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Finanzsorge

Noch minderjährig mit finanzieller Sorge – Jetzt knallt es richtig!

Wir hatten das Thema den Tag im Beitrag Beutel des Grauens!

Manche Beiträge bringen durch Leser neue Ziele die dringend angegangen werden müssen. Zum einen muss Richterin Neuhauß Ihre Anzeige unbedingt noch mit zur Anzeige von der Geschäftsstelle und da hier...

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Manche Beiträge bringen durch Leser neue Ziele die dringend angegangen werden müssen. Zum einen muss Richterin Neuhauß Ihre Anzeige unbedingt noch mit zur Anzeige von der Geschäftsstelle und da hier in den Beitrag direkt noch ein weiterer Antrag kommt, hier erstmal direkt ohne viele weitere Worte die Anzeige gegen Richterin Neuhauß:

Erweiterung der Strafanzeige gegen Richterin am Amtsgericht Neuhauß
Wegen: Verdacht der Rechtsbeugung und Beihilfe zur Vermögensschädigung einer Minderjährigen durch Unterlassen

Begründung:
Mir liegen Beweise vor, dass das Gericht spätestens seit dem 13.07.2025 positive Kenntnis von einer massiven Vermögensgefährdung der minderjährigen Aimee Kießler hatte.

Wie aus der Anlage 9 (Schreiben vom 13.07.2025, Az. 164 F 2253/25) hervorgeht, wurde das Gericht detailliert über ungeöffnete Inkassoschreiben (Riverty Service GmbH) informiert, die an die Kindesmutter als Sorgeberechtigte adressiert waren. Es bestand der begründete Verdacht des Identitätsmissbrauchs zu Lasten des Kindes.

Anstatt gemäß § 1666 BGB von Amts wegen einzuschreiten, einen Verfahrensbeistand zu bestellen und eine Schufa-Auskunft einzuholen (wie von mir unter Punkt 1 explizit beantragt), ignorierte Richterin Neuhauß diese Warnungen vollständig.

Schlimmer noch: Sie nutzte dieses Warnschreiben, welches die Gegenseite selbst einreichte, um gegen mich Ordnungsmittel wegen angeblicher „belästigender Kontaktaufnahme“ zu verhängen.

Da die betroffene Minderjährige im Mai 2026 volljährig wird, droht durch die Untätigkeit der Richterin ein irreversibler Schaden für die wirtschaftliche Zukunft der Heranwachsenden (Schufa-Einträge, Vertragssperren). Die Richterin deckt durch ihre Untätigkeit offensichtliche Straftaten der Kindesmutter und bestraft den Hinweisgeber.

Dies stellt eine bewusste Parteinahme zum Nachteil des Kindeswohls dar.

☝️ Die ist eine Nummer die man erstmal bringen muss.
Nur was soll die Generalstaatsanwaltschaft da jetzt wegen dem Kind machen?

Richtig, nicht wirklich viel. Aber manche Dinge kann man auch als noch Ehemann tun und damit glücklicher Weise das Kind vor großen Übel bewahren.

Denn ich habe mal irgendwann etwas gehört, mit schulden, die Eltern beim minderjährigen Kind machen und dass die beim Erwachsen werden auf das Kind über gehen und da Richterin Neuhauß damals weggesehen hat, wird hier mein Handeln sogar für Richterin Neuhauß eine ganz wichtige Geschichte!

Denn passiert dort nicht ganz schnell was und die Sache wird nicht sofort geprüft und vor dem 18. Geburtstag was getan, hat Frau Neuhauß dabei geholfen!

Man muss sich das wirklich nur mal durch den Kopf gehen lassen. Für solche schreiben habe ich Ordnungsgelder kassiert und der Richterin war das Kind vollkommen egal.

Wie geht sowas nur?

Genau Richterin Neuhauß, es kommt ein Antrag, per Fax, per Mail und per Einschreiben und dieser Antrag sollte ganz heftig auch in Ihren Interesse sein!

Denn hier brennt die Luft und Sie dürfen mir glauben, das geht natürlich direkt ans BverfG als Notfallantrag falls das Amtsgericht nicht reagiert.

Hier wird darauf hingewiesen, dass durch das BVerfG die Überwachung dieses Antrags gemacht werden muss um ggf. sofort zu beschließen!
Meine Sorgen waren damals nicht unbegründet Frau Neuhauß!

Hier mein Antrag der bereits heute vorab per Fax und Mail eingehen wird:

An das Amtsgericht Kreuzberg
– Familiengericht –
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin

PER FAX VORAB & EINSCHREIBEN

BETREFF: Anregung gem. § 1666 BGB auf Entziehung der Vermögenssorge / Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung

Betrifft das Kind: Name im Schreiben vorhanden, wohnhaft

Kindesmutter: Gabi Reimer (geb. Kießler),
Alle Adressen im versendeten Schreiben vorhanden!
Anzeigender: Christian Reimer (Ehemann der Kindesmutter / Stiefvater), Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin

HIERMIT REGE ICH DRINGEND AN:
Der Kindesmutter, Frau Gabi Reimer, mit sofortiger Wirkung die Vermögenssorge für die Minderjährige Aimee Kießler zu entziehen.
Einen Ergänzungspfleger für den Bereich der Vermögenssorge zu bestellen.

Dem Kind unverzüglich einen Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) zur Seite zu stellen, um dessen rechtliche Interessen – insbesondere hinsichtlich bestehender Verbindlichkeiten – zu wahren.

BEGRÜNDUNG:
Es besteht akute Gefahr im Verzug für das Vermögen und die wirtschaftliche Zukunft der Minderjährigen.

1. Missbrauch der elterlichen Sorge / Identitätsmissbrauch
Ich habe als getrennt lebender Ehemann der Kindesmutter Unterlagen aufgefunden, die belegen, dass auf den Namen der Minderjährigen Aimee Kießler Verträge abgeschlossen wurden, die nicht bedient werden.

Mir liegen ungeöffnete Inkasso-Schreiben (u.a. der Riverty Service GmbH) vor, die direkt an die Kindesmutter als „Sorgeberechtigte von Aimee Kießler“ adressiert waren (Beweis: Anlage liegt dem Gericht bereits aus dem Verfahren 164 F 2253/25 als „Anlage 9“ vor).

Die Kindesmutter ignoriert diese Forderungen, öffnet die Post nicht und lässt zu, dass vollstreckbare Titel gegen ihre Tochter erwirkt werden.

2. Drogenabhängigkeit und finanzielle Unzuverlässigkeit der Mutter
Die Kindesmutter ist nachweislich suchtkrank (Betäubungsmittel/Alkohol) und finanziell instabil. Sie ist nicht in der Lage, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, geschweige denn die Vermögensinteressen ihrer Tochter zu schützen.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die Mutter die Identität der Tochter nutzt, um ihre eigene Bonitätsproblematik zu umgehen.

3. Eilbedürftigkeit (Volljährigkeit im Mai 2026)
Die Minderjährige wird im Mai 2026 volljährig.
Sollte das Gericht nicht sofort einschreiten und einen Ergänzungspfleger bestellen, der die unrechtmäßigen Verträge prüft und anfechtet, tritt die Minderjährige mit Erreichen der Volljährigkeit in die volle Haftung für Schulden ein, die sie nicht verursacht hat.

Ein Abwarten auf das Hauptsacheverfahren würde irreversible Fakten schaffen (Schufa-Einträge, Haftung gem. § 1629a BGB Problematik).

4. Systematische Verschleierung und Missbrauch der Vermögenssorge
Besonders schwer wiegt, dass die Kindesmutter ihr eigenes Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt hat, um sich vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.

Später eröffnete sie ein Konto auf den Namen der minderjährigen Tochter, auf welches Zahlungen (wie Unterhalt) umgeleitet wurden. So wurde auf dem eigenen Konto ein Freibetrag mit Kind berechnet und danach das Geld umgeleitet um keinen Gläubiger bedienen zu müssen!

Während sie ihr eigenes Vermögen also dem Zugriff entzog, nutzte sie die Identität der Tochter (siehe Inkasso-Schreiben Riverty), um neue Verbindlichkeiten einzugehen, die nicht bedient werden.
Dies belegt ein vorsätzliches System: Die Mutter nutzt die Tochter als „Schutzschild“ und „Kreditnehmerin wider Willen“, da ihre eigene Bonität ruiniert ist. Sie saniert sich faktisch auf Kosten der Zukunft ihres Kindes.

5. Kenntnis des Gerichts
Das Gericht hat bereits Kenntnis von diesen Umständen durch Schriftsätze im parallel laufenden Verfahren. Bisher erfolgte keine sichtbare Maßnahme zum Schutz des Kindes. Da das Kindeswohl hier objektiv gefährdet ist (§ 1666 BGB), ist ein weiteres Zuwarten unverantwortlich.

Ich bitte um sofortige Prüfung und Entscheidung im Wege der Einstweiligen Anordnung, um Schaden von der Minderjährigen abzuwenden.

Mit besorgten Grüßen

Christian Reimer

☝️ Ich denke die Nummer lasse ich auch so zu Ende gehen, denn dem ist wirklich nichts hinzuzufügen, außer…

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