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Neuhauß

Ich glaub mein Anullierungsverfahren läuft doch und ich hab den Hinweis der anderen da endlich verstanden 😱

Einige können sich ja vielleicht erinnern und ich hatte es bereits angekündigt...

Es gibt mal wieder eine Runde Tisch Mail vom Reimer an die ganz großen bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Es ist ja vermutlich inzwischen ein gerngelesener Newsletter und von daher habe ich mir ge...

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Es gibt mal wieder eine Runde Tisch Mail vom Reimer an die ganz großen bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Es ist ja vermutlich inzwischen ein gerngelesener Newsletter und von daher habe ich mir gedacht. Wird es Zeit mal einen für mich aktuell wirklich wichtigen Antrag zu stellen...

Ich dachte mir aber - Moment... werfen wir jetzt den Blödsinn mit Aktenzeichen wirklich komplett über Board, weil mein Antrag ja vielleicht sogar durch geht, geht das nicht nur mich was an! Auch ihr müsst ja dann sehen wie Ihr damit klar kommt und darum lasse ich euch heute mal wieder an der mit dem Beitrag veröffentlichten gleichzeitig verschickten Runden Tisch Mail teilhaben.

Ich hoffe Ihr drückt mir die Daumen wegen meinem Antrag... aber wisst ihr was? seht doch selbst 👇 🧐

Das Aktenzeichen-Chaos am Amtsgericht Kreuzberg / Antrag auf Änderung der Nutzung von Aktenzeichen zur Zuordnung von Verfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren des Runden Tisches,

sehr geehrte Vertreter der Justiz, Behörden und der Presse,

hier ist sie wieder – Ihre regelmäßige B2B-Rundmail mit dem neuesten Update aus dem prozessualen Tollhaus des Amtsgerichts Berlin-Kreuzberg.

Sie werden sich beim Lesen des Betreffs sicherlich fragen, was es mit meinem heutigen "Antrag auf Änderung der Nutzung von Aktenzeichen" auf sich hat und wie Sie in Zukunft Ihre eigenen Verfahren identifizieren sollen. Ich beruhige Sie: Das ist aktuell nebensächlich. Es bedarf für ein sauberes Verfahren zu meiner Person schlichtweg einer schnellen Systemumstellung. Wie man Aktenzeichen völlig losgelöst von Logik, Chronologie und Gesetz handhabt, schauen Sie sich am besten direkt bei Richterin Neuhauß ab.

Es ist kaum zu fassen, und man könnte fast laut lachen, wenn es nicht so unendlich traurig für den Rechtsstaat wäre: Soeben erreichte mich Termin Nr. 5 (!) vom Amtsgericht Kreuzberg.

Man muss sich hier wirklich fragen: Hauen eigentlich alle Rechnungshöfe für solche gerichtlichen Patzer die Steuerkohle in einen großen Topf und sagen sich „ist schon okay“? Oder wird dort in Kreuzberg mit Aktenzeichen jongliert, wie es der richterlichen Laune gerade passt? Denn es ist eine höchst interessante Vorgehensweise einer Berliner Richterin, einem Bürger das Leben so schwer zu machen, dass es ihm objektiv unmöglich wird, überhaupt einen Anwalt für seine rechtliche Unterstützung zu bevollmächtigen.

Einige von Ihnen im Verteiler werden sich jetzt denken: „Hatte der Reimer uns das nicht genau so schon vor einem Jahr in seinem netten Newsletter an die Justiz, die Regierung und die Presse geschickt?“ – Klasse, da hat jemand aufgepasst! Passiert ist seitdem natürlich nichts, weil das hier ja anscheinend niemanden etwas angeht.

Aber gut, dann müssen wir meinen heutigen Antrag jetzt eben fix durchziehen, um mir wenigstens im Ansatz das Gefühl zu geben, hier liefe irgendetwas nach Artikel 6 EMRK. Wenn wir den Blödsinn mit den Aktenzeichen komplett über Bord werfen, finde ich vielleicht sogar einen Anwalt.

Denn erklären Sie mir bitte folgendes prozessuale Wunderwerk: Wo bitte läuft es korrekt, wenn ein Antrag auf Härtefallscheidung am 11.08.2025 mit einer Vollmacht der Gegenseite auf reguläre Scheidung vom 10.06.2025 eingereicht wird? Ein Verfahren, auf das VKH beantragt und gegen das von mir bis heute jeder erdenklichen Maßnahme widersprochen wurde. Anstatt meine eingereichten Unterlagen auch nur ein einziges Mal zu beachten, werde ich nun zum fünften Mal zu einem Scheidungsverfahren eingeladen – unter dem Aktenzeichen des Härtefallverfahrens.

Es gab nie eine Information, wie dieses Verfahren plötzlich vom Härtefall zur normalen Scheidung wurde, oder was aus dem ursprünglich beantragten Härtefallverfahren geworden ist.

Diese Aktenführung stellt mich vor eine unlösbare Aufgabe. Wie soll ich einen Anwalt beauftragen, wenn mir als Dokument nur ein Härtefallantrag mit der Annahme der Richterin vorliegt, Sie mich aber nie zu diesem lädt, sondern immer nur Termine zu einem mir unter diesem Aktenzeichen nicht bekannten Scheidungsverfahren schickt?

Das wirft doch schon abrechnungstechnische Hürden auf! Welcher Anwalt soll das am Ende sauber beim Rechnungshof abrechnen? Der fragt mich doch zu Recht, ob ich meine Frau mehr als einmal geheiratet habe, wenn man plötzlich zwei völlig unterschiedliche Verfahrensarten unter ein und demselben Aktenzeichen führt! Der sagt sich doch: „Muss bei den Reimers ja eine wilde Doppelehe gewesen sein, aber wäre es nicht trotzdem üblich, erst über die Härte zu entscheiden?“ Egal wie man es biegt und dreht – dieser juristische Quellcode erzeugt nur Fehlermeldungen.

Oder ist das Härtefallverfahren klammheimlich schon abgerechnet und wir befinden uns in einem neuen Verfahren, das einfach die alte ID geerbt hat? Vielleicht kann mir das einer der Damen und Herren Fachjuristen in diesem hochkarätigen Empfängerkreis erklären?

Ich meine klar, ich könnte mich natürlich auch auf das jüngste Schreiben der Präsidentin Abel verlassen. Die schrieb mir ja feierlich, dass „mein Verfahren“ mit dem Az. 164 F 10595/25 laufen würde und dort alles passe. Das lässt allerdings die nächste fundamentale Frage aufkeimen: Warum „mein“ Verfahren? Das wäre ja ein dickes Ding! Bedeutet das etwa, dass mein Anullierungsverfahren, welches ich am 04.08.2025 nachweislich beim Gericht eingereicht habe und das seitdem spurlos verschwunden ist, unter dieser Nummer läuft und die Richterin sich bloß im Betreff vertippt hat?

Sie sehen selbst: Niemand sieht in diesem Chaos mehr durch. Das hat mich nun dazu gebracht, den 4. Befangenheitsantrag gegen Richterin Neuhauß zu stellen (den ich Ihnen im Anhang zur gefälligen Kenntnisnahme beifüge).

An die mitlesende Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft richte ich daher die kleine, bescheidene Frage: Ist es tatsächlich keine Rechtsbeugung, wenn man einem Bürger fünfmal hintereinander Termine zu einem Verfahren schickt, dessen prozessuale Grundlage es in der Akte so überhaupt nicht gibt? Wenn das keine Fragen aufwirft, weiß ich es auch nicht mehr.

Wir können dieses Steuerverschwendungsspiel natürlich gerne noch ein oder zwei Jahre so weiterspielen. Ich habe inzwischen die Ausdauer und die Systeme dafür. Ein Ende dieses bürokratischen Kreislaufs ist ja ohnehin nicht in Sicht.

An denjenigen im Verteiler, der für die Vergabe und Struktur von Aktenzeichen zuständig ist: Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags. Die anderen Empfänger kennen denjenigen ja vielleicht persönlich und können auf dem kurzen Dienstweg für den nötigen Druck sorgen. Ansonsten hoffe ich, Sie mit dem realen Justiz-Wahnsinn aus dem Leben vom Reimer gut unterhalten zu haben.

Bis zum nächsten Mal.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Inzwischen mit sentinel-server.de am Start – dem Sentinel Anwälte Netzwerk.

P.S.: Man sieht, ich nutze die Zeit wenigstens, um etwas Sinnvolles zu bauen. Wer sich dem Fortschritt anschließen möchte, darf sich gerne melden. 😉

Hey wenn das schon die ganz großen bekommen, musste auch die Signatur passen, oder nicht? 😁

Achso und falls sich jetzt der eine oder andere Fragen sollte, ob vor meinen "Matt" nicht eigentlich die Richterin erst noch einen Zug hatte... Den Frage ich - War das nicht schon Ihr Zug, dass sie die dann später auf 24 Stunden verkürzte Frist nicht eingehalten hatte? Doch oder? Na klar und darum war es Zeit für mein "Matt"... 😉 Bringt uns allen was... So hat sie ab jetzt Zeit einen anderen zu verarschen!

Aber gut, damit haben wir das angekündigte Teil auch abgearbeitet... Wenn mir jetzt wieder einfällt was ich nochmal machen wollte, mache ich da weiter, bis dahin kann ich nur sagen...

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