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Pünktlich wie keine anderen vor Ihnen und damit absolut Beispiellos – die Pressestelle der Verwaltungsgerichte zeigt wie es richtig geht!

Pünktlich wie keine anderen vor Ihnen und damit absolut Beispiellos – die Pressestelle der Verwaltungsgerichte zeigt wi...

Mit großer Freude und in der Hoffnung nicht enttäuscht, glänzt auch hier das Verwaltungsgericht absolut!

Hierbei war wenigen die Beantwortung der Fragen selbst wichtig und wurde erwartungsgemäß beantwortet. Ich kann es nur nochmals wiederholen, wäre ich Tester dieser Behörden, wäre das Verwaltungsgerich...

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Hierbei war wenigen die Beantwortung der Fragen selbst wichtig und wurde erwartungsgemäß beantwortet.

Ich kann es nur nochmals wiederholen, wäre ich Tester dieser Behörden, wäre das Verwaltungsgericht in jeder Instanz von mir hier ganz klar ganz weit vorne!
Ich sehe hier den Fehler der gemacht wurde auch weiterhin als eine Überreaktion auf das was da plötzlich auf dem Schreibtisch lag und wollte den Berg nur schnell wieder los werden.

Die Mail selbst von der Pressestelle hänge ich im Laufe des Tages noch mit an den Beitrag dran, aber zusammenfassend wurde sich natürlich auf die richterliche Unabhängigkeit bezogen und so nur die Frage wegen dem Presseausweis aufgenommen. Hier wurde der Wortlaut nochmals erklärt und damit tatsächlich nur bestätigt, dass dieser Satz in dem Beschluss mal gar nichts zu suchen hat.

Denn warum schreibt ein Richter – Es möge auf sich beruhen, ob der Antragsteller glaubhaft gemacht habe, ein Vertreter der Presse zu sein.
Denn dies habe ich mit den Presseanfragen und der Auskunft, dass diese für das Sentinel Portal gemacht werden bereits ausreichend getan.

Die geltende Rechtslage und die ständige Rechtsprechung:
Der presserechtliche Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen (hier gem. § 4 Abs. 1) ist an die tatsächliche Ausübung der journalistischen Tätigkeit gebunden, nicht an ein bestimmtes Ausweisdokument.

Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert lediglich den Nachweis im Alltag, ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Presserechten.

Daher kann man sich jetzt darüber streiten, ob ich den Wortlaut oder was auch immer mir nicht so zurecht gebastelt habe, wie es auch gedacht war.

Denn der Presseausweis wurde sogar noch neben den Presseanfragen zusätzlich eingereicht um keine weiteren Fragen oder Argumente offen zu lassen und da macht es den Satz in der Situation nicht richtig oder besser ausformuliert, sondern sind wir mal ganz ehrlich gehörte dieser in die Beschlüsse einfach nicht als Begründung mit rein.

Ich denke da sind wir uns alle einig.
Dies ist aber gar nicht das Thema gewesen und die Anfrage wurde für mich absolut ausreichend geklärt und ich bedanke mich für die nette Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Verwaltungsgerichte Berlin und wünsche zukünftig angenehmere Anfragen.

Wenn jetzt das OVG noch das kleine Unglück richtet, habt Ihr mit mir vermutlich nie wieder etwas zu tun und ich kann mich weiter um eine wirklich inzwischen schwer kriminelle Richterin kümmern, dazu aber in meinem nächsten wütenden Beitrag mehr.

Bis dahin wie immer…

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Antwort Pressestelle Verwaltungsgerichte Berlin 13 08 2026 Portalbeleg · Belege · 13.08.2026
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