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Bullshit

Da macht man erst einen Bürger laut und dann alle so - Kann den mal jemand abwimmeln?

Nein meine Damen und Herren, das kann man nicht!

Da macht man erst einen Bürger laut und dann alle so - Kann den mal jemand abwimmeln? 07.07.2026 Nein meine Damen und Herren, das kann man nicht! Aber ich bedanke mich für die vorhersehbaren Reaktion...

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Da macht man erst einen Bürger laut und dann alle so - Kann den mal jemand abwimmeln?

07.07.2026

Nein meine Damen und Herren, das kann man nicht!

Aber ich bedanke mich für die vorhersehbaren Reaktionen und das zuspielen Ihrer Seite! Denn ich schrieb es bereits, ich bettel nicht mehr, ich zwinge! Offensichtlich will es der eine oder andere nicht verstehen und Herr Staatsanwalt Hummel (passt einfach) - Auch wenn sie mir noch 10 mal schreiben, dass diese Anfragen an die Ermittlerabteilung weitergeleitet wird, regt dies nicht meine Blase an Paniktröpfchen zu produzieren, sondern zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht und erweckt in mir denn Gedanken von - Ja und mach doch was du nicht lassen kannst und Beweise Willkür!

Hey mehr wie das hier gezeigte wurde nie erwartet und dies somit in einer nachvollziehbaren Weise dokumentiert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht! Dies ist bei den hier aktuell offenen Fragen einfach notwendig und eine Verweigerung von Antworten, bedeutet nur das wir an anderer Stelle um Unterstützung bitten werden!

Niemand zwingt hier einen Beamten sich an irgendetwas zu halten und so wie bereits Mittäterschaft mit Loyalität verwechselt wurde und man ehemalige Kollegen bei schlimmsten Straftaten unterstützt, sind es letztendlich die Gesetze und Dienstvorschriften die darüber entscheiden, wie dies zu vertreten ist!

Meine Pflicht ist es nicht den Behörden zu erklären, was Ihre Aufgaben sind, dafür gibt es Gesetze die ganz besonders Stellen, welche diesen unterliegen, doch eigentlich aus dem FF kennen sollten und sich regelmäßig über Änderungen informieren müssten!

Denn ich kann mir meine Karrierelaufbahn aussuchen und diese gehen, muss aber dann auch dafür den nötigen Aufwand bringen um dieser durch die Steuerzahler finanzierte Position auch gerecht zu werden.

Ansonsten ist man dieser offensichtlich nicht gewachsen und sollte sich dann doch vielleicht bei der GEZ oder so bewerben. Da ist auch super, da bekommt man das Gehalt dann von "legal" enteigneten Geldern der Bürger und kann ruhig schlafen. 😉

Ich finde es fantastisch, dass man trotz der Situation, dass man dem Beamten sogar die GELTENDEN Gesetze mitschickte, als Antwort dann das folgende bekommt:

Guten Tag Frau Marziniak,

ich würde Sie weiterhin bitten einen Nachweis für eine Pressetätigkeit zu übersenden.

Eine journalistische Tätigkeit Ihrerseits kann hier ohne jegliche geführte Nachweise (Presseausweis, Veröffentlichungsnachweise etc.) nicht nachvollzogen werden.

Viele Grüße

Hummel (ja was willste machen)

Das bedeutet also, vom Staatsanwalt wird sogar geschrieben, dass wenn es nicht mal eine Veröffentlichung gibt man kein Recht nach dem Pressegesetz hat und er mit dieser Regelung die Presse aussterben lässt!

Denn hey wenn jemand noch nie selbst veröffentlicht hat, darf er so laut Staatsanwaltschaft auch nie damit anfangen. Er muss ja erst Veröffentlichungen aus Ansicht derer vorlegen können. Ist ein bisschen wie - Wir suchen einen Mitarbeiter mit 25 Jahren Berufserfahrung der aber maximal 30 Jahre alt sein sollte. Kann man ja irgendwo synchron aufgebaut haben und von daher vollkommen machbar, oder doch Bullshit in vollster Perfektion? 😉

Gut klingt vermutlich für die meisten nicht nachvollziehbar und damit ist das für den guten dann erledigt.

Hihi ganz genau und die Antwort von Vanessa war wie folgt:

Sehr geehrter Herr Hummel (Huch),

da Ihre formellen Bedenken hiermit durch eine rechtsverbindliche Erklärung der Chefredaktion vollumfänglich und final ausgeräumt sind, fordere ich Sie auf, zur eigentlichen Sache zurückzukehren.

Die sachliche Beantwortung der vorliegenden Presseanfrage steht weiterhin aus. Das §entinel-Portal protokolliert die fortgesetzte Auskunftsverweigerung weiterhin live. Sollte nun eine weitere sachfremde Verzögerung eintreten, sieht sich die Redaktion gezwungen, den Auskunftsanspruch ohne weitere Vorwarnung durch das Verwaltungsgericht Berlin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen zu lassen.

Wir erwarten Ihre inhaltliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen,

Vanessa-Bianca Marziniak

Redaktion §entinel-Portal.com

ANHANG Erklärung Chefredaktion §entinel Portal

Alle Anhänge findet man grundsätzlich im ursprünglichen Beitrag, also der Presseanfrage und somit können sich die Leser auch die Erklärung der Redaktion dort ansehen.

Aber das hat nicht gereicht und der Staatsanwalt Hummel so voll das aus seiner Sicht sinnvollste gemacht und einfach dicht gemacht, aber aus meiner Sicht mit einer zum wiederholten Male gebrachten versteckten Drohung, welche ich euch auch nicht vorenthalten möchte:

Guten Tag Frau Marziniak,

da hier kein tauglicher Nachweis für eine Pressetätigkeit erbracht wurde, kann durch die Pressestelle keine Auskunft erteilt werden. Das Auskunftsersuchen von Herrn Reimer wurde an den Ermittlungsbereich der Staatsanwaltschaft weitergereicht. Die Rückmeldung erfolgt ggf. von dort.

Viele Grüße

Hummel (aber sowas von!)

Damit sagt er es sogar richtig deutlich und schreibt Gesetze um! Bei ihm haben Menschen die noch nichts veröffentlicht haben kein Grundrecht! ☝️😱 ganz genau, unfassbar und für die §entinel Redaktion der Moment gewesen, wo es zurück in die Chefetage ging und ich mich der Sache erneut selbst angenommen habe. Man will ja auch nicht das sich Mitarbeiter plötzlich mit Bullshit beschäftigen müssen und darum war dann mit dem Moment für mich die Angelegenheit auch erledigt und das habe ich auch deutlich gemacht und daher hier meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Hummel (seid mal ehrlich 😉),

hiermit übernehme ich als Chefredakteur des §entinel-Portals wieder die direkte Kommunikation.

Ihre E-Mail vom heutigen Tage nehme ich mit Befremden, aber auch mit einer gewissen rechtlichen Genugtuung zur Kenntnis. Dass Sie eine formelle Redaktionsbestätigung eines nachweislich akkreditierten Journalisten kurzerhand als "untauglichen Nachweis" abwerten, zeugt von einem bedenklichen Verständnis der durch Artikel 5 GG verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit. Sie maßen sich hier die Rolle einer presserechtlichen Zulassungsbehörde an, die Ihnen im deutschen Rechtssystem schlichtweg nicht zusteht.

Ihr wiederholter und durchschaubarer Versuch, eine legitime presserechtliche Anfrage nach dem Berliner Pressegesetz (LPrG) durch das systematische Abschieben in den "Ermittlungsbereich" auszuhebeln, ist der klassische Versuch, den presserechtlichen Auskunftsanspruch zu umgehen. Eine Pressestelle kann sich ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht dadurch entledigen, dass sie unangenehme Fragen einfach in die laufenden Akten eines Ermittlungsverfahrens verschiebt.

Da Sie mit Ihrer heutigen E-Mail die außergerichtliche Klärung endgültig und willkürlich verweigert haben, betrachten wir den administrativen Weg hiermit als gescheitert.

Sie haben uns damit das letzte noch fehlende Dokument geliefert: Den schriftlichen Nachweis Ihrer endgültigen Auskunftsverweigerung.

Dieser Nachweis wird nun umgehend als Anlage unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beigefügt, welchen wir beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen werden. Dort dürfen Sie Ihre exklusive Rechtsauffassung darüber, wer in Deutschland Presse ist und wer nicht, dann gerne gerichtsfest begründen.

Die Berichterstattung über diese bemerkenswerte Auffassung von Transparenz und Presserecht innerhalb der Berliner Staatsanwaltschaft wird auf dem §entinel-Portal entsprechend prominent begleitet.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Chefredakteur §entinel-Portal.com

Freier Journalist (DVFJ, Ausweis-Nr. DE 765671343)

P.S. Ich bedanke mich für dieses Eingeständnis mehr war für den Weg nach Karlsruhe von der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit nicht nötig. Wir beziehen uns diesbezüglich auf Ihre Verweigerung. Eine Berichterstattung zu dieser Verweigerung werden wir natürlich zeitnah angehen.

Ihr seht es selbst ☝️🧐 mit betteln ist Schluss und darum geht die Nummer nun vor das Verwaltungsgericht zur Klärung und nein das war keine weitere Vorwarnung sondern ein Dankschreiben! 😉 Hey ist kein Thema, dass passiert ja inzwischen automatisiert und somit nutze ich den neu gegebenen Grund für mein Schreiben nach Karlsruhe und sage...

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