Ihr versucht die Dinge einen Tag vor der Verhandlung ankommen zu lassen war witzig, hat mich ein wenig ans zerfetzte Paket erinnert, doch war schon lange ein weiteres Schreiben per eBO bei Ihnen und das folgende war bereits vorbereitet auf Ihren zu erwartenden Bullshit und ist einfach eine Meisterleistung meiner selbst... 😉
Sie arbeiten mit Tricks die sind einfach nur an jeder Leuchtkraft im Dachgeschoss lange vorbei gerannt und definitiv komplett aus die Kerzen!
Denn wissen Sie was Frau Neuhauß ich mache mit Ihnen heute eine Wette und wir machen das irgendwo ganz öffentlich als Wettkampf. Ich kenne mehr Gesetze aus dem famFG auswendig wie Sie!
Ich habe gelesen, ich habe nachgeschlagen, ich habe abgeschrieben und nachgefragt wenn ich etwas nicht verstanden habe und lache Sie so heftig aus!
Wirklich man was los bei Ihnen?!Hobby wie die Gabi? Was ist Ihre Aufgabe nach §26 famFG wenn Sie vom Betreuungsgericht erfahren? Einen auf blöd zu machen? Oder vielleicht mal anzufragen?
Aber wissen Sie was das geile an dem Scheiß hier ist? Ich habe offensichtlich ein Gericht in Berlin knallhart auf meiner Seite. 😉 Richterin Neuhauß was hat das Amtsgericht oder auch Betreuungsgericht Lichtenberg getan? Ich sage es Ihnen...
Ihre Karriere zerlegt wie kein anderer. Denn womit kann ich denn inzwischen als nächstes kommen, was natürlich auch passiert? Ganz genau Frau Neuhauß das Amtsgericht Lichtenberg hat vor Monaten bereits bestätigt, dass in Ihren Verfahren Dokumente mit gefälschter Unterschrift eingereicht wurden!
Wer sagt das überhaupt auch nur ein einziges Dokument tatsächlich durch Gabi Kießler unterschrieben wurde, wo ja schon der erste Gewaltschutzantrag mit mehr wie einer Handschrift bei ihnen eingereicht wurde und Sie bis heute nicht gesehen haben wollen?
Ich habe ein Rechtskräftiges Urteil, was haben Sie? An was halten Sie jetzt noch fest das die Unterschrift auf der Vollmacht, welche 2 Monate vor Härtefallantrag und lange an jeder Logik zum Trennungszeitpunkt, eingereicht wurde und aufgesetzt wirkt, echt ist? Wie können Sie da das Verfahren ohne nötige Prüfung nach dem Beschluss vom Landgericht, führen?
Habe ich irgendwas falsch verstanden, oder beweist nicht genau das ihre ekelhafte Befangene Art im gesamten Verfahren?
Frau Neuhauß wenn nicht ist das absolut gar kein Problem, denn ich habe mal wieder eine Überraschung für Sie, womit Sie im Leben nicht gerechnet haben. Denn ja sie haben vollkommen Recht, dass Betreuungsgericht muss mich nicht informieren, hat aber wegen den Unterlagen, welche Sie ignorierten, nicht nur das Verfahren eröffnet, sondern mir auch freundlicherweise dies mitgeteilt und dieses Schreiben hängt hier am Beitrag und bei Ihnen im eBO.
Es ist daran aber besonders interessant, dass dem Betreuungsgericht nur Unterlagen eingereicht wurden, welche wir in Ihren Akten finden und die eine Prüfung für dringend notwendig gesehen haben! 😱
Warum Sie nicht?
Vielleicht ein bisschen befangen und eine kleine Zicke?
Macht nichts... ich bin ein Kämpfer und habe gelernt!
Ganz genau, was für eine Scheiße oder? Denn es pulverisiert Ihren Termin wie keinen anderen und ich sag doch Neuhauß § 26 famFG und Sie würden hier jetzt nicht dastehen wie der letzte Hampelmann, welche sich damit komplett selbst zerlegte und eine Befangenheit wir keine andere Bewiesen hat. Aber nicht nur das Richterin Neuhauß...
Damit haben Sie sich komplett selbst zerstört, denn natürlich geht das auch Zeitnah an die Staatsanwaltschaft.
Egal, das folgende Schreiben Siehen Sie ja vorab schon einmal.
Frau Neuhauß, kann es sein, dass Sie im Amtsgericht Lichtenberg der eine oder andere genauso Scheiße wie ich findet?
Hey ich Frage nur nachdem sie am 03.09.2025 dafür sorgten das mein Kind weinend das Gericht verließ weil sie es für unwichtig abgetan haben, das Amtsgericht Lichtenberg es aber im Beschluss bestätigt!
Was eigentlich bei ihnen nicht richtig?
Mit der Drahtbürste gepudert worden, oder zu oft gegen Laternen gebügelt? Mal ganz ernsthaft Neuhauß das was Sie hier zeigen ist ein Bilderbuch an richterlichen Bullshit den ich zerlege wie kein Anderer!!!
Aber wissen Sie was, lesen Sie es heute schon vorab, morgen früh noch vor der Verhandlung per eBO auf Gericht und damit sind Sie direkt Morgen früh erneut und mit Befangenheitsantrag 6 in Wartestellung versetzt.
Verdammt oder?
Ja und ich hab noch 11 Anträge rumliegen Richterin Neuhauß und jeder wird besser und besser...
Aber was genial ist, es gibt mir die Möglichkeit vieles über eBO einzureichen wie das Alphabet des Grauens und so dem BVerfG zu sagen...
Guck doch selbst ☝️😱 der geht's nicht gut!
Aber kommt Lest doch einfach selbst 👇 🧐
DOKUMENTEN-RASTER: OPERATION NAMENSRETTUNG & BEFANGENHEIT
Adressaten: Amtsgericht Kreuzberg (Präsidium & Abt. 164 F), Betreuungsgericht Lichtenberg, Berliner Rechnungshof, Senatsverwaltung für Justiz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in allen beim Amtsgericht in meinem Namen, mit meinem Namen in Zusammenhang stehend, ob beendet oder aktiv laufende Verfahren, nehme ich Bezug auf die letzten Verfügungen und Beschlüsse der Richterin Neuhauß 164 F im unmittelbaren Vorfeld zum morgen anstehenden 5 Scheidungstermin, teile hierzu erneut folgendes mit und kläre damit das Missverständnis der Richterin auf:
Die reibungslose Fortführung des Verfahrens sowie die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen Bevollmächtigung eines Rechtsbeistands werden derzeit durch eine widersprüchliche, unlogische und forensisch nicht nachvollziehbare Akten- und Verfahrensführung des Gerichts blockiert, welche zwingend durch einen Beschwerderichter und dem Präsidium geprüft werden müssen!
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen und zur Wahrung meines Anspruchs auf ein faires Verfahren Art. 6 EMRK wird eine sofortige verfahrensrechtliche Klärung
zwingend erforderlich.
Dies ergibt sich ganz besonders aus den folgenden neu eingetretenen Gründen, welche eine Ablehnung der Richterin dringend notwendig macht!
I. Das prozessuale Zeit-Paradoxon (Vollmachts-Manipulation)
Der Kernfehler: Die von Rechtsanwältin Müller vorgelegte Prozessvollmacht datiert nachweislich auf den 10.06.2025 und nennt als Zweck eine reguläre „Ehescheidung“.
Die Unzulässigkeit: Zu diesem Zeitpunkt war das gesetzliche Trennungsjahr bei Weitem nicht erfüllt. Der tatsächliche „Härtefallantrag“ wurde erst zwei Monate später, am 11.08.2025, eingereicht und stützt sich inhaltlich maßgeblich auf Vorfälle, die sich erst im Juli 2025 ereignet haben sollen.
Der Vorwurf: Es ist logisch und rechtlich unmöglich, im Juni eine Vollmacht für einen Härtefallantrag zu erteilen, dessen Begründungstatbestände erst im Folgemonat entstehen. Richterin Neuhauß hätte den Antrag mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung gemäß § 88 ZPO sofort zurückweisen müssen.
II. Die rechtswidrige Selbstentscheidung & Aktenwidrigkeit
Der Verstoß: In ihrem Beschluss vom 07.07.2026 verwirft die Richterin das Befangenheitsgesuch selbst und behauptet aktenwidrig, ihr sei kein Betreuungsverfahren bekannt.
Der Gegenbeweis: Das offizielle Schreiben des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26) vom 07.04.2026 bestätigt schwarz auf weiß, dass die Prüfung einer gesetzlichen Betreuung und der Prozessfähigkeit von Gabi Kießler läuft.
Die Konsequenz: Wer trotz der amtlichen Eröffnung eines betreuungsgerichtlichen Prüfverfahrens eine Scheidungsverhandlung erzwingt, verletzt die gesetzliche Aufklärungspflicht (§ 26 FamFG) und den Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG).
III. Der unzulässige Namensmissbrauch im Rubrum
Die Feststellung: Der rechtskräftige Beschluss aus Lichtenberg belegt die systematische Urkundenfälschung im familiengerichtlichen Kontext durch die Gegenseite.
Die Rüge: Es wird ausdrücklich gerügt, dass das Amtsgericht Kreuzberg die Beteiligte weiterhin unter dem Familiennamen „Reimer“ führt, obwohl dieser nachweislich zur Identitätsmanipulation und zum Prozessbetrug missbraucht wird. Die Weiterführung des Verfahrens unter diesem unzutreffenden Rubrum wird formell untersagt.
IV. Das sofortige eBO-Anschreiben (Der Begleitbrief für das Bündel)
ÜBERMITTLUNG EINES RECHTLICHEN DOKUMENTENBÜNDELS ZUR VERFAHRENSKAPITULATION
In dem oben bezeichneten Verfahren übermittle ich hiermit am Vorabend der angesetzten Verhandlung ein forensisch und chronologisch lückenloses Dokumenten- und Beweisbündel.
Der Beschluss vom 07.07.2026, mit dem die abgelehnte Richterin Neuhauß ihr eigenes Befangenheitsgesuch unter Behauptung der Unkenntnis eines laufenden Betreuungsverfahrens verworfen hat, ist durch die beigefügte amtliche Bestätigung des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26) wegen offenkundiger Aktenwidrigkeit hinfällig.
V. Die Notanwalt-Farce und die Unzumutbarkeit der Aktenlage (§ 78b ZPO)
Der Vorwurf des Gerichts: Mit Schreiben vom 08.07.2026 versucht Richterin Neuhauß, die Bestellung eines Notanwalts mit formalen Hürden (Forderung nach konkreten Namenslisten von Kanzleien) abzublocken und unterstellt mutmaßlich verweigerte Vorschusszahlungen als Ablehnungsgrund.
Die verweigerte Realität: Wie bereits im Befangenheitsantrag Nr. 4 ausführlich und transparent dargelegt, wurde über mein LegalTech-System („Sentinel Netzwerk“) eine allgemeine fachliche Prüfung der Aktenlage durch unabhängige Familienrechtsanwälte veranlasst. Das übereinstimmende Ergebnis war vernichtend: Eine seriöse Mandatsübernahme ist auf dieser Aktenbasis nicht möglich.
Die prozessuale Peinlichkeit: Die Ablehnungen erfolgten nicht aus finanziellen Gründen, sondern wegen des unauflösbaren, durch das Gericht selbst verursachten Prozesschaos. Es ist mir als rechtssuchendem Bürger schlichtweg peinlich und objektiv unmöglich, einem externen Fachanwalt diese gerichtliche Katastrophe erklären zu müssen: Eine Vollmacht aus dem Juni für einen Härtefallantrag aus dem August, der dann ohne Beschluss zu einer "normalen" Scheidung umgedeutet wird, während parallel ein Betreuungsverfahren läuft, das die Richterin standhaft leugnet.
Die Konsequenz: Der Antrag auf einen Notanwalt resultiert direkt aus der Tatsache, dass die Abteilung 164 F diese Akte durch fortgesetzte prozessuale Willkür so derart toxisch und widersprüchlich gemacht hat, dass sie auf dem regulären Anwaltsmarkt unverteidigbar geworden ist. Das Gericht wird aufgefordert, einem beigeordneten Notanwalt dieses juristische Paradoxon selbst zu erklären.
VI. Die bewiesene Falschbehauptung zum Befangenheitsantrag Nr. 4
Die aktenwidrige Behauptung des Gerichts: In ihrem Beschluss vom 07.07.2026 behauptet Richterin Neuhauß zur Rechtfertigung ihrer Selbstentscheidung, dass der Befangenheitsantrag Nr. 4 vom 23.05.2026 "bei Gericht nicht eingegangen" sei.
Der unwiderlegbare Zustellnachweis: Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Der 4. Befangenheitsantrag wurde dem Gericht am Montag, den 25.05.2026 um 13:22 Uhr formgerecht zugestellt.
Die Beweisführung: Die Übermittlung erfolgte per E-Mail unter dem Betreff "Das Aktenzeichen-Chaos am Amtsgericht Kreuzberg / Antrag auf Änderung der Nutzung von Aktenzeichen zur Zuordnung von Verfahren". In dieser E-Mail wurde im Text explizit auf den Anhang verwiesen: "Das hat mich nun dazu gebracht, den 4. Befangenheitsantrag gegen Richterin Neuhauß zu stellen (den ich Ihnen im Anhang zur gefälligen Kenntnisnahme beifüge)". Die Datei Befangenheisantrag_4_Ruchterin_Beuhauss_23_95_2026_signiert.pdf befand sich im Anhang.
Der Empfängerkreis: Diese E-Mail ging direkt an die offizielle Eingangsadresse des Amtsgerichts Kreuzberg (poststelle@ag-kb.berlin.de) sowie zeitgleich in das CC an die Verwaltung des Landgerichts Berlin (verwaltung.turmstrasse@lg.Berlin.de), die Senatsverwaltung für Justiz, den Berliner Rechnungshof und unzählige weitere Aufsichtsbehörden.
Die Konsequenz: Ein an die offizielle E-Mail-Adresse der Poststelle adressiertes Dokument mit Anhang gilt rechtlich als zugegangen. Dass die Richterin die Existenz dieses Antrags in einem offiziellen Beschluss leugnet, beweist entweder ein katastrophales strukturelles Organisationsverschulden der Poststelle Kreuzberg oder den bewussten Versuch der Richterin, die prozessuale Sperrwirkung (§ 47 ZPO) durch eine gezielte Falschbehauptung zu umgehen. Das Gericht ist hiermit der wissentlichen Aktenmanipulation überführt.
VII. Das Phantom der „Kostenvorschüsse“ und die systematisch verschwundenen Verfahren
Die Nebelkerze des Gerichts: Mit Schreiben vom 08.07.2026 kritisiert die abgelehnte Richterin die Formulierung „sämtliche andere Verfahren“ im Befangenheitsgesuch und behauptet, einige Verfahren würden derzeit nicht betrieben, „weil der angeforderte Kostenvorschuss nicht eingezahlt wurde“.
Die nachweisliche Lüge: Ich stelle hiermit unmissverständlich klar: Ich habe zu keinem der von mir rechtmäßig angestrengten Verfahren jemals eine offizielle Aufforderung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung oder eines Kostenvorschusses erhalten! Ich weiß was mit jedem einzelnen meiner Anträge passiert ist und kann diesen Aktenzeichen zuordnen. Bis auf dem verlorengegangenen Annulierungsantrag, da weiß niemand wo die Richterin den verschwinden lassen hat!
Daher ist diese Behauptung offensichtlich eine frei erfundene Schutzbehauptung zur Verfahrensverschleppung.
Der eigentliche Grund für „sämtliche andere“: Die Formulierung wurde zwingend gewählt, weil das Gericht die prozessuale Transparenz vollständig abgeschafft hat. Die Richterin weiß offensichtlich selbst nicht mehr, welche der von ihr geführten Parallelverfahren und fehlerhaften Aktenzuordnungen mir bereits bekannt sind und welche verdeckt geführt werden.
Die verschwundenen Akten: Wie bereits im Befangenheitsantrag Nr. 4 (vom 23.05.2026) dokumentiert, verschwinden in der Abteilung 164 F hochbrisante Anträge spurlos. Mein priorisierter Annullierungsantrag vom 04.08.2025 wurde vom Gericht komplett ignoriert und unterdrückt, um der Gegenseite die Einreichung des völlig haltlosen (und mit mangelhafter Vollmacht versehenen) Härtefallantrags zu ermöglichen.
Die Konsequenz: Es entbehrt jeder rechtlichen Logik, dass das Gericht mich auffordert, konkrete Verfahren zu benennen, während es selbst meine Kernverfahren (wie die Ehe-Annullierung) faktisch in der Akte „verschwinden“ lässt und stattdessen fiktive Kostenvorschüsse erfindet, um die eigene prozessuale Untätigkeit zu vertuschen. Dieses Schreiben belegt, dass die Richterin die Kontrolle über ihr eigenes Aktenzeichen-Chaos verloren hat.
VIII. Ergänzende Begründung zur Befangenheit: Verstoß gegen § 47 ZPO und fiktive Streitwertfestsetzung (Abrechnungsbetrug)
Zur Untermauerung der absoluten Voreingenommenheit und der willkürlichen Verfahrensführung von Richterin Neuhauß wird folgender unwiderlegbarer Aktennachweis erbracht:
1. Die illegale Verhandlung vom 10.12.2025 (Bruch der Wartepflicht):
Richterin Neuhauß führte am 10.12.2025 eine Anhörung der Antragstellerin durch und erließ einen Beschluss mit Anordnung meines persönlichen Erscheinens für den 07.01.2026. Zu diesem Zeitpunkt war das am 04.09.2025 formgerecht eingereichte Befangenheitsgesuch gegen sie nicht rechtskräftig beschieden. Gemäß § 47 ZPO durfte sie ausschließlich unaufschiebbare Diensthandlungen vornehmen. Eine Anhörung zu Trennungsgründen und die Terminierung einer Hauptverhandlung stellen einen offenen Rechtsbruch und eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) dar. Insbesondere weil zu diesem Zeitpunkt das Verfahren bereits als Scheidungsverfahren geführt wurde und somit das Trennungsjahr am 19.12.2025 nicht erreicht war!
2. Die fiktive Streitwerterhöhung (Der Phantom-Versorgungsausgleich):
In exakt diesem rechtswidrigen Termin vom 10.12.2025 wurde zu Protokoll gegeben: "Die Ehefrau stellt keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 3 Abs. 3 VersAusglG." Trotz dieses ausdrücklichen und protokollierten Verzichts (und der gesetzlichen Grundlage der kurzen Ehedauer) wurde für den Versorgungsausgleich fiktiv ein Gegenstandswert von 1.000,00 EUR angesetzt, um die Anwalts- und Gerichtskosten künstlich in die Höhe zu treiben.
3. Willkürliche Festsetzung ohne Gehör und systematische Ignoranz gegenüber dem minderjährigen Kind:
Zusätzlich zu diesen fiktiven Werten wurde ich vom Gericht zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens rechtmäßig zu meinen tatsächlichen Einkommensverhältnissen befragt.
Stattdessen wurde ein blind geschätzter und völlig überzogener Wert aus der Luft gegriffen. Bei dieser rechtswidrigen Berechnung wurde zudem der zwingend vorgeschriebene Abzug für mein unterhaltspflichtiges Kind komplett unterschlagen. Diese systematische Ignoranz gegenüber meiner Tochter zieht sich wie ein roter Faden durch das Verfahren: Bereits bei der ersten persönlichen Begegnung am 03.09.2025 hat Richterin Neuhauß meinem Kind offensichtlich jegliche Daseinsberechtigung abgesprochen und ihr das rechtliche Gehör und den Respekt verweigert. Dass mein Kind nun auch bei der finanziellen Berechnung buchstäblich „ausradiert“ wird, um den Streitwert zulasten meiner Person aufzublähen, beweist die tiefe, feindselige Voreingenommenheit der Dezernentin.
4. Fazit der Befangenheit:
Eine Richterin, die unter Missachtung einer prozessualen Sperre (§ 47 ZPO) Verhandlungen führt, Streitwerte für explizit nicht beantragte Gegenstände erfindet und zwingende gesetzliche Abzüge für minderjährige Kinder wissentlich unterschlägt, um das Honorar der gegnerischen Kanzlei zu maximieren, handelt nicht mehr objektiv. Dies manifestiert die unheilbare Besorgnis der Befangenheit und zwingt zur sofortigen Enthebung von diesem Verfahren.
IX. Die Widerlegung der angeblichen „Verfahrensverzögerung“: Die Belohnung von Prozessbetrug und der verbotene „Rache-Tag“ (12.09.2025)
Die Schutzbehauptung der Dezernentin: In ihrem Selbstablehnungs-Beschluss vom 07.07.2026 behauptet Richterin Neuhauß, meine Befangenheitsgesuche würden „ersichtlich allein der Verfahrensverzögerung dienen“.
Die verweigerte Realität (Unterdrückung von Beweisen): Diese Behauptung straft die Aktenlage Lügen. Meine prozessualen Maßnahmen dienen der Abwehr eines gerichtlich gestützten Prozess- und Abrechnungsbetrugs. Bereits am 22.08.2025 reichte ich eine umfassende Stellungnahme gegen den Härtefallantrag und die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) ein. Unter Benennung von sechs qualifizierten Zeugen (inklusive der Trauzeugin der Gegenseite) wies ich nach, dass die Antragsgründe erlogen waren und eine massive Sucht- und Betrugsproblematik vorlag. Anstatt diese Beweise zu prüfen, wurden meine Einwendungen vom Gericht vollständig unterschlagen („Rechtsbeugung durch Weglassen“).
Der "Rache-Tag" (Doppelter Verstoß gegen § 47 ZPO am selben Tag): Der absolute Höhepunkt der richterlichen Willkür ereignete sich am 12.09.2025. Exakt acht Tage nach meinem formgerechten Befangenheitsantrag vom 04.09.2025 – und damit während eines strikten, gesetzlichen Handlungsverbots nach § 47 ZPO – bewilligte Richterin Neuhauß der Gegenseite rechtswidrig die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Am exakt selben Tag verhängte sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR gegen mich.
Fazit: Ein Gericht, das während einer gesetzlichen Befangenheitssperre am selben Kalendertag der Gegenseite staatliche Steuergelder auf dem Silbertablett serviert und den Antragsgegner synchron mit 1.500 EUR bestraft, handelt nicht nach Recht und Gesetz, sondern führt einen persönlichen Rachefeldzug. Die Ablehnung der Richterin dient nicht der Verfahrensbremse, sondern dem zwingenden Schutz des Rechtsstaats vor weiterer Willkür und der Plünderung der Staatskasse.
Ich füge diesem Bündel außerdem die missbräuchliche Vollmacht vom 10.06.2025 bei, die die prozessuale Unzulässigkeit des gesamten Verfahrens von Tag eins an dokumentiert.
Ich stelle letztmalig vor Terminbeginn klar: Es wird kein Verfahren vor einer abgelehnten Dezernentin anerkannt. Jede morgen getroffene Entscheidung oder Versäumnisentscheidung unter Verletzung von § 47 ZPO und unter Weiterführung des unbefugten Namensrubrums wird unmittelbar zum Gegenstand der erweiterten Verfassungsbeschwerde sowie der persönlichen Amtshaftungsklage gemacht.
Christian Reimer
Hey Richterin ich buchstabiere es Ihnen mal vielleicht kommt es ja dann an...
I c h b i n d e r f a l s c h e f ü r d e n S c h e i ß!!!
Ja gut ich gebe es zu ein kleines bisschen habe ich sie genau deshalb vermisst... Den Runden Tisch Mailer von Vorhin schon gelesen?
Nein?
Klasse Neuhauß der kommt heute auch noch als Beitrag und gibt nochmals eine Ansage und Hey ist bereits zugestellt und das da ☝️😱 geht auch noch über den Runden Tisch raus!
Ja was dachten Sie denn, dass ich Spaß mache? Nein! Ich bin nur nicht mehr Nett!
Mal ernsthaft wer kommt dafür eigentlich auf, dass ich Ihren Scheiß hier ständig aufs neue zerlegen muss? Irgendwie zu viel Langeweile oder schlechte Erfahrungen mit geltenden Gesetzen gemacht?
Hey ich Frage nur, weil gucken Sie mal da hoch und ich habe weitere Bomben wie diese vorbereitet.
Frau Neuhauß nur mal so um es Ihnen deutlich zu machen... Jedes Handeln gegen meinen Familiennamen zerstört Ihre Karriere mehr und mehr! Klar oder?
Was denken Sie? Das sie hier mit einem kleinen Spinner spielen? Klasse Sie wollen nicht wissen was ich von Ihnen danke! Meine Empfehlung ist, langsam Handbremse reinhauen sonst wird die Nummer blöd! Aber stimmt Sie wollten ja schon nicht begreifen das ich der Falsche für den Scheiß bin!
Nein stimmt die Karriere isr schon futsch!
Na dann Frau Neuhauß weiter machen, ein paar Gesetze zum brechen finden Sie noch!
Hab ja jetzt eBO 😉
Das da war nur eine Kostprobe ☝️! Was erzählen Sie mir soll einen Prozess verzögern? Nein man es stoppt Ihre Willkür!
Wirklich man ...
Soll ich es ihnen aufmalen????
Wird mir langsam einfach nur zu dämlich ganz ernsthaft! Kommen Sie irgendwann mal klar? Was sind Ihre Ambitionen diese Scheidung durchzudrücken und sich damit immer und immer mehr gegen geltende Gesetze stellen?
Wissen Sie was? Wir lassen das mit dem Wettkampf! So viel Bullshit wie Sie inzwischen seit 18 Monaten bringen und Aktenzeichen würfeln, eine Anwältin mal auftaucht in Verfahren mit vertauschten Konstellationen und dann bei der Beschwerde nicht zum Verfahren gehört, lässt bei Ihnen von einem schwer VKH Finanz-Biegenden in Ihre eigene Tasche zu bastelnde Richterin zu sein. Naja Termin 5 Damit gestoppt!
Frau Neuhauß...
WIR SIND ONLINE
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!
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Portalbeleg · Belege · 15.07.2026