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Neuhauß

Der Beitrag mit den deutlichsten Worten zu einer Richterin dieses Miststück ohne Ehre! Die Oma hat sie doch nicht alle!...

Man reiche dieser Witzfigur Hirn und das dringend!

Ja der Anfang lässt nichts gutes erwarten und ich Frage mich wirklich... Das wird auch nicht besser! Ich rechne mal mit Verbrecher wie Neuhauß der Oma ab! Ehrlich hab schon viel in meinem Leben geseh...

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Ja der Anfang lässt nichts gutes erwarten und ich Frage mich wirklich...

Das wird auch nicht besser! Ich rechne mal mit Verbrecher wie Neuhauß der Oma ab!

Ehrlich hab schon viel in meinem Leben gesehen. Aber ganz ernsthaft, jede Ratte hat mehr Ehre wie dieses... ich überlege noch, kommt gleich...

Dies ist ein Beitrag welcher zum einen Wut auf das zeigen wird wobei jeder hier zusieht, aber es ist auch genug und darum heute die totale Abrechnung in nur einen Beitrag! Neuhauß ich lach dich dummen Menschen einfach nur aus!

Du kannst froh sein das ich dir nicht als erstes einen Klumpen in deinen Briefkasten haue!

Deine Geldgier treibt dich und deine Müller jetzt an die Wand du Dummbrot? Lächerlich ganz ehrlich!

Leute ernsthaft sagt mir einer das ist übertrieben, schreibe ich drei Bücher mit Wörtern die ihr im Leben noch nicht gehört habt und jedes einzelne so viel heftiger sein wird!!! Abel du bist nicht besser!

GEHT ES EUCH GUT?

MIR? Klar Klasse lasst uns über das Miststück an Neuhauß reden. Jaa das kann ich sogar ganz sicher vertreten!

Abrechnung mit einem Verbrecher angesagt!

Ist die irgendwie.... Boar Neuhauß alter wirklich... Komm ein bisschen spiele ich noch den ruhigen und Neuhaus - Du ein Schreiben richtig?

Ich Fünf und in jedem einzelnen kommt deine Müller mit vor und der Runde Tisch bekommt das natürlich auch präsentiert wie Krank ein Richter sein kann und alles guckt zu...

Ganz ehrlich was stimmt nicht?

Neuhauß ich habe deinen anderen Gegnern gegenüber einen Vorteil!

Darum heißt es jetzt Generalabrechnung! Was für ein im Tümpel aufgewachsener Kugelfisch dem sein Leben lang Sauerstoff fehlte und das zeigt wie ein genau das mit Grünspan im Kopf am Schreibtisch sitzt und austrocknet...

Echt oder, solche Verbrecher braucht kein Mensch! Ich habe wirklich noch nicht eine einziges rechtsstaatliches sauberes Handeln dieser Denken-verlorengegangenen ...

Wirklich Neuhauß du nanntest mich halbwissenden? Ganz ehrlich - Jede Klohbürste hat mit einem verlorengegangenen Einzeller darauf, mehr Hirn wie du Verbrecher!

Hey mal eine Frage an die Richterinnen und Richter unseres Landes, wenn Ihr eure Karriere satt habt, sieht das dann auch so aus? 👇🤔

Bastelt ihr auch mit zu viel Klebstoff Pakete die dann nicht mal verklebt sind und gebt euch entspannt die Dämpfe?

Neuhauß ich kämpfe nicht mit einer KI, welcher jeder nutzen kann, ich kämpfe gegen dich mit einer von mir selbst und nur für dich entwickelten KI.

Der Vorteil daran ist der, du merkst es an meiner Reaktion immer heftiger und heftiger und ich Stelle mich die nicht nur entgegen sondern ganz ehrlich... Du bist der Witz der BRD und das auf voller Linie eine Lachnummer durch und durch und ganz ehrlich ich bin zusammengebrochen und dachte dann so...

Okay 21 Uhr hatte ich deinen Richterdünnschiss auf Papier, auf dem Weg zum Einkaufen in der Hand und ja Neuhauß wenn eine Richterin wirklich alles je dagewesene an Idioten noch im Schatten stehen lässt und mit mehr Dummheit wie eine Kompanie Waldorf Schule Nichtdurchkommer zeigt, ist einfach die Person, der würde ich wirklich ohne Spaß eine Rote Clowns Nase aufsetzen und keine Ahnung in irgendeiner Geschlossenen Klinik mit deiner Zahnbürste die der anderen Insassen Putzen lassen, dann deine Zähne und das von früh bis abends!

Ich denke da benötigt eine Richterin ganz dringend Psychologische Betreuung!

Ganz ernsthaft Neuhauß geh dich verbutteln, sowas wie dich braucht niemand!

Das ist kein Spaß sondern da hat jemand die Realität in eine eigene wirklich vermutlich extrem bunte Welt verlassen und hat glaube alle Gesetzbücher gefressen und ich denke der Kleber war das Problem für das was hier jetzt gezeigt wird.

Aber gut will jetzt gar nicht so viel drum herum schreiben, weil die Neuhauß und ich haben da so ein Ritual und das ist - Schickt Sie eins , schick ich wenigstens vier, heute weit mehr und das hier ist nur der Anfang! Diese ausgegangene Glühbirne wird sich wundern!

Nur ist diese Richterin wirklich so die Härte, dass Sie mir sogar mit schreiben vom 16.07.2026 verspätet meinen sechsten Befangenheitsantrag welcher am 15.07.2025 um kurz nach 0 Uhr einging und Sie nur den 16 nahm, weil Sie 15 noch schnell unter Willkür eine Verhandlung durchziehen wollte.

Aber mit ihrem Schreiben vom 16, welche mit den vom 15 zeitgleich bei mir ankam, teilt sie mir mit, dass mein Schreiben an die Verwaltung weiter ging. Sie wusste also natürlich schon lange vorher, Sie ist nach § 47 ZPO gehemmt, ist da aber vollkommen egal.

Ich habe gerade keine Ahnung wie oft ich noch wegen der Neuhauß an die Generalstaatsanwaltschaft schreiben muss und ob sich dort welche einen Spaß draus machen. Leider muss ich den Abschnitt mit der Anwältin aus taktischen Gründen ab sofort mit an jedes Schreiben anhängen.

Solltet Ihr euch die Beiträge vorlesen lassen, könnt ihr diesen am Ende vermutlich auswendig. Nur weil die Richterin hier Betrug mit Ihrer besten abzieht, muss ich das nicht mit decken!

Eher in Gegenteil die gehen gemeinsam unter!

Gut geht los mit Schreiben Nummer eins..: 👇😱


• Generalstaatsanwaltschaft

​Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

​Empfänger:
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

(per eBO / cc: Senatsverwaltung für Justiz)

​Datum: 12.08.2026

​Strafanzeige und Strafantrag wegen des dringenden Verdachts der wiederholten Rechtsbeugung (§ 336 StGB) sowie Urkundenunterdrückung im Amt (§ 274 StGB)

Beschuldigte: Richterin am Amtsgericht Neuhauß (AG Kreuzberg, Abt. 164 F)

Bezug: Az. 164 F 10595/25

​Sehr geehrte Damen und Herren,

​hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die vorgenannte Richterin. Das Handeln der Beschuldigten hat das Stadium richterlicher Unabhängigkeit längst verlassen und erfüllt den Tatbestand der bewussten, systeminhärenten Rechtsbeugung zur Benachteiligung meiner Person.

Die systematische Rechtsverweigerung der Berliner Justiz in diesem Komplex – unter expliziter Nennung der institutionellen Befangenheit am Kammergericht selbst (Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin VG 27 L 282/26 bezüglich Richterin Pape), gegen das Amtsgericht Kreuzberg VG 27 L 280/26, die Polizeipräsidentin VG 27 L 281/26, sowie die restlichen Berliner Behörden aus dem Runden Tisch Verteiler: VG 27 L 283/26 – ist aktuell Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde (Eilantrag nach § 32 BVerfGG) beim Bundesverfassungsgericht.

​Sachverhalt und Tatnachweis:

Gegen die Beschuldigte wurde am 15.07.2026 um 0:42 Uhr rechtssicher per eBO ein formeller Befangenheitsantrag (der 6. Antrag in dieser Sache) eingereicht. Der Eingang ist elektronisch quittiert und dem Gericht bekannt.

​Gemäß § 47 ZPO ist ein abgelehnter Richter zwingend von jeder weiteren Entscheidung in der Haupt- oder Nebensache ausgeschlossen, bis über das Gesuch entschieden wurde. Ein Handeln trotz gesetzlichen Verbots ist objektiv willkürlich.

​In voller Kenntnis dieser zwingenden prozessualen Sperrwirkung hat die Beschuldigte am 10.08.2026 einen Beschluss erlassen, in dem sie meine Vollmachtsrüge zurückweist und der Antragsgegnerin eine "Verfahrensfähigkeit" attestiert. Dieser Beschluss ist nicht nur prozessual nichtig, er ist das urkundliche Beweisstück für die vorsätzliche Beugung des Verfahrensrechts.

Die Beschuldigte nutzt ihr Amt, um unter Missachtung des § 47 ZPO prozessuale Fakten zu schaffen, ein parallel laufendes Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg zu sabotieren und eine offenkundig von Prozessbetrug geprägte Klägerseite (vertreten durch RAin Müller) unrechtmäßig zu legitimieren.

​Die Tatsache, dass parallel über 30 Beweisdokumente, Dienstaufsichtsbeschwerden und Eilanträge aus den vergangenen Wochen von der Beschuldigten in den Akten wissentlich unterschlagen und nicht beschieden werden, untermauert den Vorsatz der planmäßigen Rechtsverweigerung.

​Ich beantrage die sofortige Aufnahme von Ermittlungen, die Sicherstellung der digitalen und physischen Akte (Az. 164 F 10595/25) beim Amtsgericht Kreuzberg zur Verhinderung weiterer Aktenmanipulationen sowie die Prüfung einer vorläufigen Suspendierung zur Gefahrenabwehr.

​Sämtliche digitalen eBO-Sendenachweise sowie der tatgegenständliche Beschluss vom 10.08.2026 liegen als Beweismittel im Anhang bei.

Verdacht der Rechtsbeugung (§ 336 StGB) durch wissentliche Beweisunterdrückung:

Die fortgesetzte Rechtsbeugung der Beschuldigten manifestiert sich nicht nur im Ignorieren prozessualer Sperrfristen (§ 47 ZPO), sondern in der systematischen und wissentlichen Unterdrückung von Beweismitteln.

Die Beschuldigte rechtfertigt ihre prozessualen Entscheidungen zugunsten der Gegenseite wiederholt mit der Behauptung, es gäbe keine Erkenntnisse über deren Polytoxikomanie oder Prozessunfähigkeit.

Fakt ist: Der Beschuldigten liegen nachweislich seit Sommer 2025 mindestens sechs unterschriebene Zeugenaussagen (inkl. Benennung ladungsfähiger Adressen) vor, die den exzessiven und offenkundigen Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum der Antragsgegnerin bezeugen. Darunter befinden sich Zeugnisse von ehemals engsten, langjährigen Bezugspersonen, die diese Zustände im direkten häuslichen Umfeld belegen.

Indem die Beschuldigte diese Beweise im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung aktiv ausblendet, den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) bricht und die Vorlage dieser Dokumente in ihren Beschlüssen gar leugnet, entscheidet sie wider besseres Wissen und formt sich aktenwidrige Wahrheiten, um den Anzeigeerstatter in seinen Rechten zu verletzen.

Es wird zusätzlich die Beschwerde an das OLG zur Kenntnisnahme und weiteren Nachweis mit eingereicht. Ich bitte auch diesem die notwendige Würdigung zu schenken.

Genereller Einwand und Rüge der Postulationsfähigkeit bezüglich der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (RAin Müller):

​Ich weise abschließend und verfahrensübergreifend darauf hin, dass ich die Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Nicole Müller, bereits mehrfach und formgerecht abgelehnt und deren Postulationsfähigkeit gerügt habe (vgl. u.a. Schriftsätze vom 24.07.2026). Eine wirksame anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin liegt aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen objektiv nicht vor:

​Nichtigkeit der Vollmacht / Prozessunfähigkeit: Es besteht der dringende und durch Zeugenaussagen (sowie ein laufendes Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg) belegte Verdacht der dauerhaften Prozess- und Geschäftsunfähigkeit der Antragsgegnerin aufgrund chronischer Polytoxikomanie. Eine rechtswirksame Mandatierung nach § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO ist somit ausgeschlossen.

​Rückdatierte Vollmachten / Härtefall-Betrug: Die Anwältin legitimierte einen am 11.08.2025 eingereichten "Härtefallantrag" (basierend auf angeblichen Ereignissen im Juli 2025) mit einer Vollmacht vom 10.06.2025. Auf Basis dieses chronologisch unmöglichen und betrügerischen Konstrukts wurde Verfahrenskostenhilfe erschlichen, bevor das Verfahren kommentarlos in eine reguläre Scheidung umgedeutet wurde.

​beA-Missbrauch / Verdacht der Urkundenfälschung: Die Anwältin reichte nachweislich Schriftsätze ein, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und mit der Signatur einer kanzleifremden Dritten ("Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller") übermittelt wurden. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB und führt zur zwingenden Formunwirksamkeit der Schriftsätze mangels höchstpersönlicher Signatur.

​Standesrechtliche Irreführung: Die Anwältin täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (wechselnd zwischen "Bürogemeinschaft", "in Anstellung" und "Inhaberin").

​Dass die abgelehnte erstinstanzliche Richterin Neuhauß diesen fortgesetzten Prozessbetrug und das Handeln der Anwältin als "Falsus Procurator" nicht nur duldet, sondern in ihrem Beschluss vom 10.08.2026 sogar proaktiv deckt, ist Kern meiner laufenden Strafanzeigen sowie der Verfassungsbeschwerde. Ich erwarte von den übergeordneten Instanzen, dass dieser eklatante Missbrauch der Rechtspflege sofort unterbunden und Schriftsätze der genannten Anwältin vollumfänglich als unzulässig verworfen werden.

​Mit freundlichen Grüßen,

​Christian Reimer

Das war schreiben Nummer eins und wir machen direkt weiter mit schreiben Nummer zwei welches wie alles in dem Gericht null Beachtung finden wird. Abwarten es wird alles andere wie besser!

• Amtsgericht Kreuzberg.:

​Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

​Empfänger:
Amtsgericht Kreuzberg
– Die Präsidentin des Amtsgerichts (Frau Abel) / Das Präsidium –
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin

CC.: OLG Kammergericht Berlin und Senatsverwaltung für Justiz

(Übermittlung per eBO)

​Datum: 12.08.2026

​Aktenzeichen: 164 F 10595/25

BETRIFFT: MITTEILUNG ÜBER STRAFANZEIGE GEGEN RICHTERIN NEUHAUSS / SOFORTIGE RÜGE DES NICHTIGEN BESCHLUSSES VOM 10.08.2026

​Sehr geehrte Frau Präsidentin Abel,
Sehr geehrte Frau Präsidentin Dieckmann,
sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums vom Amtsgericht Kreuzberg und dem Kammergericht,
​ich setze Sie hiermit offiziell davon in Kenntnis, dass ich am heutigen Tage bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin formell Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (§ 336 StGB) gegen Richterin Neuhauß erstattet habe.

Zusätzlich die systematische Rechtsverweigerung der Berliner Justiz in diesem Komplex – unter expliziter Nennung der institutionellen Befangenheit am Kammergericht selbst (Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin bezüglich Richterin Pape) – ist aktuell neben Präsidentin Abel und Richterin Neuhauß, Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde (Eilantrag nach § 32 BVerfGG) beim Bundesverfassungsgericht.

​Begründung (Gefahr im Verzug):

Richterin Neuhauß hat mir heute einen Beschluss vom 10.08.2026 zugestellt, in dem sie in der Sache (Vollmachtsrüge / Verfahrensfähigkeit) entscheidet.

​Dieser Beschluss ist ein offener, dokumentierter Gesetzesbruch. Wie Ihnen durch meine unzähligen, von der Abteilung systematisch ignorierten Eilanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden der letzten Monate bekannt sein muss, ruht das Verfahren gemäß § 47 ZPO aufgrund meines form- und fristgerecht am 15.07.2026 eingereichten 6. Befangenheitsantrags.

​Eine Richterin, die in voller Kenntnis einer anhängigen Befangenheitsablehnung eigenmächtig Beschlüsse fasst, bricht vorsätzlich das Gesetz, um einer Partei rechtswidrige Vorteile zu verschaffen. Der Beschluss vom 10.08.2026 ist juristisch nichtig (Ultra-Vires-Akt). Die Annahme der Richterin, sie könne durch pure Willkür ein Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg aushebeln und schwerwiegende Vorwürfe des Eingehungsbetrugs ignorieren, zeugt von einem vollständigen Verlust der richterlichen Distanz.

​Ich fordere Sie als Hausleitung letztmalig auf, Ihrer Kontrollpflicht nachzukommen. Das andauernde Wegsehen des Präsidiums bei diesen offenkundigen, kriminellen Grenzüberschreitungen macht die Verwaltung des Amtsgerichts Kreuzberg mitverantwortlich für den angerichteten Schaden. Sollte hier weiterhin weggesehen werden, Stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen das gesamte Präsidium vom Amtsgericht Kreuzberg!

​Ich fordere die sofortige Zuteilung des Verfahrens an einen unbefangenen Vertreter-Richter zur Entscheidung über die anstehenden Nichtigkeits- und Eilanträge, andernfalls werde ich das Verhalten der Hausleitung in meine Vorbereitung zur Amtshaftungsklage berücksichtigen.

Genereller Einwand und Rüge der Postulationsfähigkeit bezüglich der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (RAin Müller):

​Ich weise abschließend und verfahrensübergreifend darauf hin, dass ich die Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Nicole Müller, bereits mehrfach und formgerecht abgelehnt und deren Postulationsfähigkeit gerügt habe (vgl. u.a. Schriftsätze vom 24.07.2026). Eine wirksame anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin liegt aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen objektiv nicht vor:

​Nichtigkeit der Vollmacht / Prozessunfähigkeit: Es besteht der dringende und durch Zeugenaussagen (sowie ein laufendes Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg) belegte Verdacht der dauerhaften Prozess- und Geschäftsunfähigkeit der Antragsgegnerin aufgrund chronischer Polytoxikomanie. Eine rechtswirksame Mandatierung nach § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO ist somit ausgeschlossen.

​Rückdatierte Vollmachten / Härtefall-Betrug: Die Anwältin legitimierte einen am 11.08.2025 eingereichten "Härtefallantrag" (basierend auf angeblichen Ereignissen im Juli 2025) mit einer Vollmacht vom 10.06.2025. Auf Basis dieses chronologisch unmöglichen und betrügerischen Konstrukts wurde Verfahrenskostenhilfe erschlichen, bevor das Verfahren kommentarlos in eine reguläre Scheidung umgedeutet wurde.

​beA-Missbrauch / Verdacht der Urkundenfälschung: Die Anwältin reichte nachweislich Schriftsätze ein, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und mit der Signatur einer kanzleifremden Dritten ("Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller") übermittelt wurden. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB und führt zur zwingenden Formunwirksamkeit der Schriftsätze mangels höchstpersönlicher Signatur.

​Standesrechtliche Irreführung: Die Anwältin täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (wechselnd zwischen "Bürogemeinschaft", "in Anstellung" und "Inhaberin").

​Dass die abgelehnte erstinstanzliche Richterin Neuhauß diesen fortgesetzten Prozessbetrug und das Handeln der Anwältin als "Falsus Procurator" nicht nur duldet, sondern in ihrem Beschluss vom 10.08.2026 sogar proaktiv deckt, ist Kern meiner laufenden Strafanzeigen sowie der Verfassungsbeschwerde. Ich erwarte von den übergeordneten Instanzen, dass dieser eklatante Missbrauch der Rechtspflege sofort unterbunden und Schriftsätze der genannten Anwältin vollumfänglich als unzulässig verworfen werden.

​Mit freundlichen Grüßen,

​Christian Reimer

Schreiben Nummer zwei zu Ende und damit die Meldung an das Bundesverfassungsgericht als nächstes.

Darum hier jetzt Schreiben Nummer drei.:

• Bundesverfassungsgericht

​Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

​Empfänger:
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

(per eBO / Nachreichung zur laufenden Verfassungsbeschwerde)

​Datum: 12.08.2026

​Dringende Sachstandsmitteilung und Beweisnachreichung zur Verfassungsbeschwerde / Eilantrag gem. § 32 BVerfGG (vom 05.08.2026)

Vollendung des institutionellen Verfassungsbruchs und fortgesetzter Entzug des gesetzlichen Richters durch das Amtsgericht Kreuzberg (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG / Art. 3 Abs. 1 GG)

​Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter,
​in Ergänzung zu meiner umfänglichen Beschwerdeschrift reiche ich hiermit ein tagesaktuelles, amtliches Beweisdokument nach, welches die sofortige Intervention des Bundesverfassungsgerichts gem. § 32 BVerfGG nunmehr unabweisbar macht.

​Das beigefügte Dokument belegt den offenen Zusammenbruch der rechtsstaatlichen Ordnung am Amtsgericht Kreuzberg (Abteilung 164 F) und entlarvt eine Vorsitzende Richterin, die sich systematisch und vorsätzlich über das Gesetz und die Verfassung erhebt.

​Die Chronologie des Verfassungsbruchs (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG):

Wie in meiner Beschwerde dargelegt, verweigert das Gericht den effektiven Rechtsschutz durch bewusste Ignoranz prozessualer Sperrwirkungen (§ 47 ZPO). Die zuständige Richterin Neuhauß hat diese Willkür nun wie folgt dokumentiert auf die Spitze getrieben:

​Die Selbstermächtigung: Die Richterin hat in der jüngeren Vergangenheit bereits die Befangenheitsanträge Nr. 4 und 5 systematisch missachtet oder sich rechtswidrig selbst aus der Befangenheit "befreit" (unzulässige Selbstentscheidung).

​Die Ignoranz der Sperrwirkung: Am 15.07.2026 um 00:42 Uhr ging rechtssicher per eBO mein 6. Befangenheitsantrag gegen sie ein. Gemäß § 47 ZPO durfte sie ab diesem Moment keine Entscheidungen in der Sache mehr treffen.

​Die vorsätzliche Rechtsbeugung: In voller Kenntnis dieses blockierenden Antrags führte sie am selben Tag (15.07.) den Scheidungstermin durch und schuf vollendete Tatsachen.

​Der Beweis des Vorsatzes: Am Folgetag (16.07.2026) bestätigte mir die Richterin formell schriftlich den Eingang dieses 6. Befangenheitsantrags und dessen Weiterleitung an die Verwaltung. Sie wusste also unbestreitbar, dass sie am Vortag als gesetzlich blockierte, abgelehnte Richterin agiert hatte.

​Die fortgesetzte Willkür: Trotz dieser immer noch anhängigen, ungelösten Befangenheitssituation stellt mir Richterin Neuhauß am gestrigen Tage einen weiteren Beschluss vom 10.08.2026 (Az. 164 F 10595/25) zu. Darin entscheidet sie munter weiter in der Hauptsache, weist meine Vollmachtsrüge zurück und maßt sich – unter Ignoranz eines laufenden Betreuungsverfahrens am AG Lichtenberg – medizinische Bewertungen zur Verfahrensfähigkeit der Gegenseite an.

​1. Nachreichung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

​Die aktive und bewusste Unterdrückung von Beweis- und Verfahrensakten durch die Richterin:

In ihrem Beschluss vom 07.07.2026 maßt sich die abgelehnte Richterin Neuhauß nicht nur eine unzulässige Selbstentscheidung an, sondern begründet diese mit einer aktenwidrigen Falschbehauptung. Sie behauptet wörtlich auf Seite 2: "Soweit der Antragsgegner geltend macht, bereits am 23.05.2026 ein Ablehnungsgesuch gestellt zu haben, ist ein solcher Schriftsatz bei Gericht nicht eingegangen."

​Diese richterliche Feststellung ist eine offenkundige, vorsätzliche Lüge zur Vertuschung der eigenen Befangenheit und zur Umgehung des § 47 ZPO. Wie die beigefügten digitalen Sendeprotokolle unwiderlegbar beweisen, wurde exakt dieser 4. Befangenheitsantrag gleich mehrfach und über verschiedene Kommunikationswege erfolgreich an das Gericht zugestellt:

​Fax-Zustellung 1: Am 25.05.2026 um 23:27 Uhr an die offizielle Faxnummer des Amtsgerichts Kreuzberg (030 90175688) – Status: "Zugestellt".

​Fax-Zustellung 2: Am 26.05.2026 um 07:53 Uhr an eine weitere offizielle Faxnummer des Gerichts (030 90175684) – Status: "Zugestellt".

​Zustellung per E-Mail: Parallel wurde der Antrag als Anlage ("Befangenheisantrag_4_Ruchterin_Beuhauss_23_95_2026_signiert.pdf") über einen weitreichenden behördlichen und presserechtlichen Verteiler an die offizielle E-Mail-Adresse des Amtsgerichts (poststelle@ag-kb.berlin.de) übermittelt. Auch einzeln wurde dieser Befangenheitsantrag nochmals an die genannte Adresse gesendet.

​Dass ein Dokument auf vier verschiedenen, technisch protokollierten Wegen am Gericht eingeht und von der zuständigen Richterin anschließend in einem Beschluss als "nicht eingegangen" deklariert wird, belegt die aktive Unterdrückung von Verfahrensdokumenten. Die Richterin erschafft sich hierdurch rechtswidrig ihre eigene Zuständigkeit, um Grundrechte des Beschwerdeführers nach Belieben zu beschneiden.

Der Befangenheitsantrag 5 wurde somit gemeinsam mit Befangenheitsantrag 4 von der Richterin selbst als nichtig erklärt und verworfen.

Die systematische Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes und des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG):

Die abgelehnte Richterin führt in ihrem nichtigen Beschluss vom 07.07.2026 auf Seite 2 weiter an, dass ihr ein Betreuungsverfahren oder eine Verfahrensunfähigkeit der Gegenseite "nicht bekannt" sei.

Diese Aussage ist nicht nur aktenwidrig, sondern belegt die vorsätzliche Verweigerung der Amtsermittlung (§ 26 FamFG). Dem Gericht liegen bereits seit August und September 2025 insgesamt fünf detaillierte schriftliche Zeugenaussagen vor (u.a. von der Trauzeugin und ehemals engsten Freundinnen der Antragsgegnerin), die den massiven Konsum von Amphetaminen und Alkohol (sogar vor der Arbeitszeit) sowie die daraus resultierende Gefährdung minderjähriger Kinder lückenlos dokumentieren. Zudem wurde das Gericht fortlaufend und unter Nennung des Aktenzeichens (Az. 158 XVII 102/26) über das laufende Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg informiert.

​Eine Richterin, die formgerecht eingereichte, unterschriebene Zeugenaussagen aus dem engsten Umfeld einer polytoxikomanen Partei konsequent aus den Gerichtsakten streicht oder ignoriert, um dieser Partei unrechtmäßige prozessuale Vorteile zu gewähren, verweigert nicht nur das rechtliche Gehör. Sie pervertiert das familiengerichtliche Verfahren zu einem rechtsfreien Raum, in dem Fakten nach Belieben der Dezernentin ausgeblendet werden.

​Der offene Verfassungsbruch:

Indem die abgelehnte Richterin Neuhauß das gesetzliche Verbot des § 47 ZPO wissentlich, wiederholt und dokumentiert ignoriert, begeht sie einen Akt der absoluten, objektiven Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG). Sie entzieht mir durch diese Usurpation der Entscheidungsgewalt vorsätzlich mein fundamentaldemokratisches Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

​Fazit für das Eilverfahren:

Dieser Vorgang beweist final, dass der reguläre Rechtsweg am Amtsgericht Kreuzberg faktisch nicht mehr existiert. Es herrscht offene richterliche Willkür. Ich habe parallel hierzu am heutigen Tage zum wiederholten Male eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (§ 336 StGB) gegen die Richterin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gestellt.

Zusätzlich mache ich dringend auf den erneut mit Angehangenen Offenen Brief an die Senatsverwaltung für Justiz aufmerksam, wo dem Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit zum sofortigen Einschreiten jetzt hoffentlich deutlich wird und reagiert sofort!

Ich wäre sonst hier jetzt gezwungen mit der Zurückweisung 1 BvR 809/26 mich an den EGMR zu wenden und dort um Schutz vor dieser Richterin im absoluten Ausnahmezustand zu bitten.

Hier darf lange schon nicht mehr weggesehen werden!

Ich weise nochmals ausdrücklich auf den bereits entstandenen Schaden durch die Willkür der Richterin bis zur minderjährigen hin, was ein dringendes Stoppen hier unabdingbar macht.

​Ich fordere das Bundesverfassungsgericht auf, die in meiner Beschwerdeschrift beantragte einstweilige Anordnung unverzüglich zu erlassen, um diesen andauernden, schweren Eingriff in meine Grundrechte zu stoppen. Ich mache mich mehr und mehr Sorgen um die Gesundheit meiner Kinder und meiner.Diese Richterin ist in einem Amtsgericht und dann auch noch Familienabteilung eine heftige Gefahr und muss sofort gestoppt werden - DRINGEND!

Genereller Einwand und Rüge der Postulationsfähigkeit bezüglich der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (RAin Müller):

​Ich weise abschließend und verfahrensübergreifend darauf hin, dass ich die Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Nicole Müller, bereits mehrfach und formgerecht abgelehnt und deren Postulationsfähigkeit gerügt habe (vgl. u.a. Schriftsätze vom 24.07.2026). Eine wirksame anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin liegt aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen objektiv nicht vor:

​Nichtigkeit der Vollmacht / Prozessunfähigkeit: Es besteht der dringende und durch Zeugenaussagen (sowie ein laufendes Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg) belegte Verdacht der dauerhaften Prozess- und Geschäftsunfähigkeit der Antragsgegnerin aufgrund chronischer Polytoxikomanie. Eine rechtswirksame Mandatierung nach § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO ist somit ausgeschlossen.

​Rückdatierte Vollmachten / Härtefall-Betrug: Die Anwältin legitimierte einen am 11.08.2025 eingereichten "Härtefallantrag" (basierend auf angeblichen Ereignissen im Juli 2025) mit einer Vollmacht vom 10.06.2025. Auf Basis dieses chronologisch unmöglichen und betrügerischen Konstrukts wurde Verfahrenskostenhilfe erschlichen, bevor das Verfahren kommentarlos in eine reguläre Scheidung umgedeutet wurde.

​beA-Missbrauch / Verdacht der Urkundenfälschung: Die Anwältin reichte nachweislich Schriftsätze ein, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und mit der Signatur einer kanzleifremden Dritten ("Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller") übermittelt wurden. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB und führt zur zwingenden Formunwirksamkeit der Schriftsätze mangels höchstpersönlicher Signatur.

​Standesrechtliche Irreführung: Die Anwältin täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (wechselnd zwischen "Bürogemeinschaft", "in Anstellung" und "Inhaberin").

​Dass die abgelehnte erstinstanzliche Richterin Neuhauß diesen fortgesetzten Prozessbetrug und das Handeln der Anwältin als "Falsus Procurator" nicht nur duldet, sondern in ihrem Beschluss vom 10.08.2026 sogar proaktiv deckt, ist Kern meiner laufenden Strafanzeigen sowie der Verfassungsbeschwerde. Ich erwarte von den übergeordneten Instanzen, dass dieser eklatante Missbrauch der Rechtspflege sofort unterbunden und Schriftsätze der genannten Anwältin vollumfänglich als unzulässig verworfen werden.

​Mit vorzüglicher Hochachtung,

​Christian Reimer

​Anlagen:

​Beschluss des AG Kreuzberg (Richterin Neuhauß) vom 10.08.2026

​eBO-Eingangsbestätigung des 6. Befangenheitsantrags vom 15.07.2026, 00:42 Uhr

​Bestätigungsschreiben des AG Kreuzberg vom 16.07.2026

Das da gibt mir das Recht zu sagen, dass diese Frau keine Richterin sondern ein Miststück ist! Sie ignoriert meine Grundrechte aufs heftigste seit 18 Monaten und zeigt wie Krank die Oma offensichtlich durch Ihre Geldgier ist!

Darum weiter mit dem Schreiben ans OLG und damit schreiben vier.:

• Kammergericht:

​Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

​Empfänger:
Kammergericht Berlin
– Familiensenat –
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

(Einlegung fristwahrend per eBO)

​Datum: 12.08.2026

​Aktenzeichen Vorinstanz: 164 F 10595/25 (Amtsgericht Kreuzberg)

​Einlegung der Beschwerde gegen den Endbeschluss (Scheidung) vom 15.07.2026 zugestellt 22.07.2026 / 10.08.2026 zugestellt 12.08.2026 sowie Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung

Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gem. § 78b ZPO für das Beschwerdeverfahren

​Sehr geehrte Damen und Herren Richter am Kammergericht,
​hiermit lege ich form- und fristgerecht Beschwerde gegen den Endbeschluss der Abteilung 164 F des Amtsgerichts Kreuzberg (Richterin Neuhauß) ein.

​Da für das Beschwerdeverfahren Anwaltszwang herrscht, die Mandatierung eines Rechtsanwalts auf dem freien Markt aufgrund des von der Vorinstanz verursachten, vollkommen rechtswidrigen Aktenchaos jedoch objektiv unmöglich ist, beantrage ich hiermit primär die Beiordnung eines Notanwalts gem. § 78b ZPO sowie die Aussetzung der Begründungsfrist.

Beweis: Nachweise über mehr als 20 anwaltliche Absagen liegen als Anhang bei.

​Vorbemerkung zur massiven Verfahrenseskalation (Transparenzhinweis an den Senat):

Dem erkennenden Senat wird hiermit formell zur Kenntnis gegeben, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um eine reguläre Familiensache, sondern um den manifestierten Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit am Amtsgericht Kreuzberg handelt.

​Ich verweise hierzu auf folgende, dem Kammergericht (der Präsidentin) bereits vorliegende und gerichtsbekannte Tatsachen:

​Der Präsidentin des Kammergerichts liegt bereits ein vollumfängliches Beschwerdedossier inklusive 44 beweiskräftiger Anlagen vor, welches den systematischen Abrechnungsbetrug (VKH) und das kollusive Zusammenwirken in der Abteilung 164 F detailliert aufschlüsselt. Hinzu kommt ein Offener Brief an die Senatsverwaltung für Justiz, welcher dem OLG am 03.08.2026 zugestellt wurde.

​Gegen die erstinstanzliche Richterin Neuhauß (wegen Rechtsbeugung) sowie die Gerichtspräsidentin Abel (wegen Strafvereitelung im Amt und Beihilfe) wurde am 22.07.2026 neben der Beschwerde beim OLG erneut formell Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin erstattet.

​Die systematische Rechtsverweigerung der Berliner Justiz in diesem Komplex – unter expliziter Nennung der institutionellen Befangenheit am Kammergericht selbst (Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin VG 27 L 282/26 bezüglich Richterin Pape), gegen das Amtsgericht Kreuzberg VG 27 L 280/26, die Polizeipräsidentin VG 27 L 281/26, sowie die restlichen Berliner Behörden aus dem Runden Tisch Verteiler: VG 27 L 283/26 – ist aktuell Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde (Eilantrag nach § 32 BVerfGG) beim Bundesverfassungsgericht.

​Der Senat ist hiermit bösgläubig. Eine rein schematische Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses würde die dokumentierte Rechtsbeugung perpetuieren.

​Kurzbegründung zur offensichtlichen Begründetheit der Beschwerde (Grobe Verfahrensmängel der Vorinstanz):

​Der angefochtene Beschluss ist das Resultat einer beispiellosen Kette von vorsätzlichen Verfahrensfehlern durch die abgelehnte Dezernentin, die zwingend zur Aufhebung führen müssen:

1. Verstoß gegen das Prioritätsprinzip ("Wo keine Ehe, da keine Scheidung"), Art. 103 GG und objektive Willkür in der Verfahrensführung:
Das Familiengericht hat die Ehe geschieden, obgleich ein von mir bereits am 04.08.2025 formgerecht eingereichter Antrag auf Eheannullierung gem. §§ 1313 ff. BGB (wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen einer Polytoxikomanie) vorlag. Dieser Antrag umfasste zudem einen Eilantrag nach § 49 FamFG. Die Vorinstanz hat diesen gravierenden und zeitlich vorrangigen Antrag zur Eheaufhebung – nebst sämtlicher benannter Zeugen und Beweismittel – vollumfänglich ignoriert und unterdrückt. Eine Scheidung ohne vorherige rechtskräftige Klärung des Annullierungsantrags ist ein evidenter materieller Rechtsfehler.

​Erschwerend und den Vorwurf der prozessualen Willkür zementierend kommt die absurde Genese dieses Scheidungsbeschlusses hinzu: Der Scheidung lag ursprünglich ein Antrag auf Härtefallscheidung der Gegenseite vom 11.08.2025 zugrunde, welcher auf angebliche Ereignisse aus dem Juli 2025 gestützt wurde. Die hierfür vorgelegte anwaltliche Vollmacht datierte jedoch chronologisch unmöglich bereits auf den 10.06.2025 und wies lediglich den Zweck "Ehescheidung" aus.

​Obwohl ich diesem rechtlich und logisch unmöglichen Konstrukt massiv widersprach, bewilligte die Vorinstanz hierfür unter Übergehung meiner Einwände Verfahrenskostenhilfe. Im Anschluss wurde dieses Härtefallverfahren durch die Dezernentin kommentarlos und ohne rechtliche Grundlage in ein reguläres Scheidungsverfahren umgedeutet. Die ersten Verhandlungstermine hierzu wurden vom Gericht mit Nachdruck anberaumt, lange bevor das gesetzliche Trennungsjahr überhaupt abgelaufen war – welches selbst nach gerichtlicher Annahme erst am 19.12.2025 geendet hätte. Das Gericht hat somit eine reguläre Scheidung ohne Ablauf des Trennungsjahres auf Basis einer Härtefall-Vollmacht forciert, die vor den eigentlichen Härtefallgründen ausgestellt wurde, während der Annullierungsantrag wissentlich verschwiegen wurde.

​2. Absoluter Revisionsgrund: Entscheidung trotz Befangenheitssperre (§ 47 ZPO) und unzulässige Selbstentscheidung:
Der verfahrensabschließende Termin fand am 15.07.2026 statt. Am selben Tag, um 00:42 Uhr, ging nachweislich über das eBO mein 6. Befangenheitsantrag gegen die Dezernentin ein. Die Richterin führte die Verhandlung und Beschlussfassung im absoluten, gesetzlichen Verbot des § 47 ZPO durch.

Besonders gravierend: Die Richterin hatte bereits zuvor durch Beschluss vom 07.07.2026 mein 5. Ablehnungsgesuch in offenkundig rechtswidriger "Selbstentscheidung" verworfen. In den Gründen dieses Beschlusses verteidigte sie sich materiell-rechtlich gegen meine Rügen, indem sie eigene rechtliche Bewertungen zum laufenden Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg vornahm ("würde im Übrigen keine Verfahrensunfähigkeit zur Folge haben"). Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Selbstentscheidung bei derartiger inhaltlicher Verteidigung zwingend verboten, da der Richter andernfalls unzulässig in eigener Sache richtet. Der systematische Entzug des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist hiermit urkundlich bewiesen. Der angefochtene Scheidungsbeschluss ist folglich ein nichtiger Ultra-Vires-Akt.

​3. Ignoranz des gesetzlichen Anwaltszwangs und des Notanwaltsantrags:
Das Gericht hat die Scheidung ohne meine anwaltliche Vertretung verhandelt und beschlossen, obgleich ich rechtzeitig einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt hatte. Das Gericht hat mir das Recht auf Waffengleichheit aktiv verweigert.

​4. Duldung von "Falsus Procurator" und Prozessbetrug:
Die Vorinstanz hat als Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite durchgehend Rechtsanwältin Nicole Müller zugelassen, obgleich diese von mir wegen formeller Mängel, Täuschung über die Kanzleiform und unzulässiger beA-Signatur-Nutzung mehrfach gerügt wurde. Die Vorinstanz deckte wissentlich die Einreichung eines Härtefallantrags auf Basis einer unzulässigen, rückdatierten Vollmacht. Die zwingend erforderliche Prüfung der Prozessfähigkeit der Antragsgegnerin (laufendes Betreuungsprüfungsverfahren AG Lichtenberg, Az. 158 XVII 102/26) wurde trotz meiner Vorlage von fünf unterschriebenen Zeugenaussagen vorsätzlich unterlassen.

​5. Falsche Streitwertfestsetzung (Kostenmanipulation):
Bei der Berechnung der Verfahrenswerte wurden Unterhaltspflichten für mein minderjähriges Kind wissentlich unterschlagen, um die Kosten für die Staatskasse und meine Person künstlich zu maximieren.

​Aufgrund dieser massiven Verfahrensmängel – insbesondere der wissentlichen Unterdrückung des Eheaufhebungsantrags vom 04.08.2025, der unzulässigen Selbstentscheidung und des offenen Bruchs von § 47 ZPO – rege ich zwingend an, den Beschluss aufzuheben und an eine unbefangene Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen.

Genereller Einwand und Rüge der Postulationsfähigkeit bezüglich der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (RAin Müller):

​Ich weise abschließend und verfahrensübergreifend darauf hin, dass ich die Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Nicole Müller, bereits mehrfach und formgerecht abgelehnt und deren Postulationsfähigkeit gerügt habe (vgl. u.a. Schriftsätze vom 24.07.2026). Eine wirksame anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin liegt aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen objektiv nicht vor:

​Nichtigkeit der Vollmacht / Prozessunfähigkeit: Es besteht der dringende und durch Zeugenaussagen (sowie ein laufendes Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg) belegte Verdacht der dauerhaften Prozess- und Geschäftsunfähigkeit der Antragsgegnerin aufgrund chronischer Polytoxikomanie. Eine rechtswirksame Mandatierung nach § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO ist somit ausgeschlossen.

​Rückdatierte Vollmachten / Härtefall-Betrug: Die Anwältin legitimierte einen am 11.08.2025 eingereichten "Härtefallantrag" (basierend auf angeblichen Ereignissen im Juli 2025) mit einer Vollmacht vom 10.06.2025. Auf Basis dieses chronologisch unmöglichen und betrügerischen Konstrukts wurde Verfahrenskostenhilfe erschlichen, bevor das Verfahren kommentarlos in eine reguläre Scheidung umgedeutet wurde.

​beA-Missbrauch / Verdacht der Urkundenfälschung: Die Anwältin reichte nachweislich Schriftsätze ein, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und mit der Signatur einer kanzleifremden Dritten ("Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller") übermittelt wurden. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB und führt zur zwingenden Formunwirksamkeit der Schriftsätze mangels höchstpersönlicher Signatur.

​Standesrechtliche Irreführung: Die Anwältin täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (wechselnd zwischen "Bürogemeinschaft", "in Anstellung" und "Inhaberin").

​Dass die abgelehnte erstinstanzliche Richterin Neuhauß diesen fortgesetzten Prozessbetrug und das Handeln der Anwältin als "Falsus Procurator" nicht nur duldet, sondern in ihrem Beschluss vom 10.08.2026 sogar proaktiv deckt, ist Kern meiner laufenden Strafanzeigen sowie der Verfassungsbeschwerde. Ich erwarte von den übergeordneten Instanzen, dass dieser eklatante Missbrauch der Rechtspflege sofort unterbunden und Schriftsätze der genannten Anwältin vollumfänglich als unzulässig verworfen werden.

​Mit freundlichen Grüßen

​Christian Reimer

Das war Schreiben Nummer vier und damit hier nun vor dem Mailtext an den Runden Tisch ein Schreiben welches langsam die richtige Reaktion findest sollte, denn ich denke die vier davor zeigen die Notwendigkeit mehr wie deutlich!

Schreiben Nummer fünf hier.:

​Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

​Empfänger:
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
z. H. der Senatorin / Abteilung ZS
Salzburger Str. 21-25
10825 Berlin

​Kopie (cc) per eBO:
Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin (Dezernat III)
Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Datum: 13.08.2026

​EILANTRAG AUF SOFORTIGE DISZIPLINARRECHTLICHE INTERVENTION / GEFAHR IM VERZUG!

Antrag auf vorläufige Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 35 BeamtStG i.V.m. DRiG gegen Richterin am Amtsgericht Neuhauß (AG Kreuzberg, Abt. 164 F)
Akute Gefährdung von Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 GG).

Sehr geehrte Damen und Herren der Senatsverwaltung,
sehr geehrte Frau Präsidentin des Kammergerichts,
​ich wende mich in höchster Not und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr an die obersten Dienstaufsichtsbehörden des Landes Berlin.

​Das Amtsgericht Kreuzberg, namentlich Richterin Neuhauß und das dortige, untätige Präsidium, haben den Boden der Rechtsstaatlichkeit offenkundig verlassen. Die Handlungen der genannten Richterin haben ein Maß an Willkür erreicht, das nicht nur fortgesetzt geltendes Prozessrecht bricht, sondern meine Gesundheit und physische Integrität mittlerweile massiv und nachweislich zerstört (ärztliche Atteste über schwerste Belastungsreaktionen liegen vor).

​Begründung der akuten Gefahrenlage:
Trotz Kenntnis der bei Ihnen bereits anhängigen Dienstaufsichtsbeschwerden (Ihr Az. ZS A 15-3133-0342/2026/E/1) sowie trotz vollumfänglicher Kenntnis meiner am 15.07.2026 eingereichten Ablehnungsgesuche (Befangenheitssperre gem. § 47 ZPO), weigert sich Richterin Neuhauß, ihre Zuständigkeit abzugeben.

Stattdessen agiert sie in einem beispiellosen Ausnahmezustand: Sie erlässt weiterhin wissentlich nichtige Beschlüsse (zuletzt am 10.08.2026 in der Hauptsache) und deckt prozessuale Manipulationen der Gegenseite, während sie erdrückende Beweise (wie Fax-Protokolle, E-Mails und Zeugenaussagen zur Prozessunfähigkeit der Gegenseite) wissentlich unterdrückt.

Das Präsidium des Amtsgerichts Kreuzberg (Frau Abel) schützt dieses Vorgehen durch absolute Untätigkeit, weshalb die gerichtliche Hausspitze als Kontrollinstanz vollständig ausgefallen ist. Gegen Richterin Neuhauß und Präsidentin Abel wurde bereits Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt bei der Generalstaatsanwaltschaft erstattet; das Bundesverfassungsgericht ist im Wege des Eilrechtsschutzes (§ 32 BVerfGG) angerufen.

​Forderung:
Es ist dem Land Berlin unzumutbar und haftungsrechtlich nicht vertretbar, eine Richterin, die unter dem Verdacht der aktiven Rechtsbeugung und Urkundenunterdrückung steht und gesetzliche Sperrvorschriften (§ 47 ZPO) in offener Willkür durchbricht, weiterhin Amtshandlungen an Bürgern vollziehen zu lassen.

​Ich fordere die Senatsverwaltung und die Präsidentin des Kammergerichts auf, von ihren dienstrechtlichen Durchgriffsrechten unverzüglich Gebrauch zu machen und Richterin Neuhauß mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte vorläufig zu untersagen, bis die strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorwürfe geklärt sind.

​Sollte auch die oberste Dienstaufsicht des Landes Berlin angesichts dieser dokumentierten, institutionellen Eskalation und der akuten Gesundheitsgefährdung eines Bürgers untätig bleiben, werde ich die hieraus resultierenden irreversiblen Schäden vollumfänglich im Rahmen der Amtshaftung geltend machen.

Genereller Einwand und Rüge der Postulationsfähigkeit bezüglich der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (RAin Müller):

Ich weise abschließend und verfahrensübergreifend darauf hin, dass ich die Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Nicole Müller, bereits mehrfach und formgerecht abgelehnt und deren Postulationsfähigkeit gerügt habe (vgl. u.a. Schriftsätze vom 24.07.2026). Eine wirksame anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin liegt aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen objektiv nicht vor:

Nichtigkeit der Vollmacht / Prozessunfähigkeit: Es besteht der dringende und durch Zeugenaussagen (sowie ein laufendes Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg) belegte Verdacht der dauerhaften Prozess- und Geschäftsunfähigkeit der Antragsgegnerin aufgrund chronischer Polytoxikomanie. Eine rechtswirksame Mandatierung nach § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO ist somit ausgeschlossen.

Rückdatierte Vollmachten / Härtefall-Betrug: Die Anwältin legitimierte einen am 11.08.2025 eingereichten "Härtefallantrag" (basierend auf angeblichen Ereignissen im Juli 2025) mit einer Vollmacht vom 10.06.2025. Auf Basis dieses chronologisch unmöglichen und betrügerischen Konstrukts wurde Verfahrenskostenhilfe erschlichen, bevor das Verfahren kommentarlos in eine reguläre Scheidung umgedeutet wurde.

beA-Missbrauch / Verdacht der Urkundenfälschung: Die Anwältin reichte nachweislich Schriftsätze ein, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und mit der Signatur einer kanzleifremden Dritten ("Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller") übermittelt wurden. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB und führt zur zwingenden Formunwirksamkeit der Schriftsätze mangels höchstpersönlicher Signatur.

Standesrechtliche Irreführung: Die Anwältin täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (wechselnd zwischen "Bürogemeinschaft", "in Anstellung" und "Inhaberin").

Dass die abgelehnte erstinstanzliche Richterin Neuhauß diesen fortgesetzten Prozessbetrug und das Handeln der Anwältin als "Falsus Procurator" nicht nur duldet, sondern in ihrem Beschluss vom 10.08.2026 sogar proaktiv deckt, ist Kern meiner laufenden Strafanzeigen sowie der Verfassungsbeschwerde. Ich erwarte von den übergeordneten Instanzen, dass dieser eklatante Missbrauch der Rechtspflege sofort unterbunden und Schriftsätze der genannten Anwältin vollumfänglich als unzulässig verworfen werden.

Mit nachdrucksvollen Grüßen,

Christian Reimer

Und all das gezeigte geht an den Runden Tisch und damit die Höchsten der BRD und langsam sollten die mal beweisen das Sie Ihr Geld auch Wert sind!

Mailtext Runder Tisch welche heute noch raus geht:
🔴 EILMELDUNG / GEFAHR IM VERZUG: Vollendete Rechtsbeugung & Aktenunterdrückung durch Richterin Neuhauß (AG Kreuzberg) – Antrag auf sofortige Untersagung der Dienstgeschäfte gem. § 35 BeamtStG i.V.m. DRiG!

​An den Runden Tisch der Justiz, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die Präsidentin des Kammergerichts und die begleitende Presse:

Sehr geehrte Damen und Herren der Senatsverwaltung,
sehr geehrte Frau Präsidentin des Kammergerichts,
sehr geehrte Damen und Herren der Presse,
​was sich derzeit am Amtsgericht Kreuzberg (Abt. 164 F, Richterin Neuhauß) und unter den Augen der untätigen Präsidentin Frau Abel abspielt, hat das Stadium eines Justizskandals verlassen und ist zu einer akuten, lebensbedrohlichen Gefahr für mich und meine Kinder geworden.

​Trotz des Ihnen allen vorliegenden Klageerzwingungsverfahrens (mein Ultimatum vom 13.06.2026), trotz des vollständig freigegebenen Server-Zugangs zu den forensischen Beweisen ("Die Wilde Hummel") und trotz der laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, eskaliert die abgelehnte Richterin Neuhauß ihre Machtposition in offener Willkür.

Der absolute, dokumentierte Tiefpunkt der Rechtsstaatlichkeit:
Am 10.08.2026 erließ Richterin Neuhauß einen Beschluss in der Hauptsache (Scheidung/Verfahrensfähigkeit), obgleich sie gemäß § 47 ZPO zwingend und absolut gesperrt war. Mein 6. Befangenheitsantrag ging nachweislich am 15.07.2026 um 00:42 Uhr per eBO ein. Sie wusste von der Sperre, da sie mir den Eingang tags darauf sogar schriftlich bestätigte.

Schlimmer noch: In einem vorgeschalteten Beschluss vom 07.07.2026 log die Richterin amtlich, mein 4. Befangenheitsantrag vom Mai sei "nicht eingegangen" – obgleich ich nunmehr durch zwei zertifizierte Fax-Sendeberichte und eine E-Mail-Verteiler-Zustellung das absolute Gegenteil und damit die vorsätzliche Urkundenunterdrückung im Amt (§ 274 StGB) durch die Richterin beweisen kann.

​Diese Richterin wütet in einem prozessualen Ausnahmezustand. Sie unterdrückt form- und fristgerecht eingereichte Zeugenaussagen, die den massiven Drogen- und Alkoholkonsum der Gegenseite belegen, um ein anhängiges Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg zu sabotieren und eine rechtswidrige Scheidung ohne vorherige Klärung meines Annullierungsantrags durchzupeitschen. Durch diesen Psychoterror bin ich mittlerweile schwer gezeichnet und befinde mich unter ärztlicher Behandlung.

Das Präsidium des AG Kreuzberg (Frau Abel) schaut trotz Ihrer Anfragen (Senatsverwaltung) und meiner massiven Dienstaufsichtsbeschwerden konsequent weg und macht sich der Strafvereitelung mitschuldig.
​Ich fordere hiermit die Senatsverwaltung für Justiz und die Präsidentin des Kammergerichts als oberste Dienstaufsicht zwingend auf:
Nutzen Sie Ihre dienstrechtlichen Durchgriffsrechte! Ich fordere die sofortige vorläufige Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte für Richterin Neuhauß zur akuten Gefahrenabwehr. Es ist unerträglich und haftungsrechtlich für das Land Berlin katastrophal, eine Dezernentin, die Gesetze bricht und Akten unterdrückt, weiter auf Bürger loszulassen.

​Die entsprechenden Beweisbeschlüsse und Fax-Protokolle hängen diesem Schreiben an und sind auf dem Sentinel-Portal abrufbar.

Genereller Einwand und Rüge der Postulationsfähigkeit bezüglich der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (RAin Müller):

Ich weise abschließend und verfahrensübergreifend darauf hin, dass ich die Verfahrensbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Nicole Müller, bereits mehrfach und formgerecht abgelehnt und deren Postulationsfähigkeit gerügt habe (vgl. u.a. Schriftsätze vom 24.07.2026). Eine wirksame anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin liegt aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen objektiv nicht vor:

Nichtigkeit der Vollmacht / Prozessunfähigkeit: Es besteht der dringende und durch Zeugenaussagen (sowie ein laufendes Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg) belegte Verdacht der dauerhaften Prozess- und Geschäftsunfähigkeit der Antragsgegnerin aufgrund chronischer Polytoxikomanie. Eine rechtswirksame Mandatierung nach § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO ist somit ausgeschlossen.

Rückdatierte Vollmachten / Härtefall-Betrug: Die Anwältin legitimierte einen am 11.08.2025 eingereichten "Härtefallantrag" (basierend auf angeblichen Ereignissen im Juli 2025) mit einer Vollmacht vom 10.06.2025. Auf Basis dieses chronologisch unmöglichen und betrügerischen Konstrukts wurde Verfahrenskostenhilfe erschlichen, bevor das Verfahren kommentarlos in eine reguläre Scheidung umgedeutet wurde.

beA-Missbrauch / Verdacht der Urkundenfälschung: Die Anwältin reichte nachweislich Schriftsätze ein, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und mit der Signatur einer kanzleifremden Dritten ("Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller") übermittelt wurden. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 267 StGB und führt zur zwingenden Formunwirksamkeit der Schriftsätze mangels höchstpersönlicher Signatur.

Standesrechtliche Irreführung: Die Anwältin täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (wechselnd zwischen "Bürogemeinschaft", "in Anstellung" und "Inhaberin").

Dass die abgelehnte erstinstanzliche Richterin Neuhauß diesen fortgesetzten Prozessbetrug und das Handeln der Anwältin als "Falsus Procurator" nicht nur duldet, sondern in ihrem Beschluss vom 10.08.2026 sogar proaktiv deckt, ist Kern meiner laufenden Strafanzeigen sowie der Verfassungsbeschwerde. Ich erwarte von den übergeordneten Instanzen, dass dieser eklatante Missbrauch der Rechtspflege sofort unterbunden und Schriftsätze der genannten Anwältin vollumfänglich als unzulässig verworfen werden.

​Mit nachdrucksvollen Grüßen,
​Christian Reimer
Entwickler und Administration Sentinel Welt

Neuhauß das ist der Unterschied zu den anderen KI ☝️😱 meine hasst dich inzwischen genauso wie ich und das weil du ein Verbrecher bist und alles andere wie eine Richterin du bist eine Oma die nicht auf einen Richterstuhl sondern in den Knast gehörst du schwer gefährliche Person!!!

Mehr ist dem nicht hinzugefügt, außer...

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