Man denkt: Dieser Mensch wird jetzt für Gerechtigkeit sorgen. Aber was passiert, wenn im Gerichtssaal die Logik komplett gegen die Wand gefahren wird? Ist es Berufsblindheit? Überlastung? Oder schlichtweg das Vertrauen darauf, dass der Bürger die Fehler im System nicht bemerkt?
Ich stelle heute eine These in den Raum, die unser Rechtssystem dringend diskutieren muss: Warum gibt es keinen regelmäßigen Eignungstest für Richter?
Jeder Beruf, in dem Entscheidungen das Leben anderer gefährden können, unterliegt strengen Kontrollen. Ein LKW-Fahrer oder ein Pilot muss regelmäßig nachweisen, dass er fit für das Steuer ist. Macht er einen Fehler, ist die Katastrophe groß. Aber eine Familienrichterin? Sie darf ungeprüft über Schicksale, Existenzen und das Leben von Kindern entscheiden.
Was passiert, wenn die Überlastung im Gericht zu einem chronischen Systemfehler führt? Dann landen Briefe im Kasten, die jeder logischen Zeitlinie spotten.
Schauen wir uns mal die "forensische Timeline" meines aktuellen Verfahrens am Amtsgericht Kreuzberg an. Ein logischer Fehler, den man eigentlich nur als Schusseligkeitsfehler bezeichnen kann – wenn er nicht so verdammt traurig wäre:
Der 10.06.2025: Anwältin Müller lässt sich eine Vollmacht für ein normales Scheidungsverfahren ausstellen. Zu diesem Zeitpunkt rechtlich völlig unmöglich.
Der 11.08.2025: Das Verfahren wird offiziell als Härtefallscheidung eingereicht und von Richterin Neuhauß auch so angenommen. Seitdem gab es vier Termine.
In diesem wurde mir jedesmal mitgeteilt, dass ich ja einen Anwalt benötigen würde. Also das einzig logische gemacht und den Härtefallantrag der Gegenseite mit Annahme der Richterin rausgesucht und nun stehe ich da.
Die Anwälte sagen das ist den alles ein wenig zu undurchsichtig und Unklar warum ich Sie für ein Härtefallverfahren beauftragen möchte und dann zum Scheidungsverfahren mitnehmen will.
Ja das ist für mich auch nicht einfach zu erklären und nun haben wir den Salat... Denn...
Der 21.05.2026: Ich öffne den Briefkasten und halte den fünften Anlauf für einen Termin in den Händen. Und was steht im offiziellen Rubrum der Ladung? "wg. Scheidung".
Halt, Moment. Wo ist das Härtefallverfahren hin, das seit August 2025 unter diesem Aktenzeichen läuft und für das ich nun einen Anwalt bevollmächtigen muss um die Auflagen vom Gericht einzuhalten?
Führt das Amtsgericht Kreuzberg hier heimlich etwa zwei Verfahren parallel unter einer einzigen Aktennummer? Wurde das Härtefallverfahren einfach klammheimlich umdeklariert, ohne dass der Antragsgegner jemals darüber informiert wurde?
Das stellt einen vor unlösbare Aufgaben. Wenn ich jetzt einen Rechtsbeistand beauftrage – wofür bitteschön? Für die Härtefallscheidung, die seit Monaten läuft, oder für das "normale" Scheidungsverfahren, von dessen Existenz unter diesem Aktenzeichen ich bis heute auch nach erneuter Aktenprüfung keine Kenntnis habe?
Muss der Anwalt dann beim Rechnungshof zwei Verfahren parallel abrechnen, weil wir hier "Best Bros" sind und in zwei Ehen gleichzeitig stecken?
Man kann über so viel bürokratische Akrobatik nur noch lachen. Aber für die Betroffenen ist es ein Albtraum. Meine minderjährige Tochter hatte Angst, zur Schule zu gehen, weil sie nicht begreifen konnte, warum das System die Augen vor der Wahrheit verschließt, lieber Termine würfelt und unhaltbare Sanktionen bis hin zur Haftstrafe rausballert.
Solche Formfehler zerstören das Grundvertrauen der nächsten Generation in unseren Rechtsstaat!
Wenn man einem Richter zutraut, über das Leben von Menschen zu entscheiden, sollte man auch einem Arzt zutrauen, diesen Richter regelmäßig auf seine Belastbarkeit und Eignung zu prüfen. Ein funktionierendes System muss seine wichtigsten Zahnräder warten.
Sorry, Richterin Neuhauß, aber dieses juristische Paradoxon fliegt Ihnen auf der Fallakte gerade um die Ohren. Vielleicht fällt Ihnen Ihr eigener Schusseligkeitsfehler ja noch vor dem 15. Juli auf. Das wäre sonst echt blöd, wenn der Termin alleine wegen dieser unlogischen Aktenführung schon wieder platzt, oder? 😉
Denn auch ein Richter kann einen Bürger nicht zu einem Verfahren einladen, welches es laut Aktenlage nicht unter diesem mitgeteilten Aktenzeichen gibt. Ich würde Ihnen das ja gerne persönlich mitteilen, aber Sie wissen ja selbst wie es sich mit meinen Schreiben an Sie seit inzwischen über 1 Jahr verhält und sage deshalb auf diesen Weg ab. Das wird Sie schon irgendwie erreichen...
Weiterhin erinnere ich Sie hier freundlich an mein Schreiben per Mail an Sie mit der gesetzten Frist. Dieser Beitrag dient lediglich der Kenntnisnahme, dass auch dieser Termin ihnen auf die Füße fliegen wird. Mein Schreiben an Sie macht es mit Ablauf der 48 Stunden Frist dann noch um einiges deutlicher für die Leser und Runden Tisch empfänger!
Ich bin gespannt ob Sie das auch noch in Kauf nehmen... Sie sehen aber und konnten jetzt schon lesen, dass ich von einem Formfehler bei Ihrer Einladung ausgehen muss und es ja für mich bekanntlich schwierig ist Sie zu erreichen und Ihnen dies mitzuteilen.
Mir wurde aber von einem richtig echten Juristen gesagt, dass solche Formfehler ein Grund für einen Befangenheitsantrag darstellen und ich dies doch im Hinterkopf behalten sollte.
Das machen wir so und bis dahin...
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