Darum und weil es mir wirklich peinlich war, dass mir so ein FuPa überhaupt passieren konnte und auch weil ich nicht ganz helle bin, muss ich mich hier nun offiziell bei den Pressestellen entschuldigen. Es lag an mir, was man ja am Mitarbeiter vom OLG gesehen hat.
Kann da mal einer anfragen ob der gekündigt hat und ihm sagen das war nie irgendwie persönlich! Gut will jetzt auch nicht sagen, dass ich Ihn leiden kann, aber wir wissen - Da bin ich ganz Profi und darum will ich euch meine Entschuldigung zu meinem verschuldeten Presseanfrage übersetzungsproblem nicht vorenthalten.
Aber kommt und schaut doch einfach wieder selbst was ich vorbereitet habe und dann mit meiner Presseanfrage am Montag mit zu den Pressestellen geht, denn niemand macht das mit Absicht und dann muss man es erklären.
Weil ihr wisst ja, bin ja nicht erst seit gestern Journalist und von daher gehen wir das an wie ein Meister der Buchstabenverwirrungskunst und darum 👇😉
Offizielle Entschuldigung der Redaktion & Übermittlung im sicheren EGVP-Dialog
Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestellen,
die am Freitag dem 03.07.2026 um 12:00 Uhr abgelaufene Fristen meiner Presseanfragen blieben Ihrerseits unbeantwortet. Ich möchte mich hiermit in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Der Fehler lag offensichtlich auf meiner Seite: Ich ging fälschlicherweise davon aus, dass in der Hauptstadt eine form- und fristgerechte Anfrage ausreicht. Ich hatte schlichtweg übersehen, dass mein Redaktionssystem bis dato nicht die verschlüsselte Amtssprache der deutschen Justiz-Infrastruktur (EGVP) beherrschte. Vermutlich konnten Sie meine Anfragen deshalb gar nicht erst in Ihren Systemen finden.
Um diesen technischen Fauxpas auszuräumen, habe ich dem §entinel-Portal heute das fließende Sprechen via OSCI-1.2-Client beigebracht. Sie erhalten diese Nachricht nun als rechtssichere eBO-Message direkt über Ihren Intermediär.
Lassen Sie uns unter diesen neuen, hochsicheren Voraussetzungen in die zweite Runde gehen. Denn mein System kann nun nicht nur Presseanfragen EGVP-konform zustellen, sondern auch vollautomatisiert Eilverfahren (beispielsweise zur Durchsetzung des Landespressegesetzes) beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Bevor wir diesen – wiederum für den Steuerzahler sehr teuren – Weg gehen, stelle ich die berechtigte Frage: Erst ignoriert die Senatsverwaltung ein offizielles Angebot zur justiziellen Selbstkorrektur zur Vermeidung eines teuren Klageerzwingungsverfahrens (§ 172 StPO), und nun zwingt man einen Journalisten durch bloßes Schweigen in kostenintensive presserechtliche Eilverfahren.
Wie rechtfertigt Ihre Behörde diese fortgesetzte, provozierte Verschwendung von Steuergeldern und Justizressourcen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort – ab sofort gerne rechtssicher über unseren etablierten EGVP-Dialog.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Redaktion §entinel-Portal.com
Jetzt werden die alle so denken - Seht ihr der Reimer ist doch voll der einsichtige und ich würde dem im Leben nie wiedersprechen und entschuldige mich deshalb schon jetzt im voraus für das was noch kommt. Aber klar das ist erst im nächsten Beitrag Thema und darum lasst uns das hier mit einen betteln das man mir verzeiht beenden. 🥺
Ja und dann wie immer oder?
Richtig!
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