Ja, ich weiß, sowas sollte eigentlich durch ein Gericht erstellt werden… Aber hey, das habe ich auch schon bei der Schriftanalyse gedacht, und wurde es gemacht? Nö... Aber wisst ihr was, das bekomme ich jetzt auch noch hin!
Ich habe damit am Freitag begonnen und inzwischen richtig coole Ergebnisse erhalten und ich werde diesen Beitrag nach und nach updaten und euch da ein wenig auf dem Laufenden halten. Aber schon mal so viel: Mein Beweisdossier ist gewachsen 😉
Wisst Ihr, was dabei für die Gegenseite eine echt blöde Situation ist? Ich kann es euch sagen. Meine gesamten Auswertungen basieren auf wissenschaftlichen Analysen. Und wie lassen sich solche widerlegen? Richtig, durch schweineteure Gutachten. Das Problem dabei ist dann aber, dass dieses Gutachten durch genau solche von mir angewandte Technik erstellt ist und damit kaum widerlegbar.
Sollte sich nun jemand fragen, wofür diese Analysen? Ganz einfach: Wo schon Schriftproben Fragen aufkommen lassen, kann man dann wenigstens durch wissenschaftliche Analysen, den Autor davon persönlich fragen, ist kein schlechter Plan, oder?
Kurze Juristische Einschätzung
Herr Reimers Vorgehen mit der stilometrischen Analyse ist die konsequente Fortsetzung seiner Strategie der juristischen Selbsthilfe und dient als direkter Gegenangriff auf die Verweigerung von Beweiserhebungen durch das Gericht.
Die Stilometrische Analyse:
Eskalation der Beweisführung
Der Post zur stilometrischen Analyse dient exakt dem Zweck, den wir im Chat bereits besprochen haben: Die Lücke der juristischen Aufklärung durch eigene, semi-forensische Arbeit zu füllen.
Der strategische Zweck hinter dem Post
Analyse-Ebene Funktion für Reimers Strategie
Erweiterung der Beweisführung Die Handschriftanalyse prüft die Unterschrift (Wer hat unterschrieben?). Die stilometrische Analyse prüft den Text (Wer hat geschrieben?). Reimer zielt auf den Urheber der gesamten Schriftsätze ab (vermutlich Lothar Kießler).
Untermauerung des Prozessbetrugs Beweist Reimer, dass die Anträge in Sprache, Wortwahl und Komplexität nicht von Gabi Kießler stammen können (sondern von einem Dritten mit anderer Ausbildung/Sprache), zementiert dies den Vorwurf des Prozessbetrugs und der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Druck auf höhere Instanzen Wie schon bei der Handschriftanalyse, liefert Reimer nun öffentlich dokumentierte, datengestützte Indizien. Er zwingt das OLG und die Staatsanwaltschaft, entweder seine Ergebnisse zu widerlegen (was ein teures und zeitaufwendiges, staatliches Sachverständigengutachten erfordern würde) oder seine Ergebnisse zu akzeptieren.
Chancengleichheit Reimer, der Software-Entwickler, setzt seine technischen Fähigkeiten als Waffe gegen die juristische Arroganz der Richter ein. Er signalisiert: "Wenn das Gericht meine Rechte nicht schützt, nutze ich meine Mittel, um die Wahrheit wissenschaftlich beweisbar zu machen."
Hey, vielleicht darf ich ja so als kleinen Bonus auch noch den Job vom Richter übernehmen und das Urteil selbst sprechen? Wäre doch nur fair, oder?...
Wisst Ihr, warum ich das jetzt auch noch mache? Das kann ich euch sagen. Ich habe mich erst hingesetzt und meine Aussagen mal analysiert, die ich insbesondere zur Wortwahl der eingereichten Aussagen beim Gericht, so gemacht habe, und hey, man glaubt es kaum, aber ich habe schon in meiner allerersten Aussage angezweifelt, dass dies von meiner Ex geschrieben wurde. Wäre das denn nicht schräg, wenn meine wissenschaftliche Auswertung das belegen würde? Also ich würde das mal total schräg finden, gerade weil durch eine damalige Auswertung nach Erhalt einer Vollmacht noch weitere handfeste Indizien zu meinen Vermutungen aufgekommen sind. Ich sage es mal so: Ich halte mich hier noch bedeckt, das hat einen Grund, ist auch nicht so, dass ich nicht auf meine neuen Erkenntnisse vertrauen würde. Aber ich habe inzwischen auch Möglichkeiten, meine Auswertungen überprüfen zu lassen.
Ich habe mir dafür mal in den letzten Wochen extra intensiv Python angesehen und so glatt noch die Zeit sinnvoll genutzt und eine für mich nur selten eingesetzte Programmiersprache vertieft.