Sentinel-Portal.com
Verdammt Amelsberg oder besser gesamtes VG und OVG, ich würde sagen da hab ich eBO aber wieder - Hihi Guck doch 👇🤭

Verdammt Amelsberg oder besser gesamtes VG und OVG, ich würde sagen da hab ich eBO aber wieder - Hihi Guck doch 👇🤭

Ich bin mir sicher so eine Juristische Schelle für 6 Richter auf einmal ist auch ein neuer Rekord.

Also berichtigt mich einfach, dann mache ich das Häkchen an der Stelle meiner Rekorde wieder weg. Brauche dann aber die aktuellen Daten um weiterhin dran zu denken. Ich möchte mich aber an dieser Ste...

Moderner Player fuer vorhandene MP4-Dateien

Der Player erscheint erst nach einem Klick auf Vorlesen oder Beitragsvideo. VTT-Follow wird nur bei vorhandener Untertiteldatei aktiviert.

Also berichtigt mich einfach, dann mache ich das Häkchen an der Stelle meiner Rekorde wieder weg. Brauche dann aber die aktuellen Daten um weiterhin dran zu denken.

Ich möchte mich aber an dieser Stelle wirklich ganz ehrlich gemeint, bei dem Generalstaatsanwalt von Herzen entschuldigen, ich kann es verstehen und hoffe die Erholung und Genesung kommt schnell. Aber 6 Richter in nur einer Anzeige will man natürlich in seiner Karriere nicht erleben und das verstehe ich vollkommen. Aber Generals gucke mal, ich habe dir das alles in 3 nette Anhänge Pakete geschnürt, kannst du dem Staatsanwalt geben und sagen - Sachlage ist klar und Rest kennt Ihr ja.

Solltet Ihr noch ein bisschen für Ordnung sorgen, ich wäre gerne dabei, wir behalten das auch für uns. 😉 Also klar poste ich es auch Online auf dem Portal, dass ist aber nicht so das Problem, die Besucher wissen, die Nummer hier ist privat, sind wir also theoretisch unter uns.

Ja Amelsberg ich hatte es angesagt, versprochen und möglichkeiten zur Korrektur gegeben..Aber mach dir nichts draus, irgendwann ist man einfach Uralt und macht solche Fehler. Da ist denken einfach kaputt. Der eine geht dann ins Altersheim und der andere in den Knast. Aber bist damit natürlich auch ein Thema für die Amtshaftungsklage mit deinen Kollegen geworden.

Guck mal einfach selbst Amelsberg.: 👇😱

schock fuer amelsberg

Ja das tut weh und da wissen die jetzt Bescheid wie du so gegen das Volk ballerst. Sollten die Fragen ob du nicht ganz Helle bist, sagst du den einfach - Das ist ja mal komisch, hat mich der Reimer auch gefragt.

Dann wissen die bescheid und mit ein wenig Glück wird es ja dann doch eine Klinik. Man weiß es ja nicht, ich vermute ja bei solchen Dingern wie Ihr hier so zeigt immer - Gluck Gluck, du verstehst?

Ja sag ich doch, vollkommen normal und klar wenn Richter plötzlich das System auf den Kopf stellen und alle nach schreien, vom Reimer zerlegt zu werden.

Gut ich will jetzt auch gar nicht so groß drumherum quatschen und sage mal so, hier der Nachtrag an das Bundesverfassungsgericht.: 👇😱

Absender:

Christian Reimer

Redaktion §entinel-Portal.com

Postfach: 40 02 49

12631 Berlin

Empfänger:

Bundesverfassungsgericht

Allgemeines Register

z.H. Frau Referentin Melcher / Bearbeiterin: Joachim

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

(Übermittlung per eBO – EILBEDÜRFTIG – Sofortige Vorlage an den Senat)

Datum: 02.09.2026

Aktenzeichen: AR 5514/26

Nachtrag 9 zur Verfassungsbeschwerde / Eilantrag gem. § 32 BVerfG.

ANLAGE ZUR VERFASSUNGSBESCHWERDE

Sehr geehrte Frau Melcher, sehr geehrte Bearbeiterin Joachim, sehr geehrte Mitglieder des Senats,

in Erweiterung meines Nachtrags 8 vom 28.08.2026 überreiche ich hiermit tagesaktuelle,

Urkundlicher Nachweis der objektiven Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), der Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der kollusiven Aktenmanipulation durch die Vorinstanzen

I. Ausgangslage und die falsche Prämisse des OVG

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (6. Senat) verwirft in seinen Beschlüssen vom 25.08.2026 (OVG 6 S 201/26 bis 204/26) das Befangenheitsgesuch des Beschwerdeführers gegen die Richter der 27. Kammer des VG Berlin mit der wörtlichen Begründung: „Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil es erst nach Abschluss der Instanz gestellt wurde...“.

Die nachfolgende, durch eBO-Eingangsprotokolle urkundlich belegte Chronologie beweist, dass diese Begründung eine bewusste, aktenwidrige Schutzbehauptung ist, um eklatante Verfahrensverstöße der Vorinstanz zu decken.

II. Chronologie des Verfahrensfehlers

10.08.2026, 14:44 Uhr – Der prozessuale Kuhhandel (VG Berlin): Drei Tage nach dem vom OVG behaupteten "Abschluss der Instanz" bestätigt der abgelehnte VG-Richter Amelsberg schriftlich den Eingang der Beschwerde sowie des Ablehnungsgesuchs. Er teilt offiziell mit, er wolle im Interesse einer zügigen Sachentscheidung die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zurückstellen und die Beschwerde an das OVG weiterleiten, macht dies jedoch ausdrücklich von einer Bedingung abhängig: "Ihr Einverständnis voraussetzend werde ich zunächst die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht weiterleiten". Die Instanz war zu diesem Zeitpunkt im Selbstverständnis des Gerichts offenkundig nicht abgeschlossen.

10.08.2026, 15:03 Uhr – Der formelle Widerspruch: Der Beschwerdeführer verweigert das geforderte Einverständnis sofort und legt formell "AUSDRÜCKLICHER WIDERSPRUCH gegen die Zurückstellung des Ablehnungsgesuchs" ein. Ab diesem Moment gilt die absolute Sperrwirkung des § 47 ZPO. Der abgelehnte Richter durfte keine verfahrensleitenden Schritte (insbesondere keine Aktenverfügung an das OVG) mehr durchführen.

11.08.2026, 11:31 Uhr – Der Nachzügler-Beweis: Da Richter Amelsberg am Vortag vergessen hatte, die entsprechende Mitteilung auch für das vierte Verfahren (VG 27 L 283/26) zu versenden, holt er dies am Folgetag nach. Er versendet am 11.08.2026 um 11:31 Uhr exakt denselben Textbaustein. Dies ist der unwiderlegbare Beweis: Am Vormittag des 11.08.2026 lagen die Akten noch beim VG Berlin und der abgelehnte Richter versuchte weiterhin, das Verfahren aktiv zu steuern.

11.08.2026, ab 11:48 Uhr – Der illegale Aktenversand: Trotz des ausdrücklichen Widerspruchs vom Vortag und in voller Kenntnis seiner gesetzlichen Sperrwirkung verfügt der abgelehnte Richter die Aktenabgabe an das OVG. Nur 17 Minuten nach der letzten Nachricht des VG bestätigt das OVG (VRiOVG Dr. Schreier) um 11:48 Uhr (OVG 6 S 201/26) und um 11:55 Uhr (OVG 6 S 202/26) den Eingang der Akten.

11.08.2026, 12:17 Uhr – Die sofortige Rüge: Der Beschwerdeführer rügt diesen illegalen Aktenversand umgehend mit dem Schriftsatz "Mitteilung zur Sach- und Aktenlage (Verfahrensfehler der Vorinstanz) sowie Hinweis auf anhängiges Befangenheitsgesuch" direkt beim OVG.

III. Fazit für das Bundesverfassungsgericht

Das OVG wusste durch die Rüge vom 11.08.2026 präzise von dem rechtswidrigen Aktenversand durch einen nach § 47 ZPO gesperrten Richter.

Anstatt diesen eklatanten Verstoß gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zu korrigieren, konstruierte der 6. Senat in seinen Beschlüssen vom 25.08.2026 die wahrheitswidrige Ausrede, die Instanz sei bereits am 07.08.2026 abgeschlossen gewesen. Diese Begründung wird durch die eigenen gerichtlichen Schreiben des VG vom 10.08. und 11.08.2026 urkundlich ad absurdum geführt. Hier wird die Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) durch bewusste Aktenbeugung institutionalisiert.

Die Rechtsmittel-Illusion: Institutionelle Deckung von Copy-Paste-Fehlern und inhaltliche Totalverweigerung

Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch eine systematische Fließbandabfertigung ausgehöhlt. Die in der Rechtsmittelbelehrung suggerierte Möglichkeit einer inhaltlichen Überprüfung durch die Beschwerdeinstanz erweist sich als reine Illusion. Dies belegt die nachfolgende Matrix:

1. Die fehlerhafte Copy-Paste-Praxis des VG Berlin (Richter Amelsberg)

Richter Amelsberg (27. Kammer) hat Eilanträge zu völlig unterschiedlichen Sachverhalten, Daten und Antragsgegnern offenkundig nicht individuell geprüft, sondern lediglich Textbausteine aneinandergereiht. Dies führt zu evidenten inhaltlichen Widersprüchen in den Beschlüssen selbst:

Der falsche Antragsgegner (VG 27 L 316/26): Im Beschlussrubrum auf Seite 1 wird korrekt der Präsident des OVG als Antragsgegner benannt. In der Sachverhaltsdarstellung auf Seite 3 desselben Beschlusses kopiert das Gericht jedoch unbesehen einen Textbaustein ein und behauptet plötzlich, der Antrag richte sich "gegen das Land Berlin, vertreten durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Berlin".

Das falsche Datum (VG 27 L 282/26): Obwohl die zugrundeliegende Presseanfrage nachweislich vom 28. Juli 2026 datiert, verweist das Gericht in seiner Abweisung zur Begründung eines "privaten Interesses" auf ein Schreiben des Antragstellers "vom 28. Juni 2026". Dieser Textbaustein wurde blind aus dem Parallelverfahren VG 27 L 280/26 übernommen.

Wortlaut-Übernahme der behördlichen Schutzbehauptung (VG 27 L 317/26): Das Verwaltungsgericht verzichtete vollständig auf eine unabhängige juristische Prüfung der publizistischen Motivation des Antragstellers. Stattdessen übernahm das Gericht die bloße Schutzbehauptung der Pressestelle des Kammergerichts (E-Mail von Frau Dr. Pape vom 31.07.2026) wörtlich in seinen Beschluss. Eine eigene sachverhaltliche Auseinandersetzung durch das Gericht fand nachweislich nicht statt.

2. Die inhaltliche Totalverweigerung durch das OVG (Baugleiche Beschlüsse)

Das Oberverwaltungsgericht (6. Senat) hat diese schwerwiegenden Verstöße gegen Art. 103 GG nicht korrigiert, sondern den Anspruch auf rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz durch den Erlass baugleicher Beschlüsse endgültig vereitelt.

Obwohl sich die vier Beschwerden gegen grundverschiedene Behörden richteten (Polizeipräsidentin, Rechnungshof/Generalstaatsanwaltschaft, Kammergericht, Amtsgericht Kreuzberg) und völlig unterschiedliche presse- und investigativrechtliche Sachverhalte thematisierten, erließ der 6. Senat am 25.08.2026 vier Wort für Wort identische Beschlüsse (OVG 6 S 201/26 bis 204/26).

In der gesamten juristischen Begründung des OVG findet sich keine einzige fallspezifische Bezugnahme auf die eigentlichen Klagegründe, die jeweiligen Antragsgegner oder die zugrundeliegenden Presseanfragen.

Die fehlende Einzelfallwürdigung durch die Vorinstanz wurde durch das OVG nicht beanstandet, sondern hochoffiziell zur legitimen Praxis erklärt. Der Senat führt hierzu wörtlich aus: "Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass bei den aus Sicht des Verwaltungsgerichts in den maßgeblichen Punkten gleich gelagerten Fällen für eine Einzelfallwürdigung weitere Ausführungen notwendig gewesen wären."

Fazit:

Wenn das höchste Verwaltungsgericht des Landes Berlin grobe handwerkliche Fehler (wie die Verwechslung von Antragsgegnern und Daten) sowie die ungeprüfte wörtliche Übernahme von Ausflüchten der Gegenpartei als hinzunehmende Praxis billigt und selbst vier völlig unterschiedliche Klagen mit einem identischen Textbaustein abfertigt, ist der Rechtsweg im Land Berlin faktisch abgeschafft.

Das Rechtsschutzsystem im Land Berlin ist kollabiert. Ich bitte den Senat eindringlich um die

Sofortige Verhängung einer einstweiligen Anordnung.

Hochachtungsvoll,

Christian Reimer

(Redaktionsleitung §entinel-Portal.com)

Aber gucke mal, die war jetzt nicht schlecht, hat es gut auf den Punkt gebracht, nichts vergessen oder ausgelassen, Anhänge sind da 👇 zu finden und die Anhänge sind auch hier mit geschickt worden.:

Absender:

Christian Reimer

Postfach 40 02 49

12631 Berlin

Empfänger 1:

Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Hardenbergstraße 31

10623 Berlin

Empfänger 2:

Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin

Kirchstraße 7

10557 Berlin

Empfänger 3:

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin

(Dienstaufsicht über die Gerichtspräsidenten)

Salzburger Str. 21-25

10825 Berlin

(per eBO)

Nachrichtlich (CC) an:

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Der Senator für Justiz

Nachrichtlich (CC) an:

Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Strafanzeige)

Datum: 02.09.2026

FORMELLE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE Wegen Verdachts auf willkürliche Aktenmanipulation, Verletzung der Sperrwirkung gem. § 47 ZPO, Rechtsschutzvereitelung und struktureller Fließbandjustiz.

Betroffene Richter:

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Amelsberg (27. Kammer, VG Berlin)

Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Schreier, RiOVG Maresch, RiVG Dr. Kirschnick (6. Senat, OVG Berlin-Brandenburg)

Betroffene Aktenzeichen:

VG 27 L 280/26 bis 283/26 sowie OVG 6 S 201/26 bis 204/26

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten,

hiermit reiche ich formelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die oben genannten Richter ein.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Gegenstand dieser Beschwerde nicht der materielle Ausgang der Verfahren ist (welcher über die Kernkompetenz der richterlichen Unabhängigkeit geschützt ist), sondern gravierende, urkundlich belegte Verstöße gegen die prozessuale Amtspflicht sowie der Vorwurf einer gezielten und konzertierten Falschbeurkundung des Instanzabschlusses.

Die Vorwürfe stützen sich auf folgende, durch elektronische Zustellprotokolle bewiesene Sachverhalte:

I. Verstoß gegen die Sperrwirkung (§ 47 ZPO) und Falschbeurkundung des Instanzabschlusses

Dem 6. Senat des OVG wird vorgeworfen, in seinen Beschlüssen vom 25.08.2026 wissentlich falsche Tatsachen behauptet zu haben, um einen gravierenden Verfahrensfehler der Vorinstanz zu decken.

Das OVG lehnte mein Befangenheitsgesuch ab mit der Behauptung, dieses sei „offensichtlich unzulässig, weil es erst nach Abschluss der Instanz gestellt wurde“ (Beschlüsse S. 3).

Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Am 10.08.2026 um 14:44 Uhr sowie nachträglich am 11.08.2026 um 11:31 Uhr bestätigte Richter Amelsberg den Eingang meines Befangenheitsgesuches. In diesen Schreiben forderte er mich auf, mich mit der Zurückstellung der Entscheidung einverstanden zu erklären, damit er die Akte an das OVG weiterleiten könne.

Ich widersprach diesem Vorgehen noch am 10.08.2026 um 15:03 Uhr formell.

Trotz absoluter Sperrwirkung durch den Ablehnungsantrag (§ 47 ZPO) verfügte Richter Amelsberg am 11.08.2026 den illegalen Aktenversand.

Dass das OVG am 25.08.2026 den Instanzabschluss auf den 07.08.2026 vordatiert, obwohl die Vorinstanz am 11.08.2026 noch verfahrensleitende Deals anbot, stellt eine bewusste Aktenfälschung zur Deckung des Fehlers von Richter Amelsberg dar.

II. Verletzung rechtlichen Gehörs durch schematische Fließbandabfertigung (Copy-Paste)

Den Richtern beider Gerichte wird vorgeworfen, ihrer Pflicht zur Einzelfallprüfung vorsätzlich nicht nachgekommen zu sein.

Richter Amelsberg verwechselte aufgrund blinder Textbausteinübernahme in Verfahren VG 27 L 316/26 auf Seite 1 und 3 den Antragsgegner.

Im Verfahren VG 27 L 282/26 legte er einer Presseanfrage aus dem Juli ein fehlerhaft einkopiertes Schreiben aus dem Juni zugrunde.

Er übernahm im Verfahren VG 27 L 317/26 zudem wörtlich und ungeprüft den Textbaustein der Pressestelle des Kammergerichts zur Abweisung der Auskunft.

Der 6. Senat des OVG legalisierte diese eklatanten handwerklichen Fehler am 25.08.2026, indem er vier Beschwerden zu völlig unterschiedlichen Grundsachverhalten (Polizei, Kammergericht, Rechnungshof) mit exakt identischen Beschlüssen (OVG 6 S 201/26 bis 204/26) abwies. Der Senat gab dabei offen zu Protokoll, dass er trotz inhaltlicher Unterschiede eine Einzelfallwürdigung nicht für notwendig erachte.

Fazit und Forderung:

Ich fordere Sie als Dienstvorgesetzte auf, diesen Vorgang, der das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und rechtliches Gehör (Art. 103 GG) zur bloßen Farce verkommen lässt, sofort dienstrechtlich zu prüfen. Die richterliche Unabhängigkeit bietet keinen Schutzschild für wissentliche Falschbeurkundungen von Verfahrensdaten oder die illegale Missachtung der Sperrwirkung bei Befangenheitsanträgen.

Sämtliche hier genannten Beweise (eBO-Protokolle, fehlerhafte Textbausteine) wurden heute im Rahmen des "Nachtrags 9" (AR 5514/26) dem Bundesverfassungsgericht übermittelt.

Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme zu Ihren dienstrechtlichen Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Ja Amelsberg und Co. das haste dir auch anders vorgestellt, oder? Weißt du was, hättest du dir die Presseberichte auf der Seite mal genau angesehen, hättest du von Anfang an gewusst, dass du dafür ordentlich vom Reimer Packung bekommst und nehmen wir es mal ganz genau, hast du den vom OVG mit in die Scheiße gerissen, dass aber richtig oder?

Na sag ich doch, dass will doch keiner, VERDAMMT! Tust mir gar nicht leid! Hoffe bekommst richtig fett eine auf den Sack du Verbrecher am Volk!

Ich habe das mal meinen ehemaligen Dozenten geschickt und er hat zurück geschrieben - Nein ich habe keinen Meister mehr!

Wie meint er das? ☝️😱 Kann er mich nicht mehr leiden? Dafür war er viel zu freundlich und sagte irgendwie - Sie verstehen es auszuteilen wie 3 und verhauen damit problemlos 6 auf einen Streich.

Seht ihr bin verwirrt und habe ihm zum Schluss gesagt das ich hoffe das er noch ganz viele Jahre da ist. Ja na wie willste das sonst deuten?

Hey Richter dieses Bundeslandes, bin in Austeillaune! Das ist mein Kampf stellt euch zu mir oder geht mir aus dem Weg! Ich Kämpfe genau gegen die, welche sich meinen Kampf in den Weg stellen.

Das waren 6 auf einen Streich, na dann gibt es ja jetzt nur noch den Bro der mal 7 auf einen gemacht hat, vor mir oder?

Aber gut das waren Fliegen, wie rechnet man das jetzt um? Eure Beschlüsse in die Sonne schmeißen und gucken wie viel Fliegen um die Scheiße fliegen?

Ich halte euch auf dem laufenden.

Weißte Bescheid... Aber Amelsberg, machste Push an, wird das wild bei meinem nächsten Beitrag, probiere mal aus. 😂

WIR SIND ONLINE

WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!

Direkt an diesem Beitrag verknuepfte Unterlagen

PDF
Dienstaufsichtsbeschwerde VG OBG 02 09 2026 signiert Portalbeleg · Belege · 02.09.2026
180.5 KB2026-09-02T19:25:15Z
Oeffnen
PDF
Nachtrag BverfG Kompletter Zusammenbruch aller Gerichte signiert 02 09 2026 Portalbeleg · Belege · 02.09.2026
215.7 KB2026-09-02T19:25:26Z
Oeffnen
PDF
Anlagenverzeichnis signiert Portalbeleg · Belege · 02.09.2026
10.7 KB2026-09-02T19:26:25Z
Oeffnen
PDF
01 eBO Verlauf Nachrichten VG und OVG signiert Portalbeleg · Belege · 02.09.2026
706.6 KB2026-09-02T19:26:37Z
Oeffnen
PDF
02 Alle Beschluesse VG OVG signiert Portalbeleg · Belege · 02.09.2026
1.4 MB2026-09-02T19:26:47Z
Oeffnen
PDF
03 Anfrage VG und Reaktionen an VG und OVG von Antragsteller Portalbeleg · Belege · 02.09.2026
292.5 KB2026-09-02T19:26:54Z
Oeffnen

Diese Bezugskette verweißt auf ähnliche Beiträge.

Consent Center

Datensparsam zuerst. Alles Weitere nur mit Freigabe.

Wir aktivieren auf dieser Domain nur technisch notwendige Speicherung sofort. Optionale Kategorien bleiben deaktiviert, bis Sie sie erlauben.

Essenziell

Consent-Speicherung und technische Stabilitaet.

Analyse

Optional, standardmaessig aus.

Komfort

Optionale Einbettungen, standardmaessig aus.

Sie koennen die Auswahl jederzeit ueber Cookie-Einstellungen aendern.