Nein oder.
Doch ich habe ihren Presseausweis nicht vorliegen und das ist nicht gut und so weiß ich gar nicht ob sie überhaubt nach S. v. § 4 Abs. 1 Landespressegesetz Berlin!
Ach darum geht das? Ja klar habe ich Ihnen ja geschickt, oder?
Ja aber Ihr Presseausweis liegt mir ja nicht vor 👈🤔
Echt jetzt oder? Das ist ein Witz?
Na gut wir kennen es nicht anders und die höchste Instanz unseres Landes hat auf jeden Fall sehr schnell reagiert. Aber Sie versuchen sich zu wehren und sagen die haben da meinen Ausweis nicht!
Na das hällste ja nicht aus, da haben die meinen Presseausweis nicht. 😱
Aber wisst Ihr was? Könnt Ihr auch gar nicht, weil den habe Ich 😂
Okay kommt ist gut ich will da jetzt auch gar nicht so heftig betteln oder so und Ihr kennt es inzwischen...
Ganz genau, seht doch einfach selbst 👇 😉
Sehr geehrter Herr Pressestelle Oberhaupt (Namen für Beitrag passend angepasst),
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Um Ihnen die Prüfung meiner Legitimation zu erleichtern, übersende ich Ihnen gerne den offiziellen und tagesaktuellen Verifizierungslink meines Presseausweises.
ID-Nummer: DE 765671343:
👉 https://scantoverify.org/verify/8669a27e8081882c82fd4431ddb9c8c3/
Ergänzend möchte ich bezüglich Ihres Hinweises auf den bundeseinheitlichen Presseausweis auf die geltende Rechtslage und die ständige Rechtsprechung aufmerksam machen:
Der presserechtliche Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen (hier gem. § 4 Abs. 1) ist an die tatsächliche Ausübung der journalistischen Tätigkeit gebunden, nicht an ein bestimmtes Ausweisdokument.
Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert lediglich den Nachweis im Alltag, ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Presserechten.Die Recherche erfolgt für das journalistische Online-Medium Sentinel Portal. Meine journalistische Tätigkeit ist durch den vorliegenden Presseausweis des Deutschen Verbands Freier Journalisten (DVFJ) sowie die laufende Berichterstattung hinreichend legitimiert.
Da Behörden und Gerichte gegenüber der Presse auskunftspflichtig sind, sofern keine gesetzlichen Verweigerungsgründe vorliegen, gehe ich davon aus, dass einer sachlichen Beantwortung meiner Fragen nun nichts mehr im Wege steht.Ich bitte daher höflich um Beantwortung der gestellten Fragen bis zur bereits angegebenen Frist im Anschreiben der Presseanfrage.
Vielen Dank
für Ihre Mühe und die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Sentinel Portal
Habt Ihr gesehen? ☝️🧐 ganz genau... Kommt ab sofort direkt als Hinweis mit dran, haben wir das auch geklärt. Aber Ihr merkt es doch auch, oder? Immer wenn es dann unangenehm wird, will das am liebsten keiner machen. Aber davor ist Willkür die freie richterliche Entscheidung? Nein ich denke nicht und darum habe ich ja an meiner gesetzten Frist festgehalten und würde sagen kann man so machen.
Aber das OLG waren gar nicht die schnellsten, denn die aller schnellsten waren tatsächlich Rewe 😁
Ja gut da aber nur weil ich mich von meiner glänzensten Profi Seite zeigte.
Aber hey Fehler können passieren, wir sind ja in der Betaphase und klar hätte ich testen sollen, aber geht doch auch so 😁
Auf jeden Fall habe ich so Rewe die Presseanfrage nochmals zukommen lassen und hat dann auch funktioniert.
Wo ich am meisten gespannt bin, ist das AG Kreuzberg, denn dort ist tatsächlich seit dem das Betreuungsgericht am Start war, plötzlich komplette Stille. Also wirklich von allen, auch Lothar und Gabi waren plötzlich komplett ruhig. Klar man hat die immer mal irgendwo gesehen und richtig will man nicht. Aber haben alle einfach Knopf aus und ruhe in der Hütte 😂
Gut was willste machen, warten wir weiter und sagen bis dahin...
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