Aber Richter Keßler (Der Name erinnert mich ja mal an irgendjemanden, ich komm einfach nicht drauf 😂), ich zeige ihnen heute meine Logik in Verbindung mit der Beobachtung gegen ihren Bullshit und zeige ihnen mal meine Reaktion auf das von Ihnen hier verzapfte.
Ich hörte hier schon öfter - Watt?
Ja so ist das, dann lege ich nochmal übers Knie wenn ihr euch nicht gegenseitig im Griff habt wie es sich gehört! So muss das laufen. Ich meine schaut mal, reagiere ich darauf jetzt nicht, denkt ihr euch doch beim nächsten Bürger wieder - Der mickrige Bürger und das will doch niemand bei Leuten die ihre Pflicht mit Macht verwechseln, oder? Seht ihr und weil mich der Name echt an irgendwas erinnert, stieg mein Zwang direkt gleich Richter der Kammer 27 und 29 über das Knie zu legen.
Hey wollt ihr euch rechen? Ich bin auch für richtige Boxkämpfe im Ring zu überreden, machen wir öffentlich und richten einen Hilfefonds für verlorengegangene Richter ein? 😉
Nein wirklich ich will niemanden verarschen, Ihr mich vielleicht? Auch nicht, oder? Klasse dann...
Ist okay, machen wir so und lassen Sie uns den zeitlichen Verlauf der gesamten Situation einmal rekonstruieren und das mit dem Hintergrundwissen, dass ich Kenntnis davon habe, wie Ihre Akten so im digitalen System funktionieren und was ich heute fantastisch hier aufdecken kann und so zeige, dass auch OVG und VG das Telefon kennen und wissen wie man schnell unliebsames gemeinsam bereinigt.
Hier kommt jetzt nämlich mein Schreiben an das OVG aus dem vergangenen Beitrag, was den Plan plötzlich zum halt brachte und der gute Herr Keßler plötzlich Kollegen brauchte um den Befangenheitsantrag zu verwerfen.
Denn der Herr Keßler wollte die Akte an das OVG senden und hat sich gewundert. Es ging nicht, denn ein Vorgang lag noch als unerledigt drin. Eine Meldung wo er etwas voraussetzen und dann mein Schreiben darauf ignorierte, vergaß er gestern zu schicken.
Dies holte er dann heute nachbum die Akte schließen zu können. Unmittelbar danach begann das OVG an mich Mitteilungen zu schicken, dass die meine Beschwerde am 10.08.2026 (klar 😉) bekommen haben.
Nur warf mein Schreiben nach dem zweiten vom OVG plötzlich den Anker in den Vorraum vom OVG. Mit diesem Hinweis in der OVG Akte war es unmöglich Akte 3 und 4 auch zu übernehmen und darum der Griff zum Hörer. Er rief Keßler an und sagte - Der Reimer ist vollkommen bescheuert! Jetzt ganz ernsthaft! Ich hab dem 2 Schreiben geschickt und Zack stoppt der den Versuch. Ich brauche jetzt von dir mal voll den dummen Bullshit um hier meinen auch verzapfen zu können.
Richter Keßler so, klar kein Ding bin gerade in Übung und schickt mir 4 Beschlüsse mit Verwerfung der Befangenheitsanträge, da meine Klage bereits in der höheren Instanz ist (weil er mein Schreiben nicht beachtet hat!) und darum da jetzt weiter gemacht wird.
Gut was wollte der Richter erreichen? Ein Befangenheitsantrag wegen solchen Verstößen, welche ich machte, sind natürlich alles andere wie gut für einen Richter und lassen sich einsetzen. Also wird vom einen Richter der Arsch vom anderen sauber geputzt und Zack können Sie die selbe Nummer beim nächsten auch so bringen.
Gut was wurde so verhindert? Richtig! Der Eintrag in die Personalakte der Richter und das wusste ich bereits 10 Minuten später ebenfalls zu verhindern und darum darfst du dir Keßler deinen Klumpen Bullshit ins Bad nageln und siehst hier meine Reaktion darauf. 👇😉
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Verwaltungsgericht Berlin
– Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts –
Kirchstraße 7
10557 Berlin
(Übermittlung per eBO)
Datum: 11.08.2026
Betreff: DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen den Vorsitzenden Richter Amelsberg (27. Kammer) sowie Richter Keßler (29. Kammer)
Bezug: Verfahren VG 27 L 280/26 bis 283/26
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die vorgenannten Richter wegen des dringenden Verdachts der wissentlichen Aktenunterdrückung, der objektiven Willkür und der prozessualen Rechtsbeugung.
Der Sachverhalt übersteigt den Rahmen bloßer "Rechtsanwendungsfehler", die durch die richterliche Unabhängigkeit gedeckt wären, bei Weitem. Es geht hier um massive Verstöße gegen fundamentale Dienstpflichten und das rechtliche Gehör (Art. 103 GG):
1. Dienstpflichtverletzung der 27. Kammer (Vorsitzender Richter Amelsberg):
Die 27. Kammer hat in vier Eilverfahren (VG 27 L 280/26 bis 283/26) am 07.08.2026 Beschlüsse erlassen, die auf vorsätzlicher Aktenignoranz beruhen. Das Gericht sprach mir die Legitimation als Pressevertreter ab. Mit amtlichem Schreiben vom 07.08.2026 bestätigte VRi Amelsberg jedoch persönlich den formalen Eingang meiner eBO-Nachricht vom 05.08.2026 um 16:41 Uhr. In exakt diesem digitalen Umschlag befand sich formwirksam als PDF-Datei mein gültiger Presseausweis.
Ein Richter, der den Eingang einer elektronischen Nachricht formell bestätigt, das darin enthaltene formwirksame PDF-Beweisdokument (Presseausweis) in seinen Beschlüssen jedoch vorsätzlich verschweigt, um dem Bürger prozessuale Rechte abzuschneiden, handelt nicht unabhängig, sondern willkürlich.
Ebenso manifestiert sich die pflichtwidrige Fließbandabfertigung darin, dass das Gericht in den Beschlüssen behauptet, den Wortlaut meiner Anfragen nicht zu kennen, im nächsten Absatz jedoch wörtlich daraus zitiert. Copy-and-Paste-Fehler (wie falsche Datumsangaben in den Beschlüssen) beweisen zudem das vollständige Fehlen der gebotenen richterlichen Einzelfallprüfung.
2. Dienstpflichtverletzung der 29. Kammer (Richter Keßler):
Nachdem ich am 10.08.2026 alle anwesenden Richter der 27. Kammer wegen Befangenheit abgelehnt hatte, übernahm Richter Keßler die Vertretung. Anstatt pflichtgemäß über dieses Gesuch zu entscheiden, versuchte er, die Akte unter dem Deckmantel meines „vorausgesetzten Einverständnisses“ hastig und unbearbeitet an das OVG abzuschieben (Schreiben vom 10.08.2026).
Erst als ich diesem prozessrechtswidrigen Vorgehen ausdrücklich widersprach und das OVG über diesen Fehler informierte, sah sich Richter Keßler gezwungen, am heutigen 11.08.2026 einen Beschluss zu fassen. Diese durch mein Veto erzwungene "Rolle rückwärts" offenbart den Versuch einer prozessualen Vertuschung.
Ich fordere Sie als Dienstvorgesetzte auf, diese Vorgänge dienstrechtlich zu prüfen und insbesondere die internen elektronischen Aktenläufe auszuwerten, die diesen unkoordinierten Fluchtversuch der Kammern zweifelsfrei belegen. Das Sentinel-Portal wird diese dokumentierte Arbeitsweise der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit transparent publizieren.
Um eine schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis Ihrer Prüfung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Damit seht ihr, niemand hatte vor was anzufechten! Denn Richter Pass Mal auf, ich erkläre dir mal was zum mitschreiben. Stelle ich eine Beschwerde in der höheren Instanz, ist ein Befangenheitsantrag in der darunter nichts weiter wie ein Nebenschauplatz. 😉 aber gelöst wie kein zweiter, oder?
Damit kannst du dein unanfechtbaren Versuch der nun letztendlich eigenen Ärger bringt, gerne behalten und ich mir schnuppe denn er gehörte mit zum Stresstest und Ja also Nein sorry aber habt Ihr nicht so geruppt die Sache.
Aber wisst Ihr was ich daran fantastisch zeige? Das es mir lange nicht mehr um den Dreck vom AG Kreuzberg geht! Hier muss wirklich heftig für Ordnung gesorgt werden um mal ein wenig den ernst dieser Aufgabe deutlich zu machen! Es ist alles andere wie ehrenwert einen Kollegen aus gemachter Scheiße zu holen, die man für sich selbst nicht vertreten kann!
Ihr stellt euch vor Familie, Freunden und dem Bürger hin und nutzt nicht das was ihr schützen sollt, sondern unterstützt noch die, welche grobe Fehler machen, die andere dann nicht Mal erklären können und es dann mit neuen Tricks versuchen.
Ganz genau - Prost!
Ihr wollt spielen? Kein Ding darin bin ich gut und Zack das ist jetzt aber blöd gelaufen, denn der Reimer fragt nach wie das so mit dem Eintrag in der Akte und der Bearbeitung meiner doch sehr aussagekräftigen Beschwerde läuft....
Weißte Bescheid und hey Verwaltungsgericht, merkt euch meinen Namen, weil - Journalist Reimer kommt wieder auf euch unaufgefordert zu, versprochen!
Nicht vergessen auch eure Frist der Presseanfrage läuft unerbittlich weiter. 😉
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