Richtig! Zur höchsten Instanz unseres Bundeslandes, denn mir ist eingefallen, dass ich fragen hatte und durch die journalistische Aufarbeitung der gesamten Sachlage muss ich da dann doch nochmals nach der einen oder anderen Antwort suchen.
Auch diese Presseanfrage schließt sich den anderen heute noch an und geht mit auf die Reise. Denn ich muss tatsächlich ordentlich schnell machen, ich wollte noch eine ans Landgericht raushauen und dann komme ich mit dem besten aller Presseanfragen. Denn wisst Ihr was witzig ist?
Das beispielsweise so eine Anklageschrift gegen eine Richterin nur leicht angepasst werden muss und dann hat da die Pressestelle plötzlich so ein 30 Fragen Brett auf dem Tisch zu liegen.
Das waren schon einige Seiten und hey damals wollte sich niemand äußern, na dann fragen wir in einer anderen Abteilung erneut nach.
Hihi ganz genau, aber wisst ihr was, dass kommt später und hier für euch die an Richter Schumacher.
PRESSEANFRAGE: Willkürliche Akten-Trennung, Kostenfallen und das Erteilen von "Schreibverboten" (19. Zivilsenat)
An: Pressestelle des Kammergerichts Berlin
Von: Christian Reimer, Freier Journalist DVFJ, Ausweis-Nr. DE 765671343) / / Redaktion §entinel-Portal.com
Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle,
das Portal §entinel-Portal.com recherchiert aktuell zu strukturellem Justizversagen und der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) am Kammergericht Berlin, speziell im 19. Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Schumacher.
Uns liegen offizielle Beschlüsse und Dienstaufsichtsbeschwerden zum Verfahren 19 WF 108/25 vor. Aus diesen geht hervor, dass Richter Schumacher einen zusammenhängenden Komplex (Hauptantrag vom 22.10. und Nachtrag vom 23.10.2025) willkürlich trennte, den Hauptantrag ignorierte und den Nachtrag als isoliertes Verfahren kostenpflichtig abwies. Zudem forderte er den Bürger schriftlich auf, "von weiteren Eingaben abzusehen" – und das zu einem Zeitpunkt, als bereits das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 9/26) in der Sache involviert war.
Ich bitte um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Ist die sogenannte "Salami-Taktik" – also die Trennung von Hauptanträgen und deren Nachträgen in separate, kostenpflichtige Verfahren – eine offiziell geduldete Praxis am Kammergericht, um Justizgebühren zu generieren oder komplexe Verfahren abzuwehren?
Mit welcher rechtlichen Befugnis erteilt der 19. Zivilsenat rechtssuchenden Bürgern ein pauschales "Schreibverbot" (Aufforderung, von weiteren Eingaben abzusehen), insbesondere wenn in der Sache bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde?
Wie stellt die Präsidentin des Kammergerichts im Rahmen ihrer Dienstaufsicht sicher, dass der 19. Zivilsenat das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht durch formale Einschüchterung von Klägern vereitelt?
Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis spätestens 03.06.2026, 12 Uhr. Der Status dieser Anfrage wird systemisch erfasst und live auf unserem Portal veröffentlicht.
Mit besten Grüßen,
Journalist Reimer
§entinel-Portal.com
Ja da muss man gar nichts mehr groß zu sagen und kannst nur den Kopf schütteln.
Das haben wir öfter und darum...
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§4 Berliner Pressegesetz – Auskunftspflicht der Behörden
Behörden und öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, auf Presseanfragen innerhalb angemessener Frist zu antworten. Fristen sind bindend. Eine Fristüberschreitung ist ein Rechtsverstoß – und die Auskunft kann gerichtlich erzwungen werden (einstweilige Verfügung). Jeder hier sichtbare „Fristüberschritten“-Eintrag ist ein dokumentierter Verstoß gegen die Pressefreiheit – und potenzielle Grundlage für Klage.
An: Pressestelle des Kammergerichts BerlinZeichen: SP-PR-ATKEINENDESlug: presseanfrage_7_und_es_hat_kein_ende
Presseanfrage [SP-PR-ATKEINENDE] zu Es ist verdammt lange her und er schrieb ich sollte von weiteren Eingaben absehen 👇😱
Gesetzliche Frist
03.07.2026 10:00
Überschritten: 49 Tage
Eingangsbestätigung
28.06.2026 20:50
unter 1 Min
Wartet seit
52 Tage 20 Std
Antwort ausstehend