Da haste echt keine Argumente mehr, oder sollte man einfach sagen, das ist doch viel mehr Belästigung wie meine eine Mail?
Ich meine ich kann mich erinnern, ich schrieb beim letzten Mal so ganz cool am Ende, damit hat sich das für mich erledigt, sieht der gute ganz klar anders .👇🤔 ja und dann aber sagen ich hab genervt, ist klar.
Aber Tittel mein bester, schau mal hin wie das geht... Da sagt der Anwalt so ganz entspannt, ja gut hast ja Recht, 10.000 Euro War jetzt vielleicht ein bisschen hoch gegriffen, warum nimmst nicht 3000 Euro Streitwert?
Gut Tittel hast Recht, bringt dir nix, hätte trotzdem Nö gesagt, aber gucke mal weiter unten... Du bist ja nicht der einzige. 😉
Ich meine was sind schon 308 Euro zu zahlende Anwaltsgebühr und mir gedacht, machst wie Homa Simsons, die paar Scheine haste immer auf Tasche und Brieftasche gezückt und eigentlich wirklich gedacht, komm großer ich versteh das und so ein Doktorstudium ist anders wie das einer Richterin. Da zahlste noch aus eigener Tasche und seh so... Ach gucke mal der ist ja gar nicht da um Ihm das direkt in die Hand zu klatschen...
Ja das ist jetzt doof 😱 Aber wisst ihr, wenn der Bereit war zu sagen, okay der Streitwert ist jetzt nur noch 7000 Euro weniger, können wir hier anscheinend Handeln und ich hau einfach nochmals mein 0 Euro Angebot in den Raum. 😱
Klar man könnte jetzt behaupten, ist der so fleißig gewesen sich die Zeit für eine Antwort zu nehmen, wird der so eine zweite Nullrunde wahrscheinlich langsam anstrengend finden.
Aber hey ich hatte nicht mal geschrieben das er runter gehen soll, sondern wollte nur die Entstehung seiner eher haltlosen Forderung erklärt haben und mein 0 Angebot war da jetzt nicht so die Bitte, sondern eher so mein letztes Wort.
Genau... Hat er nicht verstanden und ich Ihn nicht, versuchen wir es ein zweites Mal. läuft ja inzwischen stabil auf dem Weg wo er keine Nachrichten mehr empfangen wollte. Ja das muss man jetzt nicht verstehen und ist ja auch gar nicht wichtig, denn Nö bleibt Nö, oder nicht? Ach doch klar hab ich ja schon gesagt... Nö! Aber wisst Ihr was, seht doch selbst 👇 😉
An
...
Ihr Zeichen: ... ... ...
Sehr geehrter Herr ....,
Ihr Schreiben vom 02.06.2026 habe ich zur Kenntnis genommen.
Zunächst stelle ich fest, dass die von mir abgegebene modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung von Ihnen offensichtlich als ausreichend angesehen wird, da Sie diese weder zurückgewiesen noch gerichtliche Schritte zur Durchsetzung einer weitergehenden Unterlassungsverpflichtung angekündigt haben.
Damit ist die von Ihnen ursprünglich behauptete Wiederholungsgefahr beseitigt und der eigentliche Unterlassungsanspruch erledigt.
Soweit Sie weiterhin einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, halte ich an meiner Auffassung fest, dass ein solcher Anspruch nicht besteht.
Besonders bemerkenswert erscheint dabei, dass Sie bereits in Ihrem ursprünglichen Schreiben vom 19.05.2026 ausdrücklich erklärt haben, dass Sie „Ihre Interessen selbst anwaltlich vertreten“. Ich weise daher freundlich darauf hin, dass die Geltendmachung eigener Rechtsanwaltgebühr in eigener Sache nach ständiger Rechtsprechung nicht Erstattungsfähig.
Gerade vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, weshalb eine Geschäftsgebühr nach RVG als erstattungsfähiger Schaden entstanden sein soll.
Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung betrifft überwiegend die Frage des Streitwertes bei Unterlassungsansprüchen wegen unerwünschter Werbe-E-Mails. Sie beantwortet jedoch nicht die vorgelagerte Frage, ob im vorliegenden Fall überhaupt erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten entstanden sind.
Auch die nachträgliche Reduzierung des ursprünglich angesetzten Gegenstandswertes von 10.000 EUR auf nunmehr 3.000 EUR bestätigt aus meiner Sicht lediglich, dass die ursprüngliche Bewertung keineswegs zwingend war, sondern selbst von Ihnen inzwischen als verhandelbar angesehen wird.
Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass es sich vorliegend um eine einmalige, individuell formulierte geschäftliche Kontaktaufnahme im B2B-Bereich handelte. Weitere Nachrichten wurden weder versandt noch beabsichtigt. Zudem wurde die Angelegenheit durch die abgegebene Unterlassungserklärung unverzüglich beendet.
Unter Berücksichtigung aller Umstände sehe ich daher weiterhin keine Grundlage für die von Ihnen geltend gemachte Kostenforderung.
Ich betrachte die Angelegenheit meinerseits als abgeschlossen und werde ohne gerichtliche Entscheidung keine Zahlung leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Ja klar ich weiß auch das ich dem anderen Abmahn Anwalt davor bereits drauf hingewiesen hatte, dass er ja seine Kosten nicht für seine Vertretung geltend machen kann und hätte hier jetzt auch nett sein können und den das direkt mit schreiben können. Aber tatsächlich habe ich da schon auf meiner Antwort gesessen. Weil so hätten sich die guten vielleicht ja was anderes einfallen lassen, als die zu erwartende Antwort.
Nur was will der gute jetzt noch fordern wo er plötzlich nur noch die Anwaltsgebühren und keinen Schadensersatz mehr haben wollte und da offensichtlich ganz vergessen hat, dass der schussel sich ja selbst vertritt.
Naja jetzt weiß er das auch wieder und damit ja im Prinzip mit meinem zweiten Hinweis, dass sich die Sache jetzt erledigt hat, ist doch da jetzt bestimmt Ruhe, oder wie seht ihr das?
Ja mich dürft ihr nicht fragen . . Ich finde es schon nicht so nett wie unsere Freundschaft hier begonnen hat und habe überlegt Ihm das dazu zu schreiben, dachte dann aber...
Nein Reimer du bist ein Profi und bleibst bei den Knallharten Fakten und tja da waren mir 2 Mal die Hände an nur einem Tag gebunden...
Erst konnte ich Ihm das Geld nicht direkt in die Hände falten und dann nicht mal sagen, dass ich enttäuscht über so einen Beginn einer offensichtlich ungewollten aber länger entwickelnden Freundschaft bin.
Aber auf so einem Anwaltschreiben so unten klein in der Ecke - X Anwälte bis heute zerlegt und du bist auf dem besten Weg für den nächsten Strich...
Hey weiß ich doch nicht wie er das jetzt so sieht, aber im Prinzip hatte er Anspruch auf ein Schreiben, dass ich es ab sofort lassen werde. Was soll ich denn nun noch machen? Ich meine wir schauen mal was jetzt kommt... Vielleicht so ein Ding wie, komm zahlst wenigstens einen fuffy und dann passt das schon. Will ja hier nicht ganz doof dastehen ☝️🧐...
Huch zu spät...
Ja na ich kann's euch nicht sagen außer die Nummer ist durch und - Nö und auch noch....
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