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Journalist

Hat sich eigentlich mal jemand in dieser Hütte gefragt, warum "Richterin" Neuhauß Verfahren künstlich offen hält?

Nicht?

Hey, dann lasst mich diese Frage doch einfach dem Amtsgericht Kreuzberg stellen. Denn mir fiel mal wieder etwas in die Hände, das verdammt viele Fragen aufwirft! Insbesondere an die Leitung dieses Ge...

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Hey, dann lasst mich diese Frage doch einfach dem Amtsgericht Kreuzberg stellen.

Denn mir fiel mal wieder etwas in die Hände, das verdammt viele Fragen aufwirft! Insbesondere an die Leitung dieses Gerichts.

Inwiefern ist die Präsidentin Abel in die Machenschaften dieses bandenmäßigen VKH-Betrugs involviert? Spielt sie dieses Spiel vielleicht sogar mit?

Lasst uns dieser Frage in diesem und den kommenden Beiträgen doch einfach mal auf den Grund gehen.
Vorweg: Eindeutig beweisen kann ich die direkte Beteiligung des Präsidiums (noch) nicht. Dazu muss man sich ältere Beiträge ansehen, um das System zu verstehen. Ich habe in letzter Zeit intensiv meine eigenen Schreiben und Akten durchgearbeitet – und Leute, es ist erschreckend!

Ich habe inzwischen wirklich den dringenden Verdacht, dass Frau Neuhauß in dieser "Hütte" regelrecht eine Bande aufgebaut hat, mit der sie genau solche Dinger abzieht. Eine Struktur, die sogar dafür sorgt, dass bestimmte Post gar nicht erst bis ins Präsidium vordringt, sondern direkt zu ihr umgeleitet und abgefangen wird.

Denn wie weit würde eine Präsidentin mit einer tadellosen Karriere und einem hervorragenden Ruf bei einer solchen Geschichte mitgehen?

Dass Richterin Neuhauß in ihren Schreiben sogar die Existenz von Eingängen der Senatsverwaltung für Justiz leugnet, zeigt, wie skrupellos hier offensichtlich dafür gesorgt wird, dass Dokumente nicht beim richtigen Empfänger im Gericht landen.

Dass hier systematisch vertuscht wird, zeigt sich vor allem daran, dass ein bestimmter Sachverhalt seit Monaten immer wieder unter den Teppich gekehrt wird. Doch die Richterin hat mich mit ihrem letzten Schreiben auf eine fantastische Idee gebracht, die zu folgender Formulierung in meinem aktuellen Befangenheitsantrag führte:
"In allen beim Amtsgericht in meinem Namen, oder mit meinem Namen in Zusammenhang stehenden, ob beendet oder aktiv laufenden Verfahren, nehme ich Bezug auf die letzten Verfügungen und Beschlüsse der Richterin Neuhauß (Abt. 164 F) im unmittelbaren Vorfeld zum morgen anstehenden 5. Scheidungstermin, teile hierzu erneut Folgendes mit und kläre damit das Missverständnis der Richterin auf."
Warum dieser Rundumschlag?

Die Richterin versucht verzweifelt, etwas verschwinden zu lassen, muss aber gleichzeitig herausfinden, von welchen verdeckten Verfahren ich denn tatsächlich weiß.

Genau das ist der Grund, warum plötzlich ein altes Verfahren mitsamt Beschluss und Anwältin Müller auf dem Tisch lag, das für mich längst erledigt war – allein schon aufgrund der bereits erreichten Volljährigkeit der Betroffenen (Aimee).

Sie musste testen, ob ich dieses Verfahren – das vermutlich eine der ominösen fehlenden "AR-Nummern" (Allgemeine Register) ist – auf dem Schirm habe.

Was macht da mehr Sinn, als fast einen Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres schnell noch eine Fürsorge-Verhandlung aus dem Keller zu holen? Schließlich ist Anwältin Müller dort als VKH-Anwältin im Beschluss benannt und hat dieses Verfahren vermutlich auch abgerechnet!

Ich war lange der Meinung, ein Anwalt rechnet erst am Ende eines gesamten Verfahrens ab. In letzter Zeit habe ich jedoch gelernt: Das läuft anders. Das erklärt so verdammt viel – auch diese völlig sinnlose Vollmacht aus dem Juni!

Genau wie Frau Neuhauß sich jetzt hinter "anderen Verfahren" verstecken will, ohne diese konkret zu benennen, wussten Richterin und Anwältin vermutlich selbst nicht mehr so genau, ab wann RAin Müller plötzlich in irgendwelchen laufenden, mir völlig unbekannten Verfahren als Bevollmächtigte aufgetaucht ist.

Eine Anwältin reicht ihre Abrechnungen beim Rechnungshof ein. Das wird Anwältin Müller Ende August 2025 auch getan haben. Doch dann erschien ich am 01.09.2025 persönlich bei Gericht und stellte im direkten Verfahren den Vorwurf der Urkundenfälschung und anderer Delikte in den Raum. Die bereits eingereichte Abrechnung rückgängig zu machen, war da unmöglich!

Ein Verfahren, das offiziell am 18.08.2025 aufgrund der 6-Monats-Frist ohnehin abgelaufen war.
Also wurde kurzerhand das ominöse "Wochenendschreiben" aufgesetzt. Ein Schreiben, das laut Akte am 30.08.2025 (Samstag) entstanden ist, am 31.08.2025 (Sonntag) erstellt wurde und erstaunlicherweise am 01.09.2025 das Gericht verließ. Wie ist das möglich? Es wurde am Sonntag, weit außerhalb der Geschäftszeiten – an einem Tag, an dem sich laut gesicherter Auskunft niemand im Gericht befindet – von der Richterin persönlich aufgesetzt.

Dieses Schreiben hatte nur einen Zweck: Es sollte mir signalisieren: "Schau her, dieses Verfahren wurde offiziell geschlossen. Ich habe der Gegenseite aber direkt geraten, ein neues zu eröffnen." Die Botschaft war klar: Ich lasse dich nicht von der Leine, aber an die alte Akte (und die darin liegenden Fehler) kommst du nicht mehr ran!

Die Richterin dachte wohl, so etwas kann man mal abziehen. Sie lernte mich dann am 03.09.2025 persönlich kennen, und ich weiß noch genau: An diesem Tag hatte ich besagten Brief nachmittags im Briefkasten.

Man wollte mir suggerieren: Lass die alte Akte in Ruhe, die ist unwichtig – auch wenn ich dir in diesem Verfahren trotz ständiger Eingaben dreimal Ordnungsmittel reingehauen habe. Wir beginnen jetzt ein neues, und das setze ich einfach mal auf 12 Monate fest. Die Gegenseite wusste nun auch, dass sie die Nummer mit den gefälschten Unterschriften beim nächsten Mal "sauberer" lösen muss.

Und so gab es einen zweiten Gewaltschutzantrag: Eine Urkunde, bei der die Unterschriften auf jeder Seite wie künstlich aufgesetzt wirken und auf sonstige Handschrift komplett verzichtet wurde. Im ersten Verfahren mit den zwei offensichtlich unterschiedlichen Handschriften hatte das Chaos schließlich seinen Anfang genommen. Also startete man das zweite Verfahren kurzerhand mit einem am PC ausgefüllten und mit kopierten Unterschriften versehenen Antrag.
Aber warum sollte eine Richterin ein Interesse daran haben, die Urkundenfälschung einer Partei zu decken? Das wollte mir einfach nicht in den Kopf.

Doch die Vollmacht, die für mich immer jeglicher Logik entbehrte, hat mich auf die richtige Spur gebracht:
Richterin Neuhauß und Anwältin Müller brauchten dringend und nachträglich eine Vollmacht, die erklären (und bevollmächtigen) konnte, warum RAin Müller plötzlich auch in meinem Namensrechtsverfahren auftauchte!

Nur, wann genau trat Müller mit dieser "vertauschten Konstellation" das erste Mal in Erscheinung? Es war der Tag des "Paket-GAUs". Ein völlig zerfetztes Paket, das vom Zustand her vermutlich erst eine Woche im Gerichtseingang als Fußabtreter gedient hatte.So sah es zumindest aus und hat förmlich zum lesen meiner Lebensgeschichte das gesamte Haus eingeladen!

Das war am 29.11.2025!

An diesem Tag tauchte die Anwältin in meinem Verfahren auf. Doch nur zwei Tage später erhielt ich einen Brief mit einem Beschluss (den ihr im Anhang dieses Beitrags 👇🧐 findet).

Es ging um das Verfahren wegen Namensrecht – eine Abweisung! Ein Verfahren nach § 49 FamFG, das wegen Eilbedürftigkeit eingereicht wurde, wurde mir also Anfang Dezember als auf meine Kosten abgewiesen präsentiert.

Das Absurde: Die Einstellung selbst hat Richterin Neuhauß angeblich schon am 21.11.2025 beschlossen – also 8 Tage bevor das offene Paket bei mir einging! Und das angebliche Schreiben der Anwältin, auf das ich laut beigefügtem Brief der Geschäftsstelle 14 Tage Zeit zur Stellungnahme hätte, trug exakt das Aktenzeichen des Verfahrens, das am 21.11. bereits abgewiesen worden war!
Kann mir das ☝️🤔 bis hierher jemand erklären? Nein? Ich auch nicht.

Aber die Vollmacht, die ja ominöse "Folgesachen" abdeckte, sollte genau diesen Betrug und eine zweite Sache legitimieren!

Das Problem: "Folgesachen" passen schlecht zu einem eigenständigen Namensrechtsverfahren. Die Vollmacht deckte das rechtlich nicht ab und war somit weder für das Härtefallverfahren noch für das Namensrechtsverfahren eine gültige Legitimation!

Der eigentliche Witz, der Richterin Neuhauß' Kartenhaus endgültig einstürzen lässt, ist genau dieser Beschluss vom 21.11.

Denn ratet mal, wo in diesem Beschluss die Anwältin Müller als Verfahrensbevollmächtigte benannt war?

Richtig: Nirgends!

Warum also trug die Vollmacht für eine angebliche Härtefallscheidung plötzlich und völlig unlogisch das Datum 10.06.2025?

Das ist ganz einfach...

Hier wollte jemand auf Nummer sicher gehen und im Nachhinein erklären können, warum diese Anwältin schon lange vor ihrem tatsächlichen Auftreten (am 11.08.2025 mit Einreichung der Härtefallscheidung) in diversen anderen Akten herumgeistert 😱

Irgendwann wird sich schließlich jemand (wie der Rechnungshof) dieses Aktenchaos ansehen, und dann kommen genau diese Fragen auf. Und natürlich auch die Frage, ob das alles wirklich durch Präsidentin Abel gedeckt wurde!

Ja, ganz genau so ☝️🧐 sieht es aus! Bildet euch eure eigene Meinung... Meine kennt ihr jetzt!

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Direkt an diesem Beitrag verknuepfte Unterlagen

PDF
Neuhauss namensrecht Beschluss 20260714 0001 Portalbeleg · Belege · 15.07.2026
1.5 MB2026-07-15T14:36:45Z
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