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Herr Kießler arbeitet mit Hochdruck daran, seine Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu zerstören!

🟥 Wenn Schweigen lauter ist als Worte

Am 14. Oktober 2025 habe ich Herrn PHK Schindler sachlich und offiziell an seine rechtliche Pflicht nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erinnert. Dieser Paragraf besagt unmissverständlich:

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Am 14. Oktober 2025 habe ich Herrn PHK Schindler sachlich und offiziell an seine rechtliche Pflicht nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erinnert. Dieser Paragraf besagt unmissverständlich:

„Ein Beamter hat sich der Mitwirkung an einem Verwaltungsverfahren zu enthalten, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen.“

Darauf erhielt ich das erste Mal eine Mail von einem Beamten zurück, sonst musste man tagelang auf die Post dazu warten. Er hat mir nicht wiedersprochen und wünschte mir noch einen schönen Tag. Für mich ein klares Zeichen: Er weiß, dass ich im Recht bin., aber auch, dass man hier sogar ein ökologisches und Verantwortungsvolleres handeln erreichen kann. Denn lieber bekomme ich eine Mail zurück, welche natürlich auch CO2 verursacht, doch ist eine Mail um weiten weniger schädlich wie ein Brief, der mir auch nicht mehr aussagt!


🟨 Warum dieser Schritt so wichtig ist

  • Ein Beamter darf nach einer Befangenheitsanzeige nicht mehr weiter ermitteln.
  • Er muss den Fall an eine neutrale Person abgeben.
  • Das schützt Bürger und sichert zugleich die Glaubwürdigkeit der Polizei.
  • Er hat sich genauso an gesetzte Fristen zu halten, wie Du!.

Dieser Fall zeigt deutlich: Recht funktioniert, wenn man es korrekt anwendet.


🟦 Der strategische Fehler von Herrn Kießler

Anstatt auf meinen öffentlichen Aufruf zur Stellungnahme zu reagieren und damit Transparenz zu schaffen, legt Herr Kießler am Tag nach der Veröffentlichung eine neue Anzeige wegen „falscher Verdächtigung“ über die Internetwache ein.

Ein durchsichtiges Manöver, denn:

  • Solche Anzeigen enthalten kaum Beweise.
  • Sie dienen häufig nur der Einschüchterung.
  • Der Vorwurf der „falschen Verdächtigung“ setzt bewusst falsche Behauptungen voraus – die es hier nicht gibt.

Statt Glaubwürdigkeit aufzubauen, untergräbt er sie selbst.


🟪 Die öffentliche Uhr tickt

Die Frist zur öffentlichen Stellungnahme läuft am 18. Oktober 2025 ab. Je länger die Gegenseite schweigt und stattdessen Anzeigen schreibt, desto deutlicher wirkt das Schweigen wie eine Bestätigung.

„Wer unschuldig ist, hat ein starkes Interesse, das öffentlich klarzustellen. Wer schweigt und stattdessen anzeigt, erzeugt ein anderes Bild.“

🟩 Schlussfolgerung

Ich habe transparent und öffentlich die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Wer diese nicht nutzt und stattdessen versucht, die Wahrheit mit Anzeigen zu ersticken, zeichnet sein eigenes Bild in der Öffentlichkeit.

Ich werde jede Reaktion – oder das Ausbleiben einer Reaktion – dokumentieren und transparent machen.

Christian Reimer
Berlin, den 15. Oktober 2025 - tick tack tick tack!

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