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Rechtsanwältin

Wer ist eigentlich RAin Dr. C. Walter? Klar jetzt fragen sich alle, hä? Die Frage geht an Nicky 😱

Nein bekommt Nicky jetzt schon auf die Mütze?

Ähm Nö noch nicht, nur wisst Ihr doch wie das so hier läuft. Nicky und Tittel sind hier unterwegs wie zwei Künstler, welche an aller erdenklicher bisher da gewesener Kunst vorbei gehen! Aber ich habe...

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Ähm Nö noch nicht, nur wisst Ihr doch wie das so hier läuft. Nicky und Tittel sind hier unterwegs wie zwei Künstler, welche an aller erdenklicher bisher da gewesener Kunst vorbei gehen! Aber ich habe aktuell nur meinen ersten Grundentwurf fertig und will nur mal zeigen wo das hier jetzt so hingehen wird...

Die haben bestimmt wetten auf mein Handeln abgeschlossen und versuchen sich gegenseitig zu überbieten 😂

Staatsanwaltschaft hier benötigt eine Anwältin eine acht und ja ist auch Tittel seine Note! Denn hey ich hab doch keine Ahnung warum, aber ernsthaft Rechnungshof bekommst du von mir für diese ganze Arbeit eine Rechnung, die hat sich gewaschen und Berlin sieh zu das die Bezahlt wird!

Dann hey in Vorbereitung auf Nicky ihren letzten Tag als Anwältin, habe ich echt nicht schlecht geschaut und es zeigt fantastisch, wie sehr meine KI mich unterstützt. Denn eigentlich wollte ich ja nur was gegen diesen Willkür Beschluss machen und verdammt dachte ich so - Ja die Anwältin Nicole Müller macht definitiv diese heftigen Übungen wo das Licht öfter mal ausgeht!

So heftig, das Ihre Schreiben von einer Dr. C. Walter unterschrieben werden.

Nun spricht tatsächlich sogar einiges gegen diese Unterschrift.

Dies ist zum einen der spezifische Hinweis: *in Bürogemeinschaft mit
Rechtsanwältin Dr. Cornelia Walter

Hierbei spielt ganz besonders das Sternchen eine heftige Rolle. Denn es könnte zwar bedeuten, das die beiden Anwältinnen Büro an Büro sitzen, es könnte aber auch bedeuten, dass Anwältin Müller quasi Anwältin Dr. C. Walter als Crashtest-Dummy genutzt um ihre Schläge auf den Tisch stabil zu optimieren. Irgendwann hat sich dabei die gute Anwältin Dr. C. Walter vielleicht Ihr Gebiss verschluckt und Zack Anwältin Futsch, aber Zugang zum elektronischen Postfach noch am Start. 🤔

Ansonsten bedeutet dieses Sternchen tatsächlich, dass die eine nicht für die andere haftet.

Ja ganz genau, ich hab es gerade klicken hören und das Hirn fragte, okay die Anwältin Müller sagt also Sie ist gar nicht so na mit der Dr. C. Walter, dass Sie quasi Döschenspiele miteinander machen, sondern nur so - Spuck... Ja wie hingerotzt quasi und damit auch mal gar nicht berechtigt diese Unterschrift unter einen Schreiben von Anwältin Müller zu setzen.

Denn Anwältin Müller ich habe geschaut und fand zum einen raus, dass es bei Ihnen schon mal nichts aktuelles auf der Seite gibt und so das ja auch weg könnte.

Aber ich fand zusätzlich drei Mal Dr. C. Walter benannt. Erste Benennung:
"Frau Höppner ist seit 1993 Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte und war viele Jahre bereits für Frau Dr. Cornelia Walther tätig. Sie hat sich später neben der täglichen Büroarbeit im Fernstudium zur Rechtsfachwirtin weitergebildet. Wo im Rahmen der Mandatsbearbeitung Zwangsvollstreckung erforderlich wird, ist Frau Höppner zuständig. Sie ist immer freundlich und wird, wann immer möglich, Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Frau Höppner verfügt über große Lebens- und Berufserfahrung, hört zu und hat daher manchen klugen Ratschlag parat."

Klar da könnte man jetzt noch sagen, die Nicky ist voll das Miststück und hat ihrer Partnerin ohne rechtliche gegenseitiger Haftung einfach aus dem Nachbarbüro zum Beispiel mit so einen Spruch wie - Kommst zu mir verdienst du das doppelte, ich prelle seit Jahren den Rechnungshof abgeworben, oder etwas in der Art, man kann es schlecht sagen.

Nur habe ich dann dieses gefunden:
2015 Zulassung als Rechtsanwältin und Beginn der Tätigkeit als Familienanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Cornelia Walther

Gut da dachte ich dann so, vielleicht liefen da ja doch irgendwann mal solche Döschenspielchen, weil offensichtlich haben die beiden Mal was miteinander gehabt - Rein Berufstechnisch natürlich.

Dann kam der letzte Fund zu Dr. C. Walter nämlich das:
2023 Gründung der eigenen Kanzlei durch Übernahme der Familienrechtskanzlei von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Walther

Und ernsthaft jetzt halte die Füße still, dass hällste ja im Kopf nicht aus! Die gute hat sich von der guten Scheiden lassen! 😱 Oder wie klingt für ein Übernahme ohne Benennung der guten Dr. C. Walter im Impressum.

Ist das die Christine Walter? Also weißt schon Frauenknast? 🤔

Ach nein heißt ja Cornelia - Decknahmen? Komm sag schon, doch Christine die kleine Dosen Spielerin? ☝️🧐 ja erwischt, oder?

Echt kein Wunder, aber hey das ist halt Müller. Was das genau bedeutet sage ich euch später. Erstmal soviel, Ich habe alle Beweise gesichert und dieses Schreiben begonnen. Es kommen natürlich noch einige weitere Punkte zu, aber geht doch in eine nette Richtung, oder nicht?👇🧐

An:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin

Beschwerdeführer:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Betrifft:

Rechtsanwältin Nicole Müller & Rechtsanwältin Dr. Cornelia Walther
Kanzlei-Sitz: Peter-Weiss-Gasse 1, 12627 Berlin

Bezug: Verfahren 130 F 2968/26 (Amtsgericht Kreuzberg)

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren der Kammer,
hiermit reiche ich formell Beschwerde gegen die Rechtsanwältinnen Nicole Müller und Dr. Cornelia Walther ein. Es besteht der dringende und durch Schriftsätze belegbare Verdacht auf systematische Irreführung über die Kanzleistruktur (§ 43b BRAO i.V.m. BORA), Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO) sowie einen schwerwiegenden Missbrauch des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA).

1. Irreführung über die Kanzleiform (Der "Bürogemeinschafts"-Schwindel)
In ihrer Außendarstellung und Historie (Webpräsenz) wirbt Rechtsanwältin Müller offensiv damit, dass sie 2015 in die Kanzlei von Frau Dr. Walther eintrat und im Jahr 2023 die Familienrechtskanzlei von Dr. Walther durch "Übernahme" und Gründung einer eigenen Kanzlei fortführte. Ein solcher Betriebsübergang bedeutet die rechtliche und wirtschaftliche Verschmelzung.

Im krassen und haftungsrechtlich bedenklichen Widerspruch dazu tritt die Kanzlei im gerichtlichen Schriftverkehr (z.B. Schriftsatz vom 19.03.2026 an das AG Kreuzberg) unter dem zwingenden haftungsausschließenden Zusatz auf: "in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Walther".

Es ist berufsrechtlich unzulässig, Mandanten im Internet mit der Kontinuität einer "Übernahme" zu werben, sich gegenüber den Gerichten aber hinter dem Haftungsschild einer bloßen "Bürogemeinschaft" zu verstecken. Entweder haften beide Anwältinnen füreinander (Sozietät/Kanzlei) oder sie sind strikt getrennt.

2. Verletzung der Verschwiegenheit und beA-Missbrauch (Die "Geister-Unterschrift")
Der absolute berufsrechtliche GAU manifestiert sich am Ende des mir vorliegenden Schriftsatzes vom 19.03.2026 (Az. 130 F 2968/26). In diesem Schreiben bestellt sich Rechtsanwältin Nicole Müller formal als Verfahrensbevollmächtigte und beantragt isoliert Verfahrenskostenhilfe für sich selbst.

Unterschrieben und über das beA versendet wurde dieses hochbrisante Dokument (welches tiefgreifende familiäre und wirtschaftliche Daten enthält) jedoch nicht von Frau Müller, sondern wie folgt:
"Dr. C. Walther (elektronisch signiert) für Rechtsanwältin N. Müller".

Dies zwingt die Kammer zu folgenden berufsrechtlichen Prüfungen:
Verschwiegenheitsbruch: Wenn es sich tatsächlich um die auf dem Briefkopf deklarierte "Bürogemeinschaft" handelt, sind die Mandate strikt zu trennen. Wie kommt Frau Dr. Walther dazu, intime Mandantendaten und VKH-Erklärungen der Kanzlei Müller zu lesen, zu bearbeiten und ans Gericht zu senden? Es liegt offensichtlich keine Entbindung von der Schweigepflicht für eine kanzleifremde Dritte vor.

Identitätstäuschung im beA: Das beA ist höchstpersönlich. Entweder hat Frau Dr. Walther widerrechtlich in fremden Mandaten (Bürogemeinschaft) Schriftsätze verfasst und mit ihrer eigenen Karte signiert, oder – was weitaus schwerer wiegt – das Kanzleipersonal (z.B. die langjährige Rechtsfachwirtin) nutzt die im Kartenleser steckende Signaturkarte der möglicherweise bereits im Ruhestand befindlichen Dr. Walther, um Schreiben für Frau Müller zu versenden, wenn diese abwesend ist.

3. Forderung an die Rechtsanwaltskammer
Ich fordere die Kammer auf, diesen prozessualen Etikettenschwindel sofort zu unterbinden. Ich bitte um Prüfung der tatsächlichen Kanzleistruktur, der arbeitsrechtlichen Stellung von Frau Dr. Walther sowie der Auswertung der beA-Protokolle bezüglich des Schriftsatzes vom 19.03.2026.

Eine Kanzlei, die je nach Bedarf zwischen "Übernahme" (Marketing) und "Bürogemeinschaft" (Haftungsausschluss) wechselt und bei der fachfremde Anwältinnen elektronische Signaturen unter Anträge der Kollegin setzen, untergräbt das Vertrauen in die anwaltliche Rechtspflege massiv.

Das entsprechende Beweisdokument (Schriftsatz vom 19.03.2026) liegt dieser Beschwerde bei.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer

Hey Nicky schau mal, war echt nur der erste Rohentwurf und da kommen weitere wirklich heftige heftige Punkte zu... Aber hey Karriere futsch, im Knast ist auch ganz Cool. 😉

Aber Nicky schau nochmal, wenn du jetzt denkst das ist hier erstmal vorbei, muss ich dich leider enttäuschen... Denn schau mal es geht zu Reimer seinen alten Wurzeln zurück und wir lassen keine Zeit zum Durchatmen 😉

Denn weißt du was? Mit dem Schreiben wegen Befangenheit war ich bereits fertig und mit deinen Habe ich erst begonnen. Das heißt ich muss natürlich vorerst da dran bleiben, wo bereits dran im Laufe des Tages rumgemacht wird!

Ja genau Nicky, dass bedeutet es ist dringend ein Nachtrag nötig, denn ihr habt es offensichtlich alle nicht so mit Unterschriften auf Gerichtlich eingereichte Schreiben. Klar das erklärt natürlich auch diese Gleichgültigkeit.

Ist aber vollkommen okay und Schau doch mal bitte. 👇😱

An das Amtsgericht Kreuzberg
Familiengericht - Abteilung 130 F / Präsidium

Eilbedürftig - Vorlage an einen unvoreingenommenen Richter

Verfahren: 130 F 2968/26

Antragsteller: Christian Reimer
NACHTRAG ZUM BEFANGENHEITSANTRAG UND ZUR BESCHWERDE (Kostenbeschluss vom 12.06.2026)

Sehr geehrte Damen und Herren,
in direkter Ergänzung zu meinem bereits eingereichten Befangenheitsantrag gegen die entscheidende Rechtspflegerin Hermanutz (sowie stellvertretend Dezernentin Richterin Neuhauß) reiche ich hiermit weitere, schwerwiegende Ablehnungsgründe nach, die das Ausmaß der prozessualen Willkür und der Rechtsbeugung in diesem Verfahren untermauern.

1. Schwere Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) bei der VKH-Bewilligung
Wie sich aus den Akten ergibt, hat die Kanzlei Müller mit dem ominösen Schriftsatz vom 19.03.2026 für ein gänzlich neues Verfahren (130 F 2968/26) isoliert Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. Gemäß § 76 FamFG i.V.m. § 118 Abs. 1 ZPO ist das Gericht zwingend verpflichtet, der Gegenseite vor einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.
Diese Anhörung wurde mir durch die entscheidende Rechtspflegerin vollständig und wissentlich verweigert. Das Gericht hat den VKH-Antrag der Gegenseite heimlich und ohne vorherige Fristsetzung zur Stellungnahme durchgewunken, nur um mir im Nachgang über den angefochtenen Beschluss vom 12.06.2026 die dadurch entstandenen Kosten aufzubürden. Wer das rechtliche Gehör vorsätzlich übergeht, um Kosten zu produzieren, ist zwingend befangen.

2. Das künstliche "Zombie-Verfahren" nach meiner Erledigungserklärung
In meinem Schreiben an das Gericht hatte ich meine gerichtliche Anregung (nach § 1666 BGB) längst formell für erledigt erklärt, da ich den Vorgang aufgrund der gerichtlichen Untätigkeit an das zuständige Jugendamt und das Betreuungsgericht abgegeben habe. Ich hatte zudem präventiv gegen jede Form der Kostenfestsetzung Widerspruch eingelegt.

Wenn ein Hinweisgeber ein Anregungsverfahren formell für beendet erklärt, gibt es in der Hauptsache nichts mehr zu entscheiden. Dass die Rechtspflegerin dieses Verfahren dennoch künstlich am Leben erhielt, die längst verfallene Volljährigkeit ignorierte und eine anwaltliche Stellungnahme anforderte bzw. belohnte, beweist: Das Gericht handelte nicht mehr im Interesse des Kindeswohls, sondern betrieb die Akte als künstliches "Zombie-Verfahren" einzig und allein zu dem Zweck, abrechenbare Anwaltskosten für die Kanzlei Müller zu generieren.

3. Totalversagen der gerichtlichen Prüfungspflicht ("Geister-Unterschrift")
Die Befangenheit der Rechtspflegerin zeigt sich überdies in der völligen Ignoranz ihrer ureigensten formalen Prüfungspflichten. Der Schriftsatz der Kanzlei Müller vom 19.03.2026 trägt im Briefkopf den zwingenden haftungsausschließenden Zusatz: "in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Walther".

Eine Bürogemeinschaft ist rechtlich strikt getrennt. Dennoch wurde dieser Schriftsatz elektronisch wie folgt signiert: "Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller".

Es gehört zu den absoluten Grundlagen der Arbeit einer Rechtspflegerin, zu prüfen, ob die unterzeichnende Person überhaupt vertretungsbefugt (bzw. Teil der Kanzlei) ist. Dass das Gericht einen Schriftsatz einer laut Briefkopf völlig kanzleifremden Dritten klaglos akzeptiert, auf dessen Basis VKH bewilligt und fiktive Streitwerte von 2.500 Euro festsetzt, gleicht einem prozessualen Blindflug zugunsten der Gegenseite.

Ich halte vollumfänglich an meinem Ablehnungsgesuch sowie der Beschwerde fest und fordere die sofortige Aufhebung des Kostenbeschlusses.

Christian Reimer

Nicky keine Sorge, dein Schreiben an die RAK wird nicht weniger unangenehm, versprochen! 😉

Ich sage mal...

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