Sentinel-Portal.com
Heute liebe Leute erkläre ich euch das tatsächliche Konzept und die Idee hinter §entinel-Portal.com 👇🤓

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Denn dieses Portal verfolgt einen ganz speziellen Gedanken welcher mir im Bett kam.

So lag ich also in meinem fliegenden Bett und fing an, mir Beiträge auf Sicherheitsgigant anzuhören und dachte manchmal so – Was? Da hatte ich was geschrieben und suchte nach dem passenden schreiben...

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So lag ich also in meinem fliegenden Bett und fing an, mir Beiträge auf Sicherheitsgigant anzuhören und dachte manchmal so – Was? Da hatte ich was geschrieben und suchte nach dem passenden schreiben und fand dieses.

Dabei viel mir aber wirklich immer öfter auf, wie viele Antworten doch bis heute noch ausgeblieben sind.

Deshalb ging mir durch den Kopf, wie würde es eigentlich anderen dabei gehen? Man sitzt so abends mit Freunden die alle Ihr Leben satt haben (die findet man heute am schnellsten und wird einer scheiße, Zack haste den nächsten vermutlich beim aus dem Fahrstuhl aussteigen kennengelernt), ja was willste machen, das hier ist die Platte - Das gute Marzahn.

Da kannste auch ein paar Meter weiter dem Lothar über den Weg laufen.

Ganz genau, muss man nicht haben!

Aber gut wir kamen vom Thema ab, denn dieses war ja den abend mit Menschen die Ihr Leben satt haben zusammen schillen und einer wie ich, mit einer Prozessverwaltung die man auch auf dem Fernseher ausführen kann, macht mal so einen Dokumente-Vorleseabend.

Klingt langweilig?

Na das kann ich euch sagen, ist es auch gewesen und das gar nicht mal so, weil es kein Lesematerial gab, sondern vielmehr, weil alle nach und nach mit mehr Fragezeichen über dem Kopf da saßen.

Leute das ist nicht witzig und ich war kurz davor eine Selbsthilfegruppe für – Fast Arm mit Rasierklinge schlützende – Leben noch mehr satt habende und Kurzschluss gefährdete Personen – zu gründen!

Ja man da denken die sich so – Wau Alter die Frage war ja mal Klasse formuliert, zeig mal Antwort darauf und Zack Enttäuschung groß. Sowas kannst du vielleicht einmal, zwei Mal oder auch drei Mal bei solchen eh schon sehr labilen Menschen bringen… Danach siehst du die ersten zittern und Adern in den Augen platzen.

Richtig! Das will man nicht.

Aber hey Leute das ist so tatsächlich die Mehrzahl aller versendeten Beschwerden, Anzeigen, Befangenheitsanträge und so vieles mehr fand bis heute null Beachtung!

Ja und das ließ plötzlich neue Fragen aufkommen und ihr könnt euch sicherlich denken welche, oder?

So ist es! Warum die den eigentlich gar keine Beachtung fanden und ja die Fragen in den Schreiben ließ es halt aufkommen und das bei manchen bereits vor Monaten aber jetzt eben wieder neu! 😉

Verrückt sag ich euch! 😉

Deshalb habe ich mir so gedacht, man kann ja mal aus der Sicht eines dritten fragen. Nachdem ich all meine persönlichkeiten einmal durch war und alle sagten, die fühlen sich nicht verantwortlich, dachte ich mir so – Warum wird nicht aus dem Reimer ein Journalist? Ja das hatten wir alles schon und ist auch nicht mehr das Thema dieses Beitrags (Aber ich weiß das sich der Lothar darüber ärgert 🤓), sondern eigentlich wirklich das davor geschriebene.

Diese Fragen nochmals aus Sicht eines dritten (Journalisten) zu stellen.

Jetzt wird sich der eine oder andere vermutlich fragen, HÄ warum das denn?

Das lässt sich im Prinzip total einfach erklären. Nehmen wir an, jemanden geht es da jetzt wie den anderen leben satt habenden und sehen dann die Presseanfrage, merken aber im selben Moment, dass die Antwort inzwischen Monate ausgeblieben ist, dann können Sie die nehmen und einfach mal genauso Interesse an der Antwort verkünden.

Denn manchmal hilft ja einfach mal nachhaken? Ich arbeite das jetzt immer so aus, dass alle relevanten Dokumente als Nachweise auch mitgesendet werden und so ja dann eine Sachliche Antwort erwartet werden kann. Wenn nicht finde ich es aber auch ganz gut, die Fragen nochmals dokumentiert zu sehen.

Gut das bringt mich auf eine Idee. Wir versuchen es mal mit einer längeren Presseanfrage mit einigen Punkten, wo die Antwort schon interessant sein kann.

Ab heute gebe ich bis 06.07.2026 Zeit zur Beantwortung der Fragen. Aber wisst ihr was, seht doch einfach selbst 👇 🧐

PRESSEANFRAGE: Umgang mit Hinweisen auf mögliche Prozessunfähigkeit und weitere offene Verfahrensfragen am Familiengericht Kreuzberg

Von: Christian Reimer, Journalist (DVFJ, Ausweis-Nr. DE 765671343) / Redaktion §entinel-Portal.com

Datum: 30.06.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

für §entinel-Portal.com recherchiert die Redaktion derzeit zu den Fragen:

1. Wie Berliner Familiengerichte mit substantiierten Hinweisen auf mögliche Geschäfts- oder Prozessunfähigkeit einer Verfahrensbeteiligten umgehen.

2. Anträge auf Befangenheit und die rechtlichen Befugnisse.

3. Umgang mit Eingaben hinsichtlich grober Datenschutz und anderer Verstöße.

Der Redaktion liegen hierzu mehrere Unterlagen aus Verfahren am Amtsgericht Kreuzberg vor, darunter Zeugenerklärungen, Schriftsätze zur Prozessfähigkeit, eine Anregung an das Betreuungsgericht sowie ein Befangenheits- und Notanwaltsantrag vom 23.05.2026.

Aus der dokumentierten Chronologie ergeben sich folgende Fragen:

Welche internen Abläufe greifen, wenn einem Familiengericht mehrere Zeugenaussagen vorgelegt werden, die Hinweise auf eine mögliche schwere Suchterkrankung, Beeinträchtigung der freien Willensbildung oder Gefährdung Minderjähriger enthalten?

Wird in solchen Fällen grundsätzlich geprüft, ob eine Begutachtung, eine Mitteilung an das Betreuungsgericht oder eine familiengerichtliche Schutzmaßnahme erforderlich ist?

Wie wird sichergestellt, dass nachgereichte Zeugenaussagen und Hinweise zur möglichen Prozessfähigkeit vor weiteren Terminierungen tatsächlich aktenkundig geprüft werden?

Welche verfahrensrechtlichen Folgen hat es, wenn parallel eine Anregung beim Betreuungsgericht wegen möglicher Betreuungsbedürftigkeit und Kindeswohlgefährdung anhängig gemacht wurde?

Insbesondere dazu stellt sich eine weitere Frage zu einem der Redaktion vorliegenden Termin Mitte Juli.

Nach den der Redaktion vorliegenden Unterlagen war zum Zeitpunkt der Terminierung bereits bekannt, dass Vorgänge beim Betreuungsgericht anhängig waren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage dennoch ein Hauptverhandlungstermin für Mitte Juli anberaumt wurde.

Lag dem Gericht zu diesem Zeitpunkt eine Information vor, aus der sich ergab, dass die Prüfung bis dahin abgeschlossen sein würde, oder wurde der Termin unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens angesetzt?

Welche Auswirkungen hätte ein bis zum Verhandlungstag noch nicht abgeschlossenes Betreuungsverfahren auf die Durchführung des Termins?

Wie wird organisatorisch sichergestellt, dass über Befangenheitsanträge und hilfsweise gestellte Notanwaltsanträge entschieden wird, bevor weitere Termine in derselben Sache stattfinden?

Welche Rolle spielt die Gerichtsleitung, wenn die Senatsverwaltung für Justiz eine Eingabe „im Sinne einer zügigen Aufklärung des Sachverhalts“ an die Präsidentin des Amtsgerichts weiterleitet und sich über das Ergebnis der Überprüfung unterrichten lassen möchte?

Ein weiteres dringendes und zu klärendes Thema ist ein Schreiben aus dem Amtsgericht Kreuzberg mit dem Datum 30.08.2025 und gefertigt 31.08.2025, welches nach Kalenderprüfung ein Wochenende war und damit gegen die auf dem Schreiben angegebenen Geschäftszeiten spricht!

Neben dem Datum lässt hier aber auch der Inhalt selbst fragen aufkommen.

Denn es heißt beispielsweise wortgenau:
Eine Verlängerung … konnte leider nicht erfolgen, da der Antrag dem Antragsgegner zur rechtlichen Gehör zuzusenden war und die Frist mittlerweile verstrichen ist.

Nur stellt sich dann die Frage wie es möglich ist, dass der Redaktion sowohl der Verlängerungsantrag als auch die bereits am 03.08.2025 eingegangene Stellungnahme des Antragsgegners vorliegt. Vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, weshalb das Gericht später ausführt, eine Verlängerung habe unter anderem deshalb nicht erfolgen können, weil der Antrag dem Antragsgegner zur Gewährung rechtlichen Gehörs hätte übersandt werden müssen und die Frist inzwischen verstrichen sei. Wie stellt sich der konkrete zeitliche Ablauf aus Sicht des Gerichts dar?

Warum wurde durch die Richterin eine Rechtsberatung in dem genannten Schreiben gegeben, welche zur Neubeantragung eines Gewaltschutzverfahrens aufforderte und dieses dann kurze Zeit später mit einer Laufzeit von 12 Monate beschlossen und offene Fragen aus dem ersten Verfahren unbeantwortet blieben?

Auch ein kurz danach eingereichten Antrag auf Härtefallscheidung neben VKH. Hierzu liegt der Redaktion ein ausführlicher Widerspruch vom Antragsgegner vor. Dieser wird mit keinen Wort im Beschluss der VKH Bewilligung erwähnt, sondern entgegen des Antragsgegners Ansicht, eine Aussicht auf Erfolg Beschlossen.

Hierzu entstehen der Redaktion die folgenden denk logischen Fragen:
1. Warum wurde der Einspruch gegen die Härtefallscheidung und den VKH Widerspruch keinerlei rechtliches Gehör geschenkt?

2. Warum wurde trotz Gegendarstellung vom Antragsgegner von einer Aussicht auf Erfolg ausgegangen?

3. Lag die Bewilligung vom VKH nicht im Zeitraum der dokumentierten Befangenheit der Richterin? Wenn ja, in wie fern ist eine VKH Bewilligung eine nicht aufschiebbare Handlung?

Denn die Frage der Befangenheit im oben genannten Zeitraum, ergab sich aus erneuter Prüfung der Beschlüsse durch Richterin Klösgen: 37 AR 92/25 Abl, 37 AR 91/25 Abl, 37 AR 96/25 Abl, 37 AR 97/25 Abl,
Laut diesen wurde eine Rückweisung vom Befangenheitsantrag durch Richterin Klösgen erst am 16.10.2025 beschlossen. Da der Redaktion aber ein weiterer Ausführlicher Befangenheitsantrag vom 22.09.2026 vorliegt, stellt sich die Frage, warum dieser nicht mit in die Entscheidung eingeflossen ist?

Zusätzlich liegt der Redaktion außerdem ein Ordnungsmittelbeschluss vor, welcher ebenfalls vom 15.09.2025 ist.

Damit wurde ein VKH Antrag und Ordnungsmittel innerhalb des besagten Zeitraum zwischen 04.09.2025 und 16.10.2025 durch Richterin Neuhauß beschlossen am selben Tag beschlossen.

Aus diesem Grund stellen sich der Redaktion hier die folgenden Fragen:
1. Welche gerichtlichen Entscheidungen wurden zwischen Eingang des Ablehnungsgesuchs am 04.09.2025 und dessen Zurückweisung am 16.10.2025 im Verfahren 164 F 10595/25 und andere getroffen, und auf welcher Rechtsgrundlage wurde deren Erlass trotz des anhängigen Ablehnungsgesuchs für zulässig gehalten?

2. Warum wurde über einen Eilantrag, der sich ausdrücklich auf ein bereits anhängiges Ablehnungsgesuch stützt, zunächst weiter vollstreckt, obwohl über die Befangenheit zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht entschieden war?

3. Welche dieser Unterlagen wurden im Rahmen der gerichtlichen Prüfung tatsächlich ausgewertet und welche nicht? Wurde in der Entscheidung vom 16.10.2025 der Schriftsatz vom 22.09.2025 mit berücksichtigt und wenn ja, warum wurde dieser in der Begründung durch Richterin Klösgen nicht erwähnt?

Zuletzt wurde der Redaktion ein Vorfall aus November 2025 vorgelegt, in denen zahlreiche konkrete Auskunftsfragen zu einem dokumentierten Zustellungsvorfall sowie zur Aktenführung gestellt wurden. Nach den uns vorliegenden Unterlagen erfolgte auf diese Fragen keine inhaltliche Beantwortung.
Ist es üblich, dass derartige Auskunftsersuchen unbeantwortet bleiben?
Falls nein:
Wann wurden die Fragen beantwortet,
gegenüber wem,
und in welcher Form?

Aus den uns vorliegenden Dokumenten stellen sich daher die folgenden Fragen:
1. Wurde nach Eingang der Meldung geprüft, ob die versandten Unterlagen vollständig beim Empfänger angekommen sind?

2. Existiert ein interner Vermerk über den beschädigten Versand?

3. Wurde geprüft, ob personenbezogene Daten Dritten zugänglich geworden sein könnten?

4. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) gelten beim Versand umfangreicher Gerichtsakten?

5. Wurde geprüft, weshalb sich ein Schreiben einer Rechtsanwältin ohne für dieses Verfahren bevollmächtigt und laut Beschlüsse durch Richterin Klösgen diesen nicht zugeteilt war, mit einem anderen Aktenzeichen innerhalb der Sendung befand?

6. Warum wurde den Bürger nur wenige Tage später dann ohne ein Wort über den Vorfall zu verlieren, ein Scheidungstermin zugestellt?

Die Redaktion bittet um Stellungnahme bis zum 06.07.2026, 12:00 Uhr.

Ich weise darauf hin, dass die Antworten vollumfänglich in die anstehende Berichterstattung auf §entinel-Portal.com sowie in den weiteren Austausch mit den bundesweiten Fachmedien einfließen werden.

Der Versand dieser Presseanfrage per E-Mail sowie die Reaktionszeit wird Live auf dem Portal gezeigt und jede Presseanfrage wurde gemeinsam mit einem Beitrag vorab für die Leser zur Verfügung gestellt.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis zum 06.07.2026 12 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reimer
Freier Journalist / Redaktion §entinel-Portal.com

Verdammt das ist ein halbes Buch geworden und hey ich habe nur einen Teil der Fragen mit drin!

Ja da kannste nur den Kopf schütteln und warten wir mal ab ob so mal was kommt.

Bis dahin wisst ihr ja….

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Hier bleibt sichtbar, wann eine Presseanfrage zu diesem Beitrag vorbereitet, versandt und beantwortet wurde.

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Zeichen: SP-PR-EVOMREIMERZiel: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte / Amtsgericht Tempelhof-KreuzbergSlug: freundliche_journalistenanfrage_vom_reimer
Eingang bestaetigt

Presseanfrage [SP-PR-EVOMREIMER] zu Heute liebe Leute erkläre ich euch das tatsächliche Konzept und die Idee hinter Sentinel-Portal.com 👇🤓

Versandt: 30.06.2026 06:38Frist: 06.07.2026 10:01Eingang: 30.06.2026 06:35 · unter 1 MinWartet seit: 1 Std 42 Min

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