Ich hatte ja den Tag bereits erwähnt, dass ich einen Teil der Akten bekommen habe. Im Prinzip lässt aber dieses sortierte handeln der Richterin, einen heftigen VKH Betrug auf sämtliche Verfahren erweitert, ganz stark vermuten.
Langsam lässt sich das Gefühl aufkommen, dass es eine Richterin hier auch auf den Olymp schaffen will. Da aber mehr, welcher Sie als Richterin mit den meisten Gesetzesbrüchen, jetzt schon einen fetten Namen im Knast haben lässt.
Ja und jetzt ist es tatsächlich so, dass ein wenig mehr Arbeit wie die vier schreiben aus dem letzten Beitrag notwendig werden und darum geht auch mal wieder eine an die direkte Dienstaufsicht der Neuhauß, nämlich der Präsidentin Abel (Kann dich auch nicht leiden!) und natürlich ist es so, geht was wegen Deutschlands krimminellste Richterin an das Präsidium, heißt es genauso - Nachtrag. 😱
Doch die Richterin und Präsidentin haben auch bis heute nicht verstanden, dass ich mit neuster KI Technik arbeite. Das jetzt nicht so - KI arbeite dich mal da durch, sondern gezielt und auch wenn ich so eine vollständige Akte vom Gericht noch nie gesehen habe, weiß die KI wie diese aussehen sollte.
Es ist nämlich tatsächlich eine Straftat einer Richterin, Beweismittel zurück zu halten und zu manipulieren um die eigenen Straftaten zu schützen. Ich denke hier hat eine Richterin die Akten auch so zurecht gebastelt an die Staatsanwaltschaft gesendet.
Ich habe also der KI einmal die Akte aus dem Namenschutzverfahren zum analysieren gegeben. Das war schon mal gar nicht gut für die Neuhauß, aber Ihr Begleitschreiben hat die Alte Dame jetzt komplett zerlegt. 😉
Denn als befangene Richterin hat Sie direkt wieder Entscheidungen gegen meine Person getroffen und ist der Meinung der richtige Rechtsbehelf wäre gewesen, eine Mündliche Verhandlung zu beantragen.
Richterin Neuhauß wenn auf dem Schreiben draufsteht, an den nicht befangenen Vertretungsrichter wegen Befangenheitskonstellation, kommst wirklich nur du auf die Idee zu denken, nicht mit der Befangenen Richterin gemeint zu sein. 😂 Wirklich man was mit dir eigentlich nicht richtig? Du hast ja auch noch einen anderen Fall aktuell, da wurde mir was spannendes zugespielt. Das kommt aber in einem anderen Beitrag.
Das hier gezeigte, zeigt aber ganz deutlich, dass diese Richterin so einen extremen Hass gegen Männer verspürt, dass Sie nie weiter einem Mann entgegen gekommen ist, wie ein Vergleich anzubieten. Es gibt nach ausführlicher Recherche, kein einzigen Rechtsspruch, wo Sie die Belange des Mannes tatsächlich geachtet hat.Sogar eher im Gegenteil, mir wurde dazu eine Ausführliche Recherchearbeit zur Richterin zugespielt und diese hat einiges aufgezeigt.
So sind neue Zusammenhänge mit der Richterin und einer wirklich renommierten Kanzlei aufgetaucht, welche ich mir genauer ansehen werde. Ich war nicht faul und solch ein öffentlicher Aufruf bringt immer was.
Daher hier direkt noch Mal der Aufruf - Habt Ihr Unterlagen, Beschlüsse und anderes von Richterin Neuhauß vom Amtsgericht Kreuzberg, oder auch aus Ihrer Zeit auf dem Amtsgericht Pankow, schickt mir diese Bitte an - owner@sentinel-portal.com für Dokumente die ich vertraulich behandeln soll und an redaktion@sentinel-portal.com für Material, welches zum Veröffentlichen freigegeben ist.
Ihr könnt euch dann auf mich verlassen, dass übers Knie legen der Krimminellsten Richterin Deutschlands übernehme ich dann für euch. 🤓 Hab inzwischen echt mein Spaß dran gefunden und von daher gilt das genauso für Unterlagen in Verbindung mit Rechtsanwältin Nicole Müller.
Denn Richterin Neuhauß, der rechtlich saubere Weg war ganz sicher nicht der, dass du mir mal wieder Richterkotze auf Papier schickst (Dieses Mal wenigstens digitales Papier gewesen), es sei kein Befangenheitsantrag bekannt. Wie kann der nicht bekannt sein, wenn du doch den Eingang am 16.07.2026 bestätigt und in die Verwaltung gegeben hast.
Ich habe darüber bis heute keinen Bescheid! Aber natürlich weiß das eine Richterin nicht, dass Sie gar keine Verhandlungen oder Verfügungen mehr in meinem Zusammenhang bearbeiten, ansehen, verschicken, oder auch nur drüber nachdenken darf! Sie dachte sich, den Befangenheitsantrag hat der doch lange wieder vergessen, oder was auch immer? Schau mal das schreibe ich der Abel deshalb wegen dir jetzt.:
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
(per eBO)
Empfänger:
Amtsgericht Kreuzberg
ZUR AKTE Dezernat 164 F -
ZUR HAND der Gerichtspräsidentin Abel (Dienstaufsicht / Präsidium) -
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
CC: Generalstaatsanwaltschaft zu Az.: 271 Js 594/26
Datum: 25.10.2026
Geschäftszeichen: 164 F 11419/25 (Leitverfahren Namensrecht e.A.)
Parallelbezug: 164 F 2253/25 (Gewaltschutz), 164 F 12263/25 (Gewaltschutz 2) & 164 F 10595/25 (Scheidung) und jedes andere mit mir im Zusammenhang seit Februar 2025 geführte Verfahren.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE SOWIE FORMELLE GEHÖRSRÜGE (ART. 103 ABS. 1 GG / § 44 FAMFG) WEGEN AKTENWIDRIGER FALSCHBEHAUPTUNG, BRUCHS DES VERFASSUNGSRECHTLICHEN SELBSTENTSCHEIDUNGSVERBOTS UND VORSÄTZLICHER BEWEISUNTERDRÜCKUNG CHRONOLOGISCH BELEGT, SOWIE DIENSTAUFSICHTLICHE GEFAHRENMELDUNG WEGEN VORSÄTZLICHER AKTENBESCHNEIDUNG UND UNTERDRÜCKUNG VON RECHNUNGSLEGUNGSBÄNDEN (§ 13 FamFG)
In den oben bezeichneten Verfahren erhebe ich hiermit formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Amtsgericht Neuhauß [1] sowie Gehörsrüge gem. § 44 FamFG gegen das gerichtliche Hinweisschreiben vom 13.10.2026 (ausgestellt am 16.10.2026).
Die jüngste Verfügung der Dezernentin Neuhauß stellt den endgültigen Zusammenbruch jeglicher rechtsstaatlicher Mindeststandards am Amtsgericht Kreuzberg dar. Die Richterin flüchtet sich in nachweisbare Falschbehauptungen, um ihre fortgesetzte Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und den Entzug des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zu vertuschen.
I. Kernpunkte der Beschwerde und Vorwürfe
In dem Schreiben vom 13.10.2026 wird vom Gericht bestritten, dass ein erneutes Ablehnungsgesuch vorliegt. Dies steht im direkten Widerspruch zur eigenen schriftlichen Bestätigung vom 16.07.2026 bezüglich des eingereichten 6. Befangenheitsantrags. Zudem wird ein unzulässiges Vorgehen bei vorherigen Befangenheitsanträgen in Eigenregie gerügt sowie eine unvollständige Akteneinsicht (unter anderem das Einbehalten von Kostenheften) bemängelt.
Die vollständigen Ausführungen, chronologischen Belege, Paragraphen (wie § 47 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 13 FamFG) sowie die formellen Anträge an die Gerichtspräsidentin können den benannten Akten entnommen werden.
Übersicht des aktuellen Verfahrenskonflikts (Stand: Oktober 2026)
Neuhauß-Verfügung (16.10.2026)„Ein erneutes Ablehnungsgesuch liegt mir nicht vor.“
Widerlegt: Ihr liegt die eigene Bestätigung vom 16.07.2026 vor, dass Antrag 6 in die Verwaltung ging.
Vorsätzliche Aktenmanipulation und Leugnung von eBO-Eingängen.
Selbstablehnung (07.07.2026) Befangenheitsantrag Nr. 4 wird in Eigenregie als unzulässig verworfen.
Rechtsbruch: Ignorieren der eBO-Zustellung vom 25.05.2026; unzulässige materielle Prüfung.
Eklatanter Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Selbstentscheidungsverbot.
Akteneinsicht (16.10.2026) Dem Beteiligten wurde die Akte vollständig zur Verfügung gestellt.
Beweisunterdrückung: Kostenhefte und Scheidungsakte werden absichtlich blockiert.
Verdacht der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) zur Deckung von VKH-Betrug.
II. Rüge der unvollständigen und manipulierten Aktenübersendung (§ 13 FamFG)
Mit Verfügung vom 16.10.2026 teilt die Geschäftsstelle (JBesch Tretbar) mit, die Akteneinsicht sei bewilligt und das Verfahren liege anbei.
Hierzu wird formal festgestellt: Die Übersendung ist unvollständig, selektiv und beschränkt sich auf Fragmente der Hauptakte.
Trotz meiner unmissverständlichen und expliziten Anträge vom 28.09.2026 gem. § 13 Abs. 1, Abs. 3 FamFG wurden mir folgende, gesetzlich geschuldete Aktenteile bis heute vorsätzlich vorenthalten:
Sämtliche Kostenhefte (Kostenbände / Sonderbände Kosten) der Verfahren 164 F 11419/25, 164 F 2253/25, 164 F 12263/25 und 164 F 10595/25.
Die vollständige Scheidungsverfahrens- (Az. 164 F 10595/25) und Gewaltschutzverfahrens- (164 F 12263/25.) Akte nebst deren Kostenband.
Das Kostenheft ist integraler Bestandteil der Gerichtsakte. Die gezielte Vorenthaltung der Rechnungslegungs- und Vergütungsbände dient offenkundig dem Zweck, die unberechtigte Honorarliquidation und den haushaltsrechtlichen Subventionsbetrug (Verfahrenskostenhilfe) der vollmachtlosen Rechtsanwältin Nicole Müller (Falsus Procurator) vor meiner Überprüfung zu verbergen.
Wer Aktenbestandteile vorenthält, um die Überprüfung von Straftaten im Amt oder den Betrug zulasten der Landeskasse Berlin zu verhindern, betreibt eine aktive Beweisunterdrückung und Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).
III. Anträge
Ich fordere das Gericht und das Präsidium hiermit letztmalig unter Fristsetzung von sieben (7) Tagen auf:
Die unterschlagenen Kostenhefte sowie die vollständige Scheidungs und Gewaltschutzverfahren Akte (164 F 10595/25, 164 F 12263/25) lückenlos elektronisch als PDF über mein eBO-Postfach zur Verfügung zu stellen.
Meine anhängigen Befangenheitsanträge unverzüglich der laut Geschäftsverteilungsplan zuständigen Ablehnungsabteilung (Abt. 2 / Abt. 13) zur verfassungskonformen Entscheidung vorzulegen.
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, wird dieser Vorgang mitsamt den forensischen Nachweisen der Aktenbescheidung unmittelbar zum Gegenstand der erweiterten Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sowie der haushaltsrechtlichen Rüge beim Rechnungshof von Berlin gemacht.
Christian Reimer
(Elektronisch signiert über eBO)
Da dies aber auch zusätzlich mein Schreiben an die Senatsverwaltung nochmals untermauert und langsam mal deutlich werden sollte, dass es gleichzeitig ein Verbrechen am gesamten Bundesland ist, solch eine Richterin weiter auf die Bürger loszulassen, habe ich diesen Abschnitt noch mit in die Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft und an die Senatsverwaltung angehangen.:
5. Vorsätzliche Vertuschung durch aktenwidrige Leugnung von eBO-Eingängen (Stand: Oktober 2026)
Dass die Richterin am Amtsgericht Neuhauß die verfassungsmäßige Ordnung endgültig verlassen hat und außerhalb des Gesetzes agiert, belegt ihre jüngste, mir am 23.10.2026 zugestellte gerichtliche Verfügung vom 13.10.2026 (Az. 164 F 11419/25). In dieser behauptet die Dezernentin schriftlich: „...dass mir ein erneutes Ablehnungsgesuch nicht vorliegt.“
Diese Behauptung ist eine vorsätzliche, zur Aktenmanipulation vorgenommene Falschangabe, die durch die behördliche Dokumentenlage unumstößlich als unwahr entlarvt wird:
Der dokumentierte Gegenbeweis: Exakt dieselbe Richterin hat mir nachweislich mit schriftlicher Verfügung vom 16.07.2026 den form- und fristgerechten Erhalt meines am 15.07.2026 um 00:42 Uhr per eBO eingegangenen 6. Befangenheitsantrags bestätigt und dessen Abgabe an die Gerichtsverwaltung verfügt.
Die verfahrensrechtliche Konsequenz: Die wissentliche Leugnung existenter, im Haus befindlicher elektronischer Befangenheitsanträge im Oktober 2026 dient offenkundig dem Zweck, den am 15.07.2026 begangenen, schweren Verstoß gegen die absolute Tätigkeitssperre des § 47 ZPO im Nachgang zu verschleiern.
Dieses Verhalten dokumentiert ein Ausmaß an behördlicher Willkür, das die Grenze von einfachen Verfahrensfehlern weit überschreitet. Wenn eine Richterin den rechtssicheren eBO-Eingang von Kernanträgen leugnet, während die Geschäftsstelle (JBesch Tretbar) zeitgleich am 16.10.2026 die Akteneinsicht für das Gewaltschutzverfahren für „vollständig übermittelt“ erklärt, dabei aber die gesetzlich geschuldeten Kostenhefte und die Scheidungsakte (164 F 10595/25) systematisch unterschlägt, ist der Tatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) zur Deckung des VKH-Abrechnungsbetrugs immanent gegeben.
Und damit haben wir auch das mit im Portal, auch wenn es den Schreiben schon so mit Versandt eingefügt war.
Damit kann ich es nur noch Mal wiederholen, dass übers Knie legen der Alten Dame übernehme ich wie Ihr seht ☝️😉
Dem ist doch eigentlich nur noch hinzuzufügen...
KEIN RÜCKZUG! KEIN AUFGEBEN! WIR GEHEN DA DURCH WIE EIN PANZER!
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!
Belege & Dokumente
Direkt an diesem Beitrag verknuepfte Unterlagen
PDF
Praesidium Dienstaufsichtsbeschwerde Neuhauss 25102026 signiert
Portalbeleg · Belege · 25.10.2026