wieder gut mit der Nummer!
Richterin Neuhauß, natürlich geht alles auch ans Bundesverfassungsgericht und in die Laufenden Ermittlungen mit ein! Sie hören nicht auf, kein Problem, ich weiß mich zu verteidigen!
Willkommen in der dritten Runde mit neuen Gründen, aber den alten nie vergessen und diese kommen oben noch mit drauf!!!
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