Es ist dieser Moment wo ein Anwalt sich erneut von mir zerlegt fühlt, seinen Fehler im neuen Schriftsatz anpasst, aber...
Wie scheiße muß es eigentlich für einen Anwalt sein, die Erleuchtung zu haben, dass er auch einen Vornahmen hat.
Der Tittel unser Schlauer Fuchs versucht es mit seinem neuesten Schreiben noch zu retten und bestätigt mit diesen sein Fehler sogar selbst. Es wird letztendlich ein kleines M. sein, was dem Tittel au...
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Der Tittel unser Schlauer Fuchs versucht es mit seinem neuesten Schreiben noch zu retten und bestätigt mit diesen sein Fehler sogar selbst.
Es wird letztendlich ein kleines M. sein, was dem Tittel auf die Füße gefallen ist, denn er versucht es mit dem BGH zu rechtfertigen und hat sich selbst danach weitergebildet und plötzlich ein Schreiben eingereicht, wo M. Tittel Rechtsanwalt drauf steht.
Ich weiß nicht ob die Leser alle Rechtsanwalt M. Tittel kennen (Ansonsten nach ihm hier im Portal suchen, findet man und ist echt witzig 😂).
Er versuchte es damals mit einer vollkommen haltlosen Abmahnung, mir den Mund zu verbieten. Da ich aber so ein kleiner Spaßvogel bin, habe ich dem Rechtsanwalt Tittel einmal eine Abmahnung mit der nötigen rechtlichen Substanz geschickt und das hat den Tittel mal sowas von ubgefuckt, das war unfassbar.
So schrieb er mir, trotz der Situation, dass er eine außergerichtliche Einigung angestrebt hat, dass ich Ihn nicht mehr schreiben soll. Das war blöd, weil ich wartete auf eine unterschriebene Unterlassungserklärung und die hat er bis heute versäumt zu schicken.
Stattdessen ging er dann zum Landgericht II und das obwohl ich seine Abmahnung sauber widerlegt hatte und sagte einfach als Begründung das ich nicht geantwortet hätte.
Das war witzig wenn wir es mal ganz genau nehmen, hatte ich es sogar zweimal, einmal mit persönlichen Schreiben an Ihn und einmal mit meiner netten Abmahnung.
Jetzt sind wir also in der Situation, dass ich Tittel abgemahnt habe, weil er ein Fachidiot ist. Sagt man das so? Ja gut stimmt, ein Doppeldecker-Fachidiot.
Das musste erstmal schaffen. Aber jetzt geht der tatsächlich auf dem Landgericht betteln, und will Kohle fordern.
Klar von mir, sag ich doch ein schräger Vogel und das wegen Lothar Kießler seinen Straftaten, wo ihr einen Teil von diesen, aus dem letzten Beitrag erfahren habt.
Jetzt war das aber so, dass der Tittel wie bei seiner Webseite damals, einfach was bei seiner Klageschrift und auch bei seinem Kostenantrag vergessen hat um eine gültige Signatur, und damit auch ein gültiges Urteil zu erhalten und das war sein - M und natürlich Gesetze einhalten sowie Hirn einschalten 😁
Ja er weiß es inzwischen auch und versuchte mich deshalb wieder mit Bullshit aus dem Spiel zu treiben. Nur ist die Situation, dass ein Urteil mit einer Ungültig eingereichten Klageschrift, einfach mal nicht rechtskräftig werden kann und da hat der Tittel in seinem Schreiben vollkommen Recht, es reicht eine einfache Signatur!
Doch wer in einigen Beiträgen vorher bei mir aufpasste, hat eines verstanden und das war, dass ich klar sagte - Schreibe ich Ch. Reimer, C. Reimer oder auch Christian Reimer, ist dies eine gültige Unterschrift im eBO netz. Geht suchen, ihr werdet den Beitrag dazu finden. Schumacher wollte meinen Antrag deshalb nämlich ablehnen.
Tittel aber so - Hä was will der von mir, der hat mich schon mal mit einer Abmahnung ganz Doll geärgert und jetzt das und dann so von ihm - Nein das passt so alles und der Reimer macht nur Faxen und unterschreibt dieses Schreiben aber mit M. Tittel um zu zeigen - Huch bin ich ein seltendämlicher Anwalt, der erst die eine Nummer beim Reimer bringt und jetzt die zweite und das ist jetzt irgendwie doof.
Dann das typische Geschwafel - Hört dem nicht zu, der ist doof usw.
Das Gericht so - Der hat vollkommen Recht, der Reimer ist doof und darum schicken wir ihm das einfach nur zur Kenntnisnahme, dann können wir die Nummer nach zwei Wochen beschließen und alle sind gut raus.
Aber wisst ihr was? NEIN!
Leute verfolgt ihr nicht das Sentinel Presseportal? Ist ja unfassbar, ich habe sogar auf schreiben von Richtern in der höchsten Instanz geantwortet, obwohl er mir schrieb ich sollte von weiteren Eingaben absehen. Da ist ein zur Kenntnisnahme ein bisschen wie - sobald du zur Kenntnis genommen hast, ist das doch bestimmt wieder zum Kotzen für den Tittel und sehen wir es mal realistisch, dann kann man das heute noch nicht wissen. Man baut sich ja immer sein Leben aus Fantasien.
Der Tittel jetzt bestimmt so - Misst und ich so Tittel wir sehen uns😉
Ich sehe solche schreiben ganz besonders nochmals als diese Aufforderung zum Antworten, dass aber auch wirklich nur, weil ich immer denke, der Tittel ist ein Künstler und redet ums eigentliche Thema drum herum und auch wenn er dem Richter jetzt Intimitäten anbieten würde, weiß der Richter - Das ist ja mal blöd!
Da sollte sich ein Richter vom Landgericht zweimal überlegen gegen BGH Urteile zu sprechen.
Was heißt das jetzt für den Fachidioten, der zu Hause sitzen wird und denken, hoffentlich kommt kein Beitrag dazu und die Stellungnahme vergessen.
Ja Tittel, dann Mal hier meine Reaktion und dein verpuffen vom zweiten Antrag auf dem Bullshit. Hey das ist dumm gelaufen, aber kannst dir doch das Geld bei Lothar holen und neu beginnen. Bis dahin sind wir im Strafrecht durch und darum Tittel reicht mir dein - M. um dich erneut hochzunehmen und lol das ist ja mal für dich und den Lothar schon wieder richtig doof gelaufen... 🤭
Reaktion auf das Schreiben zur Kenntnisnahme vom Landgericht Berlin II.: 👇😉 Absender: Christian Reimer Wittenberger Str. 91 12689 Berlin
Empfänger: Landgericht Berlin II Zivilkammer 2 Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin
( per eBO)
Datum: 17.09.2026
Aktenzeichen: 2 O 483/25 (Kießler ./. Reimer)
Weitere Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag vom 07.08.2026 / Erwiderung auf den Schriftsatz des Klägervertreters vom 04.09.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf das mir am 16.09.2026 zur Kenntnisnahme zugestellte Schreiben des Klägervertreters vom 04.09.2026.
Der Klägervertreter versucht hierin erfolglos, die zwingende Formnichtigkeit seines Kostenfestsetzungsantrags vom 07.08.2026 durch eine aktenwidrige Darstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu heilen.
Ich halte meine Einwendungen vollumfänglich aufrecht. Dem Festsetzungsantrag fehlt es an der zwingenden gesetzlichen Form.
1. Die Falschdarstellung der BGH-Rechtsprechung durch den Klägervertreter
Der Klägervertreter räumt selbst ein, dass sein Kostenfestsetzungsantrag nicht qualifiziert elektronisch signiert war. Er beruft sich stattdessen auf die Übermittlung via beA in Verbindung mit einer einfachen Signatur nach § 130a Abs. 3 Alt. 2 ZPO. Seine Behauptung, eine "eingescannte bzw. bildlich wiedergegebene Unterschrift" genüge hierfür als einfache Signatur, ist jedoch eine bewusste Verdrehung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Der BGH hat mehrfach (u.a. Beschluss vom 14.05.2020 – X ZB 6/20 sowie Beschluss vom 24.11.2022 – III ZB 13/22) unmissverständlich klargestellt: Eine eingescannte Unterschrift als bloße Bilddatei erfüllt die Voraussetzungen der einfachen Signatur gerade nicht. Die einfache Signatur erfordert zwingend die maschinenschriftliche Wiedergabe des vollständigen Namens der verantwortenden Person, um die Urheberschaft in Textform zweifelsfrei zu dokumentieren.
2. Der dokumentierte Formmangel des Kostenfestsetzungsantrags
Im formnichtigen Kostenfestsetzungsantrag vom 07.08.2026 begnügte sich der Klägervertreter unterhalb seines Bildscans mit dem bloßen, maschinenschriftlichen Zusatz "Tittel / Rechtsanwalt". Die Angabe lediglich des Nachnamens genügt den strengen Anforderungen an eine einfache Signatur zur sicheren Identifikation des Postfachinhabers nicht.
Dass der Klägervertreter sich dieses Formmangels vollauf bewusst ist, beweist sein aktueller Schriftsatz vom 04.09.2026. Dort fügte er unter seine Bilddatei plötzlich den maschinenschriftlichen Zusatz "M. Tittel / Rechtsanwalt" ein. Dieser nachträgliche Versuch einer formgerechteren Signatur in Folgeschriftsätzen heilt den ursprünglichen, fatalen Formmangel des KFA vom 07.08.2026 jedoch nicht. Der Antrag und jeder andere so eingereichte, existiert prozessual nicht.
3. Keine Kostenfestsetzung im schwebenden Verfahren
Die Ausführungen des Klägervertreters, ein rechtlicher Hinweis auf schwebende Befangenheitsverfahren sei "weltfremde Polemik", belegt das mangelnde rechtsstaatliche Verständnis der Gegenseite. Wenn die zugrundeliegenden Titel unter eklatanter Verletzung der Sperrwirkung des § 47 ZPO sowie unter Missachtung eines Notanwalt-Antrags erwirkt wurden, ist eine vollendende Kostenfestsetzung schlichtweg unzulässig. Ein formnichtiger Antrag kann keine Kostenpflicht auslösen.
Ich beantrage weiterhin die vollumfängliche, kostenpflichtige Zurückweisung des Kostenfestsetzungsantrags vom 07.08.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Hey Tittel, warum biste nicht gerannt, wo du noch die Möglichkeit hattest? Auf Sentinel-Portal.com geht deine Karriere plötzlich kaputt. Das ist ja mal blöd...
Nimm es mit Humor, hab ich bei dem was du hier abgeliefert hast auch mit vielen lachkrämpfen und ich sage erneut, Tittel Lauf! 😁
Macht Push an, denn diese Lovestory zwischen Tittel und mir hat noch kein Ende und das weiß er genauso. Er brauchte Unterricht und fand seinen Lehrer... Titel denke ist ein Grund an Schicksal zu glauben, oder?