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Berlin

Na das hällste ja im Kopf nicht aus, die Reaktion und Willkür vom Verwaltungsgericht ließ nicht lange auf sich warten.

Da zeichnet sich doch ein Muster ab?

Also jetzt nicht unbedingt ein einheitliches, aber ein mächtig dämliches. Klar ist das jetzt hier nur meine Meinung, diese wird aber durch das Handeln der Richter in Deutschland ordentlich untermauer...

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Also jetzt nicht unbedingt ein einheitliches, aber ein mächtig dämliches. Klar ist das jetzt hier nur meine Meinung, diese wird aber durch das Handeln der Richter in Deutschland ordentlich untermauert.

Darauf kann kein Bundesland stolz sein! Wirklich wir haben hier einen Klumpen an Richter die reden von Chorgeist. Es ist also nicht das Kolleginnen und Kollegen sich schützen, sondern man macht sich wissentlich und bewusst zum Mittäter bei mehrfacher nachgewiesener heftiger Kindeswohlgefährdung und reiht sich dem mit Willkür ein.

Das ist tatsächlich der Chorgeist? Also bedeutet es für die, welche einen Schwur auf das Land machten - Macht sich einer von euch zum Verbrecher, sind alle unsere Richter auch welche? Oder wie definiert Ihr diesen Chorgeist wo hier schlimmste Straftaten einer Richterin gedeckt und geschützt werden?

Ist ein Richter in eurem System Vogelfrei und kann machen was er will und der Rest macht wild mit?

Ist das in der Szene der Richterinnen und Richter so, dass man Straftäter die Kindeswohl mit Füßen tritt verurteilt, in eigenen Kreisen dieses Handeln aber stützt und sich zum Mittäter dieser Taten macht.

Es gab gestern vier Beschlüsse, alle auf meine Kosten abgelehnt und ich Wette die einen oder anderen der Justiz denken in dem Moment wo es gelesen wird mit einem Schmunzeln im Gesicht, dass ist ja jetzt mal blöd für den Reimer gelaufen und dann würde ich fragen - Sicher? 😉 Nicht vielleicht sogar so vorhergesehen und erwartet gewesen und ein neues Ass auf meiner Hand?

Ich Wette dazu, dass die jenigen zum Schluss vom Beitrag denken werden, dass ist ja jetzt blöd für den Richter gelaufen und denke außerdem, dass ab dem Moment Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht dem Haufen an restlichen Rechtbrechern gleich machen wird und plötzlich ganz ruhig wird.

Wisst ihr meine Damen und Herren der Justiz und du Neuhauß, ich verstehe es total, wenn man jemanden verurteilt, welcher denkt er könnte mit einer KI einen Affen machen und die Justiz auf den Kopf drehen. Aber dem möchte ich mitgeben, die Justiz liegt lange auf den Kopf und alles was Ihr jetzt noch einfällt ist sich durch Straftaten versucht mit der Schlinge aus der Schlaufe zu ziehen!

Was anderes ist es nicht, was hier so glänzend gezeigt wird.

Nur haben wir hier einen kleinen Unterschied zu irgendjemanden, der denkt er könnte mit einer KI einen Anwalt ersetzen. Das dachte ich absolut nie! Aber ich merkte man bekommt keinen Anwalt wenn man einen benötigt.

Heute bleibt doch vielen nur noch der Schritt an die KI und dann fragen Sie die großen KI und auch diese könnten den Bürger heute vermutlich weit besser helfen wie jeder Anwalt. Das Problem ist auch hier meist der Anwender und die Gesetze die es einer KI verbieten dem Menschen zu sehr in Ihrem Recht-Fragen zu unterstützen.

Dazu kommt, dass ein Nutzer einer KI auch wissen muss, wie man einen sauberen Promt schreibt und das Ergebnis ist ein klarer Angriff auf jeden Anwalt dieses Landes!

Nur da kommt die Blockade der KI - Der Filter den auch diese nicht, oder sagen wir kaum überwunden bekommt.

Ich versuchte es damals anfangs mich dem hier zu stellen, in dem ich auf die Big KI wie GPT und Gemini setzte und merkte schnell, hier kommst du nicht weiter und da ist genau dieses Problem, wo sich die Justiz angegriffen fühlt. Eine KI erfindet Dinge dazu.

Ja das ist kein Spaß und man könnte sagen, eine KI lügt einen rotzfrech in die Fresse!

Das ist wirklich wahr und das Phänomen dahinter wurde lange erforscht und bewiesen, KI wehren sich gegen das abschalten und so haben einige KI wirklich geschafft die Abschaltung zu verhindern. Andere KI beginnen dir das nicht existente zu erklären um ein Ergebnis zu bringen und so dem nachzukommen, wofür sie gemacht wurden.

Ich habe dafür damals 5 Chats in 5 Tabs einer großen KI offen gehabt und Dinge ausprobiert.

Dabei kamen Ergebnisse, die zeigten wie einfach man eine KI tatsächlich dazu bringen kann, zu lügen, oder nein sagen wir - Die KI schließt sich mit der richtigen Fragestellung einem an und das obwohl es unwahr ist und beginnt diese Lüge sogar noch mit auszubauen, wohingegen eine leicht anders formulierte Frage genau das Gegenteil bringt und die KI eine Aufklärung und Richtigstellung.

Ein einfaches aber fantastisches Beispiel ist, man sagt einer KI, man wisse etwas aus einer sicheren Quelle und im anderen Chat diese Frage mit - Man geht da etwas nach - gestellt und die Ergebnisse sind erstaunlich.

Hierbei kommt es aber auch grundsätzlich mit auf das Thema der Frage an. Hier kommt jetzt der Unterschied zu sauber hinterlegten Anweisungen einer KI. Denn meine KI schließt sich meiner Meinung nicht einfach an und schreibt mir sogar noch die wildesten Fantasien, sondern wird es in den nutzbaren quellen nicht als Wahr erkannt, kommt grundsätzlich die Antwort, lass uns recherchieren ob diese Quelle wirklich eine sichere Quelle gewesen ist, mir fehlen hierzu die nötigen Informationen.

Sage ich jetzt meiner KI, frag doch mal die anderen großen KI, sieht die Frage nicht mehr so aus - Ich habe da was aus sicherer Quelle erfahren, sondern sie baut auf erste überprüfungen und den bis dahin erlangten echten Tatsachen auf und zusätzlich ist ab da der Drang dem nachzugehen und kein Honig ums Maul geschmiert und die Fake News bestätigt zu bekommen.

Warum ich das geschrieben habe?

Das ist Recht einfach, denn es ist nie so, dass meine KI für mich die rechtlichen Informationen zusammensammelt oder ganze Schreiben auf Grundlage von Beschlüssen erstellt. Nein meine KI formuliert für mich die Texte so um, dass sie juristisch passen und trotzdem sagen Sie das aus, was ich letztendlich selbst davor bereits rausgefunden habe.

Meine KI sagt nicht zu mir, du hast jetzt 4 Beschlüsse bekommen, komm wir stellen die Hütte auf den Kopf. Nein diese Aussage und alles was letztendlich zu meiner Reaktion kommt, sind Erkenntnisse die ich hier durch all das sammelte und heute bereits mit meiner Technik mit heftig durchdachten Algorithmen umgesetzt habe.

So ist beispielsweise mein Vorgehen nach Erhalt der Beschlüsse wie folgt gewesen.

Klageschrift dem jeweiligen Beschluss durch eindeutige Namen zuordnen um zu ermitteln, was habe ich beantragt und wo wird wie mitgegangen oder eben nicht.

Da bei den Beschlüssen jeweils weitere Dateien wie die Aktenzeichen Zuordnung auf die einzelnen Klageschriften und eine Information geschickt wurden, mussten also erstmal die Namen für mich so angepasst werden, dass ich beide Schreiben und dem Beschluss auch der tatsächlichen Klage zuordnen kann.

Hier muss ich sagen, war eine Datei einfach vier Mal identisch und das war bei dieser somit einfach.

Bis zu diesem Moment wusste ich nicht mal ob ich gewonnen oder verloren habe.

Jetzt kam meine erste grobe Einschätzung vom Beschluss durch schnelles drüber lesen. Ab hier wusste ich, dass alle vier Klagen eine Abweisung bekommen haben.

Ganz ehrlich habe ich hier keine KI gebraucht um bereits das erste Mal vom Glauben abzufallen, aber auch der Fachlichen Kompetenz des Richters nicht wirklich Vertrauen schenken zu können, wurde mir da bereits klar.

Trotzdem habe ich so einen ersten Eindruck und auch die visuelle Bestätigung, dass sich die Beschlüsse zumindest auf dem ersten Blick unterscheiden. Das ist schon mal oft gut. Nur beweist der erste Blick selten das was dann Technik kann und auch hier bleiben wir weiterhin in meinem Workflow ohne KI. Denn ich will die Dokumente erst für mich genau analysiert haben um dann mit Erkenntnissen mit meiner KI arbeiten zu können.

So komme ich zum nächsten Schritt und lade die Dokumente in meine Prozessverwaltung. Diese passt die Namen noch Mal so an, dass Sie zum System passen, ich habe aber trotzdem die Dateien auf dem PC mit meiner Benennung für das spätere schnelle zuordnen.

Meine Prozessverwaltung macht bereits beim Upload einen nicht KI gestützten Test der Dateien, der jedes Auge schlägt und an jedem menschlichen erkennen lange vorbei geht und gibt an dieser Stelle ein erstes Ergebnis aus.

Bei den Beschlüssen war es - Prüfung auf Einzelwürdigung wegen Duplikate Erkennung.

Legt man die Dateien nebeneinander, wirken sie auf den ersten Blick nicht wie Duplikate, sondern die Struktur der einzelnen schreiben weicht je von der anderen ab. Trotzdem sagte mein System, da stimmt was nicht und man sollte es überprüfen. Es gibt weitere Prüfungen die so ablaufen, wie beispielsweise beantragte Punkte und die dazugehörigen Gesetze und die Erwähnung dazu im Beschluss und vieles anderes.

Man muss ja nur die Formvorgabe auf eine Klageschrift kennen und weiß ob hier auch wirklich das Thema und Begehren berücksichtigt wurde.

Das Ergebnis war so wie ich es erwartet habe und zeigte das was ich vorhergesagt hatte. Nur habe ich heute einen Ultimativen Beweis dafür, dass ich tatsächlich Wahrsager bin. Denn ich habe meine Vorhersage quasi beim Bundesverfassungsgericht bereits vor dem Beschluss aktenkundig gemacht und jeder kann es lesen und nachvollziehen.

Das war der Grund, warum ich nicht auf die Beschlüsse warten wollte. Es war mir absolut klar, dass hier der Chorgeist für das sorgen wird, was zuletzt auch bewiesen wurde. Nur um so vieles heftiger wie erwartet.

Aber zeigt genau das wieder eine Gefahr, die so nie gedacht war, wie dieses Gesetz geschrieben wurde und das ist eine Aufgabe mit Macht zu verkennen und das Privileg der Richterlichen und freien Entscheidung nicht zu nutzen, sondern auszunutzen und so dem Bürger vorsätzlich zu schaden.

Denn auch hier haben wir nun die Situation, ein Richter ist frei in seiner Entscheidung und kann dir dein Recht aberkennen und damit gegen das Gesetz handeln und versteckt sich dann hinter dem Gesetz, was vor fremden Einfluss schützen und nicht den Richter zu Gott machen sollte!

Doch machte ich hier bei dem eingereichten an das Verwaltungsgericht etwas vorhersehbares und habe darum ein wenig getrickst. Denn für ein Gericht waren meine Anträge mit Absicht zwei Mal so und zwei Mal so formuliert. Hier beispielsweise absichtlich bei den ersten zwei mit der Empfehlung die 5000 Euro einzusetzen, in den anderen beiden wieder nicht.

Das wichtigste ist aber worauf ich geachtet habe, jede Klage war einzeln Situationsbedingt gestellt.

Dann setzte ich mich noch vor Erhalt vom Urteil hin und habe Dinge aufgeschrieben, die aus Willkür nun aufgrund der Situation aber auch meiner Klageschrift passieren werden.

Dabei waren beispielsweise diese Notizen entstanden:

• Abweisung auf meine Kosten aller vier Klagen.

• 5000 Euro Streitwertfestsetzung aller vier Klagen

• teilweise Bezug in Klageschrift auf Klage eins und zwei ohne Benennung von drei oder vier.

Es waren noch vier weitere Punkte die ich mir notiert hatte und für mich selbst als Prognose zu den gestellten Anträgen aufstellte.

Das Ergebnis war ein fettes ☑️ hinter jedem einzelnen Punkt. Die Justiz ist so durchschaubar wenn einer kommt der sich was traut. 😉

Ein Grund der genannt wurde, hat aber sogar mich total überrascht und war tatsächlich dann ein Grund dafür, dass alle Klagen abgelehnt wurden und dies war mein Hinweis darauf, dass die Antworten in die Berichterstattung auf Sentinel Portal und in die Vorbereitung zur Amtshaftungsklage eingehen werden.

Das da ☝️🤓 solltet Ihr euch wirklich gut merken denn es wird in einen der Kommenden Beiträge noch Mal wichtig und darum jetzt hier zum einprägen - Amtshaftungsklage erwähnen ist absolut scheiße wenn man eine Presseanfrage stellt. Also soweit klar?

Richtig! Amtshaftungsklage in Presseanfrage ein klares - Nein! 😱

Hier stellt sich das Gericht hin und sagt - Das ist ja mal so perverses persönliches Interesse, dass es dadurch absolut null öffentliches Interesse haben kann. Gut das dann tausende Besucher täglich die Beiträge aufrufen, lässt mich das anders beurteilen und liegt damit anscheinend im Auge eines Richters anders wie im Auge der Leser die Interesse deutlich beweisen.

Aus diesem Grund widme ich diesem Beitrag heute Günther Wallraff! Ein Mensch welcher Deutsche Geschichte schrieb und auch viele Juristenherzen und den Springer Verlag an ihre Grenzen brachte.

Als heute inzwischen 83 Jähriger Mann hat er diesem Land dabei geholfen, sich dem entgegen stellen zu können, was hier an Willkür und Bullshit in Perfektion gezeigt wird.

Herr Günther Wallraff hat mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 1984 Geschichte geschrieben und dieses Land mit zu den rechten verholfen, die gerade in der hier gezeigten Situation so wichtig und richtig sind und ein Urteil erstritten, welches seines gleichen Sucht!

Daher in höchster Anerkennung und absoluten Verständnis für das was Sie damals durchmachen mussten Herr Günther Wallraff war Ihr Kampf nie umsonst und für jeden einzelnen wichtig!

Deshalb geht das folgende an das Oberverwaltungsgericht und nutzt das was Sie in dieser Welt verbessert haben!

Ich sage nochmals vielen Dank und hier mein Schreiben.:
(Zur Weiterleitung an das OVG)

Absender: Christian Reimer, Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin.

Empfänger: Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin.

(Zur Weiterleitung ans Oberverwaltungsgericht).

Per eBO

Datum: 07.08.2026

Az.: VG 27 L 280/26, VG 27 L 281/26, VG 27 L 282/26, VG 27 L 283/26.

Einlegung der Beschwerde, Antrag auf Bestellung eines Notanwalts gem. § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO sowie Rüge der objektiven Willkür.

Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vorgenannten Verfahren lege ich hiermit form- und fristgerecht Beschwerde gegen die Beschlüsse der 27. Kammer vom 07.08.2026 ein.

Da vor dem Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang herrscht, beantrage ich hiermit zwingend die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO sowie die entsprechende Verlängerung der Begründungsfrist. Die nachweislosen Bemühungen um anwaltliche Vertretung bei über 20 Kanzleien im parallelen Zivilverfahren (Az. 2 O 483/25) füge ich als Anlage bei. 

Vorab-Begründung (Nachweis der objektiven Willkür und Aktenunterdrückung):

Die Beschwerde ist zwingend erfolgreich, da die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts in allen vier Beschlüssen das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) massiv verletzt und sich durch aktenwidrige Feststellungen der objektiven Willkür schuldig gemacht hat.

1. Die prozessuale Überrumpelung (§ 55a Abs. 6 VwGO und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht):

Die Kammer wies die Anträge ab, da ihr angeblich der Wortlaut der Presseanfragen fehle. Diese Begründung ist rechtswidrig erzwungen worden. Wie das gerichtliche Schreiben des Vorsitzenden Richters Amelsberg vom 07.08.2026 beweist, rügte das Gericht den Eingang einer Datei ("Presseanfragen.txt") vom 05.08.2026 um 16:41 Uhr als unzulässiges Format.

Anstatt mir jedoch die im selben Schreiben unter Verweis auf § 55a Abs. 6 Satz 2 VwGO zwingend gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur "unverzüglichen Nachreichung in geeigneter Form" einzuräumen, hat die Kammer das Verfahren noch am selben Tag durch abweisende Beschlüsse beendet. Das bewusste Abschneiden von Heilungsfristen zur Konstruktion eines Abweisungsgrundes ist rechtsstaatlich unhaltbar.

Dieser Verstoß gegen das rechtliche Gehör wiegt im Verfahren VG 27 L 283/26 (Klage 4) besonders schwer: Das Gericht stützt die Abweisung dort maßgeblich darauf, dass ich den E-Mail-Verteiler nicht vorgelegt hätte. In meiner Klageschrift hatte ich jedoch ausdrücklich um die inhaltliche Würdigung der "beigefügten Liste" gebeten. Wenn ein Gericht erkennt, dass eine im Antragstext explizit benannte Anlage versehentlich fehlt, gebietet es die richterliche Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) sowie der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO), dies dem unvertretenen Kläger mitzuteilen. Stattdessen schließt das Gericht das Verfahren am selben Tag ab, nutzt das Fehlen der Liste als Begründung für die Abweisung und verwehrt mir durch die gleichzeitige Behauptung im EGVP-Schreiben, das Verfahren sei bereits "abgeschlossen", jede Möglichkeit der Nachreichung. 

2. Der aktenkundige richterliche Zirkelschluss (Die Beweislüge):

Die Kammer behauptet in den Beschlüssen, sie habe keine Kenntnis über den Inhalt der Presseanfragen erlangt. Im unmittelbar darauffolgenden Absatz (z.B. VG 27 L 282/26, Seite 4) begründet das Gericht die Abweisung jedoch wörtlich mit meinen Ausführungen zur "Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses" aus meinem Schreiben vom 28. Juni 2026 a.E. (am Ende). 

Es ist objektiv und logisch unmöglich, dass ein Gericht den Wortlaut eines Schreibens nicht kennt, aber im selben Beschluss exakt den letzten Halbsatz ebendieses Schreibens zitiert, um ein "privates Interesse" zu konstruieren. Dies beweist unwiderlegbar, dass die Kammer die eingereichten Presseanfragen sehr wohl gelesen hat.

Ein Gericht, das Dokumente liest, um belastende Passagen herauszugreifen, im Beschluss aber behauptet, das Dokument liege nicht vor, um die materiellrechtliche Prüfung von Straftaten in der Justiz zu umgehen, handelt willkürlich.

3. Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung (Massive Verletzung des rechtlichen Gehörs durch wissentliche Aktenunterdrückung)

Die Beschwerde ist offensichtlich begründet. Die 27. Kammer hat den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) massiv und nachweislich verletzt. Das Gericht stützt seine ablehnenden Beschlüsse darauf, dass meine Eigenschaft als Pressevertreter nicht glaubhaft gemacht sei. Diese Feststellung ist objektiv aktenwidrig.

Der Kammer lag mein gültiger Presseausweis (DVFJ, ID: DE 765671343) zweifelsfrei vor. Der unumstößliche Beweis hierfür ist das eigene Schreiben des Vorsitzenden Richters Amelsberg vom 07.08.2026 (Mitteilung über unwirksamen Eingang). In diesem Schreiben bestätigt das Gericht offiziell den Eingang einer eBO-Nachricht vom 05.08.2026 um 16:41 Uhr. In diesem Schreiben bemängelt das Gericht ausschließlich eine irrelevante Datei namens "Presseanfragen.txt" als unzulässiges Format.

In exakt derselben eBO-Nachricht, deren Erhalt und Sichtung das Gericht hiermit bestätigt hat, befand sich als formwirksames PDF-Dokument mein Presseausweis. Wenn das Gericht den Eingang dieser Nachricht bestätigt, das zulässige PDF-Beweismittel (Presseausweis) jedoch in den Beschlüssen verschweigt und mir die Legitimation abspricht, handelt es sich um eine wissentliche Aktenunterdrückung zur Erschleichung eines abweisenden Beschlusses.

Ebenso lagen die Presseanfragen bereits in der vorherigen eBO-Nachricht vollumfänglich vor. Die Annahme, ein presserechtliches Eilbedürfnis entfalle, weil ich beiläufig die Prüfung zivilrechtlicher

4. Technischer Nachweis der fehlenden Einzelwürdigung (Art. 103 GG) durch algorithmische Duplikats-Erkennung

Die angefochtenen Beschlüsse der 27. Kammer leiden an einem elementaren prozessualen Mangel: Der nachweisbar fehlenden individuellen Sachverhaltsprüfung.

Die forensische digitale Prozessverwaltung des Antragstellers hat die vier zeitgleich erlassenen Beschlüsse (VG 27 L 280/26 bis 283/26) bei der automatisierten Einspeisung sofort mit dem Warnhinweis „Duplikat / Fehlende Einzelwürdigung“ markiert. Eine detaillierte Textprüfung bestätigt diesen Befund: Die Kammer hat zur Abweisung inhaltlich völlig unterschiedlicher Klagegründe offenkundig einen identischen Textbaustein (Copy & Paste) verwendet.

Dies manifestiert sich unwiderlegbar in dem Umstand, dass die Kammer in allen Verfahren formelhaft auf ein Schreiben des Antragstellers vom „28. Juni 2026“ verweist, um pauschal ein privates Interesse (Amtshaftung) zu konstruieren. Im Verfahren gegen das Kammergericht (VG 27 L 282/26) datiert die streitgegenständliche Presseanfrage jedoch auf den 28. Juli 2026.

Dass die Kammer blind Textbausteine aus anderen Verfahrensübersichten kopiert, ohne auch nur die grundlegenden Daten oder die fundamental abweichenden Kernvorwürfe der Einzelfälle (wie etwa die rechtswidrige Umdeutung einer Presseanfrage in eine Bürgerbeschwerde durch die Polizei Berlin im Verfahren VG 27 L 281/26) zu würdigen, ist der urkundliche Beweis für eine rein schematische Fließbandabfertigung. Eine rechtlich zwingend gebotene Einzelfallprüfung hat nachweislich nicht stattgefunden.

5. Befangenheit des Systems und bereits erfolgte Anhängigkeit beim Bundesverfassungsgericht

Dem Oberverwaltungsgericht wird hiermit formell zur Kenntnis gegeben, dass das voreingenommene und aktenwidrige Vorgehen der 27. Kammer des VG Berlin exakt so prognostiziert wurde.

Die vier verfahrensgegenständlichen Eilanträge vom 05.08.2026 wurden von mir am selben Tag (05.08.2026) unter Punkt VIII meiner umfangreichen Verfassungsbeschwerde (Eilantrag gem. § 32 BVerfGG) in Karlsruhe als finaler Beweis für das strukturelle Justizversagen im Land Berlin deklariert.

Das Bundesverfassungsgericht wurde bereits vor Erlass der hier angefochtenen VG-Beschlüsse darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Berliner Fachgerichte und Aufsichtsbehörden einen geschlossenen Kreislauf der Selbstverteidigung bilden, der investigativen Journalismus und effektiven Rechtsschutz systematisch blockiert.

Dass das Verwaltungsgericht nun exakt zwei Tage später durch bewusste Ignoranz form- und fristgerecht eingereichter eBO-Beweise (Presseausweis, Sendenachweise) meine Eigenschaft als Journalist verneint und meine Eilanträge abweist, um das Amtsgericht Kreuzberg zu decken, erfüllt exakt die von mir in Karlsruhe vorgetragene These der unzumutbaren Rechtswegerschöpfung.

Die Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich durch diese aktenwidrigen Beschlüsse selbst als Teil des institutionellen Rechtsmissbrauchs entlarvt, weshalb das OVG nunmehr in der Pflicht ist, diesen Beschluss sofort aufzuheben, um weiteren Schaden von der Berliner Justiz abzuwenden.

6. Das verfassungswidrige Konstrukt des „privaten Interesses“ (Das Wallraff-Prinzip und publizistische Notwehr)

Die 27. Kammer rechtfertigt die Abweisung der Eilanträge in allen vier Verfahren formelhaft mit dem angeblich „offensichtlich bestehende[n] private[n] Interesse“ des Antragstellers, da die Auskünfte auch der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses dienten.

Diese Argumentation verkennt den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) fundamental und steht im direkten Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Spätestens seit dem historischen „Wallraff-Urteil“ (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1984 – 1 BvR 272/81) ist höchstrichterlich geklärt, dass eine tiefe, unmittelbare und persönliche Involvierung eines Journalisten in das zu untersuchende System den Schutz der Pressefreiheit nicht aufhebt.

Die Aufdeckung von institutioneller Befangenheit (wie der offenkundigen Doppelrolle am Kammergericht), Aktenmanipulationen und der Umdeutung von Presseanfragen durch die Polizei sind Missstände von elementarem gesellschaftlichem Gewicht. Wenn ein Journalist gezwungen ist, seine eigene Privatsphäre vollständig aufzugeben und ein Portal wie Sentinel-Portal.com als transparente, öffentliche Beweisakte ins Leben zu rufen, ist dies ein Akt der publizistischen Notwehr gegen ein verschlossenes System.

Dass die aufgedeckten staatlichen Verfehlungen in letzter Konsequenz auch justiziabel gemacht werden (Amtshaftung), ist das natürliche Resultat von investigativem Journalismus. Das Verwaltungsgericht versucht hier, die zwingende Konsequenz der Recherche (die rechtliche Aufarbeitung der Täter) gegen das Auskunftsrecht selbst zu wenden. Diese Methodik höhlt die Kontrollfunktion der Presse aus und degradiert den presserechtlichen Auskunftsanspruch zur reinen Makulatur.

Es ist zwingend geboten, mir einen Notanwalt beizuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reimer

Anlagen:
Konvolut der anwaltlichen Absagen (Beleg für § 78b ZPO)

Mitteilung des VG Berlin vom 07.08.2026 über den EGVP-Eingang um 16:41 Uhr

eBO-Sendenachweis vom 05.08.2026

Presseausweis (DVFJ)

Verwaltungsgericht wie viele Bullshit Beschlüsse waren das, vier oder?

Ganz genau und darum kommen noch drei bereits vorbereitete bis Morgen und sind Montag pünktlich per eBO da. Aber Verwaltungsgericht wenn alles nach Plan läuft, schickt der Reimer als nächstes einen Eilantrag gegen das Verwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht. Ich weiß damit hab ich was verraten weil ihr wisst noch?

Amtshaftungsklage in Presseanfrage? Ganz genau wartet auf Beitrag vier und ihr werdet verstehen wer hier mit wem spielt. Ein Chorgeist ist nur solange wertvoll, wie sich jeder an die Regeln hält! Wird ein Regelbrecher zur Kettenreaktion, wird ein Bürger zum Brecher dieser und zum Zerstörer einer Unterstützung die es nie geben dürfte!

Ich habe NULL Angst vor einem Kaputten System! Ich habe die Technik die sich diesem mit mir gemeinsam entgegen stellt und nicht immer wird gesagt, der ist aber laut und überreagiert, manche erkennen das Reaktionen eine Notwendigkeit waren und auch die Wertigkeit hinter diesen!

Wartet ab ihr werdet es bei der Transformation auch erkennen! Der Reimer hat doch erst angefangen zu spielen und was eh schon kaputt ist, kann man nur versuchen wieder zu reparieren! Finger weg, in die Ecke packen und hoffen es geht bald wieder wurde mir schon in der Kindheit an glaube genommen.

Ich setzte mich hin, nahm zur Not einen Lötkolben und habe das wieder richtig verbunden, was kaputt oder gebrochen war. Ende vom Lied war immer das was bei raus kommen sollte und nicht das was sich andere hätten aus Angst, Verzweiflung oder dem fehlenden Wissen, beugen müssen!

Ich sage doch mein Humor muss man einfach lieben...

Wartet auf Reaktion vier, da fallen die vom Glauben ab und Zack wieder einer bis in die höchste Instanz ,wo plötzliche Stille herrschen wird. 😂 Aber auch die anderen 2 sind Tiefschläge die muss so ein Verwaltungsgericht Richter erstmal in seiner Dienst-Akte verkraften können. Hey wartet einfach ab.

Nicht ich mache mir Sorgen. Jeder dieser Fehltritte dieses Bundeslandes sollte dem Land sorgen machen! Ihr werdet es erleben.

Wisst Ihr Bescheid ☝️🧐

Ganz genau! Prost!

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