Sentinel-Portal.com
Journalist

Rechtsanwältin Nicole Müller ich lehne Sie hiermit als Anwältin der Gegenseite ab und nutze dafür erneut das eBO und GG!

Ja Nicky damit ist die Sache nun zwischen uns schon wieder beendet.

Ich bin mir aber sicher, die Ermittler werden sich mit dir intensiv auseinandersetzen! 👇😱 Du hättest nicht mal eine Vollmacht von Gabi Kießler unterschreiben lassen dürfen und mit wie vielen Schreibe...

Moderner Player fuer vorhandene MP4-Dateien

Der Player erscheint erst nach einem Klick auf Vorlesen oder Beitragsvideo. VTT-Follow wird nur bei vorhandener Untertiteldatei aktiviert.

Ich bin mir aber sicher, die Ermittler werden sich mit dir intensiv auseinandersetzen! 👇😱

Du hättest nicht mal eine Vollmacht von Gabi Kießler unterschreiben lassen dürfen und mit wie vielen Schreiben habe ich Dir genau das erklärt? Ja du wolltest nicht hören und ich denke meine Grundrechte erlauben mir, mich hier gegen einen unfairen Prozess zu stellen und darum geht unmittelbar nach Veröffentlichung dieses Beitrags, dass folgende ans Amtsgericht: 👇😱

An das Amtsgericht Kreuzberg – Familiengericht –

Abteilung 164 F, 128 F, 130 F u.a

Reimer ./. Reimer (Az.: 164 F 10595/25 u.a.)

Antrag auf sofortige Zurückweisung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wegen Fehlens einer rechtswirksamen Vertretungsmacht (§§ 80, 88 ZPO) sowie Rüge der Prozessunfähigkeit (§ 52 ZPO)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit rüge ich ausdrücklich und formell die Vertretungsmacht der aufseiten der Antragsgegnerin (Gabi Reimer) auftretenden Rechtsanwältin Nicole Müller.

Ich beantrage:
Rechtsanwältin Müller gem. § 88 Abs. 2 ZPO mit sofortiger Wirkung als Prozessbevollmächtigte aus dem Verfahren zurückzuweisen.
Sämtliche bisher von RAin Müller in diesem und den parallel geführten Verfahren (insb. Az. 164 F 11419/25) gestellten Sachanträge wegen fehlender Postulations- und Prozessfähigkeit als unzulässig zu verwerfen.

Die Einholung eines medizinisch-toxikologischen Sachverständigengutachtens zur Überprüfung der Prozess- und Geschäftsfähigkeit der Antragsgegnerin (§ 104 Nr. 2 BGB).
Begründung:

1. Rüge der Prozessfähigkeit (Nichtigkeit der Vollmacht gem. § 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO)
Eine rechtswirksame Prozessvollmacht kann nur von einer prozessfähigen Person erteilt werden. Die Antragsgegnerin leidet, wie dem Gericht durch umfangreiche Beweisvorlagen (historische Durchsuchungsbeschlüsse, eidesstattliche Versicherungen von Zeugen, Audiotranskripte) bereits vollumfänglich dargelegt wurde, an einer schwerwiegenden und chronischen Polytoxikomanie.

Dieser dokumentierte und akute Suchtmittelmissbrauch schließt eine freie Willensbestimmung dauerhaft aus. Solange das Gericht diesen substanziierten Vortrag zur Prozessunfähigkeit nicht durch ein medizinisches Gutachten widerlegt hat, ist zwingend davon auszugehen, dass die Mandatserteilung an RAin Müller nichtig ist. Rechtsanwältin Müller handelt demnach faktisch vollmachtlos.

2. Auftreten als "Falsus Procurator" ohne Spezialvollmacht
Darüber hinaus mischt sich Rechtsanwältin Müller systematisch in parallel geführte, isolierte Verfahren (wie das prioritäre Namensrechtsverfahren Az. 164 F 11419/25) ein, ohne hierfür jemals eine spezifische und im Original unterzeichnete Prozessvollmacht zu den Akten gereicht zu haben. Laut Beschlüssen von Richterin Neuhauß und Richterin Klösgen war Sie diesen auch nicht beigeordnet.

Das eigenmächtige Invertieren von prozessualen Parteirollen (Umdeutung vom Antragsteller zum Antragsgegner) durch eine nicht nachweislich bevollmächtigte Anwältin stellt einen irreparablen Eingriff in mein Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und die prozessuale Waffengleichheit dar.

3. Systematische Aktenverzerrung und Gehörsverletzung
Die anwaltliche Vertretung durch RAin Müller dient nachweislich nicht der Wahrheitsfindung, sondern der rechtsmissbräuchlichen Verfahrensverzögerung und -verzerrung. Durch die sinnentstellende Manipulation meiner Aufklärungsschreiben und die Einreichung von Schriftsätzen unter Nutzung kanzleifremder elektronischer Signaturen (beA-Missbrauch) entfällt jede prozessuale Vertrauensgrundlage. Ein faires Verfahren ist unter diesen Voraussetzungen objektiv nicht mehr gewährleistet.

Ich erwarte den sofortigen Ausschluss von RAin Müller aus dem Verfahren bis zur abschließenden gerichtlichen und medizinischen Klärung der Prozessfähigkeit der Antragsgegnerin.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer

Ja Nicky am besten schreibst du jetzt schnell wieder so ein halbes Schreiben und sagst, aber was ist denn da jetzt mit meiner bewilligten Verfahrenskostenhilfe?

Das kannst du da beim Amtsgericht fragen, ich übernehme es für dich beim Rechnungshof Berlin. Weil ich glaube hier hat eine Anwältin vergessen, wofür Sie sich durch den Staat finanzieren lässt und sind wir mal ganz ehrlich und machen uns nichts vor, aber das ☝️🧐 ist alles andere wie Cool oder Ehrenhaft!

Gut damit steht die Gabi Kießler ohne Anwältin da und ich hab Platz gemacht für den/die nächsten Kandidat der Lust auf ein Spiel hat...

Weisst ja Nicky...

WIR SIND ONLINE

WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!

Direkt an diesem Beitrag verknuepfte Unterlagen

PDF
Anwaeltin mueller Ablehnung eBO Sendebestaetigung Portalbeleg · Belege · 17.07.2026
103.3 KB
Oeffnen

Presseanfragen und Antragsschreiben zu diesem Beitrag

Hier bleibt sichtbar, wann Presseanfragen oder Antragsschreiben (z. B. Befangenheitsantraege) zu diesem Beitrag vorbereitet, ueber eBO versandt und beantwortet wurden.

Diese Bezugskette verweißt auf ähnliche Beiträge.

Consent Center

Datensparsam zuerst. Alles Weitere nur mit Freigabe.

Wir aktivieren auf dieser Domain nur technisch notwendige Speicherung sofort. Optionale Kategorien bleiben deaktiviert, bis Sie sie erlauben.

Essenziell

Consent-Speicherung und technische Stabilitaet.

Analyse

Optional, standardmaessig aus.

Komfort

Optionale Einbettungen, standardmaessig aus.

Sie koennen die Auswahl jederzeit ueber Cookie-Einstellungen aendern.