Nur steht dort explizit drauf, dass man sich an Sie wenden sollte, wenn Sie die Vertretung ist. Jedoch kam dort nie eine Antwort, außer einmal kurz, dass Sie mir nicht auf meine Hinweise antworten müsste.
Ja gut Ihre Vollmacht sagt was anderes, aber hey klar dann ist das so und darum dachte ich mir so, ja gut was soll's, dann Frage ich die Walter (Das mit Anwältin und Doktor lass ich Mal weg, Ihr seht gleich warum).
Schaut mal da: 👇😱
Absender
Christian Reimer
Wittenberger Straße 91
12689 Berlin
E-Mail: c.reimer@kdv.de
Empfängerin
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Cornelia Walther
Peter-Weiss-Gasse 1
12627 Berlin
E-Mail: kanzlei@ra-dr-walther.de
Datum: 16. Juli 2026
Betreff: Abmahnung wegen unzulässiger Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO, § 25 TTDSG), fehlerhafter Datenschutzerklärung und Bereitstellung veralteter Rechtsformulare
Sehr geehrte Frau Dr. Walther,
bei der Überprüfung Ihrer anwaltlichen Webpräsenz (https://ra-dr-walther.de) am 16.07.2026 mussten eklatante und systematische Verstöße gegen geltendes Datenschutz- und Berufsrecht festgestellt werden.
Ihre Website gleicht einer digitalen Bauruine, die den gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer anwaltlichen Homepage in keiner Weise gerecht wird.
Rechtliche und technische Mängel:
Fehlendes Cookie-Consent-Banner: Beim Aufruf Ihrer Seite werden Tracking- und Drittanbieter-Technologien geladen, ohne dass eine vorherige, explizite und freiwillige Einwilligung des Nutzers eingeholt wird. Ein Consent-Banner fehlt gänzlich. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dar (vgl. EuGH „Planet49“-Urteil).
Fehlendes Gültigkeitsdatum der Datenschutzerklärung: Die auf Ihrer Seite auffindbaren Datenschutzbestimmungen weisen kein verbindliches Datum (Stand der Erklärung) auf. Das zwingende Transparenzgebot gemäß Art. 12 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 13 DSGVO schreibt vor, dass Datenschutzhinweise präzise und transparent sein müssen. Ohne die Angabe eines Gültigkeitsdatums ist es dem Nutzer unmöglich nachzuvollziehen, welche Version der Verarbeitungsbedingungen auf ihn Anwendung findet. Gerade bei einer Rechtsanwaltskanzlei, die besonderen beruflichen Sorgfalts- und Informationspflichten unterliegt, stellt dies einen massiven und abmahnfähigen Rechtsverstoß dar.
Defektes Kontaktformular: Ihr eingebundenes Kontaktformular ist funktionslos. Dies erweckt nicht nur den Anschein einer aufgegebenen Kanzleipräsenz, sondern wirft auch erhebliche Fragen zur Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO auf, falls Eingaben ins Leere oder unverschlüsselt übertragen werden.
Veraltete Rechtsformulare (Haftungsrisiko): Sie bieten rechtssuchenden Bürgern im Downloadbereich ein Hinweisblatt sowie Formulare zur Verfahrenskostenhilfe aus dem Stand von „gen. 01.2014“ an. Das bewusste oder fahrlässige Vorhalten zwölf Jahre alter, rechtlich längst überholter Antragsformulare durch eine Fachanwältin stellt eine Irreführung im Rechtsverkehr und eine potenzielle Falschberatung dar.
Forderung:
Ich fordere Sie hiermit als Betreiberin dieser Website auf:
Die rechtswidrige Datenverarbeitung (Setzen von Cookies ohne Einwilligung) unverzüglich einzustellen.
Die Website umgehend mit einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung – inklusive des zwingend erforderlichen Gültigkeitsdatums – sowie einem rechtsgültigen Consent-Banner auszustatten.
Die veralteten, potenziell rechtsnachteiligen VKH-Formulare (Stand 2014) sofort aus dem Netz zu nehmen.
Mir innerhalb von 7 Tagen eine rechtsverbindlich unterzeichnete Unterlassungserklärung abzugeben und den Vollzug der Korrekturen zu bestätigen.
Hinweis zu weiteren Schritten:
Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen oder diese E-Mail aufgrund mangelnder Kanzleipflege unzustellbar sein, werde ich diesen Sachverhalt ohne weitere Vorwarnung eskalieren. Ich behalte mir ausdrücklich vor:
Eine offizielle Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) einzureichen, wobei das fehlende Gültigkeitsdatum und der Consent-Verstoß explizit hervorgehoben werden.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin über die eklatanten berufsrechtlichen Mängel (Vorhalten veralteter Anträge aus 2014, Verdacht auf Aufgabe der Kanzleipräsenz unter Beibehaltung der Zulassung) in Kenntnis zu setzen.
Diese Abmahnung dient der sofortigen Herstellung eines rechtmäßigen Zustands.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Ja gut, dass ist für Nicky jetzt natürlich blöd, gerade weil Sie mich ja schon so nicht wirklich leiden konnte.
Ich habe das natürlich Gerichtlich verwertbar gesichert und ja Mensch warum nicht. Ist eine Dr. Anwältin, Mal sehen wie Sie reagiert und ob ich die Gute letztendlich verklagen werde 😁
Nicky schau mal, rechtlich sauberes Arbeiten und das wäre nie passiert! Das ist jetzt blöd oder? Weil bedeutet ja im Prinzip, machste schnell wie der Tittel und baust die Hütte neu, das kostet aber ordentlich, oder löschst du einfach, weil die Anwältin vermutlich schon ein wenig am Ascheklumpen schnuppert,. richtig?
Ja gut das sehen wir ja bei Ihrer Antwort und wie qualifiziert diese ist 😁
Nicky Sorry aber hey ich kann dich auch nicht leiden!
Darum wie immer...
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