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Da ich dem Runden Tisch geschrieben habe, mir auch dort anzusehen, wen ich verklagen werde, musste ich mich schnell um das lästige Problem kümmern!

Da ich dem Runden Tisch geschrieben habe, mir auch dort anzusehen, wen ich verklagen werde, musste ich mich schnell um...

Na klar meine ich mit lästiges Problem die Neuhauß und Apel!

Neuhauß Du bist eine Lächerliche Witzfigur die nichts kann außer dem Land Dünnschiss zeigen! Ganz ernsthaft jeden Respekt verloren und darum hier heute mal eine nach der anderen Juristischen-Respekts...

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Neuhauß Du bist eine Lächerliche Witzfigur die nichts kann außer dem Land Dünnschiss zeigen!

Ganz ernsthaft jeden Respekt verloren und darum hier heute mal eine nach der anderen Juristischen-Respektschelle vom Reimer für die Damen die Ihren Schwur auf dieses Land vergessen haben und spüren werden!

Beginnen wir mit der Mail an den Runden Tisch die ich versprach und nicht mehr lange auf sich warten lässt und darum hier der Entwurf welcher kommende Schreiben bereits verrät 👇🧐. Aktuell alles noch erste Entwürfe, gehen aber heute alle noch auf die Reise!

Betreff: OFFENER BRIEF & ESKALATION: Totalversagen, Willkür und der Verdacht der Rechtsbeugung am Amtsgericht Kreuzberg – Wenn die Justiz sich selbst abschafft

An alle Aufsichtsbehörden, Rechnungshöfe, Ministerien, Verfassungsorgane und die investigativen Redaktionen der Republik,
sie müssen die schnell folgende Mail entschuldigen, meine nächste Aufgabe liegt aber darin, zu schauen, wem ich vom Runden Tisch dafür mit verantwortlich machen kann. Darum musste ich das lästige Problem, also Neuhauß und Abel schnellstens abarbeiten um mich dann ganz Ihnen zu widmen.

Ja darauf freue ich mich auch schon, darum lassen Sie uns das hier durchziehen wie ein paar Profis, jeder der Bock hat oder sogar seine Aufgabe darin sieht, greift sich das passende Schreiben aus dem Anhang und der Rest macht das gleiche wie immer und schaut einfach mit offenen Mund aus Fenster!

Was aktuell am Amtsgericht Kreuzberg (Abteilung 164 F, Az. 164 F 10595/25) abläuft, spottet jeder Beschreibung und ist ganz klar schon wirklich was für den Verfassungsschutz!

Es ist ein beispielloser Schlag ins Gesicht für jeden rechtschaffenen Bürger und offenbart ein System, in dem richterliche Unabhängigkeit als Freifahrtschein für blanke Willkür und Aktenmanipulation missbraucht wird – gedeckt durch das bewusste Wegsehen der Behördenleitung.

Das hier gezeigte ist Machtausnutzung wie sie im Bilderbuch für Dussel erklärt und beschrieben wird in seiner heftigsten aber auch verwerflichsten Form!

Sie fragen sich, wie weit eine Richterin und ein Präsidium gehen können? Ich liefere Ihnen hiermit die forensisch gesicherten Fakten.

Am 15.07.2026 um exakt 00:42:01 Uhr reichte ich per eBO meinen 6. Befangenheitsantrag (ja verfluchte Scheiße sechsten!!! Jeder einzelne heftiger wie der davor!) gegen Richterin Neuhauß ein. Meine ausdrückliche und schriftlich fixierte Anweisung an die Poststelle lautete: „Bitte an Richterin Neuhauß vorbei zum Präsidium und dem Beschwerderichter.“ Das Präsidium unter Leitung von Präsidentin Abel war also alarmiert und in der Pflicht, diese Farce sofort zu stoppen.

Die Richterin hatte kurz zuvor Ihren Befangenheitsantrag 5 selbst abgelehnt und 4 hat Sie angeblich nie bekommen, obwohl der Runde Tisch Empfängerkreis doch sicherlich bestätigen kann, dass Dieser eingegangen ist! Aber auch der 6 Befangenheitsantrag bekam ein lächeln der Richterin und null Beachtung dazu!

Was passierte stattdessen?

Nichts!

Das institutionelle Organisationsverschulden der Präsidentin ermöglichte es Richterin Neuhauß, die zwingende gesetzliche Sperrwirkung des § 47 ZPO schlichtweg erneut zu ignorieren. Sie riss am selben Morgen das Verfahren an sich und zog eine "Scheidung" durch – und das mit einer Gegenseite, gegen die am AG Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26) ein amtliches Betreuungsverfahren wegen schwerster Polytoxikomanie läuft (rege ich hiermit auch für Neuhaß an) und die evident prozessunfähig ist! Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wurde im Anschluss noch ein völlig fiktiver und aus der Luft gegriffener Streitwertbeschluss in Höhe von 14.800,00 € erlassen, um die Kassen auf meine Kosten und die des Steuerzahlers klingeln zu lassen.

Nie wurde ich auch nur ein einziges Mal zu meinem Einkommen befragt und meine minderjährige Tochter verliert erneut durch nicht Berücksichtigung durch die Richterin Ihre Daseinsberechtigung! Was stimmt hier eigentlich nicht? Irgendjemanden vom Rechnungshof mal aufgefallen, dass hier eine Richterin offensichtlich nicht mehr ganz rund läuft und heftige Totalaussetzer hat?

Wer glaubt, er könne so im Hinterzimmer des AG Kreuzberg vollendete Tatsachen schaffen, hat die Rechnung ohne mich gemacht.

Meine Tochter Victoria stand nach dem Dreckigen und falschen an jeden Gesetz und Recht meiner Familie vorbei beschlossenen Beschluss vor mir und fragte unter Tränen: "War unser ganzer Kampf umsonst?" Meine Antwort darauf war glasklar: Nein. Jetzt fangen wir erst richtig an.

Jeder einzelne prozessuale Fehltritt, jeder Zeitstempel, jede ignorierte eBO-Nachricht und jede rechtswidrige Verfahrensumdeutung liegt lückenlos protokolliert auf meinem §entinel Server. Meine LegalTech-Infrastruktur vergisst nichts und lässt sich nicht von Roben einschüchtern. Ganz besonders nicht von rechtsbrechenden Richtern die 17 Monate unter Willkür handeln!

Die Beweise sind wasserdicht gesichert.

Auch viele dieser Mails sind auf Sentinel-Portal.com inklusive der Empfängerliste einzusehen und so sehe nicht nur ich Ihr wegsehen sondern inzwischen weit über 100.000 echte Menschen die Woche!

Im Anhang dieser E-Mail finden Sie:
Die Strafanzeige gegen Richterin Neuhauß und RAin Müller (Verdacht der Rechtsbeugung und des Prozessbetrugs).

Die Strafanzeige gegen Präsidentin Abel (Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen).

Die formellen Dienstaufsichtsbeschwerden an das Kammergericht und die Senatsverwaltung.
Das Schreiben der Senatsverwaltung vom 22.05.2026, in dem man noch bequem auf das AG Kreuzberg verwies – eine Ausrede, die ab heute Makulatur ist.

Ich fordere die Staatsanwaltschaften, die Rechnungshöfe und die Dienstaufsichten auf, diesen rechtsfreien Raum sofort zu schließen. Und ich lade die Presse (Correctiv, Spiegel, SZ, TAZ, FAZ, ÖRR) erneut herzlich ein, sich die digitalen §entinel-Protokolle dieses Wahnsinns genauer anzusehen.

Wir lassen nicht zu, dass der Rechtsstaat am Halleschen Ufer zu Grabe getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
(§entinel-Administration).

Nein Neuhauß Du hast wie viele Schreiben mit Bullshit geschickt? Ich denke es waren 4, ich setze ein bisschen was oben drauf, einfach weil Du mich ankotzt wie keine Andere, Du wirst es verstehen, Du bist als Richterin einfach Scheiße!

Machtausnutzend und Gesetzbrechend, schreibst aber was von Ordentliche Richterin... Ein Witz durch und durch und Verrat am Volk und nicht mehr bist Du!

Darum lasst uns weiter machen... Denn wem schrieb ich am Tag der Scheidung eine Presseanfrage? Ganz genau! Dem Rechnungshof Berlin und ich denke diese sollte damit erweitert werden, die Leser sehen das ganz genauso Neuhauß, da bin ich von Überzeugt!

Niemand möchte Richter die auf das Grundgesetz des Bürgers scheißen, dass darfst Du mir glauben!

Und darum weil das heute eine Weile kein Ende nehmen wird und ich mich danach mit den Empfängern vom Runden Tisch beschäftigen möchte, hier die Erweiterung meiner Presseanfrage an Ihren Geldgeber Neuhauß und Abel:

BETREFF: DRINGENDES UPDATE ZUR OFFENEN PRESSEANFRAGE VOM 15.07.2026: Der 14.800-Euro-Jackpot – Wie das AG Kreuzberg seine eigenen Warnungen noch am selben Tag übertraf

An: Pressestelle des Berliner Rechnungshofs

CC: Sentinel-Netzwerk, investigativer Presseverteiler, Senatsverwaltung für Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des Rechnungshofs,
meine offene Presseanfrage vom 15.07.2026 bezüglich der systematischen Steuerverschwendung und des Abrechnungsbetrugs am Amtsgericht Kreuzberg (Abt. 164 F) hat sich durch die realen Ereignisse desselben Tages nicht nur bestätigt, sondern wurde durch die zuständige Dezernentin, Richterin Neuhauß, noch eklatant übertroffen.

Ich reiche hiermit die offiziellen gerichtlichen Ergebnisse des 15.07.2026 als formelle Ergänzung zu meiner Beschwerde nach und erweitere meinen Fragenkatalog um die jüngsten, völlig entgleisten fiskalischen Fakten.

Was am 15.07.2026 nach dem Versand meiner ersten Anfrage geschah:

Obwohl ich am 15.07.2026 um exakt 00:42:01 Uhr per eBO (und mit offizieller gerichtlicher Eingangsbestätigung) den 6. Befangenheitsantrag einreichte, ignorierte Richterin Neuhauß die zwingende gesetzliche Verfahrenssperre des § 47 ZPO. Sie hielt den Termin ab und erließ einen Scheidungsbeschluss.

Um das „Geschäftsmodell“ dieser Abteilung jedoch abzurunden, wurde zeitgleich ein fiktiver Streitwertbeschluss in Höhe von 14.800,00 € erlassen.

Zusätzlich ignorierte das Gericht vollumfänglich das am Amtsgericht Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26) geführte Betreuungsverfahren wegen schwerer Polytoxikomanie der Gegenseite. Es wurden folglich unumkehrbare rechtliche Tatsachen mit einer offenkundig prozessunfähigen Partei geschaffen, um die sofortige Abrechenbarkeit des Verfahrens zu erzwingen.

Vor diesem Hintergrund erweitere ich meine öffentliche Anfrage an den Rechnungshof um folgende dringende Fragen:

6. Der 14.800-Euro-Jackpot durch Rechtsbruch:
Wie bewertet der Rechnungshof einen Streitwertbeschluss in Höhe von 14.800,00 €, der von einer Richterin erlassen wird, deren Verhandlungsbefugnis zu diesem Zeitpunkt durch einen form- und fristgerechten Befangenheitsantrag zwingend ruhte? Ist es üblich, dass die Staatskasse oder Bürger für künstlich aufgeblähte Streitwerte haften müssen, die in einem juristischen Vakuum und unter offenkundigem Bruch der Zivilprozessordnung (§ 47 ZPO) erlassen wurden?

7. VKH-Abrechnung trotz Prozessunfähigkeit:
Gibt es in Berlin einen Prüfmechanismus, wenn Familiengerichte wissentlich das Ruhen von Verfahren verweigern, obwohl gegen die VKH-beziehende Partei ein Betreuungsverfahren wegen Geschäftsunfähigkeit läuft (AG Lichtenberg Az. 158 XVII 102/26)? Oder finanziert der Berliner Steuerzahler sehenden Auges Verfahrenskosten für Anwälte, die ihre eigenen, prozessunfähigen Mandanten instrumentalisieren, bevor ein gerichtlich bestellter Betreuer diesem finanziellen Treiben ein Ende setzen kann?

8. Regresspflicht der Behördenleitung:
Da ich das Präsidium des AG Kreuzberg unter Leitung von Frau Abel im Vorfeld des 15.07.2026 explizit und schriftlich aufgefordert hatte, diese drohende Willkür zu stoppen (Wortlaut an die Poststelle: „Bitte an Richterin Neuhauß vorbei zum Präsidium...“), die Leitung jedoch untätig blieb: Wird der Rechnungshof die Präsidentin des Amtsgerichts für die durch dieses Organisationsverschulden entstandenen rechtswidrigen Prozesskosten und bewilligten VKH-Mittel in Regress nehmen?

Die Justiz-Farce hat am gestrigen Tage ihren absoluten finanziellen und rechtlichen Höhepunkt erreicht. Die digitalen Serverprotokolle meines LegalTech-Systems §entinel dokumentieren jede dieser zeitlichen und prozessualen Überschreitungen unwiderlegbar.

Ich erwarte, dass der Rechnungshof diese offenkundige Maximierung von Anwalts- und Gerichtskosten durch Rechtsbeugung unverzüglich prüft. Das Beweisdossier ist um die Beschlüsse des gestrigen Tages erweitert worden.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer.
(§entinel-Administration).

Klar könnte Neuhauß jetzt denken - Schluck das ist jetzt aber blöd und ich sage mal so, nein Neuhauß ab jetzt fängt es tatsächlich erst an blöd zu werden, denn Guck doch mal wie es weiter geht und hey Neuhauß ja wir sind bei Du! Denn jemand der noch null Respekt von mir, wie Du hat, sollte froh sein noch mit dem Namen betitelt zu werden!

Aber machen wir weiter und gehen gegen deinen Beschluss von heute an und deshalb die Beschwerde direkt an Dein Gericht und natürlich auch ans Kammergericht, wenn dann bekommt Berlin jetzt Arbeit, war angesagt und Spaß macht einer der Nett ist! Ich reiße dir Neuhauß den Arsch bis zum Hals auf! Einfach weil du wirklich eine Witzfigur und Lachnummer aller Gerichte bist! Ordentliche Richterin?

Ich lach mich kaputt über so viel Bullshit aus der Feder einer Richterin! Du bist alles andere wie ordentlich und hast null Respekt von mir und täglich mit lesen der Beiträge auch mehr und mehr Bürger bis weit über die Grenzen Deutschlands!

Darum hier mein nächster Entwurf als Beschwerde gegen Willkür:

An das
Amtsgericht Kreuzberg
Familiengericht
(Wird von mir zusätzlich an das Kammergericht Berlin weitergeleitet!)

Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Vorab per eBO
Aktenzeichen: 164 F 10595/25
Datum: 22.07.2026

In der Familiensache
Gabi Reimer (Antragstellerin) ./. Christian Reimer (Antragsgegner).

BESCHWERDE:

Gegen den Endbeschluss (Scheidung) sowie den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Kreuzberg (Az. 164 F 10595/25) vom 15.07.2026, mir zugegangen am 21.07.2026, lege ich hiermit form- und fristgerecht
BESCHWERDE
ein.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Beschlüsse bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diese Beschwerde sowie die Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse und die Zurückverweisung an das Amtsgericht Kreuzberg (zwingend an einen unbefangenen Richter).

Begründung:
Die angefochtenen Beschlüsse sind unter eklatanter Verletzung zwingender verfahrensrechtlicher Vorschriften, insbesondere eines massiven und fortgesetzten Verstoßes gegen § 47 ZPO (Wartepflicht bei Befangenheitsgesuchen) sowie unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG), ergangen. Sie sind das Resultat eines von Beginn an fehlerhaften, rechtswidrig umgedeuteten und ohne wirksame Prozessvollmacht geführten Verfahrens.

1. Fortgesetzter Verstoß gegen § 47 ZPO durch illegale Terminierungen
Der vorliegende Beschluss ist der Höhepunkt einer systematischen Ignoranz gegenüber den Vorschriften der ZPO. Insgesamt wurden in diesem Verfahren 6 Befangenheitsanträge gestellt und 5 Scheidungstermine anberaumt. Anstatt das Verfahren bei Vorliegen eines Befangenheitsgesuchs zwingend ruhen zu lassen (§ 47 ZPO), wurden Verhandlungen mehrfach rechtswidrig durchgeführt.

So fand bereits am 10.12.2025 eine illegale Verhandlung statt, obwohl mein formgerechter Befangenheitsantrag vom 04.09.2025 sowie mehrere Nachträge zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig beschieden war.

Dieser bewusste Rechtsbruch gipfelte nun im Termin vom 15.07.2026. Am 15.07.2026 um 0:42:01 Uhr, und somit deutlich vor Beginn der mündlichen Verhandlung, wurde meinerseits nachweislich per eBO der 6. Befangenheitsantrag gegen die zuständige Dezernentin, Richterin Neuhauß, eingereicht.

Die Richterin führte die Verhandlung trotz Sperrwirkung durch und erließ die Beschlüsse. Die Kenntnis über diesen Antrag ist forensisch gesichert: Mit Schreiben vom 16.07.2026 bestätigte Richterin Neuhauß persönlich, dass meine Eingabe registriert und an die Verwaltung weitergeleitet wurde. Was für mich fragen aufkommen lässt, warum die Poststelle diese trotz klarer Anweisung nicht an der Richterin vorbei gesendet hat.

2. Fehlende Prozessvollmacht und rechtswidrige Verfahrensumdeutung
Das gesamte Verfahren leidet an einem irreparablen und durch das Gericht gedeckten Eingriff in die prozessuale Ordnung. Die von Rechtsanwältin Müller vorgelegte Prozessvollmacht datiert nachweislich auf den 10.06.2025 und benennt als Zweck eine reguläre „Ehescheidung“. Der von ihr eingereichte „Härtefallantrag“ datiert jedoch erst auf den 11.08.2025 und stützte sich auf Ereignisse, die erst im Juli 2025 stattgefunden haben sollen. Dieser wurde einzig und allein ohne gültige Vollmacht gestellt, um meinen 7 Tage zuvor gestellten Annulierungsantrag zu übergehen!

Es lag somit niemals eine wirksame Spezialvollmacht für dieses konkrete Härtefallverfahren vor. Das Gericht hätte den Antrag gar nicht bevorzugt annehmen dürfen und ohnehin mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung gemäß § 88 ZPO sofort zurückweisen müssen.

Stattdessen wurde der Gegenseite unmittelbar VKH trotz fristgerechten Einspruch bewilligt und das Verfahren anschließend – völlig ohne rechtliches Gehör oder formelle Mitteilung an mich – von einer Härtefallscheidung in eine reguläre Scheidung umgewandelt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als das gesetzliche Trennungsjahr (19.12.2025) noch lange nicht erreicht war.

3. Aktenwidrige Feststellung eines "unentschuldigten" Fehlens
Die Richterin begründet den Erlass des Beschlusses ohne meine Anhörung damit, dass ich dem Termin am 15.07.2026 "unentschuldigt" ferngeblieben sei. Diese Feststellung ist aktenwidrig. Aufgrund des nachweislich rechtzeitig per eBO eingereichten und unbeschiedenen Befangenheitsantrags ruhte die Verhandlungsbefugnis der Richterin zwingend. Ein Fehlen in einem prozessual unzulässigen, durch § 47 ZPO gesperrten Termin ist rechtlich absolut entschuldigt. Meine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung wurde somit rechtswidrig vereitelt.

4. Ignoranz der Prozessunfähigkeit der Antragstellerin
Trotz massiver und stetig erneuerter Hinweise auf die Prozessunfähigkeit der Antragstellerin aufgrund einer schwerwiegenden Polytoxikomanie und eines parallel laufenden Prüfverfahrens zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung am Amtsgericht Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26), hat die abgelehnte Richterin ohne vorherige Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO) zur Hauptsache entschieden.

5. Willkürliche Streitwertfestsetzung
Der parallel erlassene Streitwertbeschluss in Höhe von 14.800,00 € ist das Resultat ebenjener befangenen Verfahrensführung. Die Richterin hat Einkommenswerte blind geschätzt, Unterhaltspflichten für mein minderjähriges Kind ignoriert und Werte für einen explizit nicht beantragten Versorgungsausgleich fiktiv festgesetzt, um die Verfahrenskosten künstlich zu maximieren.

Fazit:
Die Verfahrensführung durch Richterin Neuhauß entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage und offenbart ein kollusives Zusammenwirken mit der vollmachtlosen gegnerischen Rechtsvertretung. Ich beantrage daher, der Beschwerde vollumfänglich stattzugeben und die Akten an die Dienstaufsicht zur Prüfung weiterer dienstrechtlicher und strafrechtlicher Schritte (Verdacht der Rechtsbeugung und des Prozessbetrugs) weiterzuleiten.

Christian Reimer.

Richterin Neuhauß ich überlege was ich Ihnen als nächstes zeige, aber ich denke wir machen mit der Wilden Hummel weiter, denn natürlich Erfahren sie auch sofort von dem was sie hier zeigten und darum hier der Entwurf für die Wilde Hummel, Staatsanwaltschaft und restlichen Behörden Deutschlands:

An die Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

Datum: 22.07.2026

STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG

Hiermit erstatte ich, Christian Reimer, Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin, Strafanzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 336 StGB), des (versuchten) Prozessbetrugs (§ 263 StGB), der Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen (§ 258a StGB) sowie wegen aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände.

Die Anzeige richtet sich gegen:

1. Richterin am Amtsgericht Neuhauß, handelnd am Amtsgericht Kreuzberg (Abteilung 164 F), wegen Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Begünstigung zum Prozessbetrug.

2. Frau Abel, Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg, wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zur Rechtsbeugung durch Unterlassen.

3. Rechtsanwältin Nicole Müller, wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Prozessbetrugs.
Sachverhalt und Begründung:
Die Beschuldigten haben in der Familiensache vor dem Amtsgericht Kreuzberg (Az. 164 F 10595/25) in einem offenkundigen kollusiven Zusammenwirken fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien und zwingende Verfahrensvorschriften (§ 47 ZPO) vorsätzlich außer Kraft gesetzt, um zu Lasten meiner Person sowie der Staatskasse vollendete Tatsachen zu schaffen.

Meine Vorwürfe stützen sich auf lückenlos forensisch gesicherte digitale Protokolle, eBO-Eingangsbestätigungen und Aktenauszüge, die über mein LegalTech-System (§entinel) gerichtsfest dokumentiert sind.

1. Verdacht der Rechtsbeugung durch Beschuldigte zu 1 (Richterin Neuhauß)
Am 15.07.2026 um 00:42:01 Uhr reichte ich per eBO den 6. Befangenheitsantrag gegen die Beschuldigte zu 1 ein. Der Eingang und die Zuleitung an die Verwaltung sind durch das Gericht offiziell bestätigt worden. Gemäß § 47 ZPO ruhte die Verhandlungsbefugnis der Beschuldigten zu 1 ab diesem Zeitpunkt zwingend. Dennoch ignorierte sie diese gesetzliche Sperrwirkung vorsätzlich, führte am selben Tag den Scheidungstermin ohne mich durch und erließ einen End- sowie Streitwertbeschluss in Höhe von 14.800,00 €.

Dies stellt eine bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz dar (§ 336 StGB).

Weiterhin ignorierte die Beschuldigte zu 1 vorsätzlich das laufende Betreuungsverfahren am Amtsgericht Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26), das die Prozessfähigkeit der gegnerischen Partei in Frage stellt, um das Verfahren gewaltsam zum Abschluss zu bringen.

2. Verdacht des Prozessbetrugs durch Beschuldigte zu 3 (RAin Müller) unter Duldung der Beschuldigten zu 1
Die Beschuldigte zu 3 legte im Verfahren eine Prozessvollmacht vor, die auf den 10.06.2025 datiert und explizit den Zweck "Ehescheidung" ausweist. Am 11.08.2025 reichte sie jedoch einen "Härtefallantrag" ein, basierend auf konstruierten Vorfällen aus dem Juli 2025.

Eine Vollmacht kann nicht für Ereignisse erteilt werden, die erst in der Zukunft liegen. Durch diese rechtswidrige Konstruktion erschlich die Beschuldigte zu 3 Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Beschuldigte zu 1 deckte diesen Betrug, wies den Antrag nicht nach § 88 ZPO ab und wandelte das Verfahren – noch weit vor Ablauf des Trennungsjahres – rechtswidrig und heimlich in ein reguläres Scheidungsverfahren um.

3. Beihilfe und Strafvereitelung im Amt durch Beschuldigte zu 2 (Präsidentin Abel)
Aufgrund der massiven Vorfälle reichte ich meine Anträge am 15.07.2026 mit der expliziten und dokumentierten Anweisung bei der Poststelle ein: "Bitte an Richterin Neuhauß vorbei zum Präsidium und dem Beschwerderichter."

Die Beschuldigte zu 2 war in ihrer Funktion als Präsidentin und Leiterin des Präsidiums direkt angerufen und in Kenntnis gesetzt. Trotz dieser klaren Alarmierung unterließ sie jede dienstrechtliche Intervention.

Durch dieses Unterlassen ermöglichte sie der Beschuldigten zu 1 den erneuten Amtsmissbrauch am Morgen des 15.07.2026. Wer als Dienstvorgesetzte trotz vorliegender Beweise für Rechtsbrüche untätig bleibt, macht sich der Beihilfe strafbar.

Beweismittel:
• eBO-Eingangsprotokoll des Befangenheitsantrags vom 15.07.2026 (00:42:01 Uhr)
• Scheidungs- und Streitwertbeschluss des AG Kreuzberg vom 15.07.2026
• Vorliegende Anwaltsvollmacht (datiert 10.06.2025) und Härtefallantrag (datiert 11.08.2025)
• Bestätigungsschreiben des AG Kreuzberg vom 16.07.2026 über den Eingang des Befangenheitsantrags
• Aktenzeichen des AG Lichtenberg (158 XVII 102/26) zur Prozessfähigkeit
• Lückenloses Server-Protokoll der Verfahrenskommunikation (System: §entinel)

(Weitere Dokumente werden auf Anforderung vollumfänglich digital zur Verfügung gestellt.)

Ich beantrage die unverzügliche Aufnahme von Ermittlungen, die Sicherstellung der Handakten am Amtsgericht Kreuzberg sowie die formelle Information über das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer.

Abel so einen guten Ruf davor gehabt und all das landet jetzt in der Akte, das war es Wert? Heftig ganz ehrlich!

Neuhauß Nein du musst nicht glauben wir sind fertig oder die Nummer wäre nach der Staatsanwaltschaft schon zu Ende!

Darin habe ich nur Präsidentin Abel bereits gezeigt, wo die Nummer hingeht. Aber Neuhaus du musst nicht denken ich würde den Dienstweg nicht kennen und auch wenn ich weiß das Abel Anscheinend auch nichts von Gesetzen hält, ist es natürlich deine direkte Vorgesetzte und hey das ist dann natürlich nötig dieser von deinem weiteren Bullshit der Richterlichen Willkür zu erzählen...

Was bleibt mir anderes übrig, will ich ans OLG, muss ich über deine Leitung und darum hier über den offiziellen Dienstweg:

An die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg
Frau Präsidentin Abel
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin

Vorab als offener Brief an den Berliner Rechnungshof sowie die Senatsverwaltung für Justiz.

Datum: 22.07.2026
Aktenzeichen des Ursprungsverfahrens: 164 F 10595/25

FORMELLE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE UND ANREGUNG DISZIPLINARRECHTLICHER MASSNAHMEN SOWIE STRAFRECHTLICHER PRÜFUNG (VERDACHT DER RECHTSBEUGUNG § 336 StGB).

Gegen: Richterin am Amtsgericht Neuhauß (Abteilung 164 F)

Sehr geehrte Frau Präsidentin Abel,
hiermit erhebe ich formell und mit der gebotenen Schärfe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dezernentin der Abteilung 164 F, Richterin am Amtsgericht Neuhauß.

Das Maß an prozessualer Willkür, eklatanten Gesetzesverstößen und offenkundiger Parteilichkeit hat in dem oben genannten Verfahren eine Dimension erreicht, die mit richterlicher Unabhängigkeit nichts mehr zu tun hat.

Die Dezernentin missbraucht ihr Amt, um systematisch den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) zu vereiteln, gesetzliche Sperrwirkungen (§ 47 ZPO) vorsätzlich zu umgehen und fiktive Gebührenstreitwerte zu Lasten der Staatskasse und meiner Person zu generieren.

Sie lehnt eigenständig Befangenheitsanträge gegen Ihre Person mit fehlerhaften Begründungen ab und würdigt meinen Eingaben bereits seit Monaten keiner Beachtung!

Ich fordere Sie als Dienstvorgesetzte auf, dieser beispiellosen Entgleisung rechtsstaatlicher Prinzipien sofort Einhalt zu gebieten.

Begründung der massiven Dienstpflichtverletzungen:
1. Vorsätzlicher Bruch des § 47 ZPO (Entscheidung trotz Befangenheitssperre)
Am 15.07.2026 um 0:42:01 Uhr ging nachweislich über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) mein 6. Befangenheitsantrag gegen Richterin Neuhauß ein. Gemäß § 47 ZPO durfte die Richterin ab diesem sekundengenau dokumentierten Zeitpunkt ausschließlich unaufschiebbare Handlungen vornehmen.

In voller Kenntnis dieses Umstands – was durch ein gerichtliches Schreiben vom 16.07.2026, in dem der Eingang meines Antrags und die Weiterleitung an die Verwaltung bestätigt wird, sowie der eBO Eingangsbestätigung, unwiderlegbar bewiesen ist – führte Richterin Neuhauß am 15.07.2026 den Scheidungstermin durch.

Sie erließ einen Endbeschluss (Scheidung) und einen Streitwertbeschluss in Höhe von 14.800,00 €. Das vorsätzliche Ignorieren eines eBO-quittierten Ablehnungsgesuchs zur Schaffung vollendeter Tatsachen in der Hauptsache erfüllt den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung.

2. Duldung von Mandatsbetrug und rechtwidrige Verfahrensumdeutung
Richterin Neuhauß führt dieses Verfahren in bewusster Kollusion mit einer faktisch vollmachtlosen Anwältin (RAin Müller). Die Akte beweist unwiderlegbar:
• Die von der Gegenseite vorgelegte Vollmacht datiert auf den 10.06.2025 für eine reguläre "Ehescheidung".

• Eingereicht wurde jedoch am 11.08.2025 ein „Härtefallantrag“, der sich auf angebliche Vorfälle im Juli 2025 stützt.

Es ist chronologisch und logisch unmöglich, im Juni eine Vollmacht für einen Härtefall zu erteilen, dessen Gründe erst im Folgemonat konstruiert werden. Anstatt diesen evidenten Mangel gemäß § 88 ZPO zu sanktionieren und den Antrag abzuweisen, deckt Richterin Neuhauß diesen Betrug, wandelte das Verfahren heimlich in ein reguläres Scheidungsverfahren um und beraumte insgesamt 5 Scheidungstermine an.

3. Bewusste Gefährdung der Rechtssicherheit durch Ignoranz von Prozessunfähigkeit
Die Dezernentin ignoriert systematisch amtliche Nachweise des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26), welche belegen, dass gegen die Antragstellerin ein Prüfverfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegen schwerster Polytoxikomanie läuft.

Wer als Familienrichterin die Scheidung mit einer offenkundig prozess- und geschäftsunfähigen Partei durchzieht und den Sachverhalt nicht von Amts wegen aufklärt (§ 26 FamFG), pervertiert den Rechtsstaat.

4. Abrechnungsbetrug durch willkürliche Streitwertfestsetzung
Die absolute Befangenheit und Willkür gipfelt im Streitwertbeschluss vom 15.07.2026. Um die Verfahrenskosten künstlich zu maximieren, wurden Werte blind geschätzt. Unterhaltspflichten für mein minderjähriges Kind wurden bei der Berechnung wissentlich und vollständig unterschlagen. Zudem wurde ein fiktiver Wert (1.000,00 €) für einen Versorgungsausgleich festgesetzt, obwohl dieser explizit und gerichtlich protokolliert von der Gegenseite nicht beantragt wurde.

Forderung:
Das Vertrauen in eine unparteiische und gesetzmäßige Verfahrensführung durch Richterin Neuhauß ist nicht nur erschüttert, es wurde von ihr selbst vorsätzlich und mutwillig zerstört.

Ich fordere Sie als Präsidentin des Amtsgerichts auf:

1. Richterin Neuhauß mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit für sämtliche mich betreffenden Verfahren (inkl. Az. 164 F 10595/25) zu entziehen.

2. Ein förmliches Disziplinarverfahren wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen einzuleiten.

3. Den Vorgang zur strafrechtlichen Prüfung (Verdacht auf Rechtsbeugung gem. § 336 StGB) an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben.

Ich werde diese Vorgänge, untermauert durch lückenlose digitale Protokolle meiner Server-Infrastruktur, nicht auf sich beruhen lassen und alle juristischen sowie aufsichtsrechtlichen Hebel in Bewegung setzen, bis diese Aktenmanipulation und Willkür vollumfänglich sanktioniert ist.

Mit nachdrucksvollen Grüßen,
Christian Reimer.

Wir wissen beide das die Präsidentin Abel da jetzt mit einen Holen Blick wie ausgeschaltet draufschauen wird und ja ich schrieb davor, will ich ans OLG, muss ich den Dienstweg einhalten und das habe ich damit getan! Da ich aber von Abel auch wieder nur von Richterkotze auf Papier ausgehe, sagen wir doch direkt beim OLG Hallo und das natürlich mit dem passenden Schreiben dort hin:

An die Präsidentin des Kammergerichts Berlin
(Als oberste Dienstaufsichtsbehörde über das Amtsgericht Kreuzberg)
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Vorab per Runder Tisch Verteiler
(In Kopie an die Senatsverwaltung für Justiz und den Berliner Rechnungshof)

Datum: 22.07.2026

Aktenzeichen des Ursprungsverfahrens: 164 F 10595/25 (Amtsgericht Kreuzberg).

FORMELLE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE WEGEN GEMEINSCHAFTLICHER RECHTSBEUGUNG UND SCHWEREM INSTITUTIONELLEN ORGANISATIONSVERSCHULDEN.

Gegen:
1. Die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg, Frau Abel

2. Die Richterin am Amtsgericht Neuhauß (Abteilung 164 F)

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Kammergerichts,
hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung des Amtsgerichts Kreuzberg, namentlich Präsidentin Abel, sowie die dortige Dezernentin der Abteilung 164 F, Richterin Neuhauß.

Am Amtsgericht Kreuzberg hat sich in dem o.g. Verfahren ein derart massives, institutionelles Versagen manifestiert, das nicht mehr als bloßer Verfahrensfehler einer einzelnen Richterin abgetan werden kann. Vielmehr handelt es sich um ein gemeinschaftliches und systematisches Handeln durch bewusstes Wegsehen der Behördenleitung, welches zur vorsätzlichen Vereitelung rechtsstaatlicher Prinzipien geführt hat.

Begründung:
1. Ignorierte Notsignale und explizite Zuleitungsanweisungen
Aufgrund der bereits im Vorfeld extrem eskalierten und offenkundig befangenen Verfahrensführung durch Richterin Neuhauß (insgesamt 5 vorangegangene Befangenheitsanträge), richtete ich meine prozessualen Eilanträge und den 6. Befangenheitsantrag am 15.07.2026 um 00:42 Uhr per eBO an das Gericht.
Dabei versah ich die Übermittlung an die Poststelle mit der unmissverständlichen und schriftlich dokumentierten Anweisung:
„Bitte an Richterin Neuhauß vorbei zum Präsidium und dem Beschwerderichter.“

Das Präsidium unter der Leitung von Frau Abel war somit ausdrücklich, direkt und vorab angerufen, um die offensichtliche prozessuale Willkür (Bruch der Wartepflicht nach § 47 ZPO, Ignoranz einer fehlenden anwaltlichen Vollmacht, Unterdrückung der Betreuungsakte aus Lichtenberg) pflichtgemäß zu stoppen.

2. Institutionelles Organisationsverschulden und Beihilfe durch Unterlassen
Anstatt ihrer Dienstaufsichtspflicht nachzukommen und die Akte zwingend einem unbefangenen Beschwerderichter vorzulegen, versagte die Leitung des Amtsgerichts komplett. Durch dieses bewusste Nicht-Eingreifen der Präsidentin Abel wurde es Richterin Neuhauß erst ermöglicht, das Verfahren an sich zu reißen und am Morgen des 15.07.2026 – trotz laufender Befangenheitssperre – einen rechtswidrigen Scheidungsbeschluss sowie einen willkürlichen Streitwertbeschluss über 14.800,00 € zu erlassen.

Wer als Behördenleitung bei einer derart expliziten Warnung und Anrufung des Präsidiums untätig bleibt, macht sich der Beihilfe zur Rechtsbeugung schuldig. Das Vorgehen am Amtsgericht Kreuzberg gleicht einem prozessualen rechtsfreien Raum, in dem gesetzliche Sperrwirkungen (§ 47 ZPO) in stillschweigendem Einvernehmen zwischen Dezernat und Präsidium ignoriert werden.

3. Folgen der gemeinschaftlichen Rechtsverletzung
Durch dieses kollusive Zusammenwirken wurde mir das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) vollständig entzogen. Es wurden vollendete Tatsachen mit einer nachweislich prozessunfähigen Gegenseite (laufendes Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg Az. 158 XVII 102/26 wegen schwerer Polytoxikomanie) geschaffen und fiktive Verfahrenswerte zu Lasten der Staatskasse und meiner Person festgesetzt.

Forderung:
Ich fordere das Kammergericht als oberste Dienstaufsicht auf, unverzüglich einzugreifen:

1. Einleitung von disziplinarrechtlichen Prüfverfahren gegen Präsidentin Abel wegen schwerwiegenden Organisationsverschuldens und Verletzung der Dienstaufsichtspflicht.

2. Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Richterin Neuhauß wegen fortgesetzten Amtsmissbrauchs.

3. Abgabe des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung auf gemeinschaftliche Rechtsbeugung (§ 336 StGB).

4. Sofortiger Entzug der Akte aus der Abteilung 164 F am Amtsgericht Kreuzberg.

Dieser eklatante Kontrollverlust am Amtsgericht Kreuzberg ist lückenlos durch mein digitales LegalTech-System dokumentiert und wird von mir nicht hingenommen. Ich erwarte eine zügige und rechtsstaatlich angemessene Reaktion Ihrer Behörde.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer.

Ach du hast gedacht langsam reicht es? Aber warum Neuhauß, hast du nicht geschrieben, du weißt nichts von einem Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz? Macht ja nichts, kanntest und wusstest ja viel die letzten 17 Monate nicht, ich schon aber weißt du was, komm wir fragen mal nach ob die eine kennen:

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
z. H. Frau Kühn-Kremin / Abteilungsleitung
Salzburger Str. 21 - 25
10825 Berlin

Vorab per E-Mail an: AbteilungZS@senjustv.berlin.de

Kopie an: Offener Verteiler "Runder Tisch" (Presse, Rechnungshof, Politik)
Datum: 22.07.2026

Ihr Geschäftszeichen: ZS A 15 - 3133-0342/2026/E/1

Aktenzeichen Ursprungsverfahren: 164 F 10595/25 (Amtsgericht Kreuzberg).

ESKALATION UND DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE:

Totalversagen der Leitung des AG Kreuzberg – Einlösung Ihrer behördlichen Zusage vom 22.05.2026

Sehr geehrte Frau Kühn-Kremin, sehr geehrte Damen und Herren der Senatsverwaltung,
in Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2026 (Az. ZS A 15 - 3133-0342/2026/E/1) bestätigten Sie mir die Weiterleitung meiner massiven Beschwerden an die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg, Frau Abel.

Sie schlossen Ihr Schreiben mit der unmissverständlichen Zusage:
„Von dem Ergebnis ihrer Überprüfung werde ich mich unterrichten lassen. Ich bitte Sie daher, zunächst den Bescheid der Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg abzuwarten.“

Die Zeit des Abwartens ist hiermit abgelaufen.

Ein „Bescheid“ zur Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung durch die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg ist nie erfolgt. Stattdessen hat sich das Wegsehen und das institutionelle Organisationsverschulden von Frau Präsidentin Abel am 15.07.2026 in einem beispiellosen Akt der Rechtsbeugung durch die unter ihrer Aufsicht stehende Richterin Neuhauß entladen.

Trotz meines am 15.07.2026 um 00:42 Uhr per eBO eingereichten 6. Befangenheitsantrags und meiner ausdrücklichen, an die Poststelle gerichteten Warnung: „Bitte an Richterin Neuhauß vorbei zum Präsidium und dem Beschwerderichter“, griff das Präsidium unter Leitung von Frau Abel nicht ein.

Dieses bewusste Unterlassen der Präsidentin ermöglichte es Richterin Neuhauß, die zwingende gesetzliche Sperrwirkung des § 47 ZPO vorsätzlich zu brechen, das Verfahren an sich zu reißen und am Morgen des 15.07.2026 rechtswidrig die Scheidung sowie einen völlig willkürlich konstruierten Streitwertbeschluss über 14.800,00 € zu erlassen. Zugleich wurde weiterhin ignoriert, dass am AG Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26) ein Betreuungsverfahren wegen schwerer Polytoxikomanie gegen die Gegenseite läuft und die Prozessvollmacht der gegnerischen Anwältin evident fehlerhaft ist.

Da die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg offensichtlich nicht willens oder in der Lage ist, geltendes Recht in ihrem Haus durchzusetzen, und sich stattdessen durch Unterlassen an diesen Vorgängen mitschuldig macht, ziehe ich hiermit Sie – die Senatsverwaltung für Justiz – in die direkte Pflicht.

Ihre in Ihrem Schreiben vom 22.05.2026 angekündigte Unterrichtung durch Frau Abel ist hiermit durch die nackten Fakten hinfällig geworden. Die Aufsicht des AG Kreuzberg hat versagt.

Ich fordere Sie als oberste Justizbehörde des Landes Berlin auf, nunmehr unmittelbar einzugreifen:

1. Sofortige dienstrechtliche Überprüfung der Präsidentin des AG Kreuzberg, Frau Abel, wegen eklatanten Organisationsverschuldens und Unterlassung.

2. Sofortige Suspendierung der Richterin Neuhauß (Abt. 164 F) von sämtlichen meine Person betreffenden Verfahren.

In der Anlage übersende ich Ihnen die formellen Strafanzeigen (wegen Verdachts der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt) sowie die entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerden, die nun parallel bei der Staatsanwaltschaft und dem Kammergericht eingereicht wurden. Sämtliche Vorgänge, Kommunikationen und Zeitstempel sind durch mein LegalTech-System §entinel unveränderlich und gerichtsfest dokumentiert.

Die Senatsverwaltung für Justiz kann sich nun nicht mehr hinter dem Amtsgericht Kreuzberg verstecken. Ich erwarte Ihre unverzügliche Stellungnahme zu diesen unhaltbaren Zuständen in der Berliner Justiz.

Mit nachdrucksvollen Grüßen,
Christian Reimer.

Abel, Neuhauß - Klappe zu das war erst der Anfang! Was habt Ihr gedacht? Das ihr irgendwie Götterstatus hier im Land habt? Ihr beide werdet euch wundern! Ich alleine habe 26 Briefe als Reaktion für den Anfang geplant und ja für den Anfang! Es werden mehr werden!!!

Das da ☝️🧐 ist nur das was schonmal heute auf die Reise geht! Da kommen jetzt weitere Ladungen! Denn hier hat jemand vergessen für wen er Arbeitet und das ist für dieses Volk und nicht für einen Hampelmann Clownsladen ohne Hirne!

Wirklich sie haben Null Respekt von jedem Bürger dieses Landes verdient und auf jeden Ihrer Beschlüsse sollte man einen Haufen packen und Ihm damit dem würdigen was Sie sind!

Ganz ernsthaft Neuhauß Du bist Krank und gefährlich und hast ein Götter-Syndrom welches für heftige Ausfälle sorgt!

Aber Neuhauß Null Respekt von mir und ich bin der erste der deinem Beschluss den nötigen Respekt zollt und werde dem einen Haufen drauf packen, dass darfst Du mir glauben und den nächsten den Du mir schickst, schicke ich Dir mit Haufen drauf zurück!

Ich schwöre ich lasse dafür einen T-Rex wieder auferstehen nur um auf deinen lächerlichen Witz zu scheißen, danach Falte ich dir das Ding in einen Umschlag und schicke dir das stück lächerlicher Richterwillkür Postwendend zurück!

Wirklich was mit der nicht in Ordnung? Die fliegt doch durchs Leben oder was?

Neuhauß Du schreibst ich reagiere! Was los man geh in Keller nach Tretminen suchen, ganz ehrlich man! Glaube mir jetzt haben wir beide Krieg!

Wie kann man so Ehrenlos solch einen Job nachgehen? Null Respekt hast du von mir noch Neuhauß! Ich habe keine Angst vor einer Person die denkt sie wäre Gott und steht über Gesetze! Im Gegenteil jetzt lache ich dich aus Du Witz!

Ein kleiner Vorgeschmack wie es weiter gehen wird, denn Nicky die Waldorf Anwältin war ja auch da und ich habe auch ein wenig was ausgearbeitet, was Ihr das komplette Ausmaß aufzeigen wird und werde natürlich auch da erneut mit allen juristischen Mitteln heftig drauf reagieren!
Die 4 prozessualen Ausschlussgründe gegen das Auftreten von Rain Müller

1. Handeln als Vertreter ohne Vertretungsmacht (Fehlende Prozessfähigkeit gem. § 52 ZPO)
Eine Anwältin kann nur dann wirksam auftreten, wenn sie von einer geschäfts- und prozessfähigen Person bevollmächtigt wurde.

Der Fakt: Ich habe das Gericht (und die Anwältin) im Vorfeld mehrfach und substanziiert auf die schwere Polytoxikomanie und die damit einhergehende Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB) der Gegenseite hingewiesen. Zudem existiert das laufende Betreuungsverfahren am AG Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26).

Der Rechtsverstoß: Solange das Gericht diese substanziierte Rüge der Prozessfähigkeit nicht durch ein medizinisches Gutachten ausgeräumt hat, ist zwingend von der Nichtigkeit der anwaltlichen Vollmacht auszugehen.

Eine Anwältin, die wissentlich für eine nicht prozessfähige Partei auftritt, handelt als falsus procurator (Vertreterin ohne Vertretungsmacht) und darf keine rechtswirksamen Anträge in einer mündlichen Verhandlung stellen.

2. Aktive Mitwirkung am Bruch der Befangenheitssperre (§ 47 ZPO)
Der Fakt: Ich habe am Verhandlungstag um 00:42 Uhr per eBO einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Neuhauß eingereicht.

Der Rechtsverstoß: Gemäß § 47 ZPO darf eine abgelehnte Richterin vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen. Ein Scheidungstermin ist nicht unaufschiebbar.

Wenn eine Rechtsanwältin – als Organ der Rechtspflege – trotz Kenntnis dieses gesetzlichen Verhandlungsverbots an dem Termin teilnimmt, Anträge stellt und Gebühren aus der Staatskasse (VKH) generiert, leistet sie einem offenkundig rechtswidrigen Verfahrensablauf aktiv Vorschub, anstatt die Einhaltung der Zivilprozessordnung anzumahnen.

3. Prozessuale Täuschung und Erschleichung der Mandatsgrundlage (Der „Härtefall-Trick“)
Der Fakt: Das Mandat und die Finanzierung von Rain Müller in diesem Verfahren beruhen auf einem Antrag zur Härtefallscheidung vom 11.08.2025, in dem schwere Vorwürfe konstruiert wurden, um eine sofortige staatliche Finanzierung (VKH) zu erzwingen.

Der Rechtsverstoß: Wie ich dokumentiert habe, wurde dieses „Härtefallverfahren“ nach Bewilligung der Steuergelder stillschweigend in ein reguläres Verfahren umgewandelt.

Ein Auftreten in der Verhandlung basiert somit auf einer Finanzierungs- und Verfahrensgrundlage, die durch die Konstruktion von fingierten Dringlichkeiten (§ 138 ZPO – Wahrheitspflicht) erschlichen wurde.

4. Ungeklärte Kanzleistruktur und beA-Missbrauch (Täuschung im Rechtsverkehr)
Der Fakt: Rain Müller tritt gegenüber dem Gericht unter dem haftungsausschließenden Zusatz „in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Walther“ auf. Gleichzeitig wurden hochbrisante Schriftsätze (wie vom 19.03.2026) über das beA-System mit der elektronischen Signatur von Dr. Walther für Rain Müller versendet. Außerdem steht am Büro der Kanzlei siebwürde als Angestellte agieren.

Der Rechtsverstoß: Das Gericht hat die Pflicht, die Identität und Legitimation der handelnden Personen zweifelsfrei zu klären. Wenn die Kanzleistruktur nachweislich irreführend ist (§ 43b BRAO) und Schriftsätze unter systematischer Nutzung fremder elektronischer Signaturen eingereicht werden, entfällt jede prozessuale Vertrauensgrundlage. Ein Gericht darf einer Anwältin, deren grundlegende berufliche Legitimation und Arbeitsweise in diesem Verfahren derart schwerwiegend gerügt wurde, kein Gehör schenken, bis diese Vorwürfe geklärt sind.

Ich denke Nicky versteht und weiß, da gibt es einen Nachtrag an die Staatsanwaltschaft und die RAK, was für eine Freude aber auch...

Dazu fällt mir nix mehr ein, außer...

WIR SIND ONLINE

UND VERFLUCHTE SCHEIẞE HAUEN WIR JETZT ZURÜCK UND DAS WAR NUR EIN WIRKLICH KLEINER VORGESCHMACK AUF DAS WAS NOCH KOMMT!

Diese Bezugskette verweißt auf ähnliche Beiträge.

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