Ich habe da mal eine dringende, logische Frage an die juristische Fachwelt dieses Bundeslandes, die wir klären sollten, bevor wir hier zum normalen Tagesgeschäft übergehen.
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Auf der einen Seite der Waage sitzt das Amtsgericht Lichtenberg. Dieses Gericht stellt in einem rechtskräftigen Beschluss offiziell fest, dass ein gewisser pensionierter Polizeibeamter, nennen wir ihn Lothar, einen Schriftsatz im Namen seiner Tochter unterschrieben und in ein Verfahren eingereicht hat. Ein amtlich festgestellter Fakt wo später weitere Dokumente dazu kamen!
Auf der anderen Seite der Waage sitzt das Landgericht Berlin II. Dieses Gericht beschließt nun per Versäumnisurteil, dass man nicht mehr sagen darf, was das Amtsgericht Lichtenberg rechtskräftig festgestellt hat.
Wer klärt jetzt eigentlich das Amtsgericht auf?
Macht dieser rechtskräftige Beschluss von Lichtenberg jetzt einfach "Puff"? Oder müssen die Kollegen am Landgericht den Kollegen am Amtsgericht jetzt auch mit 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen, weil in deren Akten etwas steht, das nicht mehr ausgesprochen werden darf?
Es ist eine faszinierende Abrechnungsphilosophie in diesem Bundesland: Die einen halten die Hand dafür auf, dass man es sagt, und weisen einen ab. Die anderen halten die Hand dafür auf, dass man es nicht mehr sagt. Und bei beiden soll man am Ende der Verlierer sein. Man reibt sich die Augen und fragt sich, ob das hier im Kreisverkehr entstanden ist, denn der Lothar ist ein ganz klarer Eingriff in die logische StVO!
Darf ich jetzt eigentlich Leute auf der Straße bitten, für mich den Beschluss des Amtsgerichts laut vorzulesen? Bekommt dann der Vorleser die gerichtliche Packung, oder steht dann direkt das SEK vor der Tür? Es wäre wirklich hilfreich, wenn wir diese geltende Gesetzessprechung kurz abschätzen könnten, damit niemand ins Fettnäpfchen tritt.
Spaß beiseite. Merkt man, dass ich minimal irritiert bin? Ich gebe mir größte Mühe, diese nukleare Absurdität in bester Manier rüberzubringen. Aber ganz ehrlich: Man kann diesen juristischen Haufen Dünnschiss nicht einfach so im Raum stehen lassen, sonst bekommt man den Gestank nicht mehr aus dem Bundesland.
Es macht keinen Sinn. Wenn ich als Bürger einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss zitiere, der genau das feststellt, was ein anderes Gericht mir per Versäumnisurteil (ohne Anhörung meiner Beweise) verbieten will – dann ist das System kaputt.
Wir weichen nicht zurück. Wir spielen dieses Pingpong nicht nach Regeln, die im Hinterzimmer gebogen werden. Wir haben die Belege, wir haben die Beschlüsse und wir haben die Wahrheit.
Wer noch Argumente hat: Schreibt mir mit echtem Namen, dann kommen wir ins Gespräch.
Natürlich ist mir bewusst, dass mir vom Landgericht verboten wird die Wahrheit auszusprechen und nicht mal anzeigen oder Dienstaufsichtsbeschwerden zu machen und darum nennen wir mich einfach einen, der sich Bullshit nicht beugen wird und deshalb:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
An die Staatsanwaltschaft Berlin
c/o Polizei Berlin
(Einreichung vorab per eBO / Einschreiben)
Berlin, den 11.07.2026
STRAFANZEIGE, STRAFANTRAG UND HAFTGRUNDPRÜFUNG!
Gegen: Herrn Lothar Kießler, Wörlitzer Str. 2, 12689 Berlin (Pensionierter Polizeibeamter)
Wegen: Vollendeten Prozessbetrugs (§ 263 StGB), Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB), Mittelbarer Falschbeurkundung sowie aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich formell Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den o.g. Beschuldigten. Der Beschuldigte nutzt die Zivil- und Familiengerichte Berlins planmäßig und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als Tatwerkzeug, um mich finanziell zu ruinieren, psychisch krank zu machen und mundtot zu machen um eigene Straftaten zu vertuschen.
1. Vollendeter Prozessbetrug (Landgericht Berlin II, Az. 2 O 483/25)
Der Beschuldigte hat vor dem Landgericht Berlin II eine Unterlassungsklage gegen mich angestrengt. Ziel war es, mir verbieten zu lassen, öffentlich zu äußern, dass er (der Beschuldigte) gerichtliche Dokumente im Namen seiner Tochter unterschrieben und somit Urkundenfälschung begangen hat.
Durch die prozessuale Ausnutzung des zivilrechtlichen Anwaltszwangs erwirkte der Beschuldigte am 06.07.2026 ein Versäumnisurteil, das mir diese Äußerungen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verbietet.
Der Tatbestand des Prozessbetrugs ist hier erfüllt, da der Beschuldigte das Landgericht wissentlich und absichtlich getäuscht hat:
Dass der Beschuldigte die Unterschrift geleistet hat, ist keine Verleumdung meinerseits, sondern ein bereits rechtskräftig festgestellter Fakt. Das Amtsgericht Lichtenberg hat in seinem Beschluss vom 12.02.2026 (Az. 3 C 488/25 (2)) unter Punkt I der Gründe ausdrücklich festgestellt:
„Der Antragsgegner [Lothar Kießler] unterzeichnete einen im Namen seiner Tochter verfassten Schriftsatz vom 9.5.2025 mit dem Namen ‚Reimer‘.“
Dem Beschuldigten war dieser rechtskräftige Beschluss vollumfänglich bekannt. Er hat das Landgericht Berlin II bewusst darüber getäuscht, dass meine Aussagen der gerichtlich festgestellten Wahrheit entsprechen, um sich einen rechtswidrigen Titel (das Versäumnisurteil) zu erschleichen.
2. Falsche Verdächtigung und Instrumentalisierung Minderjähriger (§ 164 StGB)
Der Beschuldigte, ein ehemaliger und polizeitaktisch geschulter Beamter, provozierte und konstruierte bewusst eine angebliche „Bedrohungslage“, um diese für ein Gewaltschutzverfahren seiner Tochter (Az. 164 F 2253/25, AG Kreuzberg) nutzbar zu machen.
Meine beiden Töchter (damals 14 und 25 Jahre alt) suchten nach vorheriger, unbestrittener Ankündigung (WhatsApp) die Wohnung des Beschuldigten auf, um mit ihrer Stiefmutter zu sprechen. Der Beschuldigte deeskalierte nicht (z.B. durch eine simple Absage-Nachricht), sondern lauerte als hochgewachsener, über 150 kg schwerer Mann hinter der Tür. Er riss diese auf, brüllte die jungen Frauen – darunter ein 14-jähriges Kind – an: „Wir wünschen keine weitere Belästigung – Anzeige ist raus!“ und schlug die Tür wieder zu.
Diese eiskalt konstruierte Situation, die bei meiner minderjährigen Tochter ein Trauma und Albträume auslöste, nutzte der Beschuldigte umgehend für eine offizielle polizeiliche Anzeige wegen „Nachstellung/Belästigung - Stalking“. Diese Anzeige diente anschließend als zentrales, konstruiertes Beweismittel im Gewaltschutzverfahren gegen mich.
Ein ehemaliger Polizist, der bewusst Situationen eskalieren lässt, Minderjährige in eine Falle lockt und dies zur Anzeige bringt, um familienrechtliche Verfahren zu manipulieren, erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung in besonders verwerflicher Weise.
3. Beweismittel
Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II (Az. 2 O 483/25) vom 06.07.2026
Rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)) vom 12.02.2026, der die Tatsachenhandlung des Beschuldigten belegt.
Graphologische Gutachten / Schriftvergleiche der manipulierten Dokumente.
Zeugenaussagen meiner Töchter Vanessa-Bianca Marziniak und Victoria Reimer zum Vorfall an der Tür.
Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, unverzüglich Ermittlungen wegen vollendeten Prozessbetrugs aufzunehmen. Die öffentliche Justiz darf nicht als Erfüllungsgehilfe für die Rachefeldzüge und Vertuschungsaktionen eines pensionierten Beamten missbraucht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Auch hier kommen alle genannten Dokumente an den Beitrag und werden dann so per eBO eingereicht. Bin ich deshalb jetzt ein BadBoy? Kommt sagt mal ja... Karma wird's lieben. 😏 wisst ihr Bescheid oder...
Damit wieder zurück zum normalen Tagesgeschäft 😉
In welcher Reihenfolge geht es weiter? Als nächstes kommt die angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lothar Kießler und danach der Befangenheitsantrag in dem all dies angehangen wird an dem Richter. Ich meine was willste denn machen? Das ist ja nun wirklich nicht auf meinen Mist gewachsen sondern hier ist der Mist mehr wie offensichtlich auf Lothar gewachsen! Aber wisst ihr was? Ganz genau!...
Lothar du hast etwas vollkommen falsches aus deiner Berufszeit mitgenommen! Es spielt schon eine Rolle ob ein Beschluss auch auf der Wahrheit basiert und nicht den Mist den du hier zum wiederholten Male gebracht hast! Läuft nicht!
WIR SIND ONLINE.
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!
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