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Richterin Neuhauß vom AG Kreuzberg ich sagte ich zerlege jedes Schreiben von dir? Dann gucke. 😱 Nicky du auch!

Richterin Neuhauß vom AG Kreuzberg ich sagte ich zerlege jedes Schreiben von dir? Dann gucke. 😱 Nicky du auch!

Eine Richterin war der Meinung meinen Antrag abzuweisen?

Was war Ihre Begründung? Das es keine mündliche Verhandlung gab? Warum sagt Nicky ihr Schreiben, wo Sie noch verwechselt hat, dass ich der Antragsteller war etwas vollkommen anderes? Neuhauß was hast...

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Was war Ihre Begründung? Das es keine mündliche Verhandlung gab? Warum sagt Nicky ihr Schreiben, wo Sie noch verwechselt hat, dass ich der Antragsteller war etwas vollkommen anderes?

Neuhauß was hast du gemacht? Etwa auch da schon mein Recht mit Füßen getreten und darum wieder Richterkotze auf Papier geschickt?

Ja weißt du was? Ich Frage dazu mal die Abel und das damit.: 👇😱

Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
(per eBO)

Empfänger:
Amtsgericht Kreuzberg
– Die Präsidentin – PERSÖNLICH / DIENSTAUFSICHT –
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin

Datum: 28.10.2026

Geschäftszeichen: 164 F 11419/25 (Leitverfahren Namensrecht e.A.)
Parallelbezug: 164 F 10595/25 (Scheidung) & 164 F 12263/25 (Gewaltschutz)

DRINGENDER ERGÄNZENDER NACHTRAG ZUR DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE VOM 25.10.2026 – URKUNDLICHER BEWEIS DER TÄUSCHUNG DES PRÄSIDIUMS SOWIE DES SYSTEMATISCHEN BRUCHS DER TÄTIGKEITSSPERRE (§ 47 ZPO) IN ALLEN VERFAHRENSLINIEN

Sehr geehrte Frau Präsidentin Abel,

in Ergänzung zu meiner laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde lege ich Ihrem Hause hiermit weitere forensische Nachweise vor, die das rechtswidrige System der Abteilung 164 F untermauern. Die jüngste Verfügung der Richterin Neuhauß vom 13.10.2026, in welcher sie behauptet, ein „erneutes Ablehnungsgesuch liege nicht vor“, ist Teil einer fortgesetzten und verfassungswidrigen Vertuschungsstrategie.

I. Das verfahrensübergreifende Muster: Der GAU vom 15.07.2026

Der Verdacht, dass das Namensrechtsverfahren (164 F 11419/25) im Geheimen manipuliert und unter bewusster Missachtung meiner gesetzlichen Anträge abgewickelt wurde, wird durch das finale Vorgehen im Scheidungshauptverfahren (164 F 10595/25) unumstößlich bewiesen:

Am 15.07.2026 führte Richterin Neuhauß die Scheidungsverhandlung durch und sprach die Entscheidung aus – und dies unter Missachtung von drei zeitgleich laufenden, unbeschiedenen Befangenheitsanträgen sowie gegen meine massive persönliche Gegenwehr. Obwohl mein 6. Befangenheitsantrag nachweislich am 15.07.2026 um 00:42 Uhr form- und fristgerecht per eBO bei Gericht einging, setzte sich die Dezernentin über die absolute gesetzliche Tätigkeitssperre des § 47 ZPO hinweg.

Dieses rücksichtslose Durchpeitschen des bereits unrechtmäßig geführten Hauptverfahrens trotz offener Ablehnungsverfahren erhärtet den dringenden Verdacht, dass das Gericht auch im Namensrechtsverfahren die gesetzlichen Schutzrechte systematisch ausgehebelt hat. Es steht zu vermuten, dass die dortigen Kernanträge und Rügen unzulässig im Wege der rechtswidrigen Selbstentscheidung vergraben wurden, um die postulationsunfähige Kanzlei Müller im Verfahren zu halten.

II. Die urkundliche Widerlegung der gerichtlichen Schutzbehauptung

Die Behauptung der Richterin Neuhauß, es hätte im Namensrecht kein mündliches Verfahren gegeben und ein solcher Antrag sei von mir nie gestellt worden, wird durch den mir von der Geschäftsstelle (JSekr Stasch) am 29.11.2025 in einem vollkommen zerfetzten Paket, zugestellten Schriftsatz mit Datum der Geschäftstelle vom 01.12.2025, der Kanzlei Müller vom 21.09.2025 urkundlich zertrümmert.

Darin stellt die Rechtsanwältin Müller unter dem exakten Aktenzeichen 164 F 11419/25 den formellen Antrag: „Es wird daher angregt, zum Anhörungstermin Wachschutz hinzuzuziehen.“

Es ist unbestreitbar: Eine Rechtsanwältin beantragt keinen polizeilichen Wachschutz für einen Anhörungstermin, wenn ein solcher Termin von der Richterin Neuhauß nicht bereits anberaumt oder prozessual vorbereitet war.

III. Anträge an die Dienstaufsicht

Ich fordere Sie im Rahmen Ihrer unübertragbaren Aufsichtspflicht letztmalig auf:

Umgehend offenzulegen, zu welchem rechtlichen Zweck und mit welchem Ergebnis dieser von der Gegenseite benannte Anhörungstermin im Namensrechtsverfahren geführt wurde, zu dem mir als Antragsteller jedwede gesetzliche Ladung vorenthalten wurde.

Die unbestreitbare Aktenkollusion zwischen der Abteilung 164 F und der Kanzlei Nicole Müller umfassend disziplinarisch zu prüfen. Ein Richteramt darf nicht als Hebel zur Durchsetzung von Fließbandentscheidungen unter Missachtung verfassungsrechtlicher Tätigkeitssperren missbraucht werden.

IV. Ultimative Aufforderung zur Beendigung der verfahrensrechtlichen Sabotage und sofortigen Richterabgabe

Ich stelle hiermit unmissverständlich und in aller Deutlichkeit klar: Ich werde diese fortgesetzten behördlichen Spielchen, die bewusste Unterschlagung gesetzlich geschuldeter Kostenhefte und die systematische Behinderung meiner rechtsstaatlichen Kontrollrechte durch die Abteilung 164 F keinen einzigen Tag länger tolerieren.

Was hier unter Ihren Augen als Gerichtspräsidentin abläuft, ist eine offene Verweigerung des gesetzlichen Gehörs und die aggressive Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustands.
Dass mir trotz unmissverständlicher Anträge nach § 13 FamFG bis heute nur manipulierte, unvollständige Fragmente der Akten zugestellt wurden, um die finanzielle Zuspielung an eine postulationsunfähige Kanzleistruktur zu verdecken, schlägt dem Fass den Boden aus.

Ich erwarte von Ihnen als Dienstvorstand nunmehr keine weiteren bürokratischen Ausflüchte oder das Einholen weiterer wertloser „Sachstandsberichte“ der abgelehnten Dezernentin.

Ich fordere Sie hiermit ultimativ auf:
1. Den am 15.07.2026 unter absolutem Bruch des § 47 ZPO und trotz Ihres laufenden Aufsichtsverfahrens erzwungenen Scheidungsbeschluss bis zur verfassungskonformen Entscheidung über den 4, 5 und 6 Befangenheitsantrag sowie der Verfassungsbeschwerde ruhen zu lassen.

2. Mein Namensschutzverfahren (Az. 164 F 11419/25) der abgelehnten Richterin Neuhauß mit sofortiger Wirkung vollständig zu entziehen und dieses unverzüglich einem unbefangenen, laut Geschäftsverteilungsplan gesetzlich bestimmten Richter zur materiellen Neuentscheidung vorzulegen.

Diesen auch prüfen zu lassen, ob hier bereits bei Eröffnung der Akte ein Entzug des gesetzlichen Richters vorgelegen hat und Zugriff zu sämtlichen neben geführten Verfahrensakten zu geben.

Sollten Sie diesen rechtsstaatlichen Mindeststandard nicht innerhalb der gesetzten Frist durchsetzen, wird der gesamte Vorgang – inklusive der dokumentierten Verweigerung Ihrer eigenen Aufsichtspflicht – zum unmittelbaren Gegenstand des erweiterten Vortrags vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2662/26) sowie der persönlichen Amtshaftungsklage gemacht!

Was ist eigentlich los im Amtsgericht Kreuzberg? Wirklich das sprengt jedes nur erdenkliche Vorgehen in einem Gericht! Dies benötigt auch keiner weiteren Worte.

Signatur ist ausreichend,

Christian Reimer

Neuhauß wirklich wir machen noch ein bisschen weiter oder? Klar geht auch das wieder als weiterer Nachweis an die Generalstaatsanwaltschaft. Hey Neuhauß wir sehen uns bald vor Gericht! Wer hat mehr Puls? 😉 Du wirst dich wundern wer da plötzlich vor dir stehen wird... Das war es wert Neuhauß? Ich sage mal Game Over!

Hihi ich freue mich drauf und sage bis dahin...

KEIN RÜCKZUG! KEIN AUFGEBEN! WIR GEHEN DA DURCH WIE EIN PANZER!

WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK! 🫵

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