Ohne viele Vorworte heute direkt:
An die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
z. H. Frau Kühn-Kremin / Abteilung ZS
Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin
CC: Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht Präsidium
Sehr geehrte Frau Kühn-Kremin, sehr geehrte Damen und Herren der Generalstaatsanwaltschaft, sehr geehrte Präsidentin Diekmann, sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich erneut für Ihren Einsatz in meinem Kampf Recht-herzlich bedanken. Ich möchte dies auch absolut nicht überstrapazieren. Doch so wie Sie das Amtsgericht um eine Sachstandsaufklärung gebeten haben, geht es Ihnen vermutlich wie mir die ganzen Monate und man sucht nach dem Puzzleteil um zu verstehen was hier los ist.
Ich habe mir diese Frage auch ständig gestellt.
So ging ich alles auch wirklich aus sämtlichen verschiedenen Blickwinkeln an und es bleibt eigentlich nur eine logische Schlussfolgerung.
Daher möchte ich Sie bitten, dies einmal zu überprüfen, denn es würde einfach alles erklären.
Wir haben hier nämlich die folgende Problematik:
Meine anfängliche Vermutung, dass Die Richterin Neuhauß die Urkundenfälschung des pensionierten Polizisten Lothar Kießler decken wollte, war ein Trugschluss. Diesen Gedanken habe ich inzwischen verworfen und denke die Richterin Neuhauß ist den gemachten Straftaten von Lothar Kießler selbst auf den Leim gegangen und spielte Ihr absolut nicht in die Karten.
Richterin Neuhauß wird einem pensionierten Polizisten einfach zugetraut haben, dass er diese Verfahren nicht plötzlich durch Straftaten zum absoluten Chaos macht und damit Ihre VKH Schummelei so plötzlich aufzufliegen drohte.
Kommen wir zu dem was ich vermute und möchte das auch erklären. Denn es gibt für mich keine andere Erklärung und wenn ich Recht haben sollte, ist es für Sie ein leichtes das zu prüfen und bekommen so auch die Bestätigung für die Puzzleteile die ein solches Handeln einer Richterin nicht nur erklären, sondern dazu noch extrem verwerflich machen wird. Denn dann wird durch Richterin Neuhauß kein Recht mehr gesprochen, sondern ein pures Geschäft am Bürger gemacht!
Lassen Sie uns die belegbaren Fakten kurz betrachten:
RAin Müller kam wie auf Abruf im passenden Moment erschien für mich erstmals am 11.08.2025 mit einem Antrag einer Härtefallscheidung ohne Vollmacht und mit Falschaussagen übersät. Es passte einfach, denn 7 Tage vorher nämlich am 04.08.2025 stellte ich meinen Annulierungsantrag.
Anlage Härtefallscheidung:
• 2025-08-11_Antrag_Haertefallscheidung_Reimer_gegen_Reimer_RA_Nicole_Mueller.pdf
Anlage Antrag Annullierung:
• 2025_08_04_Antrag_auf_Annullierung_der_Ehe.pdf
Antrag erneuter Versuch noch vor VKH Bewilligung:
• 2025_08_29_Zweiter_Versuch_Eheaufhebung_Wiedervorlage_und_vorsorglicher_Neuantrag.pdf
Erneuter Versuch über Präsidium nach VKH Bewilligung:
• Einschreiben und fax Annulierung unhd co_20250923_0001.pdf
Hinweis im Gewaltschutzverfahren zum Antrag der Annulierung:
• 2025_08_04_Hinweis_Annullierung_DAB_Kiessler.pdf
Ergänzende Stellungnahme Gewaltschutz:
• 2025_08_04_ergaenzende_Stellungnahme_GewSch.pdf
Trotz Einspruch gegen den Härtefall und VKH Antrag, bekam er sofort ein Aktenzeichen und am 12.09.2025 während eines laufenden Befangenheitsantrags auch noch eine Blanko VKH und dieser im Prinzip mit Gewinngarantie der Gegenseite. Ich zusätzlich auch am 12.09.2026 erneut Ordnungsmittel und einen Scheidungstermin ohne auf meine Eingaben einzugehen!
Befangenheitsantrag 04.09.2025:
• 2025_09_04_Befangenheitsantrag_Richterin_Neuhauss.pdf
VKH Bewilligung im laufenden Befangenheitsverfahren vom 04.09.2025:
• BlankoVKH.pdf
Anlage VKH und Härtefallwiederspruch:
• 2025_08_22_Stellungnahme_VKH_Haertefallantrag.pdf
Weitere ergänzende Stellungnahme noch vor VKH Bewilligung:
• 2025_08_24_ErgStellungnahme_Gewaltschutz_Haertefall.pdf
Am 01.09.2025 war ich das erste Mal auf Gericht wegen meinem Namen. Ich wollte diesen schützen und entziehen lassen und habe deshalb 2 Anträge nach §49 famFG gestellt. Es war schon ein wirklich unfreundliches empfangen der Geschäftsstelle und ab diesem Moment begann etwas, wo ich lange brauchte um zu verstehen warum und ging anfangs wirklich vom Beamten Bonus aus, wo man Lothar Kießler schützen wollte. Denn die Willkür der Richterin und auch die Grundrechtverstöße begannen mehrfach bereits an diesem Tag.
Antrag Namenschutz Lothar Kießler:
• Antrag_Einstweilige_Anordnung_Namensentzug_01-09-2025.pdf
Antrag Namen Entzug:
• Antrag_EA_Namensmissbrauch_Kiessler_2025-09-01.pdf
Entgegen des Verteilungsplans, laut welchen Richterin Neuhauß da gewesen ist, ließ Sie sich verleumden und vertreten wurde Sie von Richterin Clausen-Schmidt, welche aber laut Verteilungsplan gar nicht als Vertretung für Richterin Neuhauß zugeteilt war.
Anlage Geschaeftsverteilungsplan stand 17.09.2025 wurde mit älteren abgeglichen:
• Geschaeftsverteilungsplan_2025_stand_17092025.pdf
Die Anträge wurden aus dem Zusammenhang und auseinander gerissen, was Anfangs wirklich wie ein Missverständnis wirkte.
Irgendwann wurde jedoch klar, die Richterin schaute auf meine Anträge am 01.09.2025 und Ihr war klar, diese gefährden das Gewaltschutzverfahren 1. Denn durch diese standen plötzlich mehrere Straftaten von Lothar Kießler und seiner Tochter im Raum.
Die Richterin reagierte mit einem Schreiben, welches Sie am 30.08.2025 geschrieben haben möchte, am 31.08.2025 wurde es durch die Geschäftsstelle erstellt und laut Umschlag verließ dieses Schreiben am 01.09.2025 das Gericht. Jetzt hat mich hierbei gewundert, dass dieses Schreiben außerhalb der Geschäftszeiten an einem Wochenende erstellt wurde und das Gericht an dem Tag verließ, wo Richterin Neuhauß nicht da gewesen sein will.
Anlage:
• WOCHENENDSCHREIBEN_2025-08-30_Amtsgericht_Kreuzberg_Gewaltschutz_Verlaengerung_ablehnung_Aktenzeichen_164F2253-25.pdf
Anlage Stellungnahme Verlängerung:
• 2025_08_03_Stellungnahme_zur_beantragten_Verlaengerung_164_F_2253_25.pdf
Diesbezüglich fragte ich am 18.09.2025 wie ich ein großes Sammel-Konvolut mit 30 Schreiben persönlich beim Empfang abgegeben habe, wo sämtliche Schreiben der letzten Monate enthalten waren. Diese wurden erneut eingereicht und persönlich beim Wachpersonal abgegeben und der Eingangsstempel durch ein Foto gesichert. Die Worte vom Wachmann waren ziemlich deutlich – Er könne mir mit Sicherheit sagen, dass am Wochenende niemand in dem Büros ist.
Am 03.09.2025 war mein Kind mit mir erneut auf Gericht und Richterin Neuhauß und ich trafen das erste Mal aufeinander. Ich habe unmittelbar nach dem Besuch auf Gericht direkt vor der Tür dazu ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Dieses hänge ich mit an.
Anlage:
• Eilantrag_Aufhebung_Befangenheit_Aussetzung_mit_Gedaechtnisprotokoll.pdf
In diesem ist auch das Sammelschreiben und die Anhänge von diesem nochmals aufgelistet.
Sie werden verstehen, der Verdacht, dass ein pensionierter Polizist unterstützt wird, musste einen einfach kommen. Besonders wenn man sich das Schreiben vom besagten Wochenende angesehen hat. Denn es war ab dem Moment klar, hier wird der Gegenseite geholfen und sogar Rechtliche Beratung verpasst. So wurde mit diesem Schreiben das Gewaltschutzverfahren vom 18.02.2025 beendet. Als Begründung wurde geschrieben, man hätte mir Möglichkeit zur Stellungnahme geben müssen, welche ich hatte und auch nutzte. Das sehen Sie ebenfalls im den Beigefügten schreiben.
Anlage:
• 2025_08_03_Stellungnahme_zur_beantragten_Verlaengerung_164_F_2253_25.pdf
Dann wurde die Gegenseite noch dahingehend beraten, dass Sie ja einen neuen Antrag stellen könnten, was natürlich beim zweiten Mal sauberer und nicht mehr Handschriftlich, sondern mit PC, aber vermutlich drauf kopierten Unterschriften der Gegenseite eingereicht wurde. Dieser wurde durch Richterin Neuhauß aus einem erneuten Akt der Willkür auf ein Jahr beschlossen. Natürlich sind dabei hier fragen entstanden, welche sich nicht erklären ließen.
Anlage Gewaltschutzantrag 2:
• GewSchAntrag_2_08_09_2025.pdf
Zusätzlich der Gewaltschutzantrag 1 mit offensichtlichen Handschriftwechsel ab Seite 2 Zeile 1 (Man beachte wie sich alleine die Schreibweise vom W schlagartig ändert!):
• GewSchAntrag_1_17_02_2025.pdf
Warum wollte mir die Richterin dringend deutlich machen, dass dieses Verfahren nicht mehr für mich erreichbar sein würde und ich aufhören sollte nachzufragen.
Warum wollte die Richterin diese Straftaten so dringend im die Aktenkeller verschieben? Erst ließ Sie mir ja die Möglichkeit zur Stellungnahme auf den Verlängerungsantrag und die Kießler kannten die Vorwürfe der Urkundenfälschung auch, stellten aber den Verlängerungsantrag, was zeigte, Sie fühlten sich sicherer wie die Richterin.
Mir war ewig nicht klar warum. Ich fragte mich immer wieder, würde eine Richterin wirklich Straftaten eines Beamten decken und Ihre Karriere in Gefahr bringen? Es kam ja noch dazu, dass Sie ein Härtefall Scheidungsverfahren ohne Vollmacht so heftig forcierte, dass ich wirklich an jeder Logik anfing zu zweifeln.
Denn ausgesehen hat es nach Unterstützung der Gegenseite, aber das war tatsächlich gar nicht der Fall wie sich erst viel später vom Verdacht heftig erhärtet hatte.
Am 29.11.2025 tauchte ein Schreiben der Anwältin in einem vollkommen zerfetzten Paket vom AG Kreuzberg bei mir auf, in welchen Sie ein Aktenzeichen nutzte, wo Sie nicht für bevollmächtigt war und mir auch nicht bekannt war, dass die Anwältin in diesem überhaupt agieren würde. Belastend kommt noch hinzu, dass die Anwältin auch die Konstellationen von Kläger und Beklagten vertauschte. Zusätzlich ließ auch die Zustellung fragen aufkommen, wozu ich Ihnen ebenfalls meine Reaktion im Anhang zeigen möchte.
Anlage Anwältin:
• Rain_Mueller_Amtenzeichen_Konstelation_aus_Paket.pdf
Reaktion Fragwürdige Paketzustellung an Abteilung 164 F auf welches nie Antwort aber kurze Zeit später ein Scheidungstermin im Briefkasten lag und dies Antwort genug war:
• SchreibenPaketKlaerung.pdf
Fotos Paket:
• Anlage_Fotos_Paket_Neuhauss_Geschaeftsstelle.pdf
Schreiben Präsidentin:
• Schreiben2PräsidentinAG_Paket_signiert.pdf
Bericht zum Vorfall:
• Bericht zum Vorfall am 29_11_2025Paket_signiert.pdf
Alle schreiben diesbezüglich blieben auch durch die Präsidentin Abel unbeantwortet. In der Stellungnahme zur Befangenheit sagte Richterin Neuhauß dann, dass dies die Geschäftsstelle macht und da die Verantwortung lege. Eine Interne Klärung diesbezüglich kam für Sie aber nicht in Frage. Eine Anzeige gegen die Geschäftsstelle wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Nur bekam jemand einen Schreck und so kam neben dem Scheidungstermin wenige Tage später ein Schreiben vom Gericht der Anwältin, welches vom Kontext eher als Ablenkung dienen sollte und eine Vollmacht der Anwältin vom 10.06.2025 mit Bevollmächtigung – Scheidung / Folgesachen aufgewiesen hat. Diese sollte offensichtlich das Schreiben im Paket legitimieren, machte es aber absolut nicht, sondern brachte neue Fragen auf.
Warum reichte Anwältin Müller mit dieser Vollmacht ganze 2 Monate später eine Härtefallscheidung ein, wenn diese mit dieser Vollmacht gar nicht dazu bevollmächtigt war.
Die Vollmacht deckte Folgesachen einer Scheidung ab. Das Verfahren wo Sie plötzlich auftauchte war ein von mir gestelltes Verfahren wegen Namenentzug.
Warum bekam ich nur wenige Tage später für das Verfahren, wo die Anwältin mit Schriftsatz und vertauschter Konstellation auftauchte, eine kostenpflichtige Abweisung? Laut Schreiben welches als Anschreiben vom Gericht beigelegen hat, sollte ich den Inhalt zur Kenntnis nehmen und innerhalb von 14 Tagen drauf Stellung nehmen. Das gerichtliche Anschreiben trug aber das Gewaltschutzverfahren 2 als Aktenzeichen und war damit ein weiteres Verfahren wo die Anwältin nicht drin agierte. Das Schreiben der Anwältin war zudem schon aus September, was die Weiterleitung an mich mit 2.5 Monaten sehr lang erscheinen ließ um mir dann 14 Tage Frist zum Antworten einzuräumen. Wenn das Gericht schreiben Monate lang verschleppt, kommt mir ein plötzliches drängeln nicht mehr zweckmäßig vor.
Warum lag ein Antrag nach §49 famFG überhaupt so lange bei der Richterin ohne beschieden zu werden? Eingereicht wurde der Antrag am 01.09.2025 nach §49 famFG, eine kostenpflichtige Abweisung bekam er am 21.11.2025.
Anlage Anwältin Vollmacht (Erste je erhaltene und damit auch für Antrag der Härtefallscheidung):
• vollmachtgabianwaeltin.jpg
Anlage Beschluss:
• Beschluss_Namensrecht_2025_11_21_Reimer_Kiessler.pdf
Das Paket selbst diente als Trick der Richterin einen Scheidungstermin als zugestellt aussehen zu lassen. Sie ist von ausgegangen, dass ich dieses Paket nicht annehmen würde weil es ausgesehen hat, als hätte man davor 3 Stunden Volleyball damit im Gericht gespielt.
Ab hier war aber klar, der Richterin ging es nicht um die Hilfe der Gegenseite, sondern um die von RAin Müller. Denn Richterin Neuhauß wollte diese Scheidung unbedingt unter Druck durchsetzen um Sie vom Tisch zu bekommen.
Nichts an dieser hatte seine Daseinsberechtigung, denn neben dem, dass Sie trotz Einspruch angenommen und VKH als Härtefallscheidung bewilligt wurde, war Sie kurz danach, aber lange vor Ablauf vom Scheidungsjahr, plötzlich nur noch ein Scheidungsverfahren. Die Einladungen zum Scheidungstermin teils mit Androhung auf Geldstrafe beim Fernbleiben, waren anfangs alle vor Beendigung des regulären Scheidungsjahres, in welchen Sie sogar eine Verhandlung in der Befangenheit alleine mit der Gegenseite führte und protokolliert wurde, das auf Vermögensausgleich der Gegenseite verzichtet wurde, hier aber bei Scheidung aus Willkür dann 1000 Euro festgesetzt wurde um den Streitwert künstlich und ohne hin durch erfundene Angaben aufzublähen. Bei der Berechnung wurde meine minderjährige und durch mich alleine finanziell versorgte Tochter komplett unberücksichtigt gelassen.
Anlage Beschluss Scheidung trotz laufender Befangenheit:
• Beschluss_Scheidung_einer_befangenen_Richterin_20260721.pdf
Weiteres vom 15.07.2026 und damit 5 Scheidungstermin mit 6 Befangenheitsanträge:
• Weiterer_Beschluss_Willkuer_Kranker_Richterin_20260721.pdf
• Protokoll_Scheidung_Befangene_Richterin_15_07_2026.pdf
Hier kommt noch erschwerend hinzu, dass bis zum Schluss sämtliche Beweise wie Ummeldebestätigung und ähnliches trotz mehrfachen Antrags keine Beachtung fand und nie ein Nachweis erbracht wurde. Es wird nämlich von ausgegangen, dass die Ummeldung bis ca. August 2025 verschleppt wurde.
Eine Ummeldebestätigung war zudem dringend für das Beantragen vom Unterhaltsvorschuss für meine minderjährige Tochter nötig, was Richterin Neuhauß mehrfach mitgeteilt wurde und so, zustehende Gelder in Höhe von 450 Euro monatlich, einer minderjährigen verwehrt wurden!
Zusätzlich wurde mein Antrag auf Annulierung bei jedem Versuch übergangen und das trotz wirklich wichtiger Gründe. Dieser Antrag liegt als Anhang ebenfalls bei. Auch der zweite Versuch liegt bei.
Auch da ist Richterin Neuhauß den Grundsatz, wo keine Ehe, da keine Scheidung übergangen und ignorierte meine Schreiben weiter.
Somit Stand ich jetzt vor den folgenden Fragen die sich im Laufe der Zeit so ergaben und langsam das tatsächliche übel offenbarten.
Warum hatte die Richterin das Gewaltschutzverfahren unbedingt schließen wollen?
Warum forcierte Sie eine Scheidung ohne rechtliche Grundlage, welche als Härtefall eingereicht wurde und von ihr sogar noch vor Ablauf vom Scheidungsjahr so dringend durchgepeitscht werden sollte?
Die für mich unklarste Sache war - Welchen Sinn hatte die Vollmacht vom 10.06.2025?Neben der Tatsache, dass Sie die gesamte Situation schlimmer machte, machte es für mich keinen Sinn.
Denn ich sah es als Versuch, dass Verfahren zu legitimieren, wo die Anwältin ja plötzlich aufgetaucht war. Nur machte der darauf folgende Ablauf absolut keinen Sinn und zusätzlich auch die Tatsache, dass Richterin Klösgen einen Beschluss wegen Befangenheit in genau dem Verfahren, wo die Anwältin auftauchte, erlassen hatte. Ich bekam seinerzeit 4 Beschlüsse mit Lücke in den AR Nummern, wozu Ich Ihnen auch diese zur Kenntnisnahme mit angehangen habe.
Anlagen Klösgen Beschlüsse:
• KlösgenStellungnahme_1.pdf
• KlösgenStellungnahme_2.pdf
• KlösgenStellungnahme_3.pdf
• KlösgenStellungnahme_4.pdf
Sie werden die Lücke der AR Nummern feststellen, diese wollte Richterin Neuhauß später damit erklären, dass man nur aktive Verfahren berücksichtigen würde. Dies wiederlegen aber insbesondere diese 4 Beschlüsse durch Richterin Klösgen wo das da nicht mehr aktive Gewaltschutzverfahren eins ja auch bei gewesen war.
Weitere Beschlüsse:
• AG_Kreuzberg_1.pdf
• AG_Kreuzberg_2.pdf
• AG_Kreuzberg_3.pdf
• Kloessgen_ist_wieder_da_1_eingang_17_04_2026.pdf
• Kloessgen_ist_wieder_da_2_eingang_17_04_2026.pdf
• Kloessgen_ist_wieder_da_3_eingang_17_04_2026.pdf
Hier wird Ihnen sicherlich nicht entgehen, dass plötzlich auch das Namenentzug Verfahren nicht mehr dabei ist, Gewaltschutzverfahren eins hingegen weiterhin schon.
Die Stellungnahmen von Richterin Neuhauß sind auch bei, Liste ich hier jetzt aber nicht speziell mit auf.
Bei diesen Beschlüssen kam RAin Müller nur im Scheidungsverfahren als Bevollmächtigte vor, bei allen anderen nicht.
Auch der Beschluss von Richterin Neuhauß am 21.11.2025 zeigte die Anwältin nicht als Beigeordnete Anwältin. Was somit den Versuch mit der Vollmacht noch fragwürdiger machte. Denn Sie reichte nicht für Härtefall, da Sie nur für Scheidung war und auch Namenentzug wurde damit nicht abgedeckt.
Anlage Beschluss erneut:
• Beschluss_Namensrecht_2025_11_21_Reimer_Kiessler.pdf
Es hatte eher eine weitere Frage zutage gebracht und das war.
Wie konnte Richterin Neuhauß mit der Vollmacht vom 10.06.2025 mit Bevollmächtigung zur Scheidung, am 11.08.2025 eine Härtefallscheidung annehmen? Dies wiederspricht ja schon rein logisch die rechtliche Grundlage dieses Verfahrens. Aber hinzu kommt, dass die Begründung auf Ereignisse von Juli gestützt sind, was folglich bedeutet, das eine Vollmacht noch vor dem Tatsächlichen Geschehnis unterschrieben wurde?
Trotzdem fragte ich mich, was hatte es mit der Vollmacht von 10.06.2025 auf sich und plötzlich wurde alles klar und alles hing irgendwo zusammen. Denn es hätte komisch ausgesehen, plötzlich eine Vollmacht aus Februar 2025 aus dem Ärmel zu zaubern. Das wäre zu deutlich gewesen. Aber man brauchte dringend eine die so weit wie möglich zurück reicht.
Denn mein Auftauchen auf Gericht mit den 2 Anträgen wurde nicht grundlos abgespalten und der von Lothar Kießler in der falschen Abteilung verfrachtet. Weil was wäre, wenn diese zwei Anträge dem Gewaltschutzverfahren 1 wirklich gefährlich werden konnten. Dann schaut einer rein. Sie waren nun mal wegen der Urkundenfälschung im Gewaltschutzverfahren und dem Antrag Lothar Kießler dies zu verbieten und Gabi Kießler aufgrund der Duldung die Rufschädigung stützte und gemeinschaftlich machte. Damit war das Gewaltschutzverfahren plötzlich wieder interessant.
Was wäre, wenn ich dafür total ungünstig damals am 01.09.2025 erstmals aufgetaucht bin? Denn der August war beendet. Das heißt die Abrechnungen an den Rechnungshof erledigt und verschickt.
Was wäre wenn die RAin Müller ein Verfahren, welches vom 18.02.2025 war, im August abgerechnet hat und deshalb das Schreiben vom Wochenende, dass forcieren der Scheidung und der Grund dieses schnell zu beenden war und mir das nochmals deutlich durch das Wochenendschreiben mitgeteilt werden sollte?
Das sollte bei einem lange durch Frist-Ende abgelaufenes Verfahren mit fehlerhafter Begründung nur als Info dienen und mir sagen – Dieses Verfahren ist geschlossen, die Gegenseite wird ein neues Starten, bitte halte dich an diesem fest.
Es wäre eine tolle Möglichkeit einen davon abzuhalten, weiter in etwas rum zu bohren, was lieber vergraben wäre, weil man die Abrechnung schlecht rückgängig machen könnte.
Ich denke genau das ist Richterin Neuhauß Ihr Antrieb, meine Familie und mich komplett in das uns nur erdenklich größte Unglück überhaupt zu stürzen und unseren Namen weiterhin durch eine schwer gefährliche und Suchtkranke Frau aufs schlimmste schaden zu lassen. Wir werden hier so einfach nie ein Ende rein bekommen und ich nicht leise. Ich werde nicht auf meine Rechte verzichten und Richterin Neuhauß damit durchkommen lassen! Das kann ich einfach nicht!
Ich hoffe Sie verstehen, was hier tatsächlich los ist. Ich habe etwas aufgedeckt, was einer Richterin gar nicht gefällt und das gibt Ihr nunmehr über ein Jahr den Grund alles von mir eingereichte zu ignorieren und auch ein zweites Gewaltschutzverfahren zu starten. Es würde mich nicht wundern, wenn die Anwältin auch dort drin mit auftaucht.
Nur um hier mal ein wenig deutlich zu machen, wie heftig stark sich die Gegenseite im Laufe der Zeit bei Gericht sogar eigens gegen sich belastende Dokumente einreichte und Ihre Suchtprobleme aber auch Ihre geführte Lebensphilosophie damit selbst offenlegte. Neben sämtlichen Unterlagen, welche die Jahrelange Drogensucht der Gegenseite, aber auch die Ihrer Wirtschaftlichen Sorglosigkeit zeigten und sogar Straftaten wie Mietbetrug und das Nichteinhalten Ihrer Vertraglichen Verpflichtungen belegen.
Hinzu kommt ein Beutel mit Unterlagen, welcher dem Gericht auch mitgeteilt wurde und im Laufe der Zeit aufgefunden wurde, dass die Gegenseite auch gezielt Verträge abgeschlossen hat, oder Bestellungen getätigt hat, welche Sie nicht bedienen konnte und so, vorsätzlich Bestellungen ohne die finanziellen Möglichkeiten machte.
Wissen Sie ich kann es wirklich nicht begreifen, welche Gefahr hier vollkommen bewusst eingegangen wird und hier jetzt sogar durch das AG Lichtenberg versucht werden zu stützen und decken. Wer stellt sich am Ende hin und kommt für Schäden auf, die weiterhin gemacht werden, obwohl diese nachweislich gerichtsbekannt sind? Zudem ist es so, dass ehemalige beste Freunde und auch ich Gabi Kießler als hochgradig gefährlich auch und ganz besonders für dritte und minderjährige einschätzen!
Wer stellt sich hin und sagt man übernimmt die Haftung dafür? Das diese Information dem Gericht mehrfach mitgeteilt wurden, lässt sich nachweisen. Stellt sich eine Frau Neuhauß oder Abel hin und haftet für kommende Bestellung die durch Betrug erworben wurden und zahlt diese? Bringt Sie die Zukunft der Minderjährigen wieder in Ordnung, welche durch Kindeswohlgefährdung durch Gabi Kießler zerstört wurde und dem Gericht anzeigen aber auch Aussagen dazu vorliegen?
Wissen Sie, wenn es wenigstens wirklich so wäre, aber wie sieht die Realität hier wirklich aus? Eine Richterin versteckt sich dahinter, dass letztendlich ein Land dafür zahlt, was Sie doch aber mit vollen Wissen verursacht und zu verantworten hat!
Eine Richterin welche hier wirklich gegen alles nur erdenklich vertretbare nachweislich sogar mit nicht erklärbaren und heftigen Tricks versuchte durchzusetzen, genießt Rückendeckung der Justiz bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsbeugung.
Ist das wirklich so gedacht und gewollt?
Wo macht es bitte Sinn der Wirtschaft grob fahrlässig so heftig zu schaden und eine Person zu schützen, welche dieser vorsätzlich und mutwillig schadet noch Rückendeckung zu geben und dafür einen anderen zu zerstören, welcher sich nur dafür einsetzte, dass diese Person Ihre dringend nötige Hilfe bekommt?
Für mich ist Richterin Neuhauß ganz klar eine Gefahr für die Wirtschaft unseres Landes! Denn auch wie Sie erfahren hat, dass Sie einen Bürger und dessen Kinder bereits krank machte, wollte Sie nicht begreifen was Sie hier eigentlich anstellt, deckt, unterstützt und im selben Moment zerstört ! Mein Kind kann seit dem nicht mehr volle Stunden im gelernten Beruf arbeiten weil es Sie heftig belastet hat was hier für UNRECHT gezeigt wird, meine minderjährige hat Ihre Schule verhauen und ich funktioniere aktuell noch auf Reserve!
Wofür das alles? Um einen Betrug an diesem Land zu decken und durchgehen zu lassen? Etwas das so offensichtlich betrieben wird wie das hier gezeigte, ist kein Einzelfall! Die Freie Entscheidungsgewalt einer Richterin hört dort auf, wo Sie beginnt Gesetze zu brechen! Daher ist dies hier eine Kompetenzüberschreitung, wo durch wegsehen noch Betrug am Volk für eine Richterin Legal gemacht wird und sind wir mal ganz ehrlich – Das geht einfach zu weit!
Darum möchte ich Sie bitten, prüfen Sie meinen geäußerten Verdacht und stoppen Sie das was hier in Berlin passiert und wirklich nicht sein darf!
Ich bedanke mich nochmals für Ihre Mühe und verbleibe mit besten Grüßen,
Christian Reimer
Sollten benannten Anhänge fehlen, finden Sie diese unter Suche auf https://sentinel-portal.com/beitrag/Offener_Brief_das_fehlendes_Puzzleteil
Ich möchte Sie zusätzlich in Ihrer Position als Dienstaufsicht bitten, das folgende Schreiben ebenfalls an das Amtsgericht Lichtenberg, dem Richter zukommen zu lassen und klar zu machen, das seine letzten Worte an mich dazu führten, dass ich die Dienstaufsicht hier um Unterstützung bitten muss.
Dieser Richter hat mir den Mund durch die Worte – Von weiteren Eingaben möge ich absehen – untersagen wollen. Da ich aber nicht so der bin, der solche Worte durch einen Richter geschrieben, für voll nehmen kann, habe ich ein paar Worte dazu verfasst. Ich denke Sie werden erkennen, dass diese keinen Gegenargumenten Raum geben und sollten daher auch vom weiterhin zuständigen Richter verstanden werden.
Die Zeit für Experimente und Willkür ist denke ich jetzt langsam in Berlin wieder vorbei!
An das Amtsgericht Lichtenberg
Betreuungsgericht
z. H. Herrn Richter Siemon
Roedeliusplatz 1
10365 Berlin
Vorab per eBO
Aktenzeichen: 158 XVII 102/26 (Reimer, Gabi – Betreuung)
Gegenvorstellung und dringende Beschwerde gegen die unbegründete Einstellung des Betreuungsprüfungsverfahrens vom 27.07.2026
Sehr geehrter Herr Richter Siemon,
mit Schreiben vom 27.07.2026 teilten Sie formlos mit, dass das am 02.04.2026 von Amts wegen eingeleitete Betreuungsprüfungsverfahren eingestellt wurde und von weiteren Eingaben abzusehen sei.
Diese Entscheidung wird hiermit vollumfänglich gerügt. Sie entbehrt nicht nur jeder inhaltlichen Begründung, sondern stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) dar und ist aus prozessökonomischer Sicht (Verschwendung justizieller Ressourcen und Steuergelder) absolut unvertretbar.
Mit der unbegründeten Einstellung dieses zentralen Prüfungsverfahrens verschließt das Betreuungsgericht die Augen vor einer massiven, fremdgefährdenden Polytoxikomanie der Betroffenen und erzwingt stattdessen, dass diese fundamentale Prüfung nun in dutzenden Nebenverfahren bei anderen Abteilungen und Gerichten von Grund auf neu aufgerollt werden muss.
Ich fordere die sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens und die Einholung des zwingend erforderlichen medizinisch-toxikologischen Sachverständigengutachtens aus folgenden drängenden Gründen:
Prozessökonomischer Widerspruch und Steuergeldverschwendung
Die Betroffene betreibt am Amtsgericht Kreuzberg (Abteilung 164 F und 130 F) eine beispiellose, auf offensichtlichen Unwahrheiten basierende Prozessschlammschlacht. Dies hat bereits zu existenzbedrohenden Ordnungsmitteln (bis zu 1.500 Euro und 5 Tage Haft) gegen mich geführt.
All diese Verfahren, ebenso wie die beantragte Annullierung der Ehe (Grundsatz: „Wo keine Ehe, da keine Scheidung“), hängen untrennbar an einer einzigen Prämisse: Der Prozess- und Geschäftsfähigkeit der Betroffenen (§ 52 ZPO, § 104 Nr. 2 BGB).
Es macht prozessökonomisch absolut keinen Sinn, ein bereits monatelang geführtes und originär zuständiges Betreuungsprüfungsverfahren ohne sachverständiges Ergebnis einzustellen. Die Konsequenz ist, dass nun das Amtsgericht Kreuzberg aus zwingender Amtspflicht die Frage der Prozessfähigkeit in jedem einzelnen Gewaltschutz- und Scheidungsverfahren isoliert und auf Kosten der Staatskasse neu prüfen muss. Die Weigerung des Betreuungsgerichts, hier für rechtsverbindliche Klarheit zu sorgen, bindet massiv Steuergelder und Gerichtsressourcen.
Vertuschung von Justizversagen (Der Fall Aimée Kießler)
Die Anregung zur Betreuung diente originär der Abwehr einer akuten Kindeswohl- und Vermögensgefährdung der bis zum Mai 2026 minderjährigen Tochter Aimée. Vorherige Gefahrenmeldungen nach § 1666 BGB wurden vom Amtsgericht Kreuzberg (Richterin Neuhauß) monatelang ignoriert, bis die Volljährigkeit des Kindes eintrat.
Die Justiz hat zugelassen, dass eine schwer suchtkranke Mutter unter dem Deckmantel der elterlichen Sorge ihr Kind durch nicht bezahlte BVG-Rechnungen und Riverty-Inkasso-Forderungen völlig verschuldet in die Volljährigkeit treibt. Dass Sie dieses Betreuungsverfahren nun exakt in dem Moment einstellen, in dem die katastrophalen Versäumnisse der Abteilung 164 F Kreuzberg offenbar werden, erweckt den untrüglichen Anschein, dass hier der justizielle Fehltritt der Kollegin Neuhauß durch Wegsehen legitimiert werden soll.
Fortlaufende Kriminalisierung Minderjähriger
Die Betroffene instrumentalisiert die Justiz weiterhin, um ihre Sucht zu verdecken. Aktuell laufen Strafanzeigen der Betroffenen gegen meine eigenen Kinder wegen angeblicher Verleumdung, weil diese über ihre traumatischen Erlebnisse mit dem offenen Drogenkonsum der Betroffenen berichtet haben.
Das Einstellen des Betreuungsverfahrens verhindert die medizinische Feststellung der Suchterkrankung und lässt meine Kinder weiterhin schutzlos den juristischen Angriffen einer prozessunfähigen, schwer suchtkranken Person ausgesetzt. Das Betreuungsgericht hat hier eine Schutzpflicht, der es sich nicht durch einen formlosen Einzeiler entziehen kann.
Ignorierte Eilmeldung und Gefahr im Verzug
Am 26.07.2026 reichte ich eine dringende Eilmeldung (Gefahr im Verzug) ein, da die Betroffene im Begriff ist, einen unwiederbringlichen Vermögenswert (einen individuell handgefertigten Goldring im Wert von ca. 1.500 EUR) im Drogenmilieu zu veräußern. Dieser Eilantrag zur Sicherung des Vermögens (§ 300 FamFG) wurde durch die pauschale Einstellung des Verfahrens am Folgetag pflichtwidrig völlig unbescheiden gelassen.
Fazit:
Ein Betreuungsverfahren ist kein Gnadenakt, sondern bei Vorliegen derart gravierender, fremdgefährdender und verfahrensübergreifender Tatsachen eine zwingende Pflichtaufgabe des Staates. Ich fordere Sie hiermit auf, die Einstellung umgehend aufzuheben und das ausstehende medizinisch-toxikologische Gutachten anzuordnen.
Andernfalls werde ich auch diesen unbegründeten Einstellungsbeschluss im Rahmen der laufenden dienstaufsichtlichen Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Justiz (Az. ZS A 15-3133-0342/2026/E/1) sowie beim zuständigen Rechnungshof wegen vorsätzlicher Verschwendung von Justizressourcen anhängig machen.
Zudem weise ich darauf hin, dass ich dieses Schreiben ebenfalls der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit bitte um Weiterleitung an sie als Richter gesendet habe. Diese natürlich darauf hingewiesen habe, dass Sie mir mitteilten, dass ich von weiteren Eingaben absehen solle und daher von einer Nichtbeachtung Ihrerseits meiner weiteren Eingaben ausgehen muss.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie wurde Ihrer Gerichtsleitung ebenfalls zugestellt. Ich bitte um zügige Stellungnahme auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, da diese zwingend für die Ausarbeitung meiner Amtshaftungsklage gegen das Land Berlin und die nächste Bundesverfassungsbeschwerde benötigt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Ja ich weiß, ich nun wieder aber was willst du denn machen?
Ganz genau…
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2025 08 11 Antrag Haertefallscheidung Reimer gegen Reimer RA Nicole Mueller
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SchreibenPaketKlaerung
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BlankoVKH
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2025 08 24 ErgStellungnahme Gewaltschutz Haertefall
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vollmachtgabianwaeltin
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KlösgenStellungnahme 1
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KlösgenStellungnahme 2
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KlösgenStellungnahme 3
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KlösgenStellungnahme 4
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Antrag Einstweilige Anordnung Namensentzug 01 09 2025
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Beschluss Namensrecht 2025 11 21 Reimer Kiessler
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AG Kreuzberg 1
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AG Kreuzberg 2
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AG Kreuzberg 3
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Kloessgen ist wieder da 1 eingang 17 04 2026
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Kloessgen ist wieder da 2 eingang 17 04 2026
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Kloessgen ist wieder da 3 eingang 17 04 2026
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SchreibenPaketKlaerung
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Neuhauss Sellungnahme befangenheit 2
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Neuhauss Stellungnahme befangenheit 3
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Neuhauss Sellungnahme befangenheit 1
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Neuhauss Stellungnahme befangenheit 4
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Antrag EA Namensmissbrauch Kiessler 2025 09 01
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Bericht zum Vorfall am 29 11 2025Paket signiert
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Beschluss Scheidung einer befangenen Richterin 20260721
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geschaeftsverteilungsplan 2025 stand 17092025
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GewSchAntrag 1 17 02 2025
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GewSchAntrag 2 08 09 2025
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Protokoll Scheidung Befangene Richterin 15 07 2026
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Weiterer Beschluss Willkuer Kranker Richterin 20260721
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RAin Mueller Amtenzeichen Konstelation aus Paket
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Schreiben2PräsidentinAG Paket signiert
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2025 08 03 Stellungnahme zur beantragten Verlaengerung 164 F 2253 25
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2025 08 04 Hinweis Annullierung DAB Kiessler
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2025 08 22 Stellungnahme VKH Haertefallantrag
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2025 08 29 Zweiter Versuch Eheaufhebung Wiedervorlage und vorsorglicher Neuantrag
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befangenheitsantrag
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eBO Sendebestaetigung All Dookumente
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Eilantrag Aufhebung Befangenheit Aussetzung mit Gedaechtnisprotokoll
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Anlage Fotos Paket Neuhauss Geschaeftsstelle
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Einschreiben und fax Annulierung unhd co 20250923 0001
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