Die haben noch bis zum 27.08.2026 um 12 Uhr Zeit und dachten sich, Bullshit kannste dem auch schon früher ins Postfach kübeln, das ist schon okay.
Wirklich, da kann man nur noch sagen, Tollhaus VG Berlin: „Klagen Sie doch gegen unser blockiertes Eilverfahren!“ – Wie sich eine Pressestelle um Kopf und Kragen redet
Ein Richter gibt schriftlich sein Wort. Er bricht es. Die Presse fragt nach. Die Antwort der Justiz? Ein juristischer Offenbarungseid, der direkt aus dem berühmten „Haus, das Verrückte macht“ bei Asterix und Obelix stammen könnte.
Wer wissen will, wie tief der strukturelle Sumpf der Berliner Justiz reicht, muss sich nur den aktuellen Vorgang am Verwaltungsgericht Berlin (VG) ansehen.
Es ist ein Lehrstück über Arroganz, Ausreden und die absolute Entfremdung von rechtsstaatlichen Prinzipien.
Der Hintergrund: Das gebrochene Versprechen
Vor wenigen Wochen zog Richter Keßler (27. Kammer) einen juristischen Taschenspielertrick ab: Um einer Befangenheitsprüfung zu entgehen, legte er das Ablehnungsgesuch auf Eis und reichte die Akten weiter. Seine schriftliche, amtliche Begründung für diesen ungewöhnlichen Schritt: Dies geschehe „im Interesse einer zügigen Sachentscheidung“.
Eine klare Zusage. Doch was passierte in diesem presserechtlichen Eilverfahren danach? Nichts. Absolute Funkstille. Die versprochene "zügige" Entscheidung wurde zur faktischen Verfahrensverschleppung.
Die Presse fragt nach – Das VG zündet Nebelkerzen
Als 4. Gewalt haben wir beim VG Berlin formgerecht eine Presseanfrage gestellt und eine Erklärung für diesen eklatanten Wortbruch gefordert. Wie erklärt das Gericht der Öffentlichkeit, dass Zusagen nur Mittel zum Zweck sind?
Heute, am 25.08.2026, antwortete der stellvertretende Pressesprecher, Dr. David Faßbender. Anstatt den offensichtlichen Missstand zu erklären, zog er den bequemsten aller juristischen Joker: Die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG).
Man könne die Vorgänge „aus Gründen der richterlichen Unabhängigkeit nicht bewerten“, so Faßbender.
Übersetzt heißt das: Ein Berliner Richter ist offenbar so "unabhängig", dass er nicht einmal mehr an seine eigenen, schriftlich gegebenen Versprechen gebunden ist. Die richterliche Unabhängigkeit, eigentlich erdacht, um Richter vor politischer Einflussnahme zu schützen, wird hier als Schutzschild für reine Arbeitsverweigerung missbraucht.
Der Passierschein A38: Realsatire am Verwaltungsgericht
Der absolute Gipfel der Dreistigkeit (und prozessualen Inkompetenz) folgte jedoch im letzten Satz der Pressestelle. Herr Dr. Faßbender riet der Redaktion allen Ernstes, man könne für fehlerhafte Handlungen ja „gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen“.
Lassen wir das kurz auf der Zunge zergehen:
Wir befinden uns bereits in einem Eilverfahren (dem schärfsten Mittel des gerichtlichen Rechtsschutzes). Dieses Verfahren wird vom Gericht verschleppt. Und die offizielle Lösung des Gerichts lautet: Reichen Sie doch eine Klage dagegen ein, dass wir Ihre Klage ignorieren!
Fazit: Wir nehmen das Gericht beim Wort!
Die Berliner Justiz offenbart hier, dass sie sich unangreifbar fühlt. Man glaubt, Bürger und Journalisten mit absurden Textbausteinen abspeisen zu können, in der Hoffnung, dass diese aufgeben.
Aber wir geben nicht auf. Wir dokumentieren. Dr. Faßbender hat uns mit dieser Mail nicht nur den perfekten Beweis für eine rechtswidrige Auskunftsverweigerung geliefert, sondern auch das nötige Rechtsschutzbedürfnis für unseren nächsten juristischen Einschlag.
Das Sentinel-Portal bedankt sich für diesen Steilpass. Der Mega-Eilantrag gegen die geballte Auskunftsverweigerung der Berliner Justizbehörden (VG, Kammergericht, Rechnungshof, Staatsanwaltschaft) ist bereits fertig geschnürt.
Wir sehen uns vor Gericht. Wieder einmal.
Aber natürlich hatte ich auch die passende Antwort per Mail:
Absender:
Redaktion Sentinel-Portal
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
redaktion@sentinel-portal.com
Empfänger:
Verwaltungsgericht Berlin
Pressestelle -
z.Hd. Herrn Dr. David Faßbender (stellv. Pressesprecher)
Kirchstraße 7
10557 Berlin
(per E-Mail)
Datum: 25.08.2026
Sehr geehrter Herr Dr. Faßbender,
Ihre Antwort vom heutigen Tage habe ich mit einer Mischung aus juristischer Verwunderung und journalistischem Interesse zur Kenntnis genommen.
Ihre Begründung, meine presserechtlichen Fragen aus Gründen der "richterlichen Unabhängigkeit" nicht beantworten zu können, weise ich als rechtlich unhaltbare Schutzbehauptung vollumfänglich zurück.
1. Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit als Blockadeinstrument
Die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) schützt den Spruchkörper in seiner rechtlichen Entscheidungsfindung in der Sache (dem "Wie" der Entscheidung). Sie schützt einen Richter jedoch ausdrücklich nicht davor, sich für verfahrensrechtliche Verzögerungen, administrative Inaktivität oder den Bruch schriftlich fixierter Zusagen (hier: das explizite Versprechen einer "zügigen Sachentscheidung") öffentlich verantworten zu müssen.
Gegenstand meiner Presseanfrage war nicht die juristische Bewertung der Entscheidung von Richter Keßler, sondern der Umstand, dass eine schriftlich fixierte Zusage zur Verfahrensbeschleunigung offenkundig nicht eingehalten und stattdessen faktisch verzögert wird. Dies fällt in den Bereich der Justizverwaltung und des Beschleunigungsgebotes, zu dem eine Pressestelle sehr wohl auskunftspflichtig ist.
2. Der Zynismus Ihres Verweises auf den "gerichtlichen Rechtsschutz"
Besonders bemerkenswert ist Ihr abschließender Ratschlag, ich möge für fehlerhafte Verfahrenshandlungen "gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen". Ich darf Sie daran erinnern, dass es sich bei den blockierten Verfahren bereits um Eilverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) handelt. Mir allen Ernstes zu raten, gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Verweigerung von gerichtlichem Eilrechtsschutz durch Ihr eigenes Haus einzulegen, entbehrt nicht einer gewissen prozessualen Absurdität und wird in unserer Berichterstattung entsprechend hervorgehoben werden.
Fazit:
Wir werten Ihre heutige E-Mail als offizielle, abschließende und unbegründete Verweigerung der Presseauskunft gemäß § 4 Berliner Pressegesetz (BlnPrG).
Diese Auskunftsverweigerung fügt sich nahtlos in die von uns dokumentierte Blockadehaltung der Berliner Justizbehörden ein. Ihr Schreiben wird heute unverändert als Beweisdokument auf dem Sentinel-Portal veröffentlicht und dient uns zeitgleich als erforderlicher Nachweis des Rechtsschutzbedürfnisses für den nun folgenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) gegen das Verwaltungsgericht Berlin.
Dort können Sie Ihre exklusive Rechtsauffassung zu den Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit im Kontext von Auskunftsverweigerungen dann gerne gerichtsfest darlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
(Redaktionsleitung Sentinel-Portal)
Ich weise erneut darauf hin, dass Antwort und Reaktion grundsätzlich den Weg in einen nett ausgearbeiteten Beitrag finden. Ihrer kommt in den nächsten Minuten. Nicht spielen, das bringt uns allen nicht, schauen Sie mal, heute kam doch bereits die nächste Klage und so haben wir nichts davon. Die Bürger wollen Klärung und keine Ausreden!
Ich denke, mehr muss man dem auch gar nicht groß hinzufügen, das war eine Trockenübung. Vielleicht kommt ja noch was richtiges, bevor ich vor dem Verwaltungsgericht plötzlich gegen das Verwaltungsgericht wegen Auskunftsverweigerung Klage einreichen muss.
Ihr wisst ja… Ihr könnt es genauso schön haben und ich pushe euch bei solchen Dingern direkt auf das Display und ja Apple ist auch okay. 😂
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