Dies ist zwar eine Bitte, dass aber nur weil es mir mein Elternhaus so beigebracht hat.
Vergesse ich kurz wo ich her komme und das wäre in dem Fall auch Berlin würde ich sagen - Sitz und Zuhören!
Damit können wir am Anfang vom Beitrag schon mal sagen, meine Mama hat ganze Arbeit geleistet. 😉
Als inzwischen größter Deutscher Verteiler mit juristisch hochgradigen Lesern, will das Sentinel Portal nicht enttäuschen!
Es wird wieder Zeit für die News vom Tollhaus Berlin.
Da wir inzwischen einige mit immer wieder netter Reaktion mit den Mails begeistern und er sogar intern inzwischen als Zeitung gebunden und wie bei den Damen und Herren am Ende als Klopapier endet, gibt es mal von mir dafür den nötigen Stoff.
Sollten Sie jetzt vielleicht denken, was los mit dem, niemand schreibt dem auch nur ein einziges Mal was Sinnvolles und der hat keine Angst. Der muss doch langsam mal aufgeben.
Dann darf ich Ihnen sagen, dass diese Lachnummer wirklich absolut niemanden Angst machen könnte.
Warum auch?
Ein Bundesland macht sich zum Hampelmann auf ganzer Linie und ich mitten drin mit einem Lächeln im Gesicht und sage mir - Ist notiert.
Mit Brille wie ein richtig fetter Journalist. 🤓
Weil wofür brauchen wir es am Ende wirklich?
Richtig!
Für unsere Hochgradige Leserschaft und darum will ich auch diese Woche nicht enttäuschen.
Hier für Sie druckfrisch - Nein Quatsch, frisch für Sie zum drucken. Schicken Sie bitte Frau Dr. Pape ein Exemplar und drucken einfach die letzten paar mit, bringt mehr das Feeling einer schicken Zeitung. Ja ich gebe das Bild vom Beitrag und jedes andere auf diesen Portal als Aufbauer für das Geschehen frei. Diese dürfen mit ausgedruckt und auch am Ende als Klopapier verwertet werden. Das ist witzig, dann Sieht der Reimer mal die kleinen Eier. 😎
Mensch fast vergessen. Wir begrüßen hiermit auch die Berliner Verwaltungsgerichte bis zur höchsten Instanz, welche sich freiwillig und vollkommen selbstverständlich dazugesetzt haben. Das freut mich sehr und ich sage, lasst mal gucken.: 👇
PRESSEMITTEILUNG §entinel-Portal.com: Neues aus dem Tollhaus der Berliner Justiz – Offizielle Zensur, Strafvereitelung und unser Nachtrag 7 an das BVerfG
Sehr geehrte Damen und Herren am Runden Tisch,
liebe Vertreter der Presse, der Politik und der Justiz,
willkommen zur neuesten Ausgabe aus dem Berliner Justiz-Tollhaus. Wer nach über 20 Rundmails dachte, die Abgründe am Amtsgericht Kreuzberg und den übergeordneten Behörden seien bereits vollständig ausgelotet, den müssen wir heute eines Besseren belehren. Die Eskalation hat in den vergangenen Tagen eine neue, historische Qualität erreicht: Das System verteidigt sich nicht mehr juristisch – es geht zur offenen Zensur und Arbeitsverweigerung über.
Hier sind die aktuellen Highlights unserer forensischen Dokumentation, die ab sofort revisionssicher im Sentinel-Portal für Sie bereitstehen:
1. Die offizielle Zensur-Erklärung der Gerichtspräsidentin (AG Kreuzberg)
Die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg hat offenbar entschieden, das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) nun per Verwaltungsvorgabe abzuschaffen. In einem beispiellosen Akt schriftlich dokumentierter Willkür wurde uns offiziell mitgeteilt, dass eingehende Schriftsätze und Anlagenkonvolute künftig von der Präsidentin persönlich "gefiltert" und nicht mehr an die zuständigen Richter der Fachabteilungen weitergeleitet werden.
Der Trick: Unliebsame Beweise (wie forensische Fax-Sendeberichte, die das Fehlverhalten der Richterin Neuhauß belegen) verschwinden künftig in einem "Verwaltungsvorgang".
Unsere Antwort: Wir haben umgehend Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Senatsverwaltung für Justiz und dem Bundesjustizministerium eingereicht.
2. Die Staatsanwaltschaft Berlin und der "Polizisten-Bonus"
Während am Familiengericht Beweise aussortiert werden, übt man sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin in systematischer Aktenblindheit. Es ging um einen pensionierten Polizeibeamten, der nachweislich Gerichtsdokumente unter falschem Namen signierte (durch Beschluss des AG Lichtenberg rechtskräftig festgestellt!) und auf Basis von Lügen 15.000 Euro einklagen wollte.
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft: Ermittlungen wegen Prozessbetrugs (§ 263 StGB) wurden abgelehnt. Begründung: Es gäbe "keine Absicht auf einen Vermögensvorteil", es handele sich lediglich um einen "zivilrechtlichen Konflikt".
Unsere Antwort: Das ist keine juristische Bewertung mehr, das ist Arbeitsverweigerung zur Deckung eines Ex-Kollegen. Wir haben soeben die Beschwerde zur Erzwingung der Klage (§ 172 StPO) bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingereicht, flankiert von einer harten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Dezernentin. Das Strafgericht wird sich hiermit im Wege der Privatklage (§ 374 StPO) befassen müssen.
3. Das Kammergericht erfindet Formfehler (eBO-Ignoranz)
Auch das Kammergericht (19. Zivilsenat) reiht sich in die Blockadehaltung ein. Um die gerichtlich zwingende Beiordnung eines Notanwalts abzuwehren, behauptete man am letzten Tag der Frist, ein über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) eingereichtes Dokument trage keine "gültige Unterschrift".
Der Fakt: Gemäß § 130a Abs. 3 Alt. 2 ZPO ist bei eBO-Nutzung eine einfache Signatur vollumfänglich formwirksam! Eine handschriftliche Unterschrift ist gesetzlich obsolet.
Unsere Antwort: Die rechtliche Belehrung des Senatsvorsitzenden über die Zivilprozessordnung erfolgte umgehend – fristwahrend und digital verifiziert.
4. Der Weg nach Karlsruhe: Nachtrag 7 an das BVerfG
Da der Rechtsweg in Berlin durch institutionelle Zensur, Korpsgeist und das Ignorieren bindender Verfahrensvorschriften auf allen Ebenen – von der ersten Instanz bis hin zur Staatsanwaltschaft – de facto ausgesetzt ist, haben wir die gesamte Dokumentation dieses strukturellen Versagens in unserem Nachtrag 7 an das Bundesverfassungsgericht übermittelt.
5. Die Doppelmoral am Landgericht: Unsignierte Klagen und der Gipfel der Dreistigkeit
Wer glaubt, Formvorschriften gelten in Berlin für alle Parteien gleichermaßen, irrt gewaltig. Während man am Kammergericht bei uns rechtsgültige eBO-Signaturen fälschlicherweise als "fehlende Unterschrift" abmahnt, rollt das Landgericht der Gegenseite den roten Teppich aus. Dort wurde eine nachweislich unsignierte – und damit formell absolut ungültige – Klageschrift der anwaltlichen Gegenseite klaglos akzeptiert. Anstatt diese formnichtige juristische Luftnummer sofort abzuweisen, wird sie durchgewinkt. Der absolute Gipfel der Dreistigkeit: Auf Basis dieser unwirksamen Klage stellt die Gegenseite nun ernsthaft einen Kostenfestsetzungsantrag, um uns finanziell bluten zu lassen. Von uns rechtswidrig Unterschriften fordern, aber der Gegenseite das Abkassieren mit Blanko-Dokumenten erlauben – das ist die Definition von Befangenheit und der ganz normale Wahnsinn im Berliner Justizalltag.
Wer als rechtssuchender Bürger wegschaut, wird von diesem System zermalmt. Wir schauen nicht weg. Wir sind die 4. Gewalt.
Sämtliche Rohdaten, Schriftsätze, eBO-Protokolle und Dienstaufsichtsbeschwerden finden Sie wie gewohnt tagesaktuell und transparent aufbereitet in unserem Portal mit täglich neuen News.
Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Administration & Investigative Recherche
Sentinel-Portal.com
Zum anhängigen Beitrag geht es hier:
https://sentinel-portal.com/beitrag/Pressemitteilung_der_Reimer_bittet_zu_Tisch
Hey Leute das liegt nicht an mir das der Content echt scheiße ist, seht Ihr doch selber ☝️🧐 die anderen sorgen doch für den Käse! Ja sag ich doch... Das stinkt!
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