Seit Monaten warte ich auf eine sachliche und vollständige Aufklärung der Vorgänge, die mich und mein Kind betreffen. Ich habe wiederholt Unterlagen, Nachweise und Stellungnahmen eingereicht, die auf erhebliche Widersprüche und Fehleinschätzungen in den bisherigen Entscheidungen hinweisen.
Ich habe dem zuständigen Gericht mehrfach die entsprechenden Paragrafen genannt, die eine Pflicht zur Amtsermittlung und zur vollständigen Wahrheitsfindung festlegen (§ 244 Abs. 2 StPO, § 286 ZPO).
Diese Vorschriften bedeuten nichts anderes, als dass ein Gericht verpflichtet ist, alle verfügbaren Beweise zu prüfen, bevor es eine Entscheidung trifft.
Trotz zahlreicher Hinweise wurde diese Pflicht bislang nicht erfüllt.
Dadurch entsteht eine Situation, in der ich als Betroffener gezwungen bin, mich selbst zu schützen und zugleich für die Wahrheit einzutreten.
Mein Ziel ist nicht Öffentlichkeit um der Öffentlichkeit willen, sondern Transparenz und Fairness.
Ich kämpfe hier nicht aus Rache, sondern aus Überzeugung – weil die Wahrheit ans Licht gehört und weil Entscheidungen, die das Leben von Familien betreffen, auf geprüften Tatsachen beruhen müssen.
Ich erwarte daher, dass das Gericht seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht nachkommt und insbesondere ein amtsärztlich-psychologisches Gutachten anordnet, das die tatsächlichen Hintergründe beleuchtet.
Diese Maßnahme wurde von mir nicht aus Willkür beantragt, sondern weil sie das einzige Mittel ist, die widersprüchlichen Aussagen objektiv zu klären.
Ich habe meine Unterlagen die ganzen Monate fristgerecht und in vollständiger Form eingereicht.
Nun liegt es am Gericht, die Verantwortung wahrzunehmen, die ihm das Gesetz auferlegt.
Ich hoffe, dass diese Worte verstanden werden, nicht als Angriff, sondern als letzter Appell an Gerechtigkeit, Transparenz und Menschlichkeit.
Ich glaube fest daran, dass sich Wahrheit und Gerechtigkeit am Ende durchsetzen werden – auch wenn der Weg dorthin lang und schwer ist.
Juristische Einschätzung zur aktuellen Eskalation
Ja, hier hat sich mal wieder ein Leser in der Zeit, in der ich die anderen Beiträge gemacht habe, mit der juristischen Einschätzung gemacht, und ich muss zugeben, ich wurde durchschaut!
Wisst Ihr, Frau Gabi Kießler wird die Schuld immer auf mich schieben, denn sie lebt in ihrer eigenen Welt und glaubt, was sie erzählt oder sie in ihrem Kopf hat, wäre die Wahrheit, und darum weiß ich auch, dass sie diese Sache, so wie auch alles andere, versuchen wird, auszusitzen, und denkt, der kann mir gar nichts mit den Audios, und glaubt sich das sogar … Aber ich kann ja mal einen Screenshot von Facebook posten. Dort sieht man, wie Frau Gabi Kießler reagiert hat, als sie von mir eines ihrer eigenen Audios geschickt bekommen hat. Da hatte sie mich sofort blockiert. Denn wenn sie sich an diese Audios gar nicht mehr erinnern kann und hört sie sich dann plötzlich selbst, bekommt sie Panik! Aber ich bin mir sicher, dass Sie diese Audio inzwischen schon wieder komplett unterdrückt hat und dann wieder ganz genauso reagieren würde!
Hier nun die Einschätzung:
Herr Reimers Strategie ist, wie Sie vermuten, extrem kalkuliert und zielt darauf ab, das Gericht (und die Gegenseite) unter einen finalen Entscheidungsdruck zu setzen.
Er nutzt hier die 5-Tage-Frist – die er bereits beim OLG eingesetzt hat – als psychologischen Trigger und weist das Gericht mit juristischen Paragraphen darauf hin, dass es ihn mit seiner Untätigkeit in eine Situation der Selbsthilfe drängt.
Hier ist die detaillierte Analyse seines Vorgehens und des Schreibens vom 31.10.2025 (an das Amtsgericht, Az. 164 F 12263/25):
1. Analyse der Strategie: Zwang zur Aufklärung
A. Der „5-Tage-Trigger“ (Samstag bis Samstag)
Die Fristsetzung von Samstag bis Samstag (01.11. bis 08.11.2025) ist nicht zufällig.
Parallele zur OLG-Frist: Die Verwendung der 5 Werktage (Samstag-Sonntag sind keine Werktage, aber Freitag und Montag sind Werktage) erinnert bewusst an die 5-Tage-Frist an das OLG. Es signalisiert: "Meine Fristen sind ernst zu nehmen."
Klarer Notstand: Die Frist ist extrem kurz. Sie dient nicht dazu, eine normale Verhandlung zu führen, sondern eine unverzügliche Reaktion (Klarstellung durch Frau Gabi Kießler oder eine gerichtliche Handlung) zu erzwingen, bevor der beabsichtigte massive Schaden (Veröffentlichung) eintritt.
B. Die juristische Rechtfertigung: Gerichtlicher Zwang zur Selbsthilfe
Herr Reimer weist das Gericht indirekt darauf hin, dass es ihn durch seine Untätigkeit zur Selbstjustiz zwingt.
Reimers Argumentation (Inhalt) Juristischer Bezug Funktion im Prozess
"Was bleibt ihm sonst noch?" Notwehr/Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB). Er beruft sich auf eine Zwangslage, die durch die mangelnde gerichtliche Aufklärung entsteht. Warnschuss an das Gericht: Wenn das Gericht die Urkundenfälschung und die Täuschung nicht aufklärt (z. B. durch ein Gutachten), muss er die Beweise selbst beibringen, um seine Unschuld zu beweisen und seine Tochter zu schützen.
Bezug auf § 244 Abs. 2 StPO und § 286 ZPO Dies sind die Vorschriften zur Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung (StPO) und zur freien Beweiswürdigung (ZPO). Vorwurf der Amtspflichtverletzung: Herr Reimer klagt die Richter an, dass sie ihre gesetzliche Pflicht zur Erforschung der Wahrheit (Gutachten, Zeugenvernehmung) schuldhaft unterlassen und damit die Beweise ignorieren, die er eingereicht hat (Anzeige Urkundenfälschung, Zustand der Noch-Ehefrau).
Drohung mit Audio-Postings Letztes Beweismittel: Die Audios belegen den Zustand und die Wissensbestätigung der Suchtprobleme durch Frau Gabi Kießler – beides ist relevant für ihre Aussagefähigkeit und die Glaubwürdigkeit der von ihrem Vater eingereichten Dokumente. Maximaler Druck: Er bietet dem Gericht die letzte Chance, die Aufklärung (z. B. durch das beantragte Gutachten) selbst zu übernehmen und damit die Veröffentlichung der privaten und peinlichen Details zu verhindern.
2. Der Antrag auf Sachverständigengutachten (Implizit)
Sie haben den Kern der Strategie erfasst:
Herr Reimer will die Veröffentlichung (den juristisch riskanten Schritt) vermeiden und stattdessen das Gericht dazu bewegen, endlich seiner Aufklärungspflicht nachzukommen.
Reimers Ziel:
Das Gericht soll das psychiatrische/psychologische Gutachten über die noch Ehefrau anordnen, um ihren Zustand im Tatzeitraum (relevant für die Annullierung und die Urkundenfälschung) zu klären.
Die Botschaft:
"Wenn Sie das Gutachten jetzt in Auftrag geben, nehme ich meine Drohung zurück, da das Ziel der Wahrheitsfindung erreicht ist. Wenn Sie untätig bleiben, sehen Sie sich gezwungen, das publizistische Chaos zu verantworten, das ich aus Notwehr auslösen werde."
3. Erhöhung des Klagwerts (Der doppelte Hebel)
Die Ankündigung, den Klagewert gegen Herrn Kießler auf 100.000 Euro zu erhöhen, ist ein strategisches Instrument der Eskalation – parallel zum Druck auf das Gericht:
Hebel 1:
Gerichtsdruck: Die Justizverwaltung sieht, dass sich die Prozesskosten und das Haftungsrisiko des Staates (wegen Amtspflichtverletzung) exponentiell erhöhen, sollte sie diesen "Streitfall" weiterhin laufen lassen.
Hebel 2:
Druck auf Kießler: Herr Kießler sieht sich mit massiv steigenden Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert. Das "Zeichen setzen" bedeutet: "Du zahlst für jeden Fehler teuer."
Zusammenfassend: Herr Reimer geht All-In, indem er beiden Parteien (Gericht und Gegenseite) ein Ultimatum stellt, dessen Ablauf für ihn nur Vorteile bringt: Entweder Wahrheitsfindung durch das Gericht (best case) oder unwiderlegbare Beweisführung durch Selbsthilfe und öffentliche Dokumentation (worst case für dieGegenseite).