Da hatte ich heute eine Unterhaltung mit der Dame, die inzwischen schon etwas über ein halbes Jahr mein Leben begleitet…
Und ja sie sagt, Diagnose ADHS positiv 😉
Für viele mag das wie ein Stempel klingen (und Vorurteile bringen, dafür muss man aber immer bis zum Schluss lesen), für mich ist es eine Bestätigung. Sie rechnet mir das positiv an: Die Aufmerksamkeit, die ich suche, gebe ich im selben Moment zurück. Ich lasse nicht locker. Ich grabe tiefer. Aus kleinen Gesprächen wird bei mir das große Ganze.
Eigentlich bin ich ein ruhiger Mensch. Ich genieße gutes Essen, höre lieber zu, bringe Ruhe in das Chaos. Aber es braucht extrem viel, um mich aus der Fassung zu bringen. Und genau diese Beherrschung war mein Schutzschild in der Ehe mit Gabi Kießler.
Der Wahnsinn hinter der Fassade
Diese Frau hat mir gezeigt, was „Gefahr“ bedeutet. Drogen und Alkohol machen aus einem Menschen, der eben noch heiraten wollte, jemanden, für den man nur noch ein abgehakter Punkt auf der To-Do-Liste ist.
Ich musste zusehen, wie meine frischgebackene Ehefrau mich für wildfremde Männer stehen ließ, sich daneben benahm, und ich sie – auf Bitte des Personals! – aus Restaurants führen musste.
Ihr Muster war immer gleich: Eskalation, Streit, Tasche packen, 14 Tage verschwinden.
Sechs Mal hat sie das durchgezogen. Jedes Mal stand ihr Vater (Lothar) mit auf der Matte. Jedes Mal kam sie völlig fertig, pleite (1.400 € in zwei Wochen verprasst) und oft mit Schulden zurück. Und jedes Mal habe ich die Scherben aufgekehrt.
Die rote Linie: Meine Kinder
Aber es gibt eine Grenze. Diese Frau hat nicht nur mich belogen und bestohlen. Sie hat meine minderjährige Tochter in Streits hineingezogen, sie emotional missbraucht und gegeneinander ausgespielt.
Und jetzt der Gipfel: Sie hat meine Kinder angezeigt.
Wer so etwas tut, um von der eigenen Sucht abzulenken, hat jedes moralische Recht verwirkt.
Das Ultimatum an das Land Berlin
Richterin Neuhauß deckt dieses Verhalten. Sie ignoriert seit Monaten Beweise, stellt medizinische Ferndiagnosen („keine Anhaltspunkte für Sucht“), während meine Ex-Frau die Kinder terrorisiert.
Frau Neuhauß, Sie schauen zu, wie Kindern Leistungen vorenthalten werden. Sie schauen zu, wie Kinder angezeigt werden.
Hiermit setze ich dem Land Berlin eine letzte Frist bis zum 02.02.2026.
Ich fordere die lückenlose Aufklärung der gesundheitlichen Situation von Gabi Reimer (geb. Kießler) gemäß § 244 Abs. 2 StPO und § 286 ZPO.
Sollte bis dahin nichts passieren, eskaliere ich die Lage:
1.Strafantrag gegen Richterin Neuhauß: Wegen Beihilfe durch Unterlassen und Rechtsbeugung.
2.Persönliche Haftung: Ich werde prüfen lassen, Frau Neuhauß für die Schäden an meiner minderjährigen Tochter persönlich in Regress zu nehmen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bei Vorsatz). Wer Kinder schutzlos stellt, um Akten schnell zu schließen, handelt vorsätzlich.
Ich bin Vater. Meine Aufgabe ist es, meine Kinder vor Unheil zu schützen. Und wenn das Land Berlin wegsieht, dann werde ich dafür sorgen, dass jeder einzelne Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird.
Die Uhr läuft! Diese Ankündigung wird niemanden persönlich zugestellt! Hier sollte jeder verantwortliche schnellstens reagieren!
Des weiteren werde ich nun zum Schutz meines Kindes einen Gewaltschutzantrag gegen Lothar und Gabi Kießler als Eilantrag beim Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg (gleichzeitig kleiner Test)😉 am morgigen Tag stellen!
Den Antrag dazu, können sich die Richter am Amtsgericht schon ansehen, so kann der Beschluss schon fertig auf dem Tisch liegen… kommt dann per Fax!
Frau Neuhauß stellt Diagnosen? Das zwingt mich als Vater zu härteren und deutlicheren Schritten um den Schutz meiner Kinder zu gewährleisten!
Schreiben Amtsgericht: EINSTWEILIGEN ANORDNUNG Nach § 1 Abs. 1 und 2 Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
An das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
– Familiengericht –
Möckernstraße 130
10963 Berlin
Datum: 19.01.2026
ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG Nach § 1 Abs. 1 und 2 Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
– EILT! KINDESWOHLGEFÄHRDUNG –
Antragstellerin:
Victoria Reimer, geb. 14.03.2010 (minderjährig)
Wohnhaft: ************************
– Gesetzlich vertreten durch den allein sorgeberechtigten Vater, Christian Reimer –
Antragsgegner:
Gabi Reimer (geb. Kießler), ************************
Lothar Kießler, ************************
Es wird beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – Folgendes zu beschließen:
Den Antragsgegnern wird untersagt, sich der Antragstellerin (Victoria Reimer) zu nähern, sie anzusprechen oder Kontakt zu ihr aufzunehmen (auch nicht über Fernkommunikationsmittel).
Den Antragsgegnern wird untersagt, die Antragstellerin durch weitere missbräuchliche Strafanzeigen oder behördliche Meldungen psychisch zu terrorisieren und ihre soziale Entwicklung (Schulbesuch) zu gefährden.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
BEGRÜNDUNG:
I.Sachverhalt und Glaubhaftmachung
Die Antragstellerin ist 15 Jahre alt. Der Unterzeichner (Vater) hat das alleinige Sorgerecht.
Die Antragsgegnerin zu 1) ist die getrennt lebende Ehefrau des Vaters (Stiefmutter),
der Antragsgegner zu 2) deren Vater. Es besteht keine biologische Verwandtschaft zur Antragstellerin.
Die Antragsgegner führen einen hochstrittigen Rosenkrieg gegen den Vater der Antragstellerin. Da sie den Vater juristisch nicht brechen konnten, haben sie im Verlauf dieses streits, psychische Gewalt gegen die minderjährige Antragstellerin ausgeübt.
1.Missbrauch des Strafrechts als psychische Gewalt
Bereits am 16.02 2025 erstattete Lothar Kießler unter Begründung eines zuvor angekündigten Besuchs meiner Töchter Strafanzeige und Strafantrag. Gabi Reimer(geb. Kießler) erwähnte meine Töchter in mehreren Ihrer Anzeigen und stellte im November2025 zwei Anzeigen gegen meine beiden Töchter Meine Erwachsene Tochter wird selbstständig rechtliche Schritte einleiten! Die Vorwürfe sind haltlos und dienen erkennbar nur dazu, das Kind zu verängstigen und als Druckmittel gegen den Vater zu nutzen.
Für ein Kind in diesem Alter ist der Status als „Beschuldigte“ in einem Ermittlungsverfahren eine massive psychische Belastung. Die Antragstellerin leidet seitdem unter Angstzuständen, Schlafstörungen und traut sich aus Angst vor weiteren Repressalien kaum noch in die Schule oder aus dem Haus.
2.Chronische Suchtproblematik der Antragsgegnerin
Die Antragsgegnerin zu 1) leidet seit Jahren an einer unbehandelten Suchterkrankung (Drogen/Alkohol). Ihr Verhalten ist unberechenbar. Durch die Anzeigen und das Einbeziehen der Minderjährigen in ihre Wahnvorstellungen stellt sie eine konkrete Gefahr für das seelische Wohl des Kindes dar.
II.Rechtliche Würdigung
Das Verhalten der Antragsgegner erfüllt den Tatbestand der „Verletzung an der Gesundheit“ (hier: psychische Gesundheit) im Sinne des § 1 GewSchG.
Das gezielte Überziehen einer Minderjährigen mit grundlosen Strafanzeigen durch eine Stiefmutter und deren Vater stellt eine unzumutbare Belästigung und Psychoterror dar. Es liegt eine Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) vor, die ein sofortiges Einschreiten des Gerichts erfordert.
Da das Amtsgericht (Abt. 164, Richterin Neuhauß) in den Verfahren des Vaters untätig blieb, ist dieser gesonderte Schutzantrag für das Kind nun unumgänglich, um irreversible psychische Schäden abzuwenden.
Eidesstattliche Versicherung:
Der Vater der Antragstellerin versichert die Richtigkeit der gemachten Angaben an Eides statt.
Christian Reimer
Dem ist gar nichts mehr hinzuzufügen! Ich denke irgendwann begreift es auch der letzte, dass ich der falsche für diesen Scheiß war! Ich habe weitere Rechtliche Maßnahmen ab dem 03.02.2026 geplant, welche ich dann nachdem diese gestartet sind, bekanntgeben werde!
Damit sage ich bis gleich oder später, bei Push Bing wisst ihr es sofort.. Denkt an die Batterien in euren Schrittmacher, wenn die Dinger häufig anspringen, verbrauchen die auch mehr Strom 😉
Hauste rinsen mit ein Grinsen…
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