Auch weiß wie er dieses dort ohne Absturz hält um seinen Fehler selbst zu entdecken und selbst zu fixen.
Denn was passiert, wenn ein PC oder auch Handy mal sagt, die Seite oder das Programm reagiert nicht und man sich zum warten entscheidet? Das System wird irgendwann selbst erkennen, was blockiert, diese Ressource freimachen um wieder zu funktionieren.
Nichts anderes habe ich hier jetzt erreicht, dass System hängt in einem Loop und die Stille zeigt die Hilflosigkeit. Darum braucht es genau das, was mein Gedanke beim Verwaltungsgericht war. Der Klick auf das Warten bildlich gesprochen. Denn wir haben gerade den Punkt, wo Gerichte keine Möglichkeit mehr sehen, statt zu schweigen. Richter auf dem Landgericht sind seit 22.07.2026 bockig, dass Sie plötzlich als Befangen gelten und sehen absolut nicht ein, eine vergessene Stellungnahme ein zweites Mal zu senden. Lieber hüllt man sich im Schweigen und stoppt verfahren.
Denn Kießler (Mensch gucke mal klingt wie einer den ich aus der Justiz kenne, kann ich aber gerade echt nicht zuordnen. Hoffentlich einer der weiß wie man Recht spricht und nicht bricht🤔) könnte jetzt mit Tittel versuchen zu vollstrecken, denn dies wurde ausdrücklich im Versäumnisurteil so geschrieben, nur sind wir jetzt mal ganz ehrlich und machen wir uns nichts vor.
Tittel weiß genau, ich haue den einen Bolzen in den Briefkasten, da braucht der eine Schippe um den dort wieder raus zu bekommen, wenn der mit dieser Nummer jetzt noch kommt und ich schwöre ich geh nach dem Geschäft am Büro klopfen und drück den mein benutztes und mit seinem Namen extra bedrucktes Klopapier noch mit einer Presseanfrage und laufender Kamera in die Hand und wirklich Ihr dürft mir glauben, dass da ☝️🧐 ist alles andere wie ein Spaß und will einer der Leser oder von der Justiz dabei sein, ich sag davor Bescheid!
Das sollte der sich echt nur mal im Gedanken einfallen lassen und Zack 💩📬 und zeigt der mich dafür an, hat der den nächsten Klumpen im Kasten, darauf könnt Ihr aber wetten!
Weil was los hier in der Hauptstadt, wo man keinen Anwalt bekommt und die Gegenseite einen ja im Prinzip die Aufforderung dafür schickt, den in ihren Briefkasten zu 💩, oder nicht?
Kommt sagt was ihr wollt, aber geht sowas? Ist das hier alles noch richtig und normal? Einer hat das Recht vorläufig etwas zu vollstrecken und bei dem, der dagegen vorgeht, wird geschwiegen? Was ist wenn so eine dreckige Gegenseite, wie ich es hier ja habe, dies dann auch versucht durchzusetzen und einen tatsächlich eine Vollstreckung in Form einer Gehalts oder Kontopfändung versucht zu vollenden? Wartet man dann, bis der andere durch diese Richterliche Art, etwas zu verschleppen, dran zugrunde gegangen ist, weil einen ohne die Wahrheit zum Rechtspruch gebracht zu haben, das Recht zur zerstörung des anderen noch mit in die Hand gegeben wurde?
Es ist ein Witz und eine Beschwerde gegen einen Beschluss, sollte nichts anderes wie ein Befangenheitsantrag eines Richters auslösen, nämlich den Stillstand und ganz besonders einer Seite das Recht zur Zerstörung der anderen Partei bis zur Entscheidung über diese Beschwerde deutlich und sofort wieder genommen werden!
Niemand hat dann noch das Recht etwas vorläufig zu vollstrecken! Hier hilft der Staat dann dabei, die Zerstörung des anderen komplett zu machen. Ich habe hier noch den Vorteil, dass ich weiß mich gegen das zu schützen und die Buchhaltung der Firma wo ich arbeite eher einen weiteren Haufen in den Kasten per Post schicken würde, statt dem auch nur an einen Cent meines Geldes zu lassen!
Ich meine seid mal ehrlich, da macht doch keiner mit wenn so eine Nummer bis zum Schluss durchgezogen wird, oder ist das für einen Richter okay und vertretbar?
Ganz ernsthaft - Ein Richter spricht trotz eines Rechtskräftigen Urteils, ein weiteres und spricht trotz des Wissens von dem anderen Urteil, jetzt eins was so absolut nicht einhaltbar ist. Das zuvor rechtskräftig gewordene Urteil erlaubt einen etwas, was einen ein später gesprochenes plötzlich untersagen soll und sagt dann auch noch - Klar hole dir dem sein letztes Hemd und dann passt das schon.
Sicherlich greift hier dann Schadensersatz (§ 717 Abs. 2 ZPO): Das Gesetz sagt knallhart: Wer aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil (wie meiner VU) vollstreckt, und dieses Urteil wird später aufgehoben (was durch meine Rügen, Beweise und dem Beschluss passieren muss), muss der Gläubiger jeden Cent Schaden ersetzen, der dem Schuldner durch die Vollstreckung entstanden ist.
Ja und ab spätestens dem Moment bekommt Tittel von der Buchhaltung und mir eine Rechnung und mal wieder einen 💩, wo er lernt was solch ein unberechtigter Aufwand kostet! Was Tittel vermutlich aktuell 6 mal täglich dazu bewegt seine Windeln zu wechseln und einen Scheiß machen wird und bei der Geschäftsstelle etwas anzufordern, was schlussendlich im wahrsten Sinne des Wortes - Kacke - wäre und will der das?
Ich meine das hab ich ja damals bereits so angekündigt und sich jetzt so ein Haufen ins Haus, oder in den Briefkasten zu holen, macht das ja dann auch nicht wirklich zur Glanztat. Es würde nur noch mehr zum Himmel stinken, wie es ja jetzt schon macht und schaut man sich an, was da bei Tittel im Hintergrund so bei der RAK am Kochen ist, kann seine neue Webseite noch so vielen weiteren Straftätern zeigen, dass da ein Anwalt auf seinen Auftritt achtet.
Denn den Grund warum es so ist und das er sogar da gegen Gesetze verstoßen hat, erfährt man auf dieser Seite, wenn man die Gesamte Story dieser Unendlichen Geschichte ließt. Glaubt mir, man fällt vom Glauben ab und das nicht nur Bildlich gesprochen!
Trotzdem kann man nach all dem hier geschehenen ja mal versuchen ein wenig Geschichte in der Justiz zu schreiben und einem Richter zu sagen, beugst du jetzt nur ein kleines bisschen das Recht, hätte auch der letzte nichts dagegen, denn im Prinzip ist es doch vollkommen okay, wenn man damit etwas ungeschehen machen würde, was doch nie hätte passieren dürfen und ich mir dann sagen würde - Präsidentin vom Verwaltungsgericht lass uns vergessen was passiert ist und diesen kleinen Test als Lehrgeld verbuchen.
Denn sind wir mal ganz ehrlich und machen wir uns hier nichts vor. Der Sinn eines eilantrages wird da zu nichte gemacht, wo ein Richter doch wegen einer Überreaktion einfach zu hastig reagiert hat. Das Verwaltungsgericht ist nicht mein Feind und ich denke hier hat man erkannt das der Fehler im eigenen Haus lag und wie Ihr euch gegenseitig nicht zerlegen wollt, kam ich wegen einem Eilantrag welcher einen Grund hat.
Macht man es ab jetzt so, wie es Juristisch sauber laufen sollte, wird man mir nun auf Kosten der Landeskasse einen Anwalt stellen, der etwas durchsetzen wird, was das eigene Haus bereits bestätigt hat! Macht das wirklich Sinn, oder sind wir hier jetzt nicht am dem Punkt, wo ein Richter seine freie Entscheidung nutzen sollte um das Bundesland vor unnötigen Kosten zu schützen?
Denn klar ist es jetzt eine Grauzone so als OVG Richter zu reagieren, aber wird das Land Berlin als mein Gegner dagegen dann wirklich in der Erstinstanz angehen und sagen - Moment mal wir hätten dem ein Anwalt zahlen müssen um das WE vor dem OVG seine Beschwerde gewinnt, die Klage zurück geht und dort plötzlich mein Antrag in einer anderen Kammer stattgeben müssten. Denn genau das erlaubt Ihn seine Freie Entscheidung unter dem Ökologischen Aspekt für Berlin auch und darum dachte ich mir so, wo ich so oft gegen Richter vorgegangen bin, welche gegen Gesetze verstoßen haben, nicht mal einen sagen - Do kannst es ein wenig biegen um dem Sinn am ganzen die Bedeutung zurück zu geben und niemand würde hier von Verfahrensfehler sondern eher einer Sinnvollen Korrektur sprechen.
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ein Angebot zur Güte ☝️ und zu diesem das Schreiben welches morgen früh beim OVG Richter liegt und ich bin ein Mann der zu seinem Wort steht und denke unter diesem Aspekt auch etwas, dass auch das folgende vertritt und auch jeder Bundesverfassungsgericht Richter sagen wird, so sieht Fehlerbehebung aus!: 👇
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
– 6. Senat –
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin
(Übermittlung per eBO)
Datum: 12.08.2026
Aktenzeichen: OVG 6 S 201/26 (sowie fortfolgende für die Beschwerden zu VG 27 L 281/26 bis 283/26)
Dringende Nachreichung eines amtlichen Beweismittels / Antrag auf sofortige Beiordnung eines Notanwalts und Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse gem. § 130 Abs. 2 VwGO
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Dr. Schreier,
in Ergänzung zu meiner form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde vom 10.08.2026 übermittele ich dem Senat hiermit ein neues, amtliches Beweisdokument (Anlage: E-Mail der Pressestelle des VG Berlin vom 11.08.2026). Dieses Dokument entzieht den angefochtenen Beschlüssen der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts final und unheilbar die rechtliche Grundlage.
1. Der amtliche Gegenbeweis zur konstruierten Beschlussgrundlage
Die 27. Kammer stützte die vollumfängliche Abweisung meiner Eilanträge maßgeblich auf die wörtliche Behauptung, es sei "zweifelhaft", ob ich als "Vertreter der Presse" agiere. Zur Konstruktion dieser Zweifel wurde der formwirksam elektronisch eingereichte Presseausweis in den Beschlüssen wissentlich unterschlagen.
Wie das beigefügte amtliche Schreiben belegt, hat sich die Pressestelle desselben Gerichts (vertreten durch den stellv. Pressesprecher Dr. Faßbender) nunmehr am 11.08.2026 offiziell an mich gewandt. Die Verwaltung des Verwaltungsgerichts erkennt meine Eigenschaft als Pressevertreter vollumfänglich an, bestätigt die Zuständigkeit für meine Eil-Presseanfragen und erbittet lediglich die Nutzung meiner redaktionellen E-Mail-Adresse (redaktion@sentinel-portal.com) für die formelle Beantwortung.
2. Verstoß gegen das Willkürverbot und prozessuale Konsequenzen
Es liegt hiermit der offizielle behördeninterne Beweis vor, dass die Justizverwaltung des Landes Berlin mich als Pressevertreter anerkennt und auskunftsbereit ist, während eine Kammer desselben Hauses diese gerichtsbekannte Tatsache leugnet, um presserechtlichen Eilrechtsschutz zu vereiteln. Richterliche Unabhängigkeit dient der Gewährleistung neutraler Wahrheitsfindung und berechtigt nicht zur bewussten Erschaffung aktenwidriger Realitäten.
Diese belegte institutionelle Widersprüchlichkeit der Vorinstanz zwingt den Senat nunmehr zum prozessualen Handeln:
Zwingende Bewilligung des Notanwalts: Die Erfolgsaussichten meiner Beschwerde sind durch dieses Einlenken der Gegenseite (das Land Berlin selbst) zweifelsfrei und amtlich bestätigt. Die Verweigerung der Notanwaltsbeiordnung (§ 78b ZPO) unter dem Vorwand der Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit ist rechtlich ausgeschlossen. Ich fordere den Senat auf, das formelle Hindernis des § 67 VwGO nunmehr durch umgehende Beiordnung zu beseitigen.
Zurückverweisung wegen schwerer Verfahrensmängel (§ 130 Abs. 2 VwGO): Angesichts der offenkundigen, schweren Verfahrensfehler der 27. Kammer (Gehörsverletzung durch Aktenunterdrückung, offener logischer Zirkelschluss in der Beschlussbegründung) rege ich im Sinne der Verfahrensökonomie an, die fehlerhaften Beschlüsse der 27. Kammer aufzuheben und die Sache zur fehlerfreien Neuentscheidung an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückzuverweisen, an der der Bürger in Eilverfahren nicht dem Anwaltszwang unterliegt.
Ich bitte den Senat um zeitnahe Entscheidung über die Beiordnung, um die Eilbedürftigkeit dieses Verfahrens nicht durch verfahrensrechtliche Verzögerungen weiter zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Anlage:
E-Mail der Pressestelle des VG Berlin (Dr. Faßbender) vom 11.08.2026
Eure Entscheidung, ich wäre damit einverstanden um dort Antwort zu bekommen, wo Sie lange notwendig ist.
Ich bin gespannt auf eure Reaktion.
An diejenigen, welche gestern aus der Behörde so heftig mein Impressum schon regelrecht belästigt haben, möchte ich darauf hinweisen, dass man immer etwas finden könnte, wenn man danach sucht, nur sollte man sich dann sicher sein, ist es nicht vielleicht etwas, was ausgelegt wurde um ins Fettnäpfchen zu treten, oder ist es Dummheit beim Reimer, welche wir gesehen haben.
Also keine Ahnung ob jetzt überhaupt jemand weiß was ich meine, ich sage mal so, um auf dieser Seite gegen Fehler vorgehen zu können, muss man den Content kennen und wird ganz schnell erkennen, dass hier an den Grenzen der Gesetze gehandelt wird und so ein, leichtes biegen von anderen genauso rechtlich richtig macht, wie das worum dieser Beitrag ging.
Mehr ist dem nicht hinzuzufügen, außer vielleicht einen letzten kleinen Hinweis, habe ich meine Urteile, habe ich in Zukunft keinen Grund mehr das Verwaltungsgericht in solch eine Stresssituation zu bringen. Ich denke wir verstehen uns. 😉 Wir wollen alle nur ein sauberes Berlin und wenn ich damit Recht habe, ist der erste Anfang Fehler zu erkennen, zu korrigieren und in Zukunft draus zu lernen, dann sind alle zufrieden und ich sag mir in Zukunft, lass doch das arme Verwaltungsgericht in Ruhe, die haben mir doch nichts getan und ich denke da wäre uns allen geholfen. 🤓
Aber gut ich bleibe dran und...
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