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Ja und sollte man es jetzt noch nicht glauben, fragt beim OVG nach 😂

Meine Gabe das kommende vorher zu sehen, war so klar.

Richter sind irgendwie so durchschaubar. Meine Antwort kam dem guten vom VG zu schnell und da dachte er sich so. Pff mir egal, hab ich nicht gesehen und ab ans OVG mit dem Mist den hier keiner mehr k...

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Richter sind irgendwie so durchschaubar. Meine Antwort kam dem guten vom VG zu schnell und da dachte er sich so. Pff mir egal, hab ich nicht gesehen und ab ans OVG mit dem Mist den hier keiner mehr kennen will. Die Kammer 27 ist damit fein raus.

Dann gibt es ein Highfive beim Mittagessen für die Rettung vom einen Richter durch den anderen und die Welt ist wieder in Ordnung. Aber da bin ich ja mal voll die böse Petze und so habe ich auf den Eingang der ersten Meldung vom Oberverwaltungsgericht gewartet, hatte Aktenzeichen und Namen vom OVG, dass schnell in mein Petze-Schreiben mit Schreiben zwei vom OVG an das OVG gesendet.

Das hatte der Richter bestimmt auch noch nicht erlebt. Schickt ein Schreiben für Klage eins mit dem Hinweis es zu bearbeiten, schickt 6 Minuten später ein Schreiben mit Hinweis für Klage 2 und hat Antwort auf Schreiben eins. 😂

Ja Leute ihr müsst eBO nur wie die großen nutzen, dann ist das wie WhatsApp und man klärt vier Klagen mal schnell beim RedBull Kaffee und das in einer Geschwindigkeit da bekommen die Nachbarländer ein Auge und sagen sich - Könnt ihr uns mal den Reimer borgen, ist ja phänomenal wie das plötzlich bei euch funktioniert.

Gut es müssten dann natürlich beide Seiten weiterhin dran bleiben und nicht wie hier jetzt plötzlich wieder Ruhe sein, aber klar der Gute wird das jetzt auch erstmal begreifen und lesen müssen 👇😉

Absender:

Christian Reimer

Wittenberger Str. 91

12689 Berlin

Empfänger:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

– 6. Senat –

Hardenbergstraße 31

10623 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 11.08.2026

Aktenzeichen: OVG 6 S 201/26

Mitteilung zur Sach- und Aktenlage (Verfahrensfehler der Vorinstanz) sowie Hinweis auf anhängiges Befangenheitsgesuch

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Dr. Schreier,

ich nehme Bezug auf Ihre Eingangsbestätigung vom 11.08.2026 und teile dem Senat zur Vermeidung prozessualer Nachteile Folgendes mit:

Die Vorinstanz (Verwaltungsgericht Berlin, 27. Kammer) hat die Akte offensichtlich unter bewusster Missachtung eines formell schwebenden Befangenheitsgesuchs an das OVG weitergeleitet.

Zum Sachverhalt:

Am 10.08.2026 teilte mir das VG Berlin (Richter Keßler) in einem Schreiben mit, man wolle die Entscheidung über mein Ablehnungsgesuch gegen die Richter der 27. Kammer – mein Einverständnis voraussetzend – zurückstellen und die Sache an das OVG abgeben.

Ich habe diesem rechtsfehlerhaften Ansinnen am selben Tag (10.08.2026) per eBO ausdrücklich widersprochen und die sofortige Entscheidung der 29. Kammer über das Befangenheitsgesuch gefordert.

Indem das Verwaltungsgericht Berlin die Akte nun dennoch (und unter offenkundiger Übergehung meines Widerspruchs) an Sie weitergeleitet hat, versucht die 27. Kammer sich der zwingenden internen Kontrolle (§ 54 VwGO i.V.m. § 42 ZPO) zu entziehen. Das OVG wird somit aufgefordert, in der Sache zu entscheiden, ohne dass die gravierenden Vorwürfe der Voreingenommenheit, der vorsätzlichen Aktenunterdrückung (Verschweigen des formwirksam eingereichten Presseausweises) und des Verstoßes gegen das rechtliche Gehör in der Vorinstanz rechtsstaatlich geklärt wurden.

Ich weise den Senat höflich, aber bestimmt darauf hin, dass eine Entscheidung in der Hauptsache (die Beschwerde) auf Basis einer derart fehlerbehafteten und manipulierten prozessualen Grundlage der Vorinstanz nicht tragfähig ist.

Die Vorwürfe gegen die 27. Kammer (insbesondere das "Wallraff-Prinzip" und die aktenwidrige Konstruktion eines fehlenden öffentlichen Interesses) sind der bereits am 10.08.2026 eingereichten Beschwerdeschrift vollumfänglich zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reimer

Klar so wissen die da jetzt auch Bescheid und vielleicht sagt sich der Richter ja plötzlich, will mich hier etwa jemand gerade in mein Unglück rennen lassen? Hat sich mal jemand den Typen angesehen, da hab ich keine 10 Minuten später Dienstaufsicht am Arsch und muss mich erklären.

Ich halte euch auf dem laufenden und kann sagen erst 6 Minuten für Schreiben zwei und jetzt 41 Minuten Stille und nix Schreiben drei wegen Klage.

Ja was willste machen? 😁

Ganz genau...

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