Sentinel-Portal.com
PrÀventiven Rechtsschutz

Hey warum nicht einfach das, woran viele im Jurastudium scheitern von mir mal eingesetzt 😉

Tittel guckst du, da staunt sogar der Anwalt


NĂ€mlich den „PrĂ€ventiven Rechtsschutz“ und ja Tittel ich weiß das war so ne Nummer mit deiner 8 auf dem Zeugnis, oder? Weil gucke mal, da kommt so ein Beschluss vom OLG, AnwĂ€lte wie du wĂŒrden jetzt s...

Moderner Player fuer vorhandene MP4-Dateien

Der Player erscheint erst nach einem Klick auf Vorlesen oder Beitragsvideo. VTT-Follow wird nur bei vorhandener Untertiteldatei aktiviert.

NĂ€mlich den „PrĂ€ventiven Rechtsschutz“ und ja Tittel ich weiß das war so ne Nummer mit deiner 8 auf dem Zeugnis, oder?

Weil gucke mal, da kommt so ein Beschluss vom OLG, AnwĂ€lte wie du wĂŒrden jetzt sagen – Du die Nummer ist durch, da können wir nix machen, OLG sagt ist so
 Aber hey wir wissen noch wie ich Richter Schumacher auf den Sack gehen konnte?

Ja weil so ein Beschluss vom OLG ist ja auch unanfechtbar und die Neuhauß kann weiter machen wie sie will, richtig?
Dann hĂ€tte ich nicht sagen mĂŒssen, ich bin der falsche fĂŒr diesen Scheiß und hey wie war Damals der letzte Bullshit Beschluss nach zwei unanfechtbaren BeschlĂŒssen?

Ganz genau Richter Schumacher war bereit das TipEx in die Hand zu nehmen und ein Wort anzupassen.

Klar kann da dann auch ein weiterer Richter vom OLG die Nummer mit mir versuchen und sagen, die Neuhauß macht nix und darum macht er auch nichts


Da fange ich nÀmlich an zu Fragen, warum ich hier ein Jahr Gesetze lernte, wenn der mir dann so kommt und dachte so, Aha verstehe


Der Richter am OLG steht also ĂŒber mein Grundrecht und dann so
.

Ach komm guckt selbst 👇

Christian Reimer
Wittenberger Straße 91
12689 Berlin

EmpfÀnger:
Kammergericht Berlin
19. Zivilsenat – Familiensenat
z.H. Herrn Richter am Kammergericht Dr. Zivier 30-33
10781 Berlin

Vorab per Telefax: 030 9015-2683

Datum: 12.03.2026

Aktenzeichen: 19 WF 22/26 (AG Kreuzberg: 164 F 2253/25)

GehörsrĂŒge (§ 44 FamFG / § 321a ZPO) und Gegenvorstellung wegen schwerwiegender Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit)

Sehr geehrter Herr Richter Dr. Zivier,
gegen Ihren Beschluss vom 06.03.2026 erhebe ich hiermit form- und fristgerecht die GehörsrĂŒge sowie Gegenvorstellung.

Sie haben meine UntĂ€tigkeitsbeschwerde und den Eilantrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung mit der formellen BegrĂŒndung verworfen, es liege noch kein Haftbefehl vor, und ich mĂŒsse die Entscheidung des Amtsgerichts ĂŒber meinen Vollstreckungsschutzantrag abwarten.

Hierbei haben Sie meinen zentralen, medizinisch fundierten Vortrag zur akuten Lebens- und Gesundheitsgefahr (Art. 2 Abs. 2 GG) vollstĂ€ndig ĂŒbergangen. HĂ€tten Sie diesen Vortrag rechtlich gewĂŒrdigt, hĂ€tten Sie den Antrag nicht als unzulĂ€ssig verwerfen dĂŒrfen.

BegrĂŒndung:
1. Unzumutbarkeit des Abwartens bei akuter Gesundheitsgefahr (PrÀventiver Rechtsschutz)
Der Sinn meines Eilantrags an den Senat war exakt die Vermeidung des von Ihnen geforderten „Haftbefehls“. Mir liegt eine amtsĂ€rztliche Diagnose (ICD-10 F43.0 G – Akute Belastungsreaktion) vor, die durch das agierende Amtsgericht und die stĂ€ndigen Androhungen von Ordnungsmitteln und Zwangshaft ausgelöst wurde.

Das Beharren auf dem prozessualen Formalismus – ich mĂŒsse den Erlass des Haftbefehls abwarten – gleicht der Aufforderung, bei einem brennenden Haus erst dann die Feuerwehr zu rufen, wenn das Dach bereits eingestĂŒrzt ist. Die stĂ€ndige, schwebende Bedrohung durch die maschinelle Zahlungs- und Haftandrohung der Vollstreckungsstelle ist die Ursache der fortschreitenden GesundheitsbeschĂ€digung.

Ein Rechtsstaat darf einen BĂŒrger nicht zwingen, den Eintritt einer schweren gesundheitlichen SchĂ€digung (durch den Vollzug eines Haftbefehls) abzuwarten, um prozessual „zulĂ€ssig“ agieren zu dĂŒrfen.

2. Missachtung der „faktischen Rechtsverweigerung“ durch die Vorinstanz
Sie verweisen mich auf die noch ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Kreuzberg. Sie verkennen dabei, dass die zustĂ€ndige Richterin Neuhauß die Entscheidung ĂŒber meinen Antrag vom 16.02.2026 vorsĂ€tzlich verweigert, um genau die Situation herbeizufĂŒhren, die Sie nun bemĂ€ngeln: Mir den Beschwerdeweg abzuschneiden.

Wenn eine untere Instanz das Recht durch gezielte UntĂ€tigkeit beugt und dem BĂŒrger gleichzeitig Zwangshaft durch automatisierte Verfahren der Kosteneinziehungsstelle (KEJ) angedroht wird, greift die Notkompetenz des Beschwerdegerichts.

Forderung:
Ein formales ZurĂŒcklehnen des Senats mit dem Verweis auf „noch nicht erfolgte Schritte“ der Vorinstanz verwehrt mir den effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) in einer medizinischen Notlage.

Ich fordere Sie hiermit auf, das Verfahren fortzufĂŒhren und im Rahmen eines sofortigen Zwischenbeschlusses (HĂ€ngebeschluss) die Zwangsvollstreckung aus den BeschlĂŒssen des Amtsgerichts Kreuzberg einstweilen einzustellen, bis das Amtsgericht formell entschieden hat oder meine parallel eingereichte Bundesverfassungsbeschwerde beschieden wurde.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen,

Christian Reimer

Ja da wird der Richterin Neuhauß gerade ein wenig ĂŒbel wenn Sie die Nummer sieht... Denn was ist mein tatsĂ€chlicher Hintergedanke dabei Richterin Neuhauß? Nimmt Ihnen da etwa jetzt jemand Ihr Zepter aus der Hand?

Verdammt... Aber könnte sein, dass da auf dem OLG ein Richter das anders sieht und sich denkt, so eine Anzeige vom Reimer will man sich doch eigentlich sparen und sich dann sagt, ach lass die Neuhauß mal machen... Ich beschließe das mal so wie da steht.

Es könnte natĂŒrlich auch sein, dass er PrĂ€sidentin Diekmann fragt. Sie wird dann wohl sagen... Ja jeden anderen BĂŒrger wĂ€ren wir mit der Nummer los gewesen, aber den Reimer wirst du mit sowas nicht los....

Ja und so meine lieben leser geht es euch auch und solange ihr mich weiter ertragen könnt, werde ich den Puls der Berliner Justiz im roten Bereich halten.... Daher mach mal Push rein und dann Push ich beim nÀchsten Mal auf deinen Display.... Bis dahin...

WIR SIND ONLINE

Diese Bezugskette stammt direkt aus den alten data-linktags und bringt die fruehere Sprungnavigation ans Beitragsende zurueck.

Consent Center

Datensparsam zuerst. Alles Weitere nur mit Freigabe.

Wir aktivieren auf dieser Domain nur technisch notwendige Speicherung sofort. Optionale Kategorien bleiben deaktiviert, bis Sie sie erlauben.

Essenziell

Consent-Speicherung und technische Stabilitaet.

Analyse

Optional, standardmaessig aus.

Komfort

Optionale Einbettungen, standardmaessig aus.

Sie koennen die Auswahl jederzeit ueber Cookie-Einstellungen aendern.