Oder nur gewartet bis genau dieses Schreiben endlich im Briefkasten liegt und ich lange vorbereitetes jetzt nutzen kann.
Denn so wie Abel und Neuhauß meine Anträge verschleppt haben, weil sie Zeit rausholen wollten, war auch das mein Wunsch und Traum zu erreichen. Denn wisst ihr was schwierig ist?
Ja das kann ich euch sagen - Jemanden seinen Namen wieder wegzunehmen, solange man noch verheiratet ist. Witzige Nebeninfo, den Tip hat mir Neuhauß mal geschickt. Nur ist es ja jetzt so, bekommt man dann plötzlich so ein Cooles Schreiben, dass eine Scheidung Rechtskräftig ist, werden Anträge die ein bisschen auf Gericht verweilen dürften plötzlich wieder spannend.
Darum lasse ich der Abel jetzt mal wieder die Chance sich zu erklären und gleichzeitig was zu bewegen. Denn passt mal auf, ich schrieb es euch ja vor einiger Zeit, dass Gewaltschutzverfahren verlief plötzlich ganz ruhig und alle dachten so, dem Lothar Kießler da jetzt so einen Beschluss reinzuhauen wäre mal voll doof und darum war eine Präsidentin vom Amtsgericht quasi die gesteigerte Form von doof.
Ganz genau - Bescheuert und das aber so richtig.
Ja da fällt dir nichts mehr zu ein und würdest gerne mal mit dem Teppichklopfer da durch die Hütte fegen.
Aber gut, denn die Präsidentin so ganz cool, ey Digga gucke mal du hast voll Tippfehler in Empfänger gemacht, du mit Schlauchboot gekommen und Schwierigkeiten mit schwere Deutsch?
Ich so erstmal gedacht, klar so drückt sich eine Präsidentin aus und sagt dann auch noch, meine Anträge und so werden mal gar nicht mehr beachtet.
Ich so - Mensch das ist ja jetzt mal blöd und dann so, ach nö eigentlich doch gar nicht. Denn mein Ziel war die ganze Zeit die Namensrettung und ein Beschluss der es dieser Frau und Ihren Vater deutlich untersagen diesen nicht mehr in den Mund zu nehmen, Ausweis stehen zu haben, dran zu denken, als Erinnerung zu besitzen, oder irgendwo blöde aufs Blatt Papier zu schreiben.
Dann dachte ich so, warte ich jetzt ganz entspannt, bis die Neuhauß mir mitteilt, dass ihr Bullshit Beschluss solange Rechtskräftig ist, bis die aus Karlsruhe aufs heftigste draufgekotzt haben und dann kann ich nochmals an meine Anträge erinnern.
Das Coole ist, voll jetzt ne neue Abteilung und ja damit nicht mehr die Neuhauß und vielleicht ja plötzlich mal Richter mit Hirn.
Sag ich doch, dass wäre ja mal toll. Klar da ist noch die Abel, aber guckt mal, schicke ich das jetzt der Abel, dem Senator und auch dem Bundesverfassungsgericht, ist das ja irgendwie schon ein bisschen doof für sie, oder?
Wie was?
Ach klar das Schreiben meint Ihr, na das da.: 👇😱
Absender:
Christian Reimer
(Herausgeber Sentinel-Portal.com)
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Amtsgericht Kreuzberg
Abteilung für Familiensachen
Z. Hd. der zuständigen Vertretung im Amt (Befangenheitskonstellation R'in Neuhauß)
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
( per eBO)
Nachrichtlich (CC) an:
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin (Dienstaufsicht)
Bezug: Prüfzeichen ZS A 15 - 3133-0342/2026/E/1
sowie an das Bundesverfassungsgericht (AR 5514/26)
Datum: 25.09.2026
Betreff: Formelle Untätigkeitsrüge, Sachstandsanfrage und präventive Rüge gegen eine Erledigterklärung durch Zeitablauf in den Verfahren 164 F 11419/25 und 164 F 2253/25 (bzw. 12263/25)
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle,
sehr geehrte/r Vertreter/in im Amt,
hiermit rüge ich formell die beharrliche und rechtswidrige Untätigkeit des Amtsgerichts Kreuzberg (Dezernat 164 F) bezüglich zweier eilbedürftiger, per eBO form- und fristgerecht eingereichter Anträge vom Juli 2026. Gleichzeitig fordere ich unter Fristsetzung bis zum 02.10.2026 eine verbindliche Sachstandsmitteilung sowie die sofortige Entscheidung durch den geschäftsplanmäßigen Vertreter im Amt.
1. Ignorierte Eilanträge im Dezernat 164 F
Seit exakt zwei Monaten liegen folgende hochbrisante Anträge unbeschieden bei Gericht vor:
Antrag vom 24.07.2026 (zu 164 F 2253/25 / 164 F 12263/25): Antrag auf einstweilige Anordnung unter Androhung von bis zu 250.000 EUR Ordnungsgeld gegen Herrn Lothar Kießler, ihm zu untersagen, in familiengerichtlichen und sonstigen gerichtlichen Verfahren, die mich betreffen, Schriftsätze mit dem Nachnamen „Reimer“ zu unterzeichnen.
Antrag vom 25.07.2026 (164 F 11419/25): Nichtigkeits- und Restitutionsklage gem. §§ 579, 580 ZPO i.V.m. § 113 FamFG sowie Gehörsrüge gem. § 44 FamFG zur sofortigen Entziehung der Namensführung nach § 1355 Abs. 5 BGB und Aufhebung des Beschlusses vom 21.11.2025.
2. Präventive Rüge: Keine Erledigung durch gezieltes Aussitzen des 18.09.2026
Während das Gericht meine Anträge zum Schutz meines Namens zwei Monate lang komplett ignorierte, verfügte die Geschäftsstelle am 22.09.2026 eilfertig den Rechtskraftvermerk auf den Scheidungsbeschluss (wirksam seit dem 18.09.2026).
Sollte das Gericht beabsichtigen, den Eilantrag gegen Herrn Lothar Kießler vom 24.07.2026 nunmehr mit dem Argument abzuweisen oder für erledigt zu erklären, dass das dort erwähnte Gewaltschutzverfahren am 18.09.2026 abgelaufen sei, trete ich diesem Zirkelschluss bereits jetzt entschieden entgegen:
Kein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch behördliche Verschleppung: Ein Gericht darf einen Eilantrag nicht zwei Monate lang rechtswidrig liegen lassen, um sich anschließend auf den selbst herbeigeführten Zeitablauf zu berufen.
Ungebrochene Wiederholungsgefahr in laufenden Verfahren: Das bis zum 18.09.2026 laufende Gewaltschutzverfahren war lediglich ein prozessuales Beispiel für das akut rechtsmissbräuchliche Eingreifen des Antragsgegners. Mein Unterlassungsantrag vom 24.07.2026 richtet sich im Tenor ausdrücklich auf sämtliche familiengerichtlichen und sonstigen gerichtlichen Verfahren, die mich betreffen. Herr Lothar Kießler führt aktuell unter anderem vor dem Landgericht Berlin II aktive Verfahren gegen meine Person; zudem sind diverse strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie die hiesigen Wiederaufnahme- und Verfassungsbeschwerdeverfahren anhängig.
Akute Manipulationsgefahr bei Schriftsätzen der Tochter: Da in zahlreichen dieser weiterlaufenden Verfahren fortlaufend Stellungnahmen und Schriftsätze seiner Tochter (Frau Gabi Reimer) gefordert oder involviert sind und die Urkundenfälschung durch Herrn Kießler (Unterzeichnung eines Schriftsatzes im Namen seiner Tochter mit „Reimer“) bereits durch das Amtsgericht Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)) amtlich festgestellt sowie durch über 20 weitere Fälschungen im Beweisdossier belegt ist, besteht die akute Wiederholungsgefahr unvermindert fort. Die gerichtliche Untersagung ist zur Wahrung der Verfahrensintegrität in allen laufenden Instanzen zwingend erforderlich.
Ebenso hat das Gericht sich durch den eigenen Rechtskraftvermerk vom 22.09.2026 (rechtskräftig geschieden seit 18.09.2026) im Verfahren 164 F 11419/25 jede formale Ausrede genommen: Die gesetzliche Voraussetzung des § 1355 Abs. 5 BGB („Der geschiedene Ehegatte...“) liegt nunmehr selbst nach Lesart des Amtsgerichts Kreuzberg vor, sodass dem Antrag vom 25.07.2026 auf sofortigen Entzug der Namensführung unverzüglich stattzugeben ist.
2.1 Forensische Widerlegung der Falschbehauptung „Falsche Adressierung / Pfändungsstelle“ (Beweis durch eBOnaut-Screenshot und XJustiz-Protokoll)
Sollte die Gerichtsverwaltung (Präsidentin Abel) erneut behaupten, meine Eilanträge seien von mir fehlerhaft an eine unzuständige Abteilung (etwa die Pfändungsstelle) adressiert worden, wird diese Schutzbehauptung hiermit durch den Screenshot meiner eBOnaut-Schnittstelle sowie die zugrundeliegenden XJustiz-Systemdateien vom 26.07.2026 als nachweislich falsch zurückgewiesen.
Nachweislich korrekte Empfängerwahl: Wie der Screenshot des eBOnaut-Ausgangsordners vom 26.07.2026 (17:14 Uhr, Status: „Die Nachricht wurde erfolgreich zugestellt“, Umfang: 15 Dateien, 7.50 MB) sowie die Datei xjustiz_nachricht_ausgang.xml (Nachrichten-ID: e277955a-bc24-4fd9-b2b4-cc2ada5fca09) belegen, wurde im offiziellen Adressverzeichnis ausdrücklich die Hauptbehörde „An: Amtsgericht Kreuzberg“ ausgewählt – und gerade nicht das separate Postfach der Pfändungsstelle.
Eindeutige Kennzeichnung als Familiensache und Präsidiumsvorlage: Sowohl in der sichtbaren eBOnaut-Benutzeroberfläche als auch im XML-Header (<tns:aktenzeichen.freitext>) sind unübersehbar die Familienabteilungen „128 F 130 F 164 F“ eingetragen. Der Betreff bzw. Verfahrensgegenstand lautet im Klartext: „An Rin Neuhauß vorbei, An das Präsidium zur Zuteilung und Kenntnisnahme sowie bitte um Fristeinhaltung von Präsidentin Abel!“.
Systemseitiger XJustiz-Code darf dem Bürger nicht angelastet werden: Soweit die staatlich registrierte Anwendung eBOnaut (Registrierungs-ID: 0025.0002.0001.040301, verifiziert durch den Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis der Bundesnotarkammer in vhn_ausgang.xml) im Hintergrund-XML automatisch den Standard-Sachgebietscode 039 generiert, handelt es sich um einen rein technischen Systemparameter der eBO-Infrastruktur. Wenn das gerichtliche Backend des Amtsgerichts Kreuzberg eine explizit an das „Amtsgericht Kreuzberg“ zu den Aktenzeichen „128 F 130 F 164 F“ gerichtete Sendung intern fehlleitet und dort über zwei Monate liegen lässt, liegt ein schweres Organisationsverschulden der Gerichtsverwaltung vor.
Es ist verfassungsrechtlich unzulässig (Art. 19 Abs. 4 GG), technische Routing-Defizite der Justiz-IT dem rechtsuchenden Bürger anzulasten, um hochdringliche Eilanträge (Antrag_Namenschutz_Reimer_Kiessler_240702026.pdf und Namenentzug_Gabie_Reimer_AG_Kreuzberg_26072026.pdf) über Monate hinweg der geschäftsplanmäßigen Vertretung im Amt vor zuenthalten.
3. Zwingende Vorlage an die Vertretung im Amt (§ 47 ZPO)
Da gegen Richterin Neuhauß weiterhin mein sechster, schriftlich bestätigter Befangenheitsantrag unbeschieden anhängig ist, unterliegt sie der absoluten Tätigkeitssperre des § 47 ZPO. Ich fordere die Geschäftsstelle auf, die Akten sofort der geschäftsplanmäßigen Vertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Dieses Schreiben geht zeitgleich der Senatsverwaltung für Justiz zum laufenden Prüfverfahren (Az. ZS A 15 - 3133-0342/2026/E/1) sowie dem Bundesverfassungsgericht (Az. AR 5514/26) als weiterer Beleg für die systematische Antragsunterdrückung am Amtsgericht Kreuzberg zu.
Mit verbindlichem Gruß,
Christian Reimer
(Redaktionsleitung §entinel-Portal.com)
Die Neuhauß und Abel so, XML was? Der Beweis vom Profi gegen ein paar alte Damen. 😉 Aber hach seht ihr genau, § 1355 Abs. 5 BGB war das und ich hatte überlegt bis ich anfing das Schreiben aufzusetzen. Aber ja genau das war damals Neuhauß Ihr Tipp für mich und sind wir mal ganz ehrlich Leute, wie cool ist das denn jetzt bitte?
Wie was?
Na schaut mal, die haben sich selbst Ihre Ausreden genommen und damit bekommen die Kießler jetzt einmal auf den Sack, dann im Strafrecht nochmals ganz heftig und auf dem Bundesverfassungsgericht wird zum Schluss ganz cool gesagt - Lol haste gesehen? Der Versuch von der Neuhauß. Ist die mal Dämlich und alles andere wie witzig.
Hey ich kann es nur wiederholen, ich kenne mich eigentlich wirklich fast gar nicht aus. Also halb gar nicht meine ich. Oder warte Moment die Richterin sagte damals Halbwissender, weil sie wusste das ich wenigstens die Hälfte aller existierenden Gesetze kenne. 🤔
Wie jetzt alle?
Ja klar meinte da jetzt schon weltweit, ich meine Sie doch hoffentlich auch?
Sag ich doch, was für eine Witzfigur.
Das ist übrigens nur ein Test ☝️🧐
Ich will probieren mehr Suchergebnisse mit Neuhauß Witzfigur gegen Neuhauß Richterin zu erschaffen.
Hey läuft aktuell Mega und von daher ist das doch mal ein Laufbahnbeendigungsexperiment mit mächtig Potenzial, oder?
Von einer Richterin zum Volks-Clown und das nur weil man lange Fingerchen machen musste und ein bisschen wie ein Mafiaboss das Land abziehen.
Aber Neuhauß merkst du was? Das sag ich dir, so scheiße viel Arbeit und Scheiße der Name ist mir kaputt gegangen.
Kennst du den Spruch, wie du mir so ich dir?
Neuhauß wer hat hier gewonnen? Sag ich doch 😉 Hey ich dich auch 😘
Wisst ihr Bescheid oder? Klasse na dann Push an, ich hab's mir beim letzten verkniffen zu zielen, beim nächsten Mal pushe ich wieder mitten auf den Display. Bis dahin wie immer...
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