Ja, wirklich. Ich hätte ein paar Fragen und man fragt wie blöde, schickt sogar meine andere Persönlichkeit. Journalist Reimar und die Fragen bleiben offen. Nein, das stimmt gar nicht. Es kommen mehr Fragen auf und man denkt sich irgendwann so: „Die denken doch, dass ich mit der Drahtbürste gepudert wurde oder haben Verbindungsstörungen zum Dachgeschoss oder wie ist das da so?"
Vermutlich haben die da wirklich solche Denkakrobaten rumsitzen, die genau das bereits in der Grundschule aufgegeben haben und sich mit süßen, selbst gemalten Zeugnissen den Weg in die dunkelsten Öffnungen der Größeren erforscht haben und gedacht: „Klar, stinkt ein bisschen, ist aber warm." Hey, wer bereits mit sechs Jahren wusste, so was wie Denken ist unnötig, für den ist das vollkommen okay.
Der merkt auch nicht, dass er eigentlich der Gestank vom Ganzen ist. Ja, ich bin vom Thema abgekommen oder nein, doch nicht ganz, denn um Dinge, die stinken, geht's in diesem auch und daher habe ich mir gedacht, ich trete mal an das Präsidium vom Landgericht zwei und klar, das habe ich im letzten Beitrag bereits verraten und wäre jetzt fast langweilig, wenn ich nicht zusätzlich nochmals in einer Presseanfrage an unsere Polizeipräsidentin herantreten würde und mal fragen, warum die Nummer nicht eigentlich schon früher aufgehalten wurde.
Ja, aber das erst nach dem Schreiben wegen Richter Dr. Hagemeister, dem Einzelkämpfer. Nein, halt Einzelrichter wurde es genannt. Ich sage mal so, hätte man zwei von den anfangs drei gelassen und einen für meine Seite, wäre das glatt mal cool gelaufen. Zwei Richter, wo einer mal nicht aus Willkür weg sieht, wäre mal was Neues in dem Spiel, was sich der Bullshit in Perfektion, gezeigt durch die Berliner Justiz, Regierung und den Behörden nennt und ein Bilderbuchbeispiel dafür ist, wie Menschen reden, um mal oben zu sitzen und dann die Interesse an der Aufgabe verloren geht.
Hey, klar verdient man da dann die staatliche Kohle, wenn nicht ihr, die anderen sogar bei helfen, das Land abzuziehen. Wer sonst? Richtig. Aber lasst uns erneut ans Landgericht zwei treten und sagen: „Geht's noch? Bekommen wir hier auch mal irgendwas nach Gesetz gebacken? Oder backen wir die danach dann mit dem neu Gelernten zu diesem Bullshit und machen's dann rechtlich sauber?" Klar hätte ich das Folgende schon früher schicken können, aber wisst ihr, dafür ist kein Anwalt nötig und lässt plötzlich dem Lothar Kiesler seine Klage wackeln wie keine andere zuvor.
Aber hey, seht doch einfach selbst nach unten. Weiser 👇🧐
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
An das Landgericht Berlin II
Zivilkammer 2
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin
(Vorab per eBO)
Berlin, den 12.07.2026
Aktenzeichen: 2 O 483/25 (Kießler ./. Reimer)
1. EINSPRUCH gegen das Versäumnisurteil vom 06.07.2026
2. ANTRAG auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 719 i.V.m. § 707 ZPO)
3. ABLEHNUNGSGESUCH wegen Besorgnis der Befangenheit gegen VRiLG Dr. Hagemeister (§§ 42 ff. ZPO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das mir am 10.07.2026 zugestellte Versäumnisurteil vom 06.07.2026 lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein. Gleichzeitig beantrage ich die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung.
Darüber hinaus lehne ich den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Hagemeister wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO ab.
Begründung der Befangenheit:
Es liegt ein durchgehender, objektiv belegbarer Katalog an Verfahrensverstößen vor, der bei verständiger Würdigung nur den Schluss zulässt, dass VRiLG Dr. Hagemeister eine innere Haltung eingenommen hat, die von Parteilichkeit und der gezielten Beschneidung meines rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) geprägt ist.
1. Einseitige Rechtsberatung der Klägerseite
Mit Verfügung vom 16.04.2026 hat der abgelehnte Richter dem Prozessbevollmächtigten der Klägerseite (RA Tittel) detailliert rechtlich beraten und ihm förmlich diktiert, wie er seine fehlerhaften Klageanträge umzuformulieren hat („Entsprechend müssten auch zwei Klageanträge formuliert werden...“). Das Gericht verließ hierbei die Rolle des neutralen Spruchkörpers und agierte als Reparaturbetrieb für die fehlerhafte Klageschrift der Gegenseite.
2. Verletzung der Waffengleichheit durch willkürliche Terminverschiebungen
Während das Gericht dem Kläger monatelang Zeit zur Nachbesserung gab und den anberaumten Termin vom 08.06.2026 kurzerhand auf den 06.07.2026 verlegte, nur um eine verspätete Klageänderung (vom 03.06.2026) des Klägers aufzufangen, wurden meine Rechte systematisch beschnitten.
3. Gezielte Beschneidung des rechtlichen Gehörs (Notanwalt)
Mit Beschluss vom 14.04.2026 wies der abgelehnte Richter meinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts ab. Er stützte sich dabei auf einen angeblichen gerichtlichen Hinweis vom 04.03.2026. Dieser Hinweis ist mir nie zugegangen. Einen rechtsschutzsuchenden Bürger wegen der Nichterfüllung einer Auflage, die nie zugestellt wurde, wehrlos zu stellen, ist objektiv willkürlich. Zudem ignorierte der Richter meinen am 13.04.2026 per Fax eingereichten Eilantrag auf Terminsverlegung wegen akuter Erkrankung samt PKH-Unterlagen vollständig.
4. Ignorieren eines formellen Aussetzungsantrags (§ 149 ZPO)
Mit Schriftsatz vom 26.05.2026, eingereicht auch an die Verwaltung des Landgerichts, habe ich die Aussetzung des Verfahrens nach § 149 ZPO beantragt. Ich habe das Gericht detailliert und unter Beifügung des rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Kläger Urkundenfälschung in amtlichen Verfahren begeht und Prozessbetrug vorliegt.
Der abgelehnte Richter hat diesen förmlichen Aussetzungsantrag nach § 149 ZPO völlig ignoriert. Anstatt das Verfahren in Anbetracht der nachgewiesenen Straftaten des Klägers auszusetzen, erließ er ein Versäumnisurteil, das mir verbietet, genau jene Tatsachen auszusprechen, die das Amtsgericht Lichtenberg bereits rechtskräftig als Handlungen des Klägers festgestellt hat.
Zusammenfassung:
VRiLG Dr. Hagemeister hat die Klägerseite juristisch beraten, ihre Fristversäumnisse gedeckt, meinen formellen Aussetzungsantrag totgeschwiegen und mein rechtliches Gehör durch fingierte Begründungen (angeblicher Hinweis vom 04.03.2026) abgeschnitten. Ein objektiver Betrachter muss hier von einer tiefgreifenden Befangenheit und Parteilichkeit ausgehen.
Der Richter hat sich zu diesem Befangenheitsgesuch dienstlich zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Meine Fresse, seid mal ganz ehrlich, die Schelle habt ihr auch gespürt, oder? Na, das ist doch super. Dann lasst uns gleich noch eine vergeben, denn auf einem Bein kann niemand stehen und deshalb seht einfach noch mal 👇😱.
OFFENE PRESSEANFRAGE (2. FRISTSETZUNG) & RÜGE WEGEN VERWEIGERUNG DES AUSKUNFTSRECHTS (BlnPrG)
Veröffentlicht auf dem §entinel-Portal | Zur sofortigen Beantwortung
An: Pressestelle der Polizei Berlin / z.Hd. Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik
CC: Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Aufsichtsbehörde der Polizei Berlin)
Von: Christian Reimer, Chefredaktion §entinel-Portal.com (DVFJ-Ausweis-Nr. DE 765671343)
Datum: 12. Juli 2026
Betreff: Erinnerung & Rüge – Unbeantwortete Presseanfrage vom 24.06.2026 / Verdacht auf behördliche Deckung von Amtsmissbrauch durch pensionierte Polizeibeamte
Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle,
sehr geehrte Frau Polizeipräsidentin Dr. Slowik,
sehr geehrte Vertreter der Senatsverwaltung für Inneres,
am 24. Juni 2026 richtete die Redaktion des Nachrichten- und LegalTech-Portals §entinel-Portal.com eine detaillierte formelle Presseanfrage an Ihr Haus. Thema dieser Recherche ist der konkrete, durch erdrückende Beweise und Zeugenaussagen belegte Verdacht auf strukturelle Compliance-Lücken auf lokalen Berliner Polizeiabschnitten (insbesondere Abschnitt 33).
Konkret geht es um die Frage, wie die Polizei Berlin damit umgeht, wenn pensionierte Polizeibeamte ihre früheren Dienstgrade und noch aktiven dienstlichen Kontakte missbrauchen, um Zivil- und Familienverfahren durch fingierte Einsätze und Anzeigen zu manipulieren.
Bis zum heutigen Tag wurde diese Presseanfrage von Ihnen vollständig ignoriert.
Dieses Schweigen werten wir nicht nur als eklatanten Verstoß gegen die behördliche Auskunftspflicht gegenüber der Presse gemäß § 4 des Berliner Pressegesetzes (BlnPrG). Wir werten es in Anbetracht der brisanten Aktenlage (die unter anderem Urkundenfälschung und Nötigung Minderjähriger durch einen Ihrer Ruhestandsbeamten umfasst) als den bedenklichen Versuch, behördliches Versagen totzuschweigen.
Wir erweitern unsere ursprüngliche Anfrage daher hiermit um folgende entscheidende Fragen und fordern eine vollumfängliche, rechtsmittelfähige Stellungnahme:
Auskunftsverweigerung: Aus welchem rechtlichen Grund wurde die Presseanfrage vom 24.06.2026 entgegen den Vorgaben des Berliner Pressegesetzes ignoriert? Handelt es sich hierbei um eine generelle Anweisung im Umgang mit Recherchen zu polizeiinternen Compliance-Lücken?
Untätigkeit bei Dienstaufsichtsbeschwerden: Wie rechtfertigt die Polizeiführung ihre andauernde Untätigkeit bei vorliegenden, massiven Dienstaufsichtsbeschwerden gegen pensionierte Beamte, wenn diese – wie im vorliegenden Fall (Az. 271 Js 594/26 bei der Staatsanwaltschaft Berlin) – unter dringendem Verdacht stehen, Urkundenfälschungen im Amt begangen und Polizeiressourcen für fingierte Anzeigen (sogenanntes Swatting/Falsche Verdächtigung) missbraucht zu haben?
Schutz von Minderjährigen auf Polizeiabschnitten: Welche konkreten dienstrechtlichen Vorgaben gelten für Polizeibeamte, wenn der Verdacht im Raum steht, dass auf lokalen Abschnitten (wie dem Abschnitt 33) Anzeigen eines bekannten Ex-Kollegen aus Befangenheit ungeprüft aufgenommen werden, während gleichzeitig traumatisierte minderjährige Opfer dieses Ex-Kollegen kein Gehör finden?
Verwirkung von Versorgungsbezügen: Ab welcher Eskalationsstufe behördlicher Manipulation durch einen Ruhestandsbeamten leitet die Polizei Berlin (bzw. die Senatsverwaltung) formelle Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Kürzung oder Aberkennung von steuerfinanzierten Versorgungsbezügen ein?
Letzte Fristsetzung:
Die Redaktion des §entinel-Portals setzt Ihnen hiermit eine letzte Frist zur vollumfänglichen Beantwortung dieser Fragen bis zum 15. Juli 2026, 12:00 Uhr.
Sollte diese Frist erneut fruchtlos verstreichen, werden wir unseren gesetzlichen Auskunftsanspruch im Wege der verwaltungsgerichtlichen Auskunftsklage erzwingen. Darüber hinaus wird diese fortgesetzte Auskunftsverweigerung als eigenständiger redaktioneller Schwerpunkt in unserer anstehenden Veröffentlichung auf §entinel-Portal.com sowie in unserem Dossier für den Petitionsausschuss und befreundete Leitmedien thematisiert werden.
Außerdem muss hier von grober Pflichtverletzung ausgegangen werden, welche letztendlich durch eine Amtshaftungsklage zu klären sein wird. Hier wurde einem pensionierten Polizisten Beihilfe zur Erschleichung nicht gerechtfertigter Forderungen verholfen, welche gegebenenfalls auf eine Amtspflichtverletzung zurückzuführen sind und hier die Stadt Berlin für den entstandenen Schaden aufzukommen hat. Wer die Aufklärung von Amtsmissbrauch blockiert, macht sich angreifbar.
Wir erwarten Ihre fristgerechte Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Chefredaktion §entinel-Portal.com / Freier Journalist (DVFJ)
Damit ist mein Gleichgewicht wiederhergestellt und ich fand, die war auch zu spüren. Nach oben weisender Zeigefinger von vorne 😉. Hey, was denkt ihr, wer den Unerziehbaren jetzt am liebsten mit dem Meterlineal ein wenig züchtigen möchte? Ganz genau. Und sind wir mal ganz ehrlich, der hat ordentlich verdient.
Aus diesem Grund wird er sogar mit Thema bei der Bundesverfassungsbeschwerde drei Punkt null Nuklear Ultra Mega Pro. Wow, nach oben weisender Zeigefinger von vorne Gesicht mit Monokel auch noch pro. Verdammte Scheiße vor Angst 😱. Aber ich sagte mir so, es wäre doch langweilig, wo die ganzen Beiträge öffentlich auf Sentinel minus Portal Punkt com abrufbar sind. Warum nicht mit einer Runder-Tisch-Version zwei Punkt null Pro zurückkommen? Ja, ganz genau. Auch pro. Dazu aber später mehr.
Ich denke nur, so ein öffentlicher Brief und unbeantwortete Presseanfragen ist ja schon was für den Verfassungsschutz. Ja, ich sag doch, ich bin ein Witzbold. 😉, wisst ihr Bescheid? Ich darf das aber nicht sagen, was hier so wegen Lothar geschrieben wurde. Aber meine Kinder sagten, sollen mal kommen und mich versuchen, deshalb zu bestrafen. Gibt es ordentlich - ...😉.
klar wer jetzt denkt ich wäre schon fertig, sollte sich das Beitrags-Video einmal genau ansehen und fragen, sieht das da schon aus wie eine Juristische Ordnungsschelle?
Ganz genau und darum machen wir weiter 👇🧐:
ENTWURF: KLAGESCHRIFT ZUR AMTSHAFTUNG
An das Landgericht Berlin
Zivilkammer
Littenstraße 12-17
10179 Berlin
KLAGESCHRIFT
des Herrn Christian Reimer, Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin
– Kläger –
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin, diese vertreten durch die Polizeipräsidentin in Berlin und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Beklagtes Land –
wegen: Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) sowie Unterlassen polizeilichen/strafverfolgenden Einschreitens / eklatantem Organisationsverschulden.
Vorläufiger Streitwert: 15.000,00 Euro
Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und werden in der mündlichen Verhandlung beantragen zu erkennen:
Es wird festgestellt, dass das beklagte Land Berlin verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die diesem aus dem systematischen Aufsichtsversagen, der Ermittlungsverweigerung und der unterlassenen Disziplinarmaßregelung gegenüber dem Ruhestandsbeamten Lothar Kießler (ehemals Polizei Berlin) entstanden sind und noch entstehen werden.
Dies umfasst insbesondere die Freistellung von sämtlichen Kosten und Schadensersatzforderungen, die dem Kläger aus dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Berlin II (Az. 2 O 483/25) auferlegt wurden oder werden.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
BEGRÜNDUNG:
I. Absurdität des Sachverhalts und Ausgangslage
Der Kläger wird derzeit vor dem Landgericht Berlin II von einem pensionierten Beamten des beklagten Landes auf Unterlassung und Schmerzensgeld mit einem Streitwert von 15.000,00 Euro verklagt. Der pensionierte Beamte fordert gerichtlichen Schutz für sein Ansehen, obgleich ihm durch das Amtsgericht Lichtenberg rechtskräftig attestiert wurde, in familiengerichtlichen Verfahren Unterschriften im Namen Dritter gefälscht zu haben.
Der Kläger ist in diese absurde zivilrechtliche Verteidigungsschlacht nur deshalb gezwungen worden, weil das beklagte Land Berlin als Dienstherr und Strafverfolgungsbehörde seine elementarsten Schutz- und Ermittlungspflichten systematisch verletzt hat.
II. Die 24-Stunden-Ignoranz als Beleg für Amtspflichtverletzung (Organisationsverschulden)
Eine Amtspflichtverletzung liegt nicht primär in den privaten Handlungen des Pensionärs, sondern im aktiven Wegsehen der staatlichen Organe.
Der Kläger hat dem beklagten Land (der Staatsanwaltschaft Berlin und der Polizei Berlin) in den vergangenen Monaten übermittelt:
a) Ein vollständiges forensisches Gesamtdossier, das detailliert die Fälschung von über 20 Unterschriften durch den Ruhestandsbeamten in gerichtlichen Verfahren nachweist.
b) Eindeutige Beweise für den Missbrauch von polizeilichem Taktikwissen zur Konstruktion von familiengerichtlichen Verfahren, inklusive der massiven Nötigung der Kinder des Klägers an der Wohnungstür.
c) Die schriftliche, detaillierte Zeugenaussage der 16-jährigen Tochter des Klägers, in der dokumentiert wird, wie traumatisierend sie durch aktive Beamte des Abschnitts 33 bei dem Versuch, Anzeige zu erstatten, in Anwesenheit Dritter eingeschüchtert und abgewiesen wurde.
Trotz dieser erdrückenden Beweislast – die Zeugenaussagen Minderjähriger sowie den Nachweis über die Instrumentalisierung suchtkranker Personen umfasste – wurden eingereichte Eil- und Haftanträge zur Unterbindung dieser Verdunklungshandlungen durch die Staatsanwaltschaft Berlin nach nur einem einzigen Tag Bearbeitungszeit eingestellt.
Eine Prüfung von 20 forensisch analysierten Unterschriften und tiefgreifenden Aktenmanipulationen innerhalb von 24 Stunden ist objektiv unmöglich. Es handelt sich hierbei um ein eklatantes institutionelles Versagen und eine Verweigerung der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Bürger.
III. Kausalität und Feststellungsinteresse
Dieses aktive Wegsehen des beklagten Landes ist unmittelbar kausal für den eingetretenen finanziellen und prozessualen Schaden des Klägers.
Hätte das beklagte Land rechtsstaatlich interveniert, die Beweise pflichtgemäß geprüft und dem rechtsmissbräuchlichen Treiben seines Pensionärs dienstrechtlich sowie strafprozessual Einhalt geboten, wäre der Ruhestandsbeamte niemals in der Lage gewesen, seine durch staatliche Untätigkeit frei gewordenen Ressourcen in eine zivilrechtliche Einschüchterungsklage (SLAPP) gegen den Kläger zu stecken.
Es zeugt von maximaler behördlicher Zynik, wenn der Kläger die vollständige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft übernehmen muss – bis hin zur forensischen Aufbereitung –, diese Arbeit in 24 Stunden verworfen wird und der Kläger anschließend gerichtlich dafür bestraft werden soll, dass er die Wahrheit ausspricht.
Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus den laufenden, existenzbedrohenden Kostenrisiken dieses Zivilverfahrens, die das beklagte Land durch seine behördliche 24-Stunden-Ignoranz erst ermöglicht und billigend in Kauf genommen hat.
[Beweisangebote: Sämtliche Haft- und Eilanträge an die Staatsanwaltschaft, Einstellungsverfügungen, forensisches Dossier der 20 Unterschriften, Zeugenaussage Victoria Reimer, Beschluss AG Lichtenberg, Akten des Landgerichts Berlin II].
Klar habe ich das jetzt nur mal schnell so runter getippt als kleine Vorlage für den Anwalt der letztendlich seinen Lümmel drunter packen wird. Aber hey für einmal schnell so in den Raum gestellt bringt das Ding doch jetzt schon Bauch-Autsch, oder?
Ja sag ich doch! Das will doch keiner und wirklich alles nur wegen dem Unerziehbaren! Ja klar Lothar Kießler ist gemeint! Der Schrecken der Nachbars und eigenen Kinder!
Ja manche Menschen stehen auf 2 Beinen und ich benötige auch mein drittes für das Gleichgewicht. Natürlich wird die Amtshaftungsklage nicht von mir eingereicht, ist auch vorerst als reiner Entwurf zu sehen, ich fand aber er verleiht dem Beitrag die nötige Würze und mir mein Gleichgewicht. 😉
Die Juristen unter euch können ja mal abwegen wie so bei Einreichung eines Anwalts die Erfolgsaussichten sind? Richtig sagte die andere KI auch - VERDAMMT...
Damit kann man jetzt sagen - Autsch Berlin das Ding tut weh und damit spürt man wie lang doch 14 Tage werden können 😱 Ja Leute enger Zeitplan und muss was schaffen bevor die ersten Bullshit Antworten abgearbeitet werden müssen...
Aber weißt ja...
WIR SIND ONLINE
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!
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