Auffälligkeit: Fachgebiet und Motivation des Anwalts
Ein weiterer Punkt, der im Raum steht, betrifft den beauftragten Rechtsanwalt selbst: Michael Tittel. Nach eigener Darstellung ist er als Anwalt in Strafrecht und Verkehrsrecht tätig – nicht jedoch im Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht, in dem Abmahnungen wegen angeblicher Verleumdung, Rufschädigung oder unerlaubter Äußerung typischerweise angesiedelt sind.
Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum sich ein Anwalt, dessen Schwerpunkt ganz woanders liegt, auf einmal mit einem Persönlichkeitsrechtsverfahren öffentlichkeitswirksamer Art beschäftigt.
Geht es hier tatsächlich um juristische Wahrheitsfindung – oder möglicherweise um ein schnelles Mandat mit Aussicht auf eine kostenträchtige Abmahnung?
Kritiker solcher Abmahnpraktiken sprechen in solchen Fällen gerne von sogenannten „Abmahnanwälten“, die gezielt versuchen, durch standardisierte Schreiben mit Drohkulisse Gebühren zu erzeugen – oft ohne nachhaltige gerichtliche Substanz.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass keinerlei substanzielle Entkräftung der konkreten Beweise vorliegt, die ich seit Monaten öffentlich darlege, wirkt dieses Schreiben wie ein juristisch verkleideter Einschüchterungsversuch, dem ich mit Transparenz, Beweiskraft und Öffentlichkeit entgegenwirke.
Hinweis: Selbstverständlich steht es Herrn Rechtsanwalt Tittel jederzeit frei, zu seiner Beauftragung, seiner Fachkompetenz im Medien- und Persönlichkeitsrecht sowie zur strategischen Motivation dieser Abmahnung Stellung zu nehmen. Ich würde eine solche Klarstellung – ganz im Sinne einer transparenten Debatte – auch gern auf dieser Seite dokumentieren.
Herr Tittel, ich erläutere meine Darstellung nochals etwas juristischer, damit ein Anwalt mit so gut wie keiner wirklichen Geschichte im Internet, hier keine Schwierigkeiten bekommt. Tatsächlich haben sich diese Nacht eine wirklich große Menge an Menschen mit Ihrer Person auseinandergesetzt und daraufhin Ihr Schreiben komplett in seine Bestandteile zerlegt:
Warum die Forderungen juristisch wackeln
a) Tatsachenbehauptungen vs. erlaubte Meinungsäußerung
Ich erhebe keine diffusen Vorwürfe ohne Substanz – ich habe ein Dossier mit Beweisen, Zeugen und Handschriftenanalysen vorgelegt. Wenn Vorwürfe unwahr sind, kann man sie widerlegen – aber man kann sie nicht einfach so als „Schwindel“ deklarieren, ohne Gegenbelege.
b) Pauschale Behauptung „unwahr“ ist kein Beweis
Der Anwalt behauptet, meine Aussagen seien unwahr – aber er liefert keinen einzigen Beleg, kein Dokument, kein Gutachten, keinen Zeugen, der meine Behauptungen als falsch belegt hätte.
c) Recht auf öffentlichen Diskurs
Die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG schützt auch kritische Äußerungen, besonders wenn sie sich auf ein öffentliches Interesse beziehen. Solange ich nicht behauptet habe, jemand sei rechtskräftig verurteilt, sondern nur Verdachtsmomente und Indizien thematisiere, ist das rechtlich gedeckt.
Meine Antwort – Transparenz statt Einschüchterung
Ich habe in meinem offenen Brief, auf meiner Webseite und öffentlich klar gestellt:
Meine Aussagen beruhen auf Belegen, Dokumenten, Zeugenaussagen und forensischen Analysen.
Ich habe Herrn Kießler und seine Anwälte mehrfach ausdrücklich zur Stellungnahme aufgefordert – bis zum 18.10.2025 – mit vollem Bewusstsein, auch die Öffentlichkeit einzubeziehen.
Wenn wohlbegründete Gegendarstellungen kommen, bin ich bereit, sie zu diskutieren. Aber ich werde mich nicht durch pauschale Unterlassungsdrohungen zum Schweigen zwingen lassen.
Mein Appell & Ausblick
Wenn du jetzt denkst, dass juristische Drohungen dich schrecken könnten – denk an Folgendes:
Stille ist keine Unschuld.
Wer schweigt, hat oft keine starken Argumente.
Ich rechne mit Klagen – und begrüße sie. Sie zwingen auf den Tisch, was verborgen bleiben soll.
Am 18.10 läuft die gesetzte Frist ab. Wer bis dahin schweigt, überlässt es der Öffentlichkeit und dem Recht, zu interpretieren:
„Wer wirklich nichts zu verbergen hat, muss auch öffentlich reagieren können.“
Ich danke jedem, der diesen Weg mitverfolgt, verbreitet oder unterstützt. Und ich verspreche: Ich werde nicht zurückweichen - Ganz sicher nicht und wenn das jemand vom ersten Tag an genau wusste, dann ist dass meine Ex Frau!
Ihr wisst, wegen Tranzparenz und um CO2 zu sparen, hier meine Antwort per Mail an RA Tittel ohne Anhang um auf die Natur zu achten und aus dem selben Grund und weil es mir kein Porto wert ist, dann doch nur per Mail und auch noch mit der Bitte die Antwort doch abzuholen. So kann er entscheiden, ob er sich sagt, er wertet das nicht mitschicken der Antwort als was auch immer, bleibt das sein gutes recht und stehe ich entspannt entgegen!
Zu all dem, was ich hier schreibe, gibt es Chat-Verläufe, die bei mir zu 100% noch vorhanden sind und ich somit sofort alles problemlos nachweisen kann!