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Eine Richterin schrieb – Von einer Betreuungsprüfung wisse Sie nichts. Ich kam mit der Überraschung – Hier kommt Teil 2 👇😁

Eine Richterin schrieb – Von einer Betreuungsprüfung wisse Sie nichts. Ich kam mit der Überraschung – Hier kommt Teil 2...

Richterin Neuhauß wir wissen beide Sie hätten nichts anderes schreiben können!

Ich hatte Sie bereits damals an der Wand, wo Sie den Termin 2 Monate später in der Hoffnung, dass Betreuungsgericht ist bis dahin fertig, setzten. Lichtenberg besucht die Seite ja zwischendurch auch....

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Ich hatte Sie bereits damals an der Wand, wo Sie den Termin 2 Monate später in der Hoffnung, dass Betreuungsgericht ist bis dahin fertig, setzten. Lichtenberg besucht die Seite ja zwischendurch auch. Wäre ja witzig wenn sie jetzt kurz danach fertig werden würden, oder Richterin Neuhauß?

Nur war Ihnen eins klar, kann ich Ihnen beweisen, dass Gabi Kießler diese Betreuungsprüfung macht und mir dann auch noch § 242 BGB einfällt und dazu, dass Ihnen dann offensichtlich durch arglistige Täuschung von der Antragseite eine Verfahrens-Relevante Tatsache Monate lang nicht mitgeteilt wurde, sind Sie jetzt heftig am Arsch um es mal freundlich auszudrücken.

Dies beweist dann gleichzeitig auf eindrucksvollste Weise, wie Gabi Kießler auch unter Betrug und Arglistiger Täuschung in die Ehe ging und das wiederum habe ich Ihnen Frau Neuhauß in meiner aller ersten Aussage an Sie geschrieben.

Ich nutzte sogar schon einmal § 242 BGB bei einer meiner Aussagen und sucht man hier auf dem Portal, wird man lesen können, dass ich schrieb, ich werde alles nach treu und Glauben beenden!

Sie Frau Neuhauß haben mir die Aussage geliefert, welche ich nun von Ihnen schwarz auf weiß habe, ich Ihnen aber das Gegenteil beweisen konnte! Dies dem Gericht mitzuteilen, war die Pflicht der Gegenseite! Es ist ein Verfahrenswichtiges und relevantes Detail!

Damit haben Sie auf eindrucksvolle Weise bewiesen, dass Gabi Kießler sogar ihre Prozessbevollmächtigte täuschte um Ihre Suchtkrankheit weiterhin zu decken und verstecken! Das damit auch bewiesen ist, dass von Gabi Kießler durch Eingehungsbetrug und arglistiger Täuschung diese Ehe unter lügen und betrügen eingegangen wurde, sollte damit genauso klar sein!

Auch das die Richterin hier 17 Monate über 5 Termine verschleppt hat und mich absichtlich immer kranker machte! Es waren 17 Monate Verschleppung mit Ordnungsgelder die damit nachweislich auf Arglistiger Täuschung und Betrug entstanden sind!

Einen Betrug, welchen Die Richterin 17 Monate aktiv unter Rechtsbeugung und verletzung der Amtspflicht, unterstützte. Darum wende ich mich mit dieser Tatsache erneut mit Anträgen an das Gericht, hier aber natürlich an einen Richter, welcher mein Leben nicht 17 Monate lang versuchte komplett zu zerstören und das sieht dann so aus:

An das
Amtsgericht Kreuzberg
- Präsidium / Geschäftsstelle –
Zur sofortigen Vorlage an den nach Geschäftsverteilungsplan zuständigen, unbefangenen Richter

Aktenzeichen: 164 F 10595/25

Datum 18.07.2026
Betreff: Antrag auf sofortige Eheaufhebung nach Aktenlage wegen erwiesener arglistiger Täuschung, Prozessunfähigkeit der Antragsgegnerin und andauerndem prozessualen Rechtsmissbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren des Präsidiums, sehr geehrter zuständiger Richter,
aufgrund des von mir gestellten und derzeit anhängigen Befangenheitsantrags gegen die bisherige Dezernentin, Richterin Neuhauß, darf diese in den vorliegenden Verfahren keine aktiven Handlungen oder richtungsweisenden Entscheidungen mehr treffen.

Ich reiche diesen Eilantrag daher direkt mit der ausdrücklichen Aufforderung ein, diesen dem nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan zuständigen, unbefangenen Richter zur sofortigen Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
Hiermit beantrage ich unter Berufung auf die nunmehr erdrückende Aktenlage:
Die sofortige Stattgabe meines Antrags auf Eheaufhebung durch Beschluss nach Aktenlage, ohne Anberaumung weiterer mündlicher Verhandlungen.

Die Entscheidungsreife ist vollumfänglich eingetreten. Jeder weitere Tag, den dieses Verfahren andauert, stellt eine unzumutbare Härte und die Fortsetzung eines erwiesenen Rechtsmissbrauchs zu meinen Lasten dar.

Begründung:

1. Zwingender Beweis der arglistigen Täuschung durch prozessuales Verhalten

Der Antragsgegnerin wird seit Anbeginn vorgeworfen, die Ehe durch arglistige Täuschung – insbesondere hinsichtlich ihrer schweren Suchterkrankung – erschlichen zu haben. Dieses Verhaltensmuster hat sich nun zweifelsfrei und aktenkundig im laufenden Prozess manifestiert. Die Antragsgegnerin hat ein parallel laufendes Prüfverfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegen eben jener Suchterkrankung sowohl dem Gericht als auch – allem Anschein nach – ihrer eigenen (inzwischen von mir massiv gerügten und faktisch ausgeschiedenen) Prozessbevollmächtigten wissentlich verschwiegen.

Wer im Prozess lügt oder entscheidende Fakten vertuscht, um eine Suchterkrankung zu verbergen, erbringt damit den ultimativen Rückschlussbeweis: Die arglistige Täuschung vor der Ehe wird als arglistige Täuschung im Gerichtssaal nahtlos fortgesetzt.

2. 17-monatige Verfahrensverschleppung und Ignoranz von Warnungen und 5 Termine zur Scheidung

Bereits vor 17 Monaten habe ich exakt diese Überprüfung der Antragsgegnerin und ihres Zustandes gefordert. Diese Warnungen blieben ungehört. Stattdessen wurde der Antragsgegnerin die Möglichkeit eingeräumt, das Verfahren durch konstruierte Anträge (z.B. den missbräuchlich umgewandelten Härtefallantrag) in die Länge zu ziehen. Dass das Gericht diese Prüfung über 17 Monate nicht vollzogen hat, darf mir nun unter keinen Umständen weiter zum prozessualen oder zeitlichen Nachteil gereichen.

3. Prozessunfähigkeit und Fehlen eines fairen Verfahrens (§ 242 BGB)

Ein rechtsstaatliches Verfahren setzt zwingend zwei prozessfähige, wahrheitsliebende Parteien voraus. Die Antragsgegnerin hat durch das Verheimlichen des Betreuungsverfahrens bewiesen, dass sie nicht prozessfähig im Sinne eines transparenten Verfahrens ist und den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) mit Füßen tritt. Es ist mir absolut unzumutbar, einen Zivilprozess gegen eine Partei zu führen, die grundlegende rechtliche Voraussetzungen sabotiert und das Gericht täuscht. Da zudem die Legitimation der gegnerischen Rechtsvertretung (RAin Nicole Müller) hinfällig ist, steht die Antragsgegnerin ohnehin ohne rechtswirksame Vertretung da.

Fazit und Antragstellerbegehren:

Die Beweislage ist erdrückend und eindeutig. Die Antragsgegnerin ist prozessual handlungsunfähig und hat die arglistige Täuschung durch ihr eigenes Prozessverhalten selbst bewiesen. Ein weiteres Verfahren ist obsolet und würde die Verschleppungstaktik der Gegenseite rechtswidrig unterstützen.

Das Gericht hat nunmehr alle Fakten vorliegen. Ich fordere das Gericht auf, seiner Fürsorgepflicht mir gegenüber nachzukommen, diesen eklatanten Missbrauch der Justiz sofort zu beenden und meinem ursprünglichen Antrag auf Aufhebung der Ehe nach Aktenlage umgehend stattzugeben und rechtliche Schritte gegen die Antragstellerin ggf. durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft, zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Damit hätten wir das schon mal am laufen und egal wie beschlossen wird, es wird mir helfen! 😉

Natürlich kann aber so auch nicht das Ordnungsmittel sowie das noch aktive und bereits abgelaufene Gewaltschutzverfahren als rechtens gesehen werden! Gerade diese basieren auf genau diese Arglistige Täuschung und genau in diesem teilte ich es der Richterin unzählige Male mit und Sie verschleppte es!

Daher geht auch der folgende Antrag genauso an einen unbefangenen Richter und sollte auch klar sein was dort nun entschieden werden muss. Genauso gehe ich jetzt die Anzeigen an und auch der Lothar hat jetzt heftig Arschkarte. Das wird er aber noch merken!

Hier also der nächste Antrag: 👇🧐

An das
Amtsgericht Kreuzberg
Familiengericht

Sendung per eBO

In der Familiensache / Gewaltschutzsache
Christian Reimer (Antragsgegner / Schuldner)

gegen

Gabi Reimer (Antragstellerin / Gläubigerin)

Aktenzeichen: 164 F 2253/25 und 164 F 12263/25

Datum: 18.07.2026
Betreff: Antrag auf sofortige Aufhebung sämtlicher Gewaltschutzanordnungen sowie Aufhebung und Einstellung aller Ordnungsmittelverfahren wegen nachgewiesenem Prozessbetrug, Täuschung des Gerichts und Prozessunfähigkeit der Antragstellerin

Sehr geehrte Damen und Herren des Präsidiums, sehr geehrter zuständiger Richter,
aufgrund des von mir gestellten und derzeit anhängigen Befangenheitsantrags gegen die bisherige Dezernentin, Richterin Neuhauß, darf diese in den vorliegenden Verfahren keine aktiven Handlungen oder richtungsweisenden Entscheidungen mehr treffen.

Ich reiche diesen Eilantrag daher direkt mit der ausdrücklichen Aufforderung ein, diesen dem nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan zuständigen, unbefangenen Richter zur sofortigen Prüfung und Entscheidung vorzulegen.

Hiermit beantrage ich unter Berufung auf die nunmehr erdrückende Aktenlage:
sämtliche in den o.g. Verfahren erlassenen Gewaltschutzanordnungen sofort aufzuheben,
das noch laufende Gewaltschutzverfahren umgehend zurückzuweisen,
alle festgesetzten oder beantragten Ordnungsmittel ersatzlos aufzuheben.

Begründung:
1. Erschleichung von Titeln durch Prozessbetrug
Die Antragstellerin hat die gegen mich gerichteten Gewaltschutzbeschlüsse durch massiven Prozessbetrug erschlichen. Wie im Parallelverfahren (Härtefallscheidung?, Az. 164 F 10595/25 nunmehr zweifelsfrei aktenkundig ist, hat die Antragstellerin das Gericht systematisch über ihren eigenen gesundheitlichen und rechtlichen Zustand getäuscht. Sie hat ein gegen sie gerichtetes Prüfverfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegen schwerer Suchterkrankung vorsätzlich Monate lang verschwiegen.

2. Vollständiger Verlust der Glaubwürdigkeit und unwirksame eidesstattliche Versicherungen
Gewaltschutzverfahren erfordern zwingend ein hohes Maß an Glaubhaftmachung. Eine Partei, die das Gericht im Hauptsacheverfahren erwiesenermaßen täuscht, um eine Suchterkrankung zu vertuschen, besitzt keinerlei Glaubwürdigkeit mehr.

Sämtliche Behauptungen und eidesstattlichen Versicherungen der Antragstellerin in den Gewaltschutzverfahren sind daher als unzulässig und unwahr zurückzuweisen.

Dies betrifft explizit auch die unterstützenden Zeugenaussagen ihres Vaters, Lothar Kießler. Dessen Aussagen sind im Lichte der nun aufgedeckten Täuschung der Antragstellerin als kollusives Zusammenwirken und vorsätzliche Falschbelastung meiner Person zu werten.

3. Unrechtmäßige Ordnungsmittel aus "vergifteten" Beschlüssen
Ein Beschluss, der auf arglistiger Täuschung und mangelnder Prozessfähigkeit der antragstellenden Partei beruht, ist rechtlich Makulatur. Aus einem erschlichenen und rechtsmissbräuchlichen Gewaltschutzbeschluss können unter keinen Umständen Ordnungsmittel gegen mich vollstreckt oder neu verhängt werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verbietet es, dass eine Partei aus ihrem eigenen Betrug auch noch strafbewehrte Vollstreckungsmaßnahmen ableitet.

4. Mitverantwortung des Gerichts durch Verfahrensverschleppung
Bereits vor 17 Monaten habe ich das Gericht auf den wahren Zustand und die Täuschungen der Antragstellerin hingewiesen und eine Überprüfung gefordert. Dass das Gericht diese Warnungen ignorierte und das Verfahren verschleppte, ermöglichte es der Antragstellerin überhaupt erst, diese unrechtmäßigen Gewaltschutzverfahren als prozessuale Waffe gegen mich zu missbrauchen. Dieser Zustand muss sofort beendet werden.

5. Zwingender Beweis der arglistigen Täuschung durch prozessuales Verhalten

Der Antragsgegnerin wird seit Anbeginn vom Verfahren vorgeworfen, die Ehe durch arglistige Täuschung – insbesondere hinsichtlich ihrer schweren Suchterkrankung – erschlichen zu haben. Dieses Verhaltensmuster hat sich nun zweifelsfrei und aktenkundig im laufenden Prozess manifestiert.

Die Antragsgegnerin hat ein parallel laufendes Prüfverfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegen eben jener Suchterkrankung sowohl dem Gericht als auch – allem Anschein nach – ihrer eigenen (inzwischen von mir massiv gerügten und faktisch ausgeschiedenen) Prozessbevollmächtigten aus Härtefallverfahren wissentlich verschwiegen.

Wer im Prozess lügt oder entscheidende Fakten vertuscht, um eine Suchterkrankung zu verbergen, erbringt damit den ultimativen Rückschlussbeweis: Die arglistige Täuschung vor der Ehe wird als arglistige Täuschung im Gerichtssaal nahtlos fortgesetzt.

6. Prozessunfähigkeit und Fehlen eines fairen Verfahrens (§ 242 BGB)

Ein rechtsstaatliches Verfahren setzt zwingend zwei prozessfähige, wahrheitsliebende Parteien voraus. Die Antragsgegnerin hat durch das Verheimlichen des Betreuungsverfahrens bewiesen, dass sie nicht prozessfähig im Sinne eines transparenten Verfahrens ist und den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) mit Füßen tritt. Es ist mir absolut unzumutbar, einen Zivilprozess gegen eine Partei zu führen, die grundlegende rechtliche Voraussetzungen sabotiert und das Gericht täuscht.

Fazit:
Die Antragstellerin war und ist aufgrund ihrer verschwiegenen Betreuungsprüfung und Suchterkrankung nicht in der Lage, rechtsstaatliche Verfahren redlich zu führen. Die Gewaltschutzverfahren sind das direkte Resultat dieses Betrugs.
Ich fordere das Gericht auf, diesen institutionellen Missbrauch sofort zu stoppen und sämtliche Maßnahmen gegen mich vollumfänglich aufzuheben und rechtliche Schritte gegen die Antragstellerin ggf. durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft, zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Damit ☝️😁 haben wir auch das abgearbeitet. Falls sich jemand fragt warum Punkte doppelt vor kommen, ist dies nur weil ich in dem Gericht schon mitbekommen habe wie 2 Anträge auseinander gerissen wurden, welche gemeinsam eingereicht wurden und so einfach Kontext fehlte. So sind die Punkte in beiden drin. Dann wird es ja jetzt langsam Zeit meine Zivilklage gegen Richterin Neuhauß und Amtshaftungsklage gegen das Land Berlin für meinen Anwalt vorzubereiten.

Die kommen dann die Tage auch.

Was haben wir daraus gelernt ☝️🤔? Na ist doch ganz einfach, die Richterin machte einen Fehler nach dem anderen und ich hätte Ihr bei meinem Befangenheitsantrag schon das Schreiben vom Betreuungsgericht mit schicken können. Aber mit Ihrer Aussage, dass Sie nicht von wusste, wurde Sie letztendlich nachgewiesen zum Opfer einer Arglistigen Täuschung durch Gabi Kießler. Das hätte einer Richterin mit den ganzen Warnungen von mir nicht passieren und nie solange verschleppt werden dürfen!

Es sollte klar sein, dass dies dem Betreuungsgericht mitgeteilt wird und die Entscheidung auf eine Betreuungsnotwendigkeit nochmals verdeutlicht!

Aber gut das wird die Richterin erstmal Sacken lassen müssen, für mich ergibt dies neue Nachträge bei Staatsanwaltschaft usw. also alle weiter machen… Ich mache es auch 😁

Richterin Neuhauß ich lächle wenn ich von unserer Verhandlung gehe! 😉 ich wünsche ein schönes Wochenende und das da ☝️ liegt Montag früh beim Präsidium!

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