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Wie wäre es noch mit einen Nachtrag an das Amtsgericht Kreuzberg?

Wie wäre es noch mit einen Nachtrag an das Amtsgericht Kreuzberg?

NEUER BEWEISPUNKT: Nachweis der vorsätzlichen Verletzung des Wartegebots

Weil Richterin Neuhauß macht hier Dinger, da fängt man an zu zweifeln und das ganz stark, denn sie schrieb mir doch selbst, dass sie nur Aktenverwaltung machte, bis der Antrag der Befangenheit angebl...

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Weil Richterin Neuhauß macht hier Dinger, da fängt man an zu zweifeln und das ganz stark, denn sie schrieb mir doch selbst, dass sie nur Aktenverwaltung machte, bis der Antrag der Befangenheit angeblich abgewiesen wurde.

Na wie verrückt ist das denn, Richterin Neuhauß hat offensichtlich eine neue Definition von Aktenverwaltung erfunden und diese gibt einer Richterin, die ganz deutlich befangen ist, ganz neue Möglichkeiten.

Nur warum schreibe ich sowas erst jemanden, ohne einen Beschluss mit zu schicken und sage damit sogar ganz deutlich, dass ich ja nichts anderes gemacht habe wie Aktenverwaltung und ließ mir nur 7 Tage vorher ein Protokoll zu einen von Ihr am 10.12.2025 geführten Verfahren zukommen?

Richterin Neuhauß, nenene, so geht Aktenverwaltung aber nicht! Aber was sie damit vor hatten, ist wenn man sich die Beiträge zu dem Thema nochmals vornimmt, ziemlich klar zu erkennen und irgendwie verrennen Sie sich hier in Widersprüche, dass geht mal gar nicht. Da Sie mein Schreiben vermutlich heute auf dem Tisch haben uns sich wieder was einfallen lassen werden, bis Morgen aber keine Post mehr zu mir bekommen werden, werde ich mal hier noch einen Nachtrag verfassen und vorab per Fax und natürlich auch wieder als Einschreiben auf die Reise bringen. Denn Frau Neuhauß hat sogar die Rechtsbeugung selbst zugegeben und das werde ich doch dem OLG, BverfG und auch dem Amtsgericht in einem Nachtrag mal noch mitteilen.

Ja ich sage ja, das begreift echt keiner mehr… haut Ordnungsmittelbeschlüsse in ihrer Befangenheit raus, verschickt Termine und führt Verhandlungen und schreibt dann, ja sie konnte doch weiterhin Aktenverwaltung betreiben.

Naja lasst uns den Nachtrag schreiben, so kann ich der Staatsanwaltschaft davon auch eine Kopie zukommen lassen, bevor mir da wieder einer erzählen will, sie macht keine Rechtsbeugung im Amt… Bullshit man und hier wird langsam klar warum sie das hier weiter durchzieht… Ich meine Gabi Kießler machts doch genauso und behauptet weiterhin, dass alle lügen und das obwohl sie weiß, dass ich Beweise für all das besitze.

Da haben sich zwei gefunden… sollten echt mal zusammen Feiern gehen… Ne ich verkneife es mir noch und kommt wir machen das Schreiben mal fertig…

Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

An das Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg
–Präsidium / Dienstvorgesetzter –
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Vorab per Fax

Aktenzeichen: 164 F 10595/25
Datum: 06.01.2026

Betreff: Nachtrag zum Befangenheitsgesuch vom 02.01.2026 - NEUER BEWEISPUNKT: Nachweis der vorsätzlichen Verletzung des Wartegebots

Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt nunmehr das Protokoll der Sitzung vom 10.12.2025 vor. Entgegen der eigenen Einlassung der Richterin im Schreiben vom 22.12.2025, sie habe nur ‚Aktenverwaltung‘ betrieben, hat sie am 10.12.2025 eine sachliche Anhörung der Antragstellerin zum Scheitern der Ehe und zum Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies ist eine unzulässige Amtshandlung während eines laufenden Ablehnungsverfahrens. Dass dieses Protokoll zudem erst am 15.12.2025 mit einem neu festgesetzten Termin versandt wurde, lässt auf eine nachträgliche Manipulation der Sitzungsniederschrift schließen, um das polizeiliche Vorgehen gegen mich zu legitimieren.

Weiterhin möchte ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Antragstellerin im oben genannten sowie allen selbst gestellten Anträgen durch Umkehr, Frist bis 09.01.2026 hat um diesbezüglich ihre Prozess und Geschäftsfähigkeit zum jetzigen Zeitpunkt, sowie zum Datum der Eheschließung durch ein geeignetes Fachärztliches Attest nachzuweisen.

Sollte Sie diesen Nachweis nicht erbringen, sind sämtliche Anträge (Scheidung, Unterhalt, Gewaltschutz), die Sie im eigenen Namen gestellt oder mit Vollmacht durch Ihre Anwältin gestellt hat, rechtlich unwirksam. Ich werde mich nicht auf Prozesse mit einer Partei einlassen, die juristisch gar nicht existiert.

Was von mir wie folgt begründet und nachgewiesen wurde:
Die Faktenlage:
1. Historische Beweise (Durchsuchungsbeschluss 2012):
Mir liegt ein polizeilicher Durchsuchungsbeschluss und andere Unterlagen aus dem Jahr 2012/2013 vor. Bereits vor weit über 10 Jahren wurden bei Gabi Reimer (geb. Kießler) Amphetamine und Konsumutensilien sichergestellt. Dies belegt, dass die Suchterkrankung nicht „neu“, sondern chronisch und seit Jahrzehnten manifestiert ist, was zusätzlich durch Zeugen so belegt ist und damals von einem langjährigen Lebenspartner zur Anzeige gebracht wurde.
Diese massive Vorerkrankung wurde mir vor der Eheschließung arglistig verschwiegen (§ 123 BGB).

2. Eigenes Geständnis (Audio-Beweis):
Frau Gabi Reimer (geb. Kießler) hat in Audios via WhatsApp Gesprächen selbst eingeräumt, dass diese Problematik seit „über 10 Jahren“ besteht. Ein Transkript dieser Aussagen liegt vor und wird dem Gericht zur Verfügung gestellt.

3. Aktueller Zustand:
Ich bin Zeuge, dass Frau Gabi Reimer (geb. Kießler) kaum zwei Stunden ohne Suchtmittel (Alkohol/Substanzen) übersteht. Weitere Zeugenaussagen liegen dem Gericht vor. Ein Mensch in diesem Zustand verfügt nicht über die freie Willensbestimmung, die für einen wirksamen Ehevertrag (§ 1303 ff. BGB) oder eine wirksame Prozessvollmacht nötig ist!

4. Unzulässigkeit wegen Nichteinhaltung des Trennungsjahres
Die Antragstellerin verweigert mir seit über einem Jahr böswillig die Herausgabe der Ummeldebescheinigung, obwohl ich sie und das Gericht mehrfach darauf hingewiesen habe.
Es besteht der begründete Verdacht, dass die Ummeldung erst Monate später (Mitte 2025) erfolgte. Damit wäre das Trennungsjahr am 07.01.2026 noch nicht abgelaufen. Der Scheidungsantrag wäre somit unzulässig und abzuweisen.

5. Eingehungsbetrug (Heirat trotz Wissens um die eigene Unfähigkeit zur ehelichen Lebensgemeinschaft)
Es wird weiterhin vorgetragen, dass die Antragstellerin ein lebenslanges Muster an Mietbetrug, Unterschlagung von Wohnraum und systematischer Partner-Täuschung aufweist. Die Ehe mit dem Antragsgegner war lediglich das neueste Kapitel einer über 20-jährigen Betrugsserie zur Finanzierung ihrer Sucht!

Frau Neuhauß lagen all diese Informationen mehrfach vor und hat sie bis heute ignoriert. Dies untermauert nochmals deutlich das nicht neutrale Arbeiten und das verletzen meines Rechtlichen Gehörs !

Meine Forderung:
Eine sachliche Prüfung der hier vorgetragenen Punkte sowie die Ablehnung der Richterin Neuhauß von allen mich betreffenden Verfahren!
Ich betrachte die Ehe als von Anfang an unwirksam.
Sie wurde durch arglistiger Täuschung durch eine Person, die aufgrund einer jahrzehntelangen, schweren Suchterkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit geschäftsunfähig im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB ist.

Fazit:
Ein Termin zur Ehescheidung kann es am 07.01.2026 aus den in diesem Schreiben, sowie im Schreiben vom 02.01.2026 dargelegten Gründe, nicht geben, da hier die Prüfung der Annullierung Vorrang hat und der Befangenheitsgesuch Gegen Richterin Neuhauß ausreichend begründet ist!

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Und damit geht das mal wieder voll unsicher per Mail und dann total Sicher per Fax und Einschreiben heute noch auf die Reise und mit ein bisschen Glück hat Richterin Neuhauß so wenigstens was zum lesen und hat keine Langeweile am morgigen Termin.

Aber gut gucke mal, die Steuertöpfchen sind noch ordentlich gefüllt, da bringt die Richterin das auch noch ein weiteres Mal. Einfach weil für Sie sowas wie Gesetze ja wohl nicht gelten können! Das zeigt Sie ja ganz deutlich und damit sage ich, lasst es euch weiter gut gehen und mal gucken was der Briefkasten heute noch neues Bringt. Vielleicht lest ihr heute ja noch mehr von mir 😁 Bis dahin Tschüss…

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