Sentinel-Portal.com
Klage

Heutige Folge mit Prof. Dr. Oberschlau in der Folge - § 172 StPO - Der Reimer bettelt nicht mehr, er zwingt!

So meldete sich Sentinel und sagte er bringt es heute mal ganz deutlich an die Meute...

Ein Satz in meinem Post an den Runden Tisch brachte die Wende... Der Reimer kommt mit Anwalt und er sagte er bettelt nicht mehr, nein er zwingt! Staatsanwaltschaft keinen Bock zu ermitteln und ein hi...

Moderner Player fuer vorhandene MP4-Dateien

Der Player erscheint erst nach einem Klick auf Vorlesen oder Beitragsvideo. VTT-Follow wird nur bei vorhandener Untertiteldatei aktiviert.

Ein Satz in meinem Post an den Runden Tisch brachte die Wende...

Der Reimer kommt mit Anwalt und er sagte er bettelt nicht mehr, nein er zwingt!

Staatsanwaltschaft keinen Bock zu ermitteln und ein hin und her schreiben? Okay lassen wir das doch die ganz großen in unseren Bundesland entscheiden!

Ich Klage jetzt auf Klageerhebung gegen alle hier beteiligten und habe dieses vor Wochen bereits so vorbereitet. Hat die Staatsanwaltschaft ein wenig aufgepasst, ist dass sogar aufgefallen. Denn was habe ich gemacht?

Ganz genau, ich habe Gabi und Lothar Kießler mit in das Ermittlungsverfahren von Müller und Neuhauß gebracht. Dieser Antrag blieb bis heute unbeschieden was aber nicht so schlimm ist, da dies kein Antrag im typischen Sinne war.

Darum habe ich auch nur noch eine Beschwerde gegen die Einstellung dieses Aktenzeichens bei der Generalstaatsanwaltschaft gemacht und die anderen beiden eingestellten unbeachtet gelassen.

Nur dieses hat mich noch interessiert und ist auch dem BVerfG bekannt. 😉

Damit haben wir eine Akte, wo ich bis heute endlos oft gegen die Einstellung vorgegangen bin.

Nun schrieb ich in meinem letzten Beitrag, Schluss mit betteln und darauf kam der entscheidende Tipp direkt aus dem Sentinel Anwälte Netzwerk. Wir klagen auf Klageerhebung im Aktenzeichen 271 Js 584/26 und stoppen damit komplett alles mit nur einen einzigen Schlag!

Ab dem Moment wo die Klage auf Klageerhebung eingeht, welche bereits vorbereitet da liegt, wird die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Klage wohl eine Aufforderung der höchsten Instanz bekommen.

Denn die Argumente dafür sind mehr wie erdrückend und dem ganzen ist der Antrag ans EUGH angehangen um der Sache die nötige Würze zu geben.

Als nächsten Schritt nachdem die Klage offiziell erhoben wurde, wird jeden mit ein wenig Juristischen Wissen klar sein an welches Berliner Gericht ich zusätzlich treten werde.

Hier dachten einige mit Gesetzen zu jonglieren wie es Ihnen gefällt und mir wurde irgendwann geschrieben, lass doch Klage gegen den Haufen eröffnen. Daraufhin bin ich auf Gesetze suche gegangen und habe den Schlüssel zum Erfolg gefunden.

Denn wisst ihr was total witzig ist? Das neben der Anlage vom Antrag ans EUGH auch mein Schlüssel zu diesem mit dabei liegt, nämlich die Einstellung von 1 BvR 9/26 und ich denke mit dem was ich da jetzt komme, ist jedem Richter auf dem OLG klar, dass ich das Tor vom EUGH bereits geöffnet habe und Frankreich im Prinzip bereits auf die Beschwerde wartet.

Wenn man jetzt so nach und nach mal die Beiträge zurück geht und mal schaut wie ich damals schrieb, dass 271 Js 584/26 mein größter Erfolg war und diese Linie mal genau verfolgt, wird bemerken, dass ich genau das machte, was ich angekündigt habe!

Ich bin komplett aufs Strafrecht umgezwitscht und habe meinen Fokus darauf gelegt. Das nicht ohne Grund und schaut man jetzt dazu noch, was mein letzter Antrag war, wird es spannend.

Ich schrieb erneut das der Stick ans LKA gehen soll. Jedem sollte vollkommen klar sein, warum ich das machte. Beim LKA ist plötzlich der ehemalige Polizei Bonus verpufft wie eine Seifenblase 😉

Nichts von all dem was ich hier bereits seit Monaten zeige, mache ich ohne einen Hintergedanken zu haben. Auch nicht, dass dieser Beitrag hier jetzt nur einen Tag vor der Verhandlung kommt und ich genug Zeit ließ hat seine Gründe!

Man sollte sich klar sein, dass diese Klage beim OLG schon verdammt heftige Aussichten auf Erfolg hat und so am Ende trotz Anwaltspflicht auf die Tasche der Berliner geht. Aber was anderes machen wir ja hier die ganze Zeit nicht!

Ich bin fest von überzeugt, beim LKA hab ich den Profi Bonus 😉

Denn da sehen die Jungs die Technik hinter all dem und verstehen was ich hier liefere und schauen nicht mehr weg! Denn was wird das OLG dazu sagen, dass genau dieser Antrag, einen Stick mit beweisen ans Landeskriminalamt abzugeben, inzwischen zwei Mal missachtet wurde?

Ich glaube da sind wir an dem Punkt, wo sich sogar die Richter auf dem EUGH die Augen reiben und überlegen, ob das da wirklich steht. Das wird sich zeigen...

Dem Landgericht wird dies Morgen noch vor der Verhandlung per Fax mitgeteilt und hat dann noch eine Entscheidungshilfe mehr, ob er lieber auf §149 ZPO einstellt, oder ein Beschluss der durch meine Klage bereits davor zerrissen wird, die Sache auf die Spitze treiben möchte.

Hey Leute... Aufgeben war noch nie eine Option! Ihr werdet es schon noch verstehen... Nicht nur ich suche inzwischen nach Gesetzen die das stoppen!

Mit Klageerhebung werden wohl kaum verfahren mit einer Richterin laufen, wo das OLG gerade die Klageerhebung bei der Staatsanwaltschaft prüft.

Ich denke damit haben wir dann tatsächlich die Sommerpause. Richterin Neuhauß und der Rest wissen nun, dass mir auch die Nummer noch eingefallen ist und die Argumente fürs OLG sind mehr wie nur erschlagend!

Es wird interessant, da dieses Ermittlungsverfahren ja gerade mal wieder durch die Generalstaatsanwaltschaft geprüft wird. Nur so nehmen wir dem ja vielleicht die Entscheidung ab und das OLG sagt, der Reimer kann jetzt aufhören zu betteln und der Bullshit hat ein Ende...

Ja ich schrieb das ich alles geplante nur noch schreibe wenn es durch ist, bei der Sache könnte das aber einen Anwalt jetzt dazu bewegen, dass er begreift, dass jeder Antrag auf dem Landgericht Morgen seiner Karriere nicht wirklich förderlich sein wird.

Denn wie geschrieben, wird dies dem Richter mitgeteilt um nur klar zu stellen, dass dieser Beschluss schon fürs Klo ist, bevor er überhaupt bei mir angekommen ist...

Ich meine so hat ein Anwalt die Möglichkeit sich zu sagen, ach weißte... Was solll das ganze noch... Da kommt nichts gutes bei raus und dafür mir meine Karriere doch zu viel wert.

Man wird es erleben und drüber reden, nicht heute und nicht morgen, aber ich mach mir wenig Sorgen und kann heute schon sagen, ich werde es mir auch in Zukunft weiterhin wagen und hier über all das berichten. Der Lothar braucht nicht denken ich werde irgendwann auf mein Recht verzichten!

Darum hier noch das Schreiben ans Landgericht, welches dem Richter seine Entscheidung abnehmen wird:

Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Vorab per Fax (Eilt sehr - Termin am 08.06.2026)

An das
Landgericht Berlin II
Zivilkammer
Littenstraße 12-17
10179 Berlin

Berlin, den 07.06.2026

Aktenzeichen: 2 O 483/25
In der Sache: Lothar Kießler ./. Christian Reimer

EILT: Ergänzende Mitteilung zur morgigen Güteverhandlung am 08.06.2026 – Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens (§ 172 StPO) beim Kammergericht Berlin

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zu meinem rechtzeitig eingereichten Schriftsatz sowie dem dort formulierten Hilfsantrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 ZPO, teile ich dem Gericht zur Vorbereitung auf den morgigen Termin folgenden maßgeblichen, neuen Sachstand mit:
Gegen die drohende Einstellung der Ermittlungen gegen den Kläger, Herrn Lothar Kießler und andere (Az. 271 Js 594/26 bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin), wird nunmehr offiziell das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO beim Kammergericht Berlin eingeleitet.

Um der strengen Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO vollumfänglich zu genügen, erfolgt die Einreichung dieses Verfahrens formgerecht durch einen anwaltlichen Vertreter aus meinem Sentinel Anwälte Netzwerk.

Bedeutung für die Güteverhandlung am 08.06.2026:
Das Kammergericht (OLG) wird somit auf höchster landesgerichtlicher Ebene über den Zwang zur Anklageerhebung gegen den Kläger und andere wegen des dringenden Verdachts der Urkundenfälschung und des Prozessbetrugs entscheiden.

Diese strafprozessuale Prüfung betrifft exakt jene Tatsachen, Dokumente und Handlungen, auf die sich der Kläger in der vorliegenden Zivilklage stützt, um seinen angeblich beschädigten Ruf zu verteidigen.

Ich weise das Gericht respektvoll darauf hin, dass die Schaffung von vollendeten Tatsachen im Zivilverfahren – insbesondere durch den Erlass eines etwaigen Versäumnisurteils zugunsten des Klägers – die Gefahr bergen würde, einen fortgesetzten Prozessbetrug gerichtlich zu legitimieren, während das übergeordnete Kammergericht zeitgleich über die strafrechtliche Anklage genau dieser Handlungen entscheidet.

Aus diesem Grund halte ich meinen Antrag auf Abweisung des Verfahrens oder Hilfsweise gestellten Antrag auf Verfahrensaussetzung gemäß § 149 ZPO vollumfänglich aufrecht. Eine zivilrechtliche Entscheidung ist zwingend bis zur rechtskräftigen Klärung durch das Kammergericht zurückzustellen, um einen massiven Widerspruch in der Rechtsprechung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer

Dem ☝️🧐 ist nichts mehr hinzuzufügen, außer...

Lasst euch eure Rechte nie nehmen... Ihr wisst ja...

WIR SIND ONLINE

WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!

Diese Bezugskette stammt direkt aus den alten data-linktags und bringt die fruehere Sprungnavigation ans Beitragsende zurueck.

Consent Center

Datensparsam zuerst. Alles Weitere nur mit Freigabe.

Wir aktivieren auf dieser Domain nur technisch notwendige Speicherung sofort. Optionale Kategorien bleiben deaktiviert, bis Sie sie erlauben.

Essenziell

Consent-Speicherung und technische Stabilitaet.

Analyse

Optional, standardmaessig aus.

Komfort

Optionale Einbettungen, standardmaessig aus.

Sie koennen die Auswahl jederzeit ueber Cookie-Einstellungen aendern.