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Da stellt sich Lothar Kießler nicht der Öffentlichkeit, oder wird noch geschrieben?

🔔 Erinnerung an Fristablauf zur öffentlichen Stellungnahme – 18.10.2025

Morgen, am 18.10.2025 , endet die von mir gesetzte Frist zur Abgabe einer öffentlichen Stellungnahme zu den gegen Lothar Kießler und Gabi Kießler erhobenen Vorwürfen. Bislang liegt keine Reaktion von...

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Morgen, am 18.10.2025, endet die von mir gesetzte Frist zur Abgabe einer öffentlichen Stellungnahme zu den gegen Lothar Kießler und Gabi Kießler erhobenen Vorwürfen. Bislang liegt keine Reaktion von Herrn Kießler, Gabi Kießler oder seinem anwaltlichen Vertreter vor.

Ein Schweigen auf eine so klare und öffentlich gesetzte Frist wird in der juristischen Bewertung und öffentlichen Wahrnehmung als Indiz gewertet, dass keine belastbaren Gegenargumente oder Beweise vorliegen. Herr Kießler hatte ausreichend Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen.


📜 Zentrale Falschaussage im Gewaltschutzverfahren

Besonders schwer wiegt eine Aussage, die im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens unter Eid eingereicht wurde. Darin wurde behauptet, ich hätte „WhatsApp-Inv-Meldungen direkt an die Tochter“ gesendet.

Diese Behauptung ist nachweislich falsch und kann durch Screenshots und Chatverläufe klar widerlegt werden. Am 28.02.2025 schrieb Gabi Kießler selbst:

„Kannst ja Papa mal meinen Infotext zeigen.“

Dieser Satz belegt eindeutig, dass sie sehr genau weiß, was ein öffentlicher Infotext ist. Sie hätte niemals eine Formulierung wie „WhatsApp-Inv-Meldung an die Tochter gesendet“ verwendet! Die sprachliche Struktur entspricht vielmehr der Ausdrucksweise von Lothar Kießler.


⚖️ Zwei Möglichkeiten

Daraus ergeben sich zwei Szenarien, die beide erhebliche juristische Tragweite haben:

  • 1. Aktive Beteiligung: Herr Kießler war direkt an der Formulierung beteiligt und hat damit vorsätzlich eine Falschaussage konstruiert.
  • 2. Nicht Aktive Beteiligung: Gabi Kießler hat diese Vorsätzliche Falschaussage gemacht.

Wer schiebt hier wem die Schuld in die Schuhe?

Beide Szenarien werden eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Schuldfrage spielen.


🚨 Warum sich Lothar Kießler als ehemaliger Polizist der öffentlichen Kritik stellen muss

Lothar Kießler war über viele Jahre als Polizeibeamter tätig. Auch wenn er heute im Ruhestand ist, gilt er weiterhin als Person des öffentlichen Lebens, da er durch seine frühere Tätigkeit in einem sensiblen staatlichen Bereich ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Öffentlichkeit genießt.

Polizisten sind Amtsträger und damit Repräsentanten des Staates. Dieses öffentliche Vertrauen endet nicht automatisch mit der Pensionierung. Die Rechtsprechung stellt klar, dass ehemalige Amtsträger – insbesondere aus Polizei, Justiz und Bundeswehr – auch nach ihrem Ausscheiden verstärkt öffentlicher Beobachtung und Kritik ausgesetzt sein dürfen, wenn das öffentliche Interesse dies rechtfertigt.

In Fällen, in denen Vorwürfe im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren erhoben werden – wie hier im Kontext mutmaßlicher Einflussnahme, Manipulation und Falschaussagen – besteht ein besonders starkes öffentliches Interesse an einer transparenten Aufklärung. Daher kann von einem ehemaligen Polizisten erwartet werden, dass er sich öffentlich erklärt und Verantwortung übernimmt.

👉 Während Privatpersonen ein umfassendes Recht haben, zu schweigen, trägt ein ehemaliger Polizeibeamter eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Er muss sich nicht nur gefallen lassen, dass Kritik öffentlich geäußert wird – sein Schweigen hat auch ein anderes Gewicht.

„Wer einmal das Vertrauen der Öffentlichkeit in Uniform repräsentiert hat, kann sich nicht vollständig in die Anonymität eines Privaten zurückziehen.“

Daher ist die Aufforderung an Herrn Kießler, eine öffentliche Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen abzugeben, nicht nur legitim, sondern entspricht auch dem berechtigten öffentlichen Interesse an Integrität und Transparenz.

Herr Kießler, dass war jetzt gemein, oder? Gerade weil ich das für den Tag vor dem Ende der Frist für Sie vorbereitet habe und mir dachte, vielleicht ermutige ich Sie ja doch nochmal zur Öffentlichen Stellungnahme und gebe Ihnen natürlich wie immer die Juristische Einschätzung zu dem, was der Reimer hier so kurz vorm Ende der Frist noch bringt... Ich wette Ihre Tochter hat mit gerechnet 😉 Nicht Stellung zu nehmen, macht sich auch für die Dienstaufsichtsbehörde gar nicht gut! Ich wette jetzt denken Sie genauso wie ich - War Polizist wirklich die beste Berufswahl?

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