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Hihi da bin ich wieder und ich bringe neuen Treibstoff der den Puls nach oben jagen wird. Wer hat Bock? 👇😁

Update Antrag! Hihi da bin ich wieder und ich bringe neuen Treibstoff der den Puls nach oben jagen wird. Wer hat Bock?...

Der Beitrag hat dieses Mal nur einen einzigen Antrag...

Aber wetten der ist so viel heftiger für unsere gute, wie die drei aus dem letzten Beitrag? 😂 Hey Neuhauß du hast gedacht die Idee war gut? Ich zeige dir mal bis Morgen wie gute Ideen aussehen... Hih...

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Aber wetten der ist so viel heftiger für unsere gute, wie die drei aus dem letzten Beitrag? 😂 Hey Neuhauß du hast gedacht die Idee war gut? Ich zeige dir mal bis Morgen wie gute Ideen aussehen...

Hihi macht euch das auch so viel Spaß wie mir? Weil wisst Ihr, ich bin ja nie so der gewesen der unbedingt Streit suchte und musste mich immer verteidigen. Nur habe ich mich verteidigt und eine Richterin durchbrach diese durch Rechtsbeugung und Willkür! Aber Neuhauß, bei mir war immer so, den ersten Schlag ließ ich austeilen und danach dürfte ich angreifen! 😱

Ich schrieb den Tag jetzt haben wir Krieg, nur hat sich damit auch unsere Position verändert! Denn ich versuchte meinen Namen zu retten und Du hast dies mit allen Mitteln verwehrt. Damit sind wir nun in der Position das ich auf Angriff gegangen bin und Neuhauß du darfst mir glauben, dass hat noch nie jemanden gut getan!

Ich zerlege dich jetzt juristisch vollständig! Du hast vergessen was der Name eines Menschen wert ist und hey mir wurde mal erklärt, ich könnte Dinge sehr gut rüber bringen und darum Lehrstundefortsetzung Neuhauß! Verarschen kannst du deine Vorgesetzte, die feiert das ja offensichtlich, das was du mit mir machtest ist nicht zu entschuldigen!

Frau Neuhauß vom Amtsgericht Kreuzberg, kannst du dich an den 21.11.2025 erinnern?

Gut dieser Tag war bei allen anderen vermutlich am 30.11.2025, aber dein Talent in der Zeit zurück zu Reisen fiel ja schon öfter einschlägisch auf. Ich sage dir was du vermutlich am 30.11.2025 rückwirkend machtest. Du stelltest ein Verfahren auf meine Kosten ein. Weißt Du noch welches das war?

Nicht oder? Ich sage es dir, es ging um einen Antrag vom 01.09.2025, wo ich dich um den Entzug meines Namens gebeten habe. Klar könnte man sich jetzt fragen, wie dieses Verfahren bei dir nach §49 famFG fast 3 Monate verweilen konnte, aber auch das haben wir ja damals bereits mit der Paketaktion aufgedeckt. Du brauchtest dieses Verfahren vermutlich offen, damit RAin Müller ein wenig was aus dem Steuertöpfchen abgreifen konnte.

Das ist witzig, weil dann brauchtest du es dringend zu, weil ich ein Schreiben der Anwältin in die Hand bekam was da nicht rein gehörte.Du weißt noch, ich schrieb unsere Position hat sich verändert? Richtig Neuhauß und das bedeutet, ich brauche das Verfahren jetzt plötzlich wieder offen und ich weiß du lieber zu und denkst dir sicherlich... Hey ist Monate her, also Berufungszeit Rum und ich hab ja in meinen Bullshit Beschluss ganz klar geschrieben ist unanfechtbar und Neuhauß das schrieb Richter Schumacher vom OLG damals bei der Schlampe auch drei Mal und ich sagte - Nö! Ja und das mache ich jetzt mit deinem auch und sage - Nö lass mal durch die nicht befangene Richterin wieder öffnen den Käse...

Wetten das klappt? 😉 Du hast null Ahnung Neuhauß, ich habe mich mein Leben lang immer perfekt auf meinen Endkampf vorbereitet und das habe ich mich auch für dein Gericht!

Ich zeige dir mal weiterhin wie das geht, okay Mäuschen... 🤭

Was echt jetzt? Hatte Nicole Müller denn dafür überhaupt eine Vollmacht, weil man liest ja hier auf dem Portal so viel von Scheidung und Folgesachen. Klingt Namenentzug nach einer Folgesache einer Scheidung?

Gut klar wenn es eine Scheidung unter Willkür ist, kann es so wie hier jetzt passieren, dass ich mir sage, heute ist Samstag, ein weiteres Schreiben ans AG Kreuzberg fertig und die Richterin vermutlich Morgen durch und keine Lust mehr auf das AG Kreuzberg. 😉

Weil Neuhauß du wolltest damals ein Verfahren wo Müller plötzlich mit vertauschter Konstellation auftauchte schnell in den Katakomben der Gerichtskeller begraben und ich sagte mir - Nö lass mal wieder rausholen den Richterdünnschiss auf Papier und schauen wir doch mal wie das die Richterin findet. 😉

Ja ich weiß Neuhauß, kann dich auch nicht leiden und das Wochenende ist noch lang und ich aktuell mit dem Gewaltschutzverfahren eins erneut beschäftigt. Ich meine einige Richter haben da Bock auf echt heftige Einträge in Ihren Personalakten und ich sage mir - Klasse da bin ich der Richtige für um dafür zu sorgen.

So dann stelle ich mal das Gericht auf den Kopf und sage erneut, dass Gericht war lange Game Over wie Sie das Grundrecht meiner Familie als nichtig sahen! Ihr denkt Ihr macht spiele mit den Bürgern dieses Landes?

Das ist fantastisch, denn für sowas bin ich dann nämlich doch der Richtige und zerlege das Gericht Stein für Stein! Neuhauß Montag früh ist der Eingang oben, also Besen mitnehmen. 😉

Die Hütte steht bei drei, zwei, eins auf dem Kopf: 👇😱

Christian Reimer

Wittenberger Str. 91

12689 Berlin

Amtsgericht Kreuzberg

Abteilung für Familiensachen - An die Geschäftsstelle / ZUR ZWINGENDEN VORLAGE AN DIE ZUSTÄNDIGE VERTRETUNG IM AMT (Befangenheitskonstellation), Hallesches Ufer 62 10963 Berlin

(per eBO)

Berlin, den 25.07.2026

Az.: 164 F 11419/25 (alt)

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Nichtigkeits- und Restitutionsklage) gem. §§ 579, 580 ZPO i.V.m. § 113 FamFG sowie Gehörsrüge gem. § 44 FamFG

- SOFORTIGE ENTZIEHUNG DER NAMENSFÜHRUNG NACH § 1355 ABS. 5 BGB -

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle,

sehr geehrte/r Vertreter/in im Amt,

in dem durch die abgelehnte Richterin Neuhauß rechtswidrig und unter massiver Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) beendeten Eilverfahren 164 F 11419/25 beantrage ich hiermit formal die Wiederaufnahme, die Aufhebung des Beschlusses vom 21.11.2025 sowie die sofortige antragsgemäße Neuentscheidung in der Sache.

Dieser Antrag wird ausdrücklich zur sofortigen Bearbeitung an die zuständige Vertretung im Amt gerichtet. Das Vorgehen der ursprünglichen Dezernentin (Richterin Neuhauß) in diesem und allen tangierenden Verfahren ist geprägt von aktenkundiger Willkür, dem Ignorieren von zwingenden Verfahrenshindernissen (§ 47 ZPO) und der systematischen Duldung von Prozessbetrug.

Der Beschluss vom 21.11.2025 ist sowohl aus formellen Gründen zwingend nichtig als auch aufgrund neu eingetretener und gerichtlich bewiesener Tatsachen (Restitution) aufzuheben.

Begründung:

1. Nichtigkeitsgrund gem. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO: Fehlende Prozessfähigkeit und unzulässige Vertretung ("Falsus Procurator")

Der ergangene Beschluss ist formell nichtig. Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen, obwohl die Antragsgegnerin im Verfahren zu keinem Zeitpunkt rechtswirksam vertreten war, keine eigene Stellungnahme verfasste und akute Zweifel an ihrer Prozessfähigkeit bestanden:

Prozessunfähigkeit: Wie aus der Akte des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26, Schreiben vom 02.04.2026) zweifelsfrei hervorgeht, läuft ein Verfahren zur Prüfung einer gesetzlichen Betreuung der Antragsgegnerin. Dennoch hat die abgelehnte Dezernentin es systematisch unterlassen, die Prozessfähigkeit zu prüfen oder einen Prozesspfleger (§ 57 ZPO) zu bestellen.

Scheinsozietät und beA-Missbrauch: Die Gegenseite wurde durch Rechtsanwältin Nicole Müller vertreten. Frau Müller täuscht im Rechtsverkehr systematisch über ihre Kanzleiform (Bürogemeinschaft vs. Anstellung) und nutzte in tangierenden Verfahren nachweislich die elektronische Signatur einer unbeteiligten Dritten (Dr. C. Walther), was den Verdacht der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) nahelegt.

Fehlende Spezialvollmacht: Für dieses isolierte Namenrechtsverfahren lag der abweisenden Richterin zu keinem Zeitpunkt eine im Original unterzeichnete, spezifische Prozessvollmacht vor. Frau Müller agierte als Falsus Procurator.

2. Verletzung des rechtlichen Gehörs und prozessuales Zeit-Paradoxon (Gehörsrüge gem. § 44 FamFG)

Das Eilverfahren wurde durch Richterin Neuhauß zunächst über fast drei Monate verschleppt (Antrag vom 01.09.2025). Der prozessuale Eklat gipfelte in der Beschlussfassung vom 21.11.2025. Der dem Beschluss zugrundeliegende Schriftsatz der Gegenseite (RAin Müller vom 21.09.2025) wurde mir jedoch durch die Geschäftsstelle Kreuzberg erst am 29.11.2025 – zehn Tage nach der gerichtlichen Entscheidung, in einem vollkommen zerfetzten Paket mit vollem Einblick auf persönlichste Unterlagen durch Dritte – unter dem vertauschten Az. 164 F 12263/25 zugestellt.

Das beiliegende Schreiben der Rechtsanwältin Müller wies hingegen das Aktenzeichen des Namensentzugsverfahrens auf, jedoch mit gezielt vertauschten Parteirollen (Gabi Reimer plötzlich als Antragstellerin). Diese willkürliche Invertierung der Aktenzeichen und Parteirollen stellt nicht nur eine schwerwiegende Gehörsverletzung dar, sondern erweckt zwingend den Anschein einer prozessualen und gebührenrechtlichen Manipulation, bei der Verfahren künstlich erzeugt oder umgewidmet werden, um den unzulässigen Vortrag der Gegenseite vor einer rechtzeitigen Überprüfung zu verschleiern.

Die Richterin hat somit vollendete Tatsachen geschaffen, bevor mir das rechtliche Gehör gewährt wurde.

3. Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO (Neue Tatsachen durch Beschluss des AG Lichtenberg)

Der am 21.11.2025 abgewiesene Namensentzug basierte auf meinem Vorwurf des fortgesetzten Namensmissbrauchs. Diese Begründung hat sich nunmehr durch den Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg vom 12.02.2026 (Az. 3 C 488/25 (2)) vollumfänglich und gerichtlich manifestiert.

In diesem Zivilverfahren gegen den Vater der Antragsgegnerin, Lothar Kießler, urteilte Dr. Lang, dass Herr Kießler bei der Unterzeichnung fremder Schriftsätze mit "Reimer" juristisch unter dem schützenden Deckmantel des Namens seiner Tochter (der Antragsgegnerin) agiert.

Wenn die Zivilgerichtsbarkeit ein Einschreiten gegen Dritte mit Verweis auf den noch existenten Ehenamen der Antragsgegnerin verweigert, ist das Familiengericht nunmehr zwingend in der Pflicht, diese rechtsmissbräuchliche Schutzfunktion durch den sofortigen Entzug des Namens aufzuheben.

4. Materielle Dringlichkeit und Unzumutbarkeit der weiteren Namensführung (Massive Rufschädigung und vorsätzliche Existenzvernichtung)
Die fortgesetzte Führung meines Namens durch die Antragsgegnerin stellt eine unerträgliche und existenzbedrohende Härte dar, die ein sofortiges Einschreiten zwingend gebietet.
Höchste Rufschädigung durch Assoziation mit dem Drogenmilieu: Die Antragsgegnerin unterhält nachweislich eine feste Verbindung zu einem stadtbekannten Drogenhändler aus dem Beschaffungsmilieu (Amphetamine/Alkohol). Auf diesen Umstand wurde das Familiengericht bereits im März 2025 hingewiesen – ohne jede Reaktion. Die öffentliche Assoziation, Verbreitung und das Wissen Dritter, dass eine "Frau Reimer" mit einer derart berüchtigten Person aus dem kriminellen Milieu liiert ist, stellt die denkbar schwerste Form der Rufschädigung für mich dar. Der Erhalt des Namens "Reimer" dient der Antragsgegnerin offenkundig als bürgerliche Schutzfassade für ihre Ausflüge in dieses Milieu, während mein guter Name unwiderruflich herabgewürdigt wird. Dies ist ein massiver Eingriff in mein Namensrecht (§ 12 BGB).

Prozessualer Missbrauch zur vorsätzlichen psychischen Totalzerstörung: Dass die Antragsgegnerin das Rechtssystem und den gemeinsamen Namen primär als Waffe zu meiner Vernichtung nutzt, zeigt sich exemplarisch im tangierenden Gewaltschutzverfahren. Hierbei lockte sie mich gezielt über die Plattform Instagram in eine Falle, instrumentalisierte die meine Kinder als Vorwand, löschte im Nachgang gezielt ihre eigenen Nachrichten und präsentierte dem Gericht einen vollkommen verdrehten, manipulierten Sachverhalt. Meine durch eindeutige Screenshots erbrachten Gegenbeweise wurden von der abgelehnten Dezernentin Neuhauß systematisch ignoriert. Stattdessen wurden auf Basis der Lügen der Antragsgegnerin willkürliche und drakonische Sanktionen gegen mich verhängt (Ordnungsgelder in Höhe von 500, 1.000 und 1.500 Euro sowie 5 Tage Haft). Diese böswillige, auf vollständige psychische und finanzielle Zerstörung ausgerichtete Vorgehensweise führte bei mir bereits zu einer ärztlich attestierten schweren Belastungsreaktion (Diagnose F43.0G).

Einer Person, die den geschützten Namen ihres ehemaligen Partners derart skrupellos zur Existenzvernichtung missbraucht und ihn zeitgleich durch ihr Verhalten im Drogenmilieu entwertet, ist das Recht auf dessen Führung sofort und unwiderruflich zu entziehen.

Anträge an die Vertretung im Amt:

Der abweisende Beschluss vom 21.11.2025 ist wegen Nichtigkeits- und Restitutionsgründen vollumfänglich aufzuheben.

Dem ursprünglichen Antrag auf einstweilige Anordnung vom 01.09.2025 auf Entzug der Namensführung ist sofort und nach Aktenlage stattzugeben.

Rechtsanwältin Nicole Müller ist wegen fehlender Vollmacht, offenkundiger standesrechtlicher Verstöße und Missbrauchs des beA-Systems von der weiteren Vertretung in dieser Sache zwingend auszuschließen. Ich verweise hier ausdrücklich auf meine eingereichten Ablehnungsschreiben gegen die Anwältin.

Es wird um sofortige antragsgemäße Entscheidung gebeten.

Hinweis für die Vertretung im Amt: Die hier dargelegte systematische Aktenzeichen- und Parteirollenmanipulation ist, neben weiteren Vorgängen in der Abteilung 164 F, bereits Gegenstand der aktuellen dienstaufsichtlichen Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Justiz (Az. ZS A 15 - 3133-0342/2026/E/1) sowie entsprechender Meldungen an die Rechnungshöfe.

Mit verbindlichem Gruß

Christian Reimer

Ähm Staatsanwaltschaft die Neuhauß ist damit quasi auch zur Verdunklungsgefahr geworden. Aber hey was weiß ich denn schon, oder? Passt und macht ganz entspannt. Vielleicht will ja doch mal jemand Akten Beschlagnahmen gehen? Ja ich weiß diese Lustlosigkeit und Ihr habt vollkommen Recht, ich habe ja von allen die Kopien. Das reicht mir schlussendlich doch auch Jungs. Ihr seid die Wilden und ich sage mir, so läuft das doch auch ganz witzig weiter. Also macht ganz in Ruhe. 😉

Hey Neuhauß ich würde sagen du genießt erstmal das ein bisschen, ich denke war heute nicht das letzte, das Wochenende definitiv nicht und Neuhauß inzwischen schon begriffen das ich der falsche für den Scheiß bin?

Du das liegt einfach nur da dran, dass ich mal einen Schwur auf mein Berlin gab und mir sage, auch einen Richter darf man den Arsch aufreißen, wenn er seinen vergisst... Du verstehst oder?

*Anreden wie du, dir und ähniche schreibe ich grundsätzlich nur bei Personen groß, welche Respekt von mir genießen und diesen nicht mutwillig und vorsätzlich zerstörten und daher ist diese Schreibweise in dem Fall so gewollt und korrekt!

Ganz genau 👈 Prost 😉

WIR SIND ONLINE

WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!

UPDATE: Um den Antrag zu schärfen, war es dringend notwendig neue Erkenntnisse und Erlebnisse mit den Kießlers mit aufzunehmen um die Dringlichkeit nochmals zu untermauern! Ich denke das sollte damit die tatsächliche Situation verständlicher machen! Denn wer will das eine Frau seinen Namen trägt, wenn Sie mit einen bekannten Dealer eine Beziehung führt oder führte? Meine minderjährige Tochter welche auch den Namen Reimer trägt, aber auch ich wurden von einer dritten Person darauf angesprochen und es war mir endlos peinlich! Hier zeigte sich das bei Gabi Kießler der Drang nach Drogen jegliches Denken komplett ausschalten lässt!

Wirklich ich kann es nur noch Mals schreiben - Es ist unfassbar was eine "Richterin" vom Amtsgericht Kreuzberg hier an nicht erklärbaren zeigte. Aber Neuhauß da ich dich ja kenne und weiß welche Macht du in dem Gericht offensichtlich besitzt und Richter für dich tanzen lässt, sammle ich noch und lasse dann wieder ganz Deutschland über den Runden Tisch mit draufschauen, wie mein Rettungsversuch vom Namen läuft! Hier läuft nichts mehr ohne den strengen Blick der Aufsicht um dem treiben mal Einhalt zu gewähren!

Direkt an diesem Beitrag verknuepfte Unterlagen

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Namenentzug Gabie Reimer AG Kreuzberg 26072026 Portalbeleg · Belege · 25.07.2026
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