Witzig, kann mir da einer sagen wie der ausgegangen ist? Nö? Ha witzig ich auch nicht. Aber wisst ihr was? Mir auch egal… ich hatte ein freundliches Fax geschickt, man könnte es Entschuldigungszettel nennen und von daher lassen wir das mal so stehen.
Aber wisst ihr was mich wirklich ärgert? Wir sind im 21. Jahrhundert und eine Staatsanwaltschaft schreibt einen, ein USB Stick kann man nicht nutzen, ist ja voll unsicher… bekommen die aber ein Handy in die Hand, stürzen die sich drauf wie ein paar Geier und wollen an die Daten kommen… Sagt mal ernsthaft, sollten wir wirklich wieder mit Höhlenmalerei anfangen?
Aber wisst ihr was, so wie ihr euch den entgegenstellt, wofür ihr jeden Monat eure Hände aufhaltet, Stelle ich mich dem entgegen, was ihr als ausreden dafür nutzt, euch Beweise anzusehen!
Mit mir nicht!
Gucke mal Staatsanwaltschaft meine Antwort auf das was du da gebracht hast… bin am überlegen das erst wieder über die mit den offensichtlich besseren Zensuren zu schicken 😉
An die Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91, 10559 Berlin
Vorab per Fax / Mail (und über das von der StA bevorzugte Papierformat zur Akte)
Aktenzeichen: [Hier das AZ der StA eintragen, die den Stick abgelehnt hat, z.B. 253 Js 5892/25 A]
Betreff: Zurückweisung der Aufforderung zur Beweisvernichtung (Medienbruch) / Antrag auf Weiterleitung an die IT-Forensik (LKA)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben teilen Sie mir mit, dass Sie die von mir eingereichten digitalen Beweismittel (USB-Stick) aus internen IT-Gründen nicht auswerten und fordern mich stattdessen auf, die Beweise in ausgedruckter Form einzureichen.
Diesen Weg weise ich aus zwingenden kriminalistischen und beweisrechtlichen Gründen ausdrücklich zurück:
1. Verbot der Beweisvereitelung durch Medienbruch
Bei den angezeigten Straftaten (Urkundenfälschung, Prozessbetrug, Beweismanipulation) kommt es elementar auf die zeitliche Einordnung der Erstellung von Dokumenten an. Auf dem Datenträger befinden sich u.a. Bild- und Projektdateien (erstellt mit der Software „Lightburn“), deren Metadaten (EXIF-Daten, Erstellungs- und Modifikationszeitstempel) den unumstößlichen Beweis liefern, wann und in welcher zeitlichen Abfolge (insbesondere rund um die hochgradig verdächtigen Vorgänge vom 22.09.2025) manipuliert wurde.
Ein Ausdruck dieser Dateien auf Papier stellt einen sogenannten „Medienbruch“ dar, der diese entscheidenden forensischen Metadaten unwiederbringlich zerstört. Ich werde mich nicht an der Vernichtung meiner eigenen Beweise beteiligen, nur weil Ihre Standard-Bürorechner nicht für die Auswertung digitaler Spuren ausgelegt sind.
2. Antrag auf fachgerechte Auswertung durch die IT-Forensik
Ein USB-Stick mit Beweismitteln zu Straftaten ist ein Asservat. Es ist mir als IT-Chefentwickler durchaus bewusst, dass normale Justizarbeitsplätze aus Netzwerksicherheitsgründen keine externen Datenträger einlesen dürfen.
Dies entbindet die Staatsanwaltschaft jedoch nicht von ihrer Ermittlungspflicht (§ 160 StPO). Wenn das zuständige Fachdezernat technisch nicht in der Lage ist, digitale Spuren zu sichern, muss der Beweisträger an die entsprechenden Spezialisten weitergeleitet werden.
Ich beantrage hiermit förmlich, den hiermit erneut in neuster Version eingereichten USB-Stick als digitales Beweismittel an das Landeskriminalamt (LKA Berlin) – Abteilung Cybercrime / IT-Forensik zur sterilen Auswertung (Air-Gapped-System) weiterzuleiten. Ein entsprechendes Prüfprotokoll zur Virenfreiheit liegt dem Datenträger bereits bei.
Sollten Sie sich weigern, diesen Datenträger forensisch auszuwerten und das Verfahren stattdessen aus rein administrativ-technischen Gründen einstellen, behalte ich mir vor, diesen Vorgang der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss als weiteres Beispiel des strukturellen Ermittlungsversagens vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Ich weiß ich bin schon ein schräger Typ… hab ja wenigstens angedroht es den mit den offensichtlich besseren Zensuren zur Prüfung zu schicken 😁
Aber wisst ihr was, Karma sagt genau das was ich hier zeige, liebt sie an mir ganz besonders und hey euch muss das nicht freuen, mir reicht wenn Karma auf meiner Seite ist 😉
An den Staatsanwalt der das mit Präsidentin Abel bearbeitet hat, du bekommst fristgerecht Post. Ach nein warte mal, die geht an die Generalstaatsanwaltschaft. Naja wirst trotzdem von erfahren.
Ihr wisst ja…
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