Aber durch die Situation mit der Anzeige von meiner Prinzessin und der nachgereichten Anzeige meiner Mausi, konnte ich deutlich machen, dass es für mich absolut unmöglich ist, in diesem Gericht an irgendeinem Termin teilzunehmen, und dies auch verständlich erklärt! Ich denke, da wird man jetzt langsam genau überlegen, wie weit man es noch treiben will. Ein Erfolg ist ja schon mal, dass durch das OLG jetzt schon einige Akten angefordert wurden und man sich sicher sein kann, dass hier nun alle Akten aus dem AG herausgeholt werden!
Das wird auch ganz sicher vor dem 19.11.2025 passieren und hebt damit automatisch diesen Termin auf. Wie will ein Gericht ohne Akte noch eine Verhandlung führen? Und das wurde ja vom OLG so geschrieben, dass Akten eingefordert werden. Da wird also sofort richtig reagiert. Das gibt neue Hoffnung auf eine neutrale Prüfung der höheren Instanz! Da wollte meine Ex die notorische Lügnerin, noch mit provozieren, und plötzlich platzt die Blase komplett und das OLG kennt seit Anfang der Woche die gesamte Aktenlage, sämtliche Nachweise und hat heute einen Nachtrag bekommen, der dem Gericht heftig aufstoßen wird!
Damit sind wir jetzt auf der Zielgeraden angekommen und sehen bald, wie das OLG auf diese heftigen Eingaben so reagieren wird und ob es die Annullierung im Eilverfahren nach §49 FamFG durch sofortigen Beschluss beendet, oder hier noch eine Verhandlung anberaumt wird. Ich denke, es wäre problemlos möglich, hier sofort einen Beschluss zu erlassen und so dort schon einmal die Kosten nicht zu hochzutreiben. Obwohl hier fraglich sein wird, ob diese Kosten anteilmäßig bei mir bleiben. Laut juristischer Einschätzung, sollten diese alleine durch die Vorkommnisse im AG, der anderen Seite zu 100 % angerechnet werden!
Ich habe ja zusätzlich heute nochmals ganz deutlich dem VKH-Beschluss der Gegenseite widersprochen und um Aufhebung gebeten. Das OLG sollte hierzu sicherlich auch eine Meinung vertreten, die der Gegenseite gar nicht gefallen wird, insbesondere weil auch die Schreiben an die Anwältin der Gegenseite sowie die RAK-Beschwerden dem Antrag als Anlagen beigefügt wurden. Dies wird auch das OLG nochmal Fragen aufkommen lassen, insbesondere, weil die Rechtsanwältin mehrfach mit Beweisen und rechtlichen Hinweisen, zur Rücknahme aufgefordert wurde und wusste, dass sie ein Verfahren vorantreibt, welches gar nicht hätte laufen dürfen!
Sicherlich hätte die Richterin meinen Antrag auch für unbegründet ansehen können, hätte mir hier aber dann den Grund, wie fehlenden Rechtsbeistand, mit Fristsetzung, einräumen müssen, und dies wurde nicht gemacht! Was schon daran zu erkennen ist, dass der Antrag der Gegenseite 7 Tage später angenommen wurde und das unterhalb jeder Fristsetzung liegt und zeigt, dass diese wirklich nicht eingeräumt wurde! Mein Antrag war korrekt, der war formrichtig und ausreichend begründet! Was hier nicht korrekt war, war das Verhalten der Richterin, die meiner Vermutung nach meiner ex mitgeteilt hat, dass von mir dieser Antrag kam, und ihr geraten hat, schnellstmöglich mit einem Anwalt einen Antrag einzureichen, um diesen dann mit allen (teilweise heftigen GG-Verstößen) durchzuziehen. Aber ich wette mit euch, niemand hat mit dieser Gegenwehr gerechnet!
Darum kann ich es nur nochmals sagen… Das OLG zeigt hier deutlich, wie es eigentlich funktioniert, und sieht meinen Antrag mit der nötigen Dringlichkeit. Sicherlich werde ich auf dem OLG nicht um einen Anwalt herumkommen, denke aber, dass ich die beste Grundlage für eine Übergabe an einen Anwalt liefere und ganz sicher kein absolutes Chaos! Ich werde hier nicht Ruhe geben, bevor es nicht geklärt ist, was ich seit Monaten behaupte, und bei einer Überprüfung der Sachlage, es nie so eskaliert wäre! Dann hätte man diese unter arglistiger Täuschung entstandene Ehe aufgehoben und der Frau die nötige Hilfe angeordnet und alle wären ohne Ärger am nächsten Tag ins Bett gegangen! Was haben wir jetzt?
Eine Eskalation, die es bis ans BVerfG geschafft hat und so das absolute Chaos ausgelöst hat. Aber wisst Ihr was? Und das ist wirklich meine feste Überzeugung! Das Gericht macht das nicht zum ersten Mal, so abgebrüht und voraussehbar, wie das dann abgetan werden sollte, Ist hier ganz gut, dass es jemanden mal aufgefallen ist, was dort eigentlich abgeht, und nun mal für eine Prüfung sorgt, und ob das jetzt für die Beteiligten so gut ausgehen wird, bezweifle ich tatsächlich, und das trotz des hohen gebündelten juristischen Wissens! Man kann sich nun mal schwer aus etwas herausreden, was offensichtlich und mit Beweisen belegt wurde!
Zusammenfassend kann man sagen: Diese Woche war extrem erfolgreich. Da das OLG die Akten angefangen hat anzufordern und unser Antrag schon alleine durch den Nachtrag ein Aktenzeichen erhalten hat, zeigt, wie heftig das Gericht alleine die Situation mit der Verlegung eines Verfahrens in die Zivilkammer gefunden hat. War ja vielleicht dann sogar ganz gut, so wurde der Richter nur ein bisschen an-gekitzelt und der eigentliche Hammer kommt jetzt nach und nach hinterher.
Was aufgrund meiner Software und der daraus entstandenen chronologischen Auflistung aller Schreiben ist heute zusätzlich einem Juristen aufgefallen: dass alle ausgesprochenen Ordnungsgeldbeschlüsse nie rechtskräftig geworden sind und so der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und Übernahme sämtlicher anhängiger Verfahren möglich war und somit aktuell eine Vollstreckung nicht mehr möglich ist.
Daher kann ich meine abschließenden Worte von vorhin nur nochmals wiederholen… #wirgehendadurchwieeinpanzer mein Zeichen wird man deutlich erkennen!
Okay kleine Korrektur zum Post von gestern... Witzig aber überraschend...
Das OLG hat gezeigt, wie es geht, und hat in der gesetzten Frist tatsächlich geantwortet und Aktenzeichen vergeben!
Bei der Aussage von gestern bleibe ich! Das OLG hat gezeigt, wie es geht! ABER: Sie haben auf meine Mail reagiert, die von der Generalstaatsanwaltschaft (vielen Dank dafür, gibt doch noch Ämter und Behörden die einen in der Not unterstützen!) an das OLG weitergeleitet haben. Problem war damals aber an dieser Mail, dass sie zu viele Anhänge hatte und 2 dadurch nicht übertragen wurden. Ich hatte deshalb auch eine Mail bekommen. Dachte aber, es wäre komplett nicht angekommen,, und hatte ja dann den Brief hinterhergesendet. Das Schreiben gestern hat sich aber tatsächlich nur auf meinen Nachtrag bezogen, was die Verwirrung auch erklärt. Seit Anfang der Woche liegt ja auch der vollständige Antrag dort und sollte für Klarheit sorgen. Ich meine, ein Nachtrag und dazu sämtliche Anhänge, wo nirgends darauf Bezug genommen wurde, weil der Hauptantrag gar nicht mitübertragen wurde, sind dann natürlich kaum möglich.
Was die Sache mit dem Aktenzeichen sogar nochmals positiver macht und ich so natürlich auch einen Ansprechpartner habe. Ich denke, da kam mein Antrag an, und dann wird ein nochmals weiterer Nachtrag für die nötige Erkenntnis sorgen, und weil ich mit meiner Unterlagenordnung ganz gut aufgestellt bin, habe ich nun nochmals eine ausgearbeitete Stellungnahme mit noch mehr Anhängen eingereicht. Dieses Mal gleich per Einschreiben, ich denke, das bringt am Ende weniger Verwirrung. Außerdem konnte man so ja auch gleich noch ein paar vergessene Dinge ansprechen. Das macht die Sache nochmals einfacher, weil es so schon mal aktenkundig gemacht wurde.
Da wird ein Richter sicherlich noch das eine oder andere Mal ordentlich Puls bekommen, wenn er das alles zu lesen bekommt.